Regionaltangente West

  • Und vor allem, was hat das mit der Regionaltangente West zu tun?

    ein Zusammenhang ergibt sich durch Oles Einwurf:

    Vermutung: Trassenkonstruktion in Langen ist aufgrund der Eingleisigkeit in Richtung Darmstadt und der vorhandenen Infrastruktur in Langen deutlich anspruchsvoller als in Bad Homburg

    nur Kelsterbach lässt mich noch ratlos.

  • Der Hintergrund könnte sein das Herr Ockel (Bürgermeister von Kelsterbach) Geschäftsführer der Regionalparkgesellschaft RheinMain Südwest gGmbH ist. Diese wiederum eine der Hauptinitiatoren der Radschnellwege und maßgeblich an der Planung beteiligt sind.

  • Nun gibt es in der OffenbachPost vor einigen Tagen etwas mehr Aussagen aus Langener Richtung bezüglich der eigentlich "für diesen Sommer" zu treffenden Entscheidung seitens der RTW-Planungsgesellschaft, ob Langen oder ob nicht Langen. Na gut, der Sommer geht ja noch bis zum 1.9. (meteorologisch) bzw. 22.9. (astrologisch):


    https://www.op-online.de/regio…vollziehbar-93224118.html


    Darin erwähnt auch eine seitens der Langener Seite induzierte EBWU bereits 2017 und vermeintlicher oder echter Hindernisse, die aber wiederum aus Langen gekontert werden (v.a. Blockverdichtung).

    Das Türenthema, 0,5 oder 0,7 Minuten Haltezeit, sehe ich eher schwierig. Weil ziemlich viele Unbekannte (Fahrgastverhalten) enthalten. Und wenn die Türöffnung schon fast eine viertel Minute dauert (TSI Gepiepse und Schiebetritte) …


    Es bleibt spannend!

  • "Regionaltangente •

    Die Fortführung der Planungen zur Führung der RTW bzw. der Bau nach Neu-Isenburg Ost und Dreieich-Buchschlag – Langen wird vom Kreis Offenbach begrüßt und unterstützt. "


    Nahverkehrsplan für den Kreis Offenbach 2022ff.


    Vielleicht ist diese Passage gemeint?

    (Kreistag Offenbach 07.12.2022)

    Nahverkehrsplan KvgOf



    P.S.

    Im Entwurf zur Aufstellung hieß es etwas unbestimmter

    "Die Planungen zur Führung der RTW bzw. der Bau nach Neu-Isenburg Ost und Dreieich-Buchschlag – Langen sollen fortgesetzt werden."

  • Nahverkehrsplan für den Kreis Offenbach 2022ff.


    Vielleicht ist diese Passage gemeint?

    (Kreistag Offenbach 07.12.2022)

    Nahverkehrsplan KvgOf

    ah, ich habs mir schon gedacht: dieser „Langener Bahn-Experte“ ist vorrangig Langener und höchstens nachrangig Bahn-Experte. (Welcher unserer anonymen RTW-PG-Kritiker-Accounts das wohl ist?)


    Dass eine (viel zu späte) Absichtserklärung seitens des Kreises als feste Zusage oder „Sicherheit“ seitens der RTW-PG gewertet wird/wurde, ist peinlich. Vielleicht gab es ja Konkreteres, das uns allen entgangen ist, aber eigentlich wissen wir dann schon, wie wir die Expertise von Herrn Weigand einzuordnen haben.

  • Im Regionalen Nahverkehrsplan des RMV ist ja auch der Sachverhalt auf Seite 190 maximal deutlich dargestellt.

    Klarer geht es kaum...(weit von einer festen Zusage entfernt).


    "Im Kreis Offenbach besteht das Interesse, eine Linie der RTW in einem zweiten Schritt bis Langen Bahnhof weiter zu führen. Hierzu besteht umfassender Untersuchungsbedarf. Das Zielkonzept 2030 enthält die RTW entsprechend der gegenwärtigen Beschlusslage in der RTW GmbH."

  • Zum Stand der Dinge - ein update

    ...


    5. die Leunabrücke kann nicht einfach neu "möbliert" werden, sie muss statisch ertüchtigt werden. Der Hohlkasten des Brückenkörpers wird oben aufgesägt, dahinein die statisch erforderlichen Teile praktiziert, darauf dann die Gleise; im Übrigen bleibt es bei je einer Fahrspur pro Richtung, Geh- und Radwegen;

    Dazu passt, dass die die RTW GmbH die Eignung der Leunabrücke für den Betrieb der Straßenbahn nachweisen und einen besonderen Bahnkörper errichten muss.

