ZitatOriginal von Ole
Wenn dem so ist, dann stellt sich mir natürlich die Frage, wie es bei den anderen Ausschreibungen ausgesehen hat, da hätte es ja auch diese Probleme geben müssen.
Oder habe ich hier etwas übersehen......
Das ganze Thema ist nicht einfach. Vielleicht erfahren wir ja etwas zur Urteilsbegründung, das Licht ins Dunkel bringen könnte.
Ich vermute stark, dass die das damals nicht so extrem kalkuliert haben wie zum Bündel E (es ist ja ein preislicher Unterschied von angeblich gut 7 stelliger Zahl).
Der Formfehler jetzt wäre zu vermuten, dass die von vornerein die Sonderfahrten als Stütze einkalkuliert haben, was bei den anderen nicht der Fall gewesen sein könnte.