neue Anschlussfahrkarte

  • Diese Diskussion zeigt doch einen Punkt mehr als deutlich:


    Wir haben jetzt seit 1995 den RMV. Das heißt, wir haben seit zwölf Jahren dieses Tarifsystem. Wir, durch die Bank weg Personen, die für das Thema ÖPNV Interesse haben, haben zium Großteil schon Probleme damit, durch dieses Tarifsystem durchzusteigen. Wie sieht das dann erst bei den "Normalfahrern" aus?


    Es bleibt eigentlich nur ein Fazit zu ziehen:
    Wir brauchen eine grundlegende Tarifreform.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Zitat

    Original von Jörg L
    Diesen Schrei hört man eigentlich überall und bei jedem System. Vielleicht geht es gar nicht verständlich? :(


    Fangen wir doch mal an zu überlegen. Die TG-Struktur lassen wir mal im großen und ganzen wie sie ist, dazu kenne ich mich außerhalb von Frankfurt zu wenig aus, um da Details zu sagen.


    Erste Vereinfachung:


    Zeitkarten der Preisstufen > 3 gelten nicht mehr nur für ein Zeiltarifgebiet 8und eventuell zig Ausnahmeregelungen) sondern für das Starttarifgebiet und jedes direkt an das Starttarifgebiet angrenzende andere Tarifgebiet. Im Prinzip wie die Zonen beim FVV waren, nur eben mit "Ringen" die sich um jedes einzelne Tarifgebiet aufspannen. Bei PS 5 ist es dann entsprechend eine Fahrkarte für jedes Tarifgebiet, das vom Starttarifgebiet durch ein dazwischen liegendes Tarifgebiet getrennt ist, usw.
    Der Fall, daß Linien ein nahe gelegenes Ziel durch ein anderes, weiter entferntes TG anfahren, dürfte eher selten sein im Vergleich zu dem Fall, daß Linien ein benachbartes TG, das ebenfalls gleich weit vom Start entfernt ist, verlaufen. Für die paar Ausnahmen kann man ja auch eine einfache Regel formulieren, daß Linien, die dieses Krieterium erfüllen, ebenfalls mit einer entsprechenden Fahrkarte genutzt werden können.


    Einfaches Beispiel: Ein Frankfurter kauft eine Monatskarte TG 50, Preisstufe 4. Damit könnte er automatisch alle Tarifgebiete, die direkt an das TG 50 angrenzen, befahren.


    Tarifgrenzen sollten grundsätzlich an Stationen liegen, sodaß auch da eindeutig geklärt ist, bis wohin gefahren werden darf - nämlich bis genau zu dieser Grenzhaltestelle, die dann eben zu beiden Tarifgebieten gehört.


    Wenn dann noch gewährleistet ist, daß eine Einzelfahrt durch zwei Tarifgebiete mit Lösen vom Start bis Ziel günstiger ist, als jeweils eine Einzelfahrt für das jeweilige Tarifgebiet, ist schon mal viel gewonnen, denn dann fällt automatisch auch der "Tarifgrenztourismus" weg.


    Jetzt könnt Ihr mich meinetwegen zerreißen, weil ich das "zu einfach sehe", aber man wird ja wohl noch spinnen dürfen... ;-)

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Dann darfst Du die A-Gebiete aber nicht mehr weiter unterteilen, wie das jetzt ist. Denn ich glaube, gerade dadurch werden die Sprünge zwischen den Preisstufen über 3 so groß, dass sich die Teilung der Fahrt rechnet.


    Mein Beispiel war die Fahrt von Sachsenhausen nach Offenbach Rathaus: Durchgehend 3,55 Euro, geteilt tagsüber 2 Euro plus 1,40 Euro = 3,40 Euro. Und Umsteigen muss man am Straßenbahnende ja ohnehin, also kauft man das nie durchgehend. Und das liegt daran, dass man in Offenbach eben kein ganzes A-Tarifgebiet bezahlen muss. Andererseits kann man für die 3,55 wohl bis Ober-Roden fahren. Ein ganz schön weiter Unterschied.

    fork handles

  • Die Frage ist, ob man die Unterteilung der A-Tarifgebiete in A0-Tarifgebiete überhaupt braucht. (Ganz davon abgesehen daß die Namensgebung A und A0 ziemlich beknackt ist.)


