Mehrere Verletzte: Linienbus rammt Haus

  • Dann gibts die 10 Minuten Garantie von der Traffiq - gilt auch wenn ein Bus mal zu früh fährt und man dann auf den nächsten warten muss.
    Aber selbst wenn der Bus mal pünktlich ist, wird teilweise gefahren wie .......
    Bin eben mit dem 43er um 19.03 ab Bornheim Mitte gefahren, zwischen Seckbacher Landstrasse und Eschweger Str. meinte der Fahrer er müsse mal schnell einen Zwischenspurt einlegen. Mit Vollgas bis auf 70 (Blick auf den Tacho) auf der abschüssigen Strecke obwohl das Haltesignal angezeigt war ..... Da wird einem Fahrgast echt Angst und Bange. Im Bus waren zudem auch stehende Fahrgäste. Da ist grundsätzlich bei 60 Feierabend. Und Verspätung hatte der Bus überhaupt nicht .....
    Scheint ein neuer Fahrer der Main Mobil oder OVB Plus .....was auch immer ..... zu sein ....

  • Zitat

    Original von Hajü
    Dann gibts die 10 Minuten Garantie von der Traffiq - gilt auch wenn ein Bus mal zu früh fährt und man dann auf den nächsten warten muss.


    Was bringen mir die paar Pfennige für den Verwaltungsaufwand, den ich dafür hab. Darum geht's garnicht, wenn ich zu spät irgendwohin komme, obwohl ich genau richtig an der Haltestelle war. Und es ist eben nicht "mal", dass das vorkommt, sondern war im Frühjahr schonmal eher Standard auf der 29 und ist es jetzt wieder.

  • Hajü,


    da hast du aber eine Ausnahme erwischt, ich bin die letzten zwei Wochen sehr viel zu unterschiedlichen Zeiten in Richtung Bergen mit der 43 gefahren und hatte keinen einzigen Fahrer dabei, der so gerast ist. Allerdings muss ich sagen, das ich mich am sichersten mit den paar Frauen, die auf der Linie fahren, fühle.


    Andererseits gibt es gerade in Seckbach sehr viele Autofahrer, die sich einen Dreck um den ÖPNV scheren, und die Busse durchaus auch in die eine oder andere gefährliche Situation bringen. Von der Baustellenumleitung am Günthersburgpark mal ganz zu schweigen.

    Ich war zwar lange nicht mehr hier, aber ich lebe noch und grüße alle, die mich noch kennen!

  • Zitat

    Original von dawson
    Und es ist eben nicht "mal", dass das vorkommt, sondern war im Frühjahr schonmal eher Standard auf der 29 und ist es jetzt wieder.


    Wenn die Fahrer wissen, das die Fahrzeit nicht ausreicht, fahren sie eben eher los ... vermute ich mal

  • Das ist doch Blödsinn. Vom Riedberg sind es noch 7 Minuten zum Nordwestzentrum, wo man dann auch immer entsprechend früher ankommt, oder 10 Minuten nach Kalbach, wo die meisten Fahrten ein paar Minuten Pause haben. Und ja, ich fahre täglich und manchmal mehrmals am Tag.
    Ich sage ja nicht, dass alle Fahrer rasen oder so fahren, aber genauso schwachsinnig, wie das wäre, ist die Ansage, dass es immer und überall an der bösen Planung der traffiQ oder sonstwem liegt.

  • Um mal wieder zum Thema zurückzukommen:
    Wenn durch das Gutachten wirklich überhöhte Geschwindigkeit als Unfallursache herauskommt, wird Alpina womöglich Schadensersatzansprüche gegenüber dem Fahrer geltend machen.
    Wird dem Fahrer mittlere Fahrlässigkeit nachgewiesen, so kann ihm ein Teil der Schadenssumme, abhängig von der Schwere der Fahrlässigkeit, in Rechnung gestellt werden.


    Überhöhte Geschwindigkeit bei den Witterungsverhältnissen gestern, ist meiner Meinung nach keine leichte Fahrlässigkeit mehr.


    Außerdem können Ansprüche von den Verletzten Fahrgästen geltend gemacht werden. Diese können entweder an Alpina, oder an den Fahrer direkt gestellt werden. In beiden Fällen wird es den Fahrer teuer zu stehen kommen, im Falle von mittlerer oder grober Fahrlässigkeit.


