Alles anzeigenUnd jetzt muß ich wirklich mal fragen: Gibt es in der BOStrab keine Verpflichtung zur Zugsicherung? Weshalb hat selbst die VGF dann sowas im Einsatz?
§ 49 Fahrordnung
(…)
(2) Auf Sicht dürfen nicht fahren
1. Züge unabhängiger Bahnen,
2. Züge straßenabhängiger Bahnen
a) bei Streckenhöchstgeschwindigkeit über 70 km/h,
b) in Tunneln.
Wir sind hier nicht bei der Modellbahn.
(Und selbst da wird fleißig aufgerüstet.)
Nein, wir sind hier im realen Leben, da hast du recht. Es gibt, wie du selbst sehen kannst, keine Verpflichtung zur Zugsicherung: Die RTW ist keine "unabhängige Bahn", muss auf dem Abschnitt nicht unbedingt über 70 km/h fahren (war dieses "RTW fährt im BOStrab-Teil höchstens 70"-Argument nicht der Auslöser für das "70er-Weichen im EBO-Land"-Diskussionsdesaster?) und fährt nicht im Tunnel.
Das ist richtig, dem sehen aber auch erhöhte Baukosten wegen des größeren Lichtraumprofils und ein verminderter verkehrlicher Nutzen gegenüber.
Naja, ob das Lichtraumprofil so einen großen Unterschied macht – wir reden ja nicht von einem Tunnel – wage ich zu bezweifeln. Und der zählbare verkehrliche Nutzen ist der gleiche; Umleitungsstrecken für andere Zwecke oder mögliche zukünftige Verbindungen spielen (leider) keine Rolle.