    Quelle Planfestellungsbeschluss RTW GmbH PFA Mitte (S. 95)

  • Inspiriert von diesem Hinweis:

    Darin unschwer auszumachen auch die Einwendung des Herrn Speck (Nr. 25 ab S. 475 ff)

    habe ich mir die Einwendungen nicht nur in diesem PF-Beschluss, sondern auch in den beiden anderen RTW-Beschlüssen (Nord und Süd 1) angeguckt. Und nun wundere ich mich, dass ich dort eben keine Einwendungen von Herrn Speck erkennen kann. Liegt das daran, dass ich nicht gut genug gesucht habe oder hatte er bei den anderen Verfahren einfach nichts eingewendet? Insbesondere der Verweis darauf, dass ein Teil seiner Einwendungen eben den PFA Süd 1 beträfen, hatte mich neugierig gemacht.


    PS: die Zersplitterung des Themas macht es ein wenig schwierig, den richtigen Thread für diese Gedanken zu finden. Da es letztlich mehr als einen PF-Abschnitt betrifft, halte ich es hier für gut aufgehoben.

  • In der Tat ist der Verweis auf andere Abschnitte merkwürdig (Wiederholung).


    Da ja eines seiner Lieblingsthemen die volkswirtschaftliche Bewertung der RTW und Finanzierung ist, könnten vielleicht die "generellen" Passagen in Verbindung mit der nicht vollständigen Veröffentlichung der NKU gemeint sein?


    Kapitel C [Entscheidungsgründe] I.

    6.3 Nutzen-Kosten-Untersuchung

    1.3 Wirtschaftlichkeit, Finanzierung


    Zum Vergleich:

    Im Privatleben forscht das "Bauamt" auch nicht beim Bauantrag nach der Wirtschaftlichkeit (Luxus-Küche/Bad etc.) und bereits vorliegender vollständiger Finanzierung des Antragstellers.

    Üblich ist, dass erst n a c h Baurecht die konkrete Finanzierung eingetütet werden kann.

    Wäre es anders, müssten Christian L und Volker W in Berlin zusammen mit ihren Länderkollegen schon jetzt die komplette Durchfinanzierung aller Bundes- und Landesmaßnahmen im Haushalt sicherstellen (z. B. auch für den etwaigen Autobahnausbau A5 und Fernbahntunnel, um plakative Beispiele zu nehmen). Daher laufen solche "Einwendungen" im Rahmen von Planfeststellungsverfahren regelmäßig ins Leere.

  • Ein Update über die aktuelle Lage hatte Horst Amann dieser Tage gegeben, die Medien berichteten:

    • die FR fokussiert sich darauf, dass die RTW GmbH nun auch einzelne Radwege entlang der Strecke bauen soll.
    • die FAZ gibt, wenn auch unter irreführender Überschrift, wonach "die Bahn" baue, einen generellen Überblick ohne den Fahrrad-Nebenschauplatz, dafür mit dem Hinweis, dass die Kommunen nun kräftig Geld nachschießen müssen wegen der gestiegenen Kosten.
  • Hessen

    Amtsgericht Frankfurt am Main

    HRB 84848

    RTW Planungsgesellschaft


    Mit diesen Suchbegriffen im Handelsregister findet sich leicht der aktuelle Gesellschaftervertrag (ggf. Dokumentenart DK wählen).


    Habe auf einen Direkt-Link verzichtet, weil es bereits Änderungen gab und weitere nicht ausgeschlossen sind (z.B. aktuell Radwege? Langen?)


    Das Land Hessen hat gut verhandelt:

    (Einige) Kommunen müssen hiernach unbegrenzt, teils sogar weit überpropertional über den Gesellschafteranteil, nachschießen:


    "No-Limit-Vertrag", wenn es keine anderweitigen Verträge mit dem Land und Bund zur Begrenzung des Kostenrahmens der betroffenen Kommunen gibt.


    Für einige der städtische Haushalte (es gibt mindestens eine Stadt, die geschont wird) heißt das:

    "RTW first", dann der Rest an Aufgaben.

  • Und könnte dazu führen, dass das Ziel einer Verkehrswende erreicht werden. Es können direkt mehr und bessere Radwege geschaffen werden. Es würde einer Sensation gleichen, wenn tatsächlich mal weiter gedacht würde, als von der Tapete bis zur Wand...

  • Ja und Nein. Für Wege entlang der Strecke oder Bauwerken wie Brücken ist das möglicherweise noch nachvollziehbar. Aber wo soll die Grenze, auch des Zumutbaren, sein? Soll Bad Homburg Radwege in Frankfurt, Kelsterbach oder auf dem Gelände der Infraserv finanzieren? (Z. B. nach den abgelehnten Einwänden im Planfeststellungsverfahren Mitte)

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