Bad Homburg: Verlängerung der U2

  • Mich erreicht ein Foto eines FR-Artikels von heute, 27.3.2021, Seite F15, mit dem Inhalt, dass schon wieder geklagt werde und schon von vorneherein eine Revision angedroht werde. (Das Foto lässt genaueres lesen nicht zu.)


    Hat da jemand Details? Hätte diese Klage aufschiebende Wirkung?

  • Mich erreicht ein Foto eines FR-Artikels von heute, 27.3.2021, Seite F15, mit dem Inhalt, dass schon wieder geklagt werde und schon von vorneherein eine Revision angedroht werde. (Das Foto lässt genaueres lesen nicht zu.)

    Die Überschrift ist etwas reißerisch. Anwohner hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt.
    Im Detail Lärmschutz, es fehle eine Umweltverträglichkeitsprüfung und das als Alternative eine Verlängerung der S-Bahn mit Halt am Haberweg nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.

    Zum Thema Lärm beruft sich die Stadt HG auf die Gesetzeslage (Schienenbonus) zu der die Planungen stattgefunden haben, zum Thema Umwelt ginge es wenn so aus, dass eine Ersatzfläche zu erstellen ist. Zum Thema alternative Planung,- völlig andere Baustelle.

    Ein Urteil ist für den 22.04.2021geplant.

    So wenig in Kürze.

  • Der Aufhänger für die Berichterstattung zum jetzigen Zeitpunkt ist, dass der HessVGH am Mittwoch, dem 24.3. und Donnerstag, dem 25.3.2021 über die beiden Klagen verhandelt hat, die vor Jahren, genau genommen 2016 gegen den PFB erhoben worden waren (Az. 2 C 897/16.T und 2 C 720/16.T). Ob bereits am Ende der Sitzung Urteile verkündet wurden oder ob dies demnächst erst durch Zustellung an die Partien geschieht, weiß ich nicht.


    Wenn der VGH, wovon auszugehen ist, die Revision gegen seine Urteile nicht zulässt, wäre der Rechtsbehelf die Beschwerde zum BVerwG gegen die Nichtzulassung der Revision. (Nichtzulassungsbeschwerde).


    Selbst wenn der VGH Mängel beim Lärmschutz erkennen würde, hätte dies nur zur Folge, dass der Vorhabenträger nachbessern müsste, nicht aber die Unwirksamkeit des PFB (Planerhaltungsgrundsatz). So wars ja auch bei der Main-Weser-Bahn bezüglich Erschütterungsschutz. Im Übrigen ist der PFB vollziehbar, weil die Klage keine aufschiebende Wirkung hat und diese auch nicht in einem Eilverfahren angeordnet wurde (ob das versucht wurde, wissen wir nicht, dazu ist nie was öffentlich geworden).

  • Ist aber nur eine Wiederholung des weiter oben erwähnten Urteils, kein weiteres Verfahren gegen den Bau.

    Hallo,


    in dem Thread wurde erwähnt, dass nicht bekannt war, ob schon ein Urteil ergangen war. Dies wurde jetzt erst veröffentlicht.


    Gruß

    HCW

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  • Das Urteil war am 22.4.2021 verkündet worden, aber nur der Tenor "Klage wird abgewiesen, Kosten...". Der Volltext mit Urteilsgründen wird dann erst noch geschrieben und redigiert. Nach Unterschrift durch alle Richter des Senats wird es den Verfahrensbeteiligten zugestellt. Und erst wenn die Zustellung an alle Beteiligten erfolgt ist und Empfangsbekenntnisse bei Gericht sind, wird veröffentlicht. Anderthalb Monate sind bei technischen Großverfahren (das sind in Hessen alle, die ein "T" im Aktenzeichen führen) eine übliche Zeitdauer. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, letzter möglicher Rechtsbehelf, hat keine aufschiebende Wirkung.


    VGH Kassel, Presseinformation zu 2 C 720/16.T

    2 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • (Entstaub)
    Nicht erst seit gestern, aber hier unerwähnt und von mir bisher auch nicht gefunden gibt es eine Homepage zum Ausbau der U2 in Bad Homburg.
    Dort kann man erfahren, dass man zurzeit mit den weiteren Planungen beschäftigt ist, für diese Stand Juni 22 noch 18-20 weitere Monate eingeplant hat und einen Baubeginn zum Jahresende ´23 erhofft. Dann stehen offenbar noch 5,5 Jahre Bauzeit an.
    Im Sommer fanden Probebohrungen statt - ob sie abgeschlossen wurden, geht aus der Seite nicht hervor.
    Das Team im Hintergrund ist in der Spitze zu einem Gutteil das Gleiche wie beim RTW-Ausbau (Amann, Rückert).

    2 Mal editiert, zuletzt von Metropolit ()

  • Die FNP berichtet, dass sich der Baubeginn aufgrund vieler Änderungen in der Zwischenzeit (auch neue Anforderungen) auf 2025 verschiebt. Dazu die äußerst ungünstige Kombination der anwohnenden Wutbürger und schlecht vorbereiteten Vertretern der Stsdtbahngesellschaft samt ungünstiger Kommunikation bei einem Ortstermin...