    Für die kurzen Fahrten innerhalb von Kleinkleckersdorf mit einem der drei Busse, die da werktags vielleicht fahren, könnte man ja eher das Kurtstreckenangebot attraktiver gestalten. Damit wären diese Fahrten auch wieder günstiger als einmal von Fechenheim nach Sindlingen.


    Richtig faire Abrechnungen erhält man ohnehin nur bei direkt entfernungsabhängigen Tarifen, also mit "Ein- und Ausstempelvorgängen" an jedem Fahrzeug/Station.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Zitat

    Original von Colaholiker
    Einfaches Beispiel: Ein Frankfurter kauft eine Monatskarte TG 50, Preisstufe 4. Damit könnte er automatisch alle Tarifgebiete, die direkt an das TG 50 angrenzen, befahren.


    Aber genau das will der RMV eben nicht. Geldgeil, wie dieser RMV-Vorstand nun mal ist, soll jede Wabe bezahlt werden. Im VRR ist das so möglich: Mit der Preisstufe 2 (glaube ich) in Essen-Mitte, kann man jedes Fahrzeug von Mülheim an der Ruhr über Oberhausen, Gelsenkirchen bis nach Bochum benutzen. Selbst für eine so geringe Preistufe ist das ein enormer Raum. Und unsereins müßte im RMV-Sektor dafür die Preistufe 5 oder 6 berappen.


    Zitat

    Tarifgrenzen sollten grundsätzlich an Stationen liegen, sodaß auch da eindeutig geklärt ist, bis wohin gefahren werden darf - nämlich bis genau zu dieser Grenzhaltestelle, die dann eben zu beiden Tarifgebieten gehört.


    Bleiben wir mal bei meiner Heimat - Kursbuchstrecke 650 (in Klammern die vierstellige Wabennummern):
    Zwingenberg an der Bergstraße Bahnhof (4510 - eigenlich VRN-Gebiet) - Hähnlein-Alsbach Bahnhof (3901) - Bickenbach an der Bergstraße Bahnhof (3901) - Darmstadt-Eberstadt Bahnhof (4045) - Darmstadt Südbahnhof (4001) - Darmstadt Hauptbahnhof (4001) - Darmstadt-Arheilgen Bahnhof (4035) - Darmstadt-Wixhausen Bahnhof (4035) - Erzhausen Bahnhof (4085) - Egelsbach Bahnhof (3501) - Langen Bahnhof (3501) - Dreieich-Buchschlag Bahnhof (3525) - Neu-Isenburg Bahnhof (3510) - Frankfurt am Main-Louisa Bahnhof (5000) - Frankfurt am Main Hauptbahnhof (5000).
    Du siehst, zum Teil ist nur eine Haltestelle/Bahnhof in einem Tarifgebiet und dann halten noch nicht mal alle Züge an jedem Bahnhof, z. B. der RE 4069 Abfahrt 14:33 ab Frankfurt am Main Hautbahnhof hält nur noch in Langen Bahnhof, Darmstadt Hauptbahnhof und Bickenbach an der Bergstraße Bahnhof und schon ist der Zug im VRN-Gebiet.

    Viele Grüße aus Darmstadt


    Jörg

    Einmal editiert, zuletzt von Baertram ()

  • Zitat

    Original von Baertram
    Aber genau das will der RMV eben nicht. Geldgeil, wie dieser RMV-Vorstand nun mal ist, soll jede Wabe bezahlt werden. Im VRR ist das so möglich: Mit der Preisstufe 2 (glaube ich) in Essen-Mitte, kann man jedes Fahrzeug von Mülheim an der Ruhr über Oberhausen, Gelsenkirchen bis nach Bochum benutzen. Selbst für eine so geringe Preistufe ist das ein enormer Raum. Und unsereins müßte im RMV-Sektor dafür die Preistufe 5 oder 6 berappen.


    Und genau das stimmt eben nicht. Im VRR gilt das zwar für Einzelfahrscheine, aber Zeitkarten bedürfen einer Kundenkarte, und diese sind mit Wabennummern versehen. Tatsächlich haben nur Netzkarten (die ebenfalls "richtig" Geld kosten) auch eine Netzwirkung. Die Preisstufe B (2) ist davon nämlich ausdrücklich ausgenommen.


    LG
    Klaus

  • Zitat

    Original von Schwarzfahrer
    Und genau das stimmt eben nicht. Im VRR gilt das zwar für Einzelfahrscheine, aber Zeitkarten bedürfen einer Kundenkarte, und diese sind mit Wabennummern versehen. Tatsächlich haben nur Netzkarten (die ebenfalls "richtig" Geld kosten) auch eine Netzwirkung. Die Preisstufe B (2) ist davon nämlich ausdrücklich ausgenommen.


    LG
    Klaus


    Wochen-, Monats- oder gar Jahreskarten kann ich nicht beurteilen. Ich hatte Tageskarten gemeint (Sorry für diese Unterlassung, ich war von der Tageskarte auf die anderen Zeitkarten ausgegangen). Ich hatte mir noch einmal die betreffende Karte angesehen. Aber auf dem Ticket aus dem DB-Automaten (Essen Werden = Wabe Essen Süd) hatte ich im April 1988 keinen Hinweiß gefunden, das diese Karte nur in eine Richtung gilt. Und auch vor drei Jahren hatte hatte ich keinerlei Probleme mit einer solchen Karte (ausgegeben von einem Busfahrer der Buslinie 145), weder in Essen noch in Mülheim, Oberhausen, Gelsenkirchen oder Bochum.

    Viele Grüße aus Darmstadt


    Jörg

  • Bei Tageskarten ist das auch so machbar, weil die Ticketautomaten beim TagesTicket nur die Preisstufe (A/B/C = Gesamtnetz) aufdrucken und keine Gültigkeit in den Waben.


    Das wird sich möglicherweise bei einer neuen Generation von Automaten ändern. Du suchst am Automaten ja wie im RMV Dein Ziel raus und wählst dann ein Ticket für die entsprechende Preisstufe vom Ausgangspunkt aus. Vergleichbar ist das System mit den alten Automaten im Stadtgebiet Darmstadt. Da steht auch neben dem Ziel die Preisstufe, und es ist nicht zuzuordnen, ob Du nun mit der Preisstufe nach ein Ticket nach Kranichstein, Eberstadt oder Nieder-Ramstadt kaufen wolltest.


    Aber Dir sind sicher an den Haltestellenstelen die Wabennummern (schwarz im grünen Kästchen) aufgefallen, die dienen zur Abgleichung mit der Gültigkeit Deiner Zeitkarte.


    LG
    Klaus
    (der seit Jahren für ein Abellio-Unternehmen tätig ist und seit einer Weile im RMV-Gebiet lebt)

  • So, nun bin ich nach ein paar Tagen wieder hier und ich hoffe, ihr seid mir nicht böse, wenn ich diese einige Tage alte Diskussion fortsetze:


    Zitat

    Original von Jörg L
    Nein, wenn die Zonengrenze keinen Bahnhof hat, geht das nicht, denke ich. Die Fahrt über diese Grenze wäre dann schwarz. Nur ein Meter, aber immerhin?


    Ich glaube das nicht. Das Tarifgebiet gilt ja bis an die Tarifgrenze und nicht nur bis an die letzte Haltestelle vor dieser Grenze. Wenn man an der Tarifgrenze ankommt, ist man schlagartig im nächsten Tarifgebiet. Diesen "Meter", in dem keine von beiden Fahrkarten gültig ist, gibt es meiner Meinung nach nicht.


    Ich versuche mal meine Überlegung anhand einer bildlichen Darstellung zu verdeutlichen:

    Erläuterung zum Bild: Die horizontale Linie stellt eine Buslinie dar, an welcher die Haltestellen 1 bis 4 liegen. Die vertikale Linie stellt die Tarifgrenze zwischen den Gebieten 3901 und 4065 (nur als Beispiel gewählt) dar. Es gibt hier keine Haltestelle auf der Tarifgrenze.


    In diesem Beispiel möchte ich von Haltestelle 4 nach Haltestelle 1.
    Ich habe eine Zeitkarte, welche in dem Tarifgebiet 4065 gültig ist (und wahrscheinlich auch woanders, das tut aber hier nichts zur Sache).
    Nun kaufe ich von Haltestelle 4 aus meine Einzelfahrkarte nur bis Tarifgebiet 3901, also Preisstufe 1.


    Während der Fahrt ist die Einzelfahrkarte meiner Meinung nach (und das ist wohl hier die Meinungsverschiedenheit) nicht nur bis Haltestelle 3 gültig, sondern bis ganz an die Tarifgrenze heran.
    Auch ist die Zeitkarte nicht erst ab Haltestelle 2 gültig, sondern sofort ab der Tarifgrenze.


