Zuckschwerdtstraße: Angriff auf VGF-Fahrer

  • Gerade aktuell wird vor Gericht über die Schläger von Heddernheim verhandelt und nun kam es zum nächsten Angriff auf einen VGF-Fahrer, diesmal auf der Linie 11 in Höchst:


    Zitat

    06.03.2008 | 12:41 Uhr


    POL-F: 080306 - 0277 Frankfurt-Höchst: Straßenbahnfahrer angegriffen


    Frankfurt (ots) - Am Dienstag, den 4. März 2008, gegen 22.35 Uhr, fuhr ein 51-jähriger Straßenbahnfahrer mit einem Zug der Linie 11 in die Endhaltestelle in der Zuckschwerdtstraße ein. Dort überprüfte er seinen Zug und stellte fest, dass ein Pärchen noch schlafend in einer Bank saß. Er weckte die Frau, die wiederum ihren Begleiter weckte. Beide Personen waren offensichtlich dem Drogen-/Obdachlosenmilieu zuzurechnen. Nachdem sie die Straßenbahn verlassen hatten, wendeten sie sich erneut an den 51-Jährigen und beleidigten bzw. bedrohten ihn u. a. mit den Worten, "Ich mach dich tot!". Schließlich bespuckten sie ihn, drückten ihn zurück in die Straßenbahn, wo er stolperte. Nachdem sie ihm noch einen Faustschlag gegen die Brust versetzt hatten, flüchteten beide in Richtung Emmerich-Josef-Straße. Auf Grund der guten Personenbeschreibung gelang es einer Zivilstreife auf dem Vorplatz des Bahnhofes Höchst einen 30-Jährigen Mann festzunehmen. Der 30-jährige Iraner ist drogenabhängig und ohne festen Wohnsitz. Er wird beschuldigt, den Straßenbahnfahrer geschlagen zu haben. Angaben über den Verbleib seiner Begleiterin wollte er nicht machen. Gegen den 30-Jährigen wurde ein Untersuchungshaftbefehl wegen Körperverletzung erlassen. Seine Begleiterin wird beschrieben als etwa 30 Jahre alt, ca. 170 cm groß und schlank. Sie hatte blonde, zu einem Zopf gebundene Haare und trug eine dunkle Jacke und eine dunkle Hose. Vermutliche Deutsche.


    Quelle: Pressemappe - Polizeipräsidium Frankfurt am Main

    10.02.01-10.02.24: 23 Jahre U4 zur Messe und Bockenheimer Warte ;)
    11.04.15-11.04.24: Neunter Jahrestag U5-Wagen auf Linie U4 8)
    Seit 09.10.16: Endlich fährt der U5-Wagen auf allen Strecken (U1-U9) :thumbsup:

  • Da hat uns wieder einer kulturell bereichert.


    Als Strafe ist kaum etwas zu erwarten, was über ein "Du, du, du, das darf man doch nicht..." hinausgeht. Wahrscheinlich gilt er sowieso als schuldunfähig.


    Aber wehe, der Fahrer hätte sich gewehrt...