Soll Bad Homburg Radwege in Frankfurt, Kelsterbach oder auf dem Gelände der Infraserv finanzieren?
Nein, aber Bad Homburg finanziert ja auch nicht den Bahnsteig in Sossenheim.
Soll Bad Homburg Radwege in Frankfurt, Kelsterbach oder auf dem Gelände der Infraserv finanzieren?
Nein, aber Bad Homburg finanziert ja auch nicht den Bahnsteig in Sossenheim.
Nicht das Herstellen des physischen Gewerkes. Aber wenn die RTW die Planung für einen einen Kilometer Radweg übernimmt, fallen dafür ja auch Kosten an (Lohn, Gebühren usw.) Ob das dann wirklich kleinteilig (800m Kommunne X, 200m Kommune Y verrechnet wird?
Nicht das Herstellen des physischen Gewerkes. Aber wenn die RTW die Planung für einen einen Kilometer Radweg übernimmt, fallen dafür ja auch Kosten an (Lohn, Gebühren usw.) Ob das dann wirklich kleinteilig (800m Kommunne X, 200m Kommune Y verrechnet wird?
Wo ist das Problem - die übrige Planung wird doch auch irgendwie verrechnet. Den gleichen Verrechnungsschlüssel kann man sicherlich mit etwas guten Willen auch dafür ansetzen. Dürfte für einen Schüler der Mittelstufe per Dreisatz binnen weniger Minuten errechenbar sein. Und ja - es kann kleinere Abweichungen durch die Lage bei den Gemarkungen geben. Aber da gilt es praktikabel zu denken.
Wenn ich nicht irre müssen die Gselldchafter gemäß anteilig ihrem Gesellschafteranteil an der RTW auch die zusätzlichen Kosten tragen.
Wenn also infolge der geänderten Planung die Bau- und Betriebskosten sich erhöhen, dann verteilt sich dies auf alle Gesellschafter (Ausnahme: Land Hessen).
Nur das Land Hessen ist von potentiellen Kostensteigerung ausgenommen.
Deswegen würde mich interessieren welche Kommune - möglicherweise OF (?) - ebenfalls keine Kostensteigerung befürchten muss, Knot-Enloeser ?
Aufgrund dieser Kostenverteilung wird, so meine Prognose, keine Kommune oder Kreis im Rhein-Main-Gebiet kein zweites mal solch einen interkommunalen Vertrag abschließen.
Es gibt Unterschiede zwischen den Gesellschafteranteilen (die transparent in den bunten Broschüren veröffentlicht sind) und den festgelegten Anteilen am Aufstockungsbudget (die eigentlich den Steuerzahler der Kommune x interessieren).
Kleines Beispiel aus dem Speckgürtel:
Neu-Isenburg:
1,33 % Gesellschafteranteil bei etwa
7,72% Aufstockungsanteil
Anscheinend hat Neu-Isenburg Mega-Interesse an der RTW oder hohen Nutzen (oder beides) und z.B. Dreieich kein Interesse und keinen Nutzen, der über das allgemeine Interesse des Kreises Offenbach hinausgeht, denn für Dreieich ist nichts ausgewiesen (0%, 0%).
Vielleicht erklärt dies, dass bislang für Langen keine große öffentliche Unterstützung zur Verlängerung der RTW über die "Endstation" Dreieich-Buchschlag hinaus von der Nachbarkommune bekannt geworden ist? Oder will man einfach nicht, dass der direkte Nachbar auch mit einer Direktverbindung zum Flughafen punkten kann?! Eigentlich müssten doch alle Co-Finanzierer froh sein, wenn Langen gewisse Anteile übernehmen würde. Oder verfolgt Langen das Erfolgsmodell Dreieich bei der Finanzierung? [indirekt ggf. über eine Art Kreisumlage?].
Leider wird aus dem Gesellschaftervertrag nicht deutlich, welches Projektgesamtvolumen für Bau und Planung(!!) [jeweils unterteilt in förderfähige und nicht förderfähige Anteile] mit welchen Förderungen/erwarteten Refinanzierungen bei Vertragsabschluss/-änderung bzw. feierlichem 1. Spatenstich unterstellt wurde.