    Zu guter Letzt könnte auch noch die Staatsanwaltschaft gegen den Fahrer ermitteln, wegen fahrlässiger Körperverletzung, strafbar gemäß § 229 StGB:


    Zitat

    Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



    Es kommt nun auf das alles entscheidende Gutachten an...

  • Zitat

    Original von Germanium
    Wenn durch das Gutachten wirklich überhöhte Geschwindigkeit als Unfallursache herauskommt


    Welches Gutachten denn? Um das festzustellen, braucht doch kein Gutachter eingeschaltet werden.

  • Zitat

    Original von Charly


    Welches Gutachten denn? Um das festzustellen, braucht doch kein Gutachter eingeschaltet werden.


    Doch natürlich, ohne Gutachten hat man keinen rechtsgültigen Beweis, um überhöhte Geschwindigkeit nachzuweisen.
    Außerdem wäre ja noch interessant, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war. Daran bemisst sich dann der Grad der Fahrlässigkeit.

  • Bei einem Unfall mit einem Schaden in dieser Höhe und dazu noch Verletzten wird immer ein Gutachter hinzugezogen. Allerdings kann es dauern, bis so ein Gutachten fertig ist (hat in meinem persönlichen Fall damals ca. 4 Monate gedauert.)

    Ich war zwar lange nicht mehr hier, aber ich lebe noch und grüße alle, die mich noch kennen!

  • Zitat

    Original von dawson
    Vielleicht blöde Frage: Haben Busse keinen Fahrtenschreiber, der Geschwindigkeit und Lenkzeiten aufzeichnet wie bei einem LKW?


    Natürlich haben die das, heutzutage sogar digital.


    Nur normalerweise Linienfahrten unter 50km Streckenlänge ist eine Tachoscheibe keine Pflicht.

  • Zitat

    Original von dawson
    Vielleicht blöde Frage: Haben Busse keinen Fahrtenschreiber, der Geschwindigkeit und Lenkzeiten aufzeichnet wie bei einem LKW?


    Natürlich haben die das, deshalb bezweifelte ich die Notwendigkeit eines Gutachtens. Gut, mag notwendig sein, da es Verletzte gab.


    Zitat

    Original von cloudsurfer
    Bei einem Unfall mit einem Schaden in dieser Höhe und dazu noch Verletzten wird immer ein Gutachter hinzugezogen.


    Was heißt hier immer, wer legt das fest? Die Polizei? Die Versicherung? Ich hatte selbst schon einen Unfall mit Totalschaden, der wurde jedoch völlig ohne Gutachten abgewickelt. Die gegnerische Versicherung hat den Schaden trotzdem anstandslos bezahlt, allerdings lag die Höhe nicht im 5-stelligen Bereich. Aber wo liegt da die Grenze? Ich hielt das bisher für Ermessenssache der Ermittler.

  • Mit 60 habe ich schon öfter mal einen Fahrer auf diesem Stück erlebt, aber 70 ist da neuer Rekord. Den Fahrer hatte ich zuvor auch noch nie gesehen. In Seckbach dann im Ort ist der immer mit ganz geringem Abstand zum Vordermann gefahren .... keine Ahnung was den Fahrer so angetrieben hat ....:-))
    Aber stimmt schon, die Fahrerinnen sind noch recht gemässigt ...

  • Zitat

    Original von Charly


    ... Was heißt hier immer, wer legt das fest? Die Polizei? Die Versicherung? Ich hatte selbst schon einen Unfall mit Totalschaden, der wurde jedoch völlig ohne Gutachten abgewickelt. Die gegnerische Versicherung hat den Schaden trotzdem anstandslos bezahlt, allerdings lag die Höhe nicht im 5-stelligen Bereich. Aber wo liegt da die Grenze? Ich hielt das bisher für Ermessenssache der Ermittler.


    Hier muss man den zivilrechtlichen Aspekt und den strafrechtlichen Aspekt unterscheiden.


    Der Staatsanwalt prüft, weil ja Personen erheblich verletzt wurden, ob dem Fahrer evtl. strafbares Verhalten vorzuwerfen ist. Der Staatsanwalt saß aber nicht im Bus, hat also keine eigene Kenntnis von den Dingen und versteht vermutlich von Tachoscheiben nix. Angesichts der Tragweite seiner Entscheidung für den Fahrer (