Bahn setzt erneut junges Mädchen aus

  • Das kann und will ich einfach nicht verstehen. Der letzte Fall ist ja nicht mal ein Monat her. Und da kann man wohl erwarten das die Regelung noch jeden Schaffner im Kopf sind. Schließlich ist der Fall Bundesweit durch die Presse gegangen.


    Hier mehr: http://www.welt.de/berlin/arti…ge=1#article_readcomments

    Gruß StVo


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    Ich bin durchaus nicht zynisch, ich habe nur meine Erfahrungen, was allerdings ungefähr auf dasselbe hinauskommt.
    Oscar Wilde

  • Wenn man schaut, wie frech und wirklich nicht hilfsbedürftig manche in dem Alter sind, kann man so eine Reaktion - wenngleich sie in jedem Fall falsch war - nachvollziehen, hier scheint es aber wieder einmal die Falschen getroffen zu haben.

  • Zitat

    Original von MdE
    Wenn man schaut, wie frech und wirklich nicht hilfsbedürftig manche in dem Alter sind, kann man so eine Reaktion - wenngleich sie in jedem Fall falsch war - nachvollziehen, hier scheint es aber wieder einmal die Falschen getroffen zu haben.


    Ein Mädchen in diesem Alter (und da sieht man das Alter in jedem Fall noch an!) alleine auszusetzen ist in keinem zu verstehen.

  • Ich kann und will nicht glauben, daß der vorangegangene Fall im Kollegenkreis der Zubegleiter nicht besprochen wurden. Gerade vor diesem Hintergrund erscheint mir der erneute Vorfall umso unverständlicher.

  • Zitat

    Original von giftnudel
    Ein Mädchen in diesem Alter (und da sieht man das Alter in jedem Fall noch an!) alleine auszusetzen ist in keinem zu verstehen.


    Beachte den ersten Teil meines Satzes - nur in diesem Kontext passt es, und ich habe bewusst "nachvollziehen" geschrieben und nicht "verstehen", denn letzteres bringt immer ein wenig "ich hätte es auch so gemacht" mit, was auch bei meinem Beispiel nicht zutrifft.

  • @ giftnudel


    ich kenne genug Kids von 13 Jahren die aussehen wie um die 17 und dazu noch frech sind wie Hund... kann man nicht pauschalisieren.

  • Man sollte erstmal die Hintergründe beleuchten..


    wenn sich hier in DA jemand in Bus oder Bahn danebenbenimmt, fliegt er auch raus und das mit Recht.. da stellt sich auch kein Fahrer hin und fragt ob die jetzt 13 oder 23 ist... der Fahrer bzw. in dem Fall Schaffner kann das Hausrecht ausüben und durchsetzen.


    Allerdings ging es hier in dem Fall um ne vergessene Karte... deswegen jemanden rauszuwerfen, wiederrum egal ob 13 oder 23, ist natürlich unverhältnissmäßig.


    Ich selbst bin auch schon ohne Fahrausweis eingestiegen, da ich spät dran war und der einzige Automat mein Geld durchwarf. Hab das dem Schaffner erklärt und auch verdeutlicht das der RMV seine Automaten in Ordnung zu halten hat. Kam mehrmals vor, ich wurde immer freundlich behandelt, konnte nachlösen und einmal winkte der Schaffner sogar ab und meinte "das passt".

    Einmal editiert, zuletzt von Spion ()


  • Das mit dem Hausrecht ist doch Schwachsinn!! Und zwischen einem Bus, der in der Stadt fährt und einem Zug, der weit von daheim weg ist schon ein riesiger Unterschied!! :rolleyes:

  • Klaut jemand im Kaufhaus ein Gegenstand, ist der Täter der Böse.
    Klaut jemand bei einem Transportunternehmen eine Dienstleistung, dann ist
    das Unternehmen böse......

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • Wieso? Sie hat doch dafür bezahlt, nur den Schülerausweis vergessen.
    Und wenn das Kaufhaus den Täter nach dem Diebstahl festhält, ist das doch auch Freiheitsberaubung?


    Ich verstehe den Vergleich nicht.

  • Zitat

    Original von Darkside
    Klaut jemand im Kaufhaus ein Gegenstand, ist der Täter der Böse.
    Klaut jemand bei einem Transportunternehmen eine Dienstleistung, dann ist
    das Unternehmen böse......


    Der Vergleich hinkt in diesem Zusammenhang.
    Die junge Dame ist nicht zwecks Befördeungserschleichung in den Zug eingestiegen, sondern in der irrigen Annahme, einen gültigen Fahrausweis mitzuführen. Ich kann mir im Kaufhaus kaum vorstellen, daß ein Ladendieb versehentlich stiehlt.
    Was sehen die Beförderungsbedingungen denn vor, wenn jemand in einem öffentlichen Verkehrmittel ohne Fahrschein angetroffen wird?
    Nächste Punkt: Ein Kaufhaus kann mit potentiellen Kunden Geschäfte machen, oder es bleiben lassen. Bei einem öffentlichen Verkehrsunternehmen besteht Beförderungspflicht.