    Somit ist meiner Meinung nach keine einzelne grenzüberschreitende Fahrkarte nötig, sondern es reichen die zwei Karten, welche von jeder Seite bis an die Grenze heranreichen.




    Jetzt verstehst Du hoffentlich immerhin meine Sicht der Dinge und warum ich der Meinung bin, dass man die Rückfahrkarte nicht bis zum Ziel lösen muss, wenn man eine Zeitkarte für das Zieltarifgebiet besitzt.
    Wie Du jetzt damit umgehst, bleibt Dir überlassen und das kann ich auch nicht weiter beeinflussen ;).


    Nicht verstanden? Naja, besser kann ichs nicht erklären :P.



    Ansonsten wünsche ich weiterhin eine gute Fahrt über alle Tarifgrenzen,
    Y2k4 :D

    "Die Geschichte der Darmstädter Straßenbahn kann als Statistik erzählt werden, als technischer Bericht, oder als Protokoll politischer Bemühungen pro und kontra. Aber zuerst ist die Geschichte der Straßenbahn die Geschichte der Menschen, die für sie arbeiteten und die mit ihr fuhren."
    [Darmstädter Echo, 1.4.2006]

  • So hatte ich damals, vor einigen Jahren auch gedacht, als ich mit der RB30 vom Frankfurter Hauptbahnhof nach Bad Vilbel fuhr. Ich besaß eine Tageskarte für 50 und eine Monatskarte für 2601. (Bad Vilbel)


    Folge: 60 Mark.

  • Das klingt ja nicht gerade schön 8o. Wurde auch eine Begründung angegeben, warum es nicht so läuft, wie Du damals und ich bis jetzt gedacht habe?

    "Die Geschichte der Darmstädter Straßenbahn kann als Statistik erzählt werden, als technischer Bericht, oder als Protokoll politischer Bemühungen pro und kontra. Aber zuerst ist die Geschichte der Straßenbahn die Geschichte der Menschen, die für sie arbeiteten und die mit ihr fuhren."
    [Darmstädter Echo, 1.4.2006]

  • Zitat

    Original von Y2k4
    Das klingt ja nicht gerade schön 8o. Wurde auch eine Begründung angegeben, warum es nicht so läuft, wie Du damals und ich bis jetzt gedacht habe?


    Man kann den Gültigkeitsbereich seiner Fahrkarte nicht beliebig durch Kauf von Einzelfahrkarten der Nachbarzone erweitern. Dies geht bislang nur mit Zuschlägen oder künftig eben über "Anschlussfahrkarten". Alles andere gilt nicht.

  • Richtig. Nach RMV-Regelwerk gilt eine Fahrkarte (gleich ob Einzelfahrschein oder Zeitkarte) ausschließlich bis zur letzten Haltestelle im jeweiligen Tarifgebiet, in dem Fall bis Haltestelle 3. Die Zeitkarte gilt demnach bis Haltestelle 2.


    Das kurze Stück zwischen Haltestelle 2 und Haltestelle 3 bist Du damit schwarzgefahren, die 60 Mark sind (leider) berechtigt.


    Lediglich Zuschläge und/oder Anschlußfahrkarten sind auch in dem "Dazwischen", der "Grauzone" gültig.


    Anders verhält es sich bei sog. "Tarifgrenzhaltestellen". Wenn jetzt auf der Grenze eine Grenzhaltestelle eingerichtet wäre (mit extra Tarifpunkt, also eigener Zielkennzahl), dann wäre diese Grenzhaltestelle für beide Tarifgebiete die jeweils letzte Haltestelle im Tarifgebiet, damit ist die obig angedachte Lösung mit zwei Zeitkarten und/oder Einzelfahrschein machbar.


    Auch machbar wäre es, wenn Ihr zwei Monatskarten für jeweils ein A-Tarifgebiet vorlegt. Im Fall der RB30 müßte das eine Zeitkarte (Pst3) für das TG 50, also Frankfurt, plus eine Zeitkarte (Pst3) für das TG 26 sein - dann wäre das ebenfalls "erlaubt". Eine Anschlußzeitkarte für das Tarifgebiet 2601 (Pst1) ist nicht zulässig.


    LG Klaus

  • Auf der genannten Strecke wäre die Tarifgrenze in Berkersheim, soll das heißen, mit der S-Bahn wäre das so gegangen, mit dem RE aber nicht, weil er nicht in Berkersheim hält?


    Wundern würds mich nicht...



    Wenn ich so an meinen "Lieblings-"busfahrer denke, der sich regelmäßig verfährt, dank scheinbarer Nachtblindheit sowohl Haltestellen als auch dort stehende Leute trotz Einsatzes des Fernlichts übersieht und so schon immer minutenlang jede Dauerkarte studiert, außerdem seit Wochen "unbedingt mal nachschauen muss" ob man für Azubi-Monatskarten Preisstufe 4 überhaupt Zuschläge bekommt - bin ich gespannt, wie der auf dieses Neuregelung reagieren wird.

  • Zitat

    Original von Neoplan
    Auf der genannten Strecke wäre die Tarifgrenze in Berkersheim, soll das heißen, mit der S-Bahn wäre das so gegangen, mit dem RE aber nicht, weil er nicht in Berkersheim hält?


    Wenn Berkersheim als Haltestelle sowohl vom TG 26 als auch vom TG 50 als Tarifgrenze (Tarifgrenzhaltestelle) angefahren werden kann, ja.


    Dann wäre das mit der S-Bahn gegangen.


    LG Klaus

  • Zitat

    Original von Charly
    Man kann den Gültigkeitsbereich seiner Fahrkarte nicht beliebig durch Kauf von Einzelfahrkarten der Nachbarzone erweitern. Dies geht bislang nur mit Zuschlägen oder künftig eben über "Anschlussfahrkarten". Alles andere gilt nicht.

    Oh, dann habe ich das ja schon jahrelang falsch verstanden 8o. Zum Glück habe ich sowas noch nicht oft machen müssen und noch keinen Ärger bekommen.
    Nach dem Sinn dieser Regelung frage ich besser mal nicht. :P



    Wenn das aber nun so ist, wie von Charly beschrieben, dann wirft das ja eine andere Frage erneut auf:

    Zitat

    Original von Jörg L
    Interessanterweise ist die Formulierung so, dass der Rabatt nur gilt, wenn das *Ziel* der Fahrt außerhalb des Zeitkartenbereichs liegt. Die Rückfahrt scheint 100% zu kosten?

    Irgendwie nicht besonders sinnvoll, dass man nur raus, aber nicht zurück günstiger fahren kann.
    [Ironie]Wollen die uns etwa loswerden? -> "Weg kommt ihr günstig, aber wenn ihr zurückkommen wollt, müsst ihr ordentlich blechen." :D[/Ironie]




    Zitat

    Original von Colaholiker
    Wir, durch die Bank weg Personen, die für das Thema ÖPNV Interesse haben, haben zium Großteil schon Probleme damit, durch dieses Tarifsystem durchzusteigen. Wie sieht das dann erst bei den "Normalfahrern" aus?

    Das frage ich mich nun wirklich auch. Ich möchte gerne mal wissen, wieviele der Fahrgäste, die regelmäßig mit dem ÖPNV unterwegs sind, von dieser Regelung Kenntnis besitzen.

    "Die Geschichte der Darmstädter Straßenbahn kann als Statistik erzählt werden, als technischer Bericht, oder als Protokoll politischer Bemühungen pro und kontra. Aber zuerst ist die Geschichte der Straßenbahn die Geschichte der Menschen, die für sie arbeiteten und die mit ihr fuhren."
    [Darmstädter Echo, 1.4.2006]

  • Zitat

    Original von Y2k4
    Nach dem Sinn dieser Regelung frage ich besser mal nicht. :P


    Den könnte ich Dir auch nicht beantworten, ich wohne ja nicht in der Alten Bleiche... :tongue:



    Zitat

    Original von Jörg L
    Interessanterweise ist die Formulierung so, dass der Rabatt nur gilt, wenn das *Ziel* der Fahrt außerhalb des Zeitkartenbereichs liegt. Die Rückfahrt scheint 100% zu kosten?


    Woraus schließt Du das? Vielleicht hat man eine D. E. undeutliche Formulierung gewählt, aber dem ist nicht so. Für die Rückfahrt gilt das Gleiche wie bei der alten Zuschlagsregelung, wo man auch die Karte vor Fahrtantritt kaufen musste/muss.


    Selbstverständlich gilt für den Rückweg auch in Zukunft der gleiche Fahrpreis. Hier entspricht natürlich das *Ziel* ( B ) der Hinfahrt gleichzeitig dem Ausgangspunkt für die Rückfahrt (es sei denn, Du lässt Dich zwischenzeitlich von Schwager Ernst oder Tante Gerda mit dem Pkw von B nach C bringen... ;))