    Nach Aussagen der DB sind die Anschuldigungen gegen den Schaffner nicht ungerechtertigt erhoben worden. Also müssen wir davon ausgehen, daß der geschilderte Hergang den Tatsachen entspricht.

  • Zitat

    Original von s-bahn_schrauber
    Das mit dem Hausrecht ist doch Schwachsinn!! Und zwischen einem Bus, der in der Stadt fährt und einem Zug, der weit von daheim weg ist schon ein riesiger Unterschied!! :rolleyes:


    So?
    Wenn Du zu Karstadt einkaufen gehst, wer hat dann das Hausrecht? Richtig, Karstadt.
    Jetzt gehst Du in eine Disco, wer hat da das Hausrecht? Genau, die Betriebsleitung, die Türsteher setzen es bei Bedarf durch.


    Fährst Du mit der HEAG, hat diese das Hausrecht, was der Fahrer ausüben kann.


    Denke jetzt war ich genug Erklärbär, aber wenn Du was nicht verstanden hast, wiederhole ich mich gerne beliebig oft :)


  • Das stimmt ja schon. Aber Hausrecht ist kein Argument, ein Kind nur wegen einem vergessenen Schülerausweis 40km von daheim auszusetzen ohne Geld und Telefon. Man kann es auch übertreiben. Theoretisch hab ich im Bahnhof und in Zügen auch Hausrecht, allein schon durch meinen Dienstausweis von der Bahn. Aber rauswerfen würd ich trotzdem keinen, außer vielleicht die Tf von den Privatbahnen. :P

  • Das es unverhältnissmäßig ist, die an die Luft zu setzen weil sie ihre Schülerkarte vergessen hat, hab ich auch nicht bestritten. Es ging um die Hausrecht-Diskussion, nicht darum, das es ohne Zweifel auch anders gelöst werden kann als mit nem Rauswurf :)

  • Sicher, Hausrecht ist richtig, aber es gibt auch andere Rechtsabwägungen, und daneben ;) gesunden Menschenverstand und menschliches Handeln.


    Ein 13-jähriges Maedchen, das offensichtlich Fahrkarte und Geld vergessen hatte, 40 km von zu Hause aus dem Zug zu setzen und ihm sogar einen Anruf auf dem Handy nach Hause zu verweigern, ist schon ziemlich hart.


    Und da kommen wir ins Rechtliche: Passiert dem Mädchen etwas auf dem weiteren Weg, sind der Zugbegleiter und möglicherweise auch sein Unternehmen mit in der Verantwortung. Nicht, weil die Bahn jeden zahlungsunfähigen Passagier bis an sein Wunschziel befördern muß, sondern weil gegenüber hilfsbedürftigen Menschen eine Fürsogepflicht besteht. Und wenn es nur das ist, dass die Polizei sich um die Weiterreise kümmert.

  • Es gilt - Verhältnissmäßigkeit der Mittel.


    Wenn mir also einer die Bahn auseinander nimmt, dann setze ich den Fahrgast an die frische Luft - das geht in Ordnung.
    Hat einer ein Ticket vergessen zieht dieses Mittel nicht. Jeder Betreiber stellt Tickets aus die mir die sogar die Weiterfahrt erlauben! Auch die DB AG - denn die Regel heißt hier - doppelter Fahrpreis, mindestens 40 Euro.
    Das Hausrecht kann hier nicht ziehen, da sich das Unternehmen NICHT vor den Mitreisenden schützen muss!


    Eigentlich hätte man das mit 5 Euro , oder was es auch immer zur Zeit kostet wenn man seine Zeitkarte vergessen hat, beenden können.


    Allerdings wiegt dieser Fall für den Betroffenen Zugbegleiter besondes schwer, da in der Region erst vor nicht mal einen Monat das selbe vorkam und es weit und breit erörtert wurde.


    Steffen

    Gruß StVo


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    Ich bin durchaus nicht zynisch, ich habe nur meine Erfahrungen, was allerdings ungefähr auf dasselbe hinauskommt.
    Oscar Wilde

  • Sind wir mal ehrlich:
    Wer über Jahre regelmäßig die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt, wird sicher im Laufe der Zeit auch mal die Monatskarte vergessen haben. Meist hat man dann halt Glück. Ansonsten setzt man halt seine Fahrt mit der gelben Fahrkarte fort und zahlt später seine 5 Euro.


    Bei Schülern ist es halt oft so, daß die Ihre Fahrkarte oft in der Schultasche aufbewahren und nur entnehmen, wenn sie nachmittags zum Sport o.ä. fahren müssen. Da kann es dann halt schonmal vorgekommen, daß die Fahrkarte im Sportzeugs vergessen geht.


    Ich hoffe mal, daß mir so ne Nachlässigkeit in Zukunft nicht passiert. Wenn der Geldbeutel liegen bleibt, dann hab ich null Ausweispapiere mit bei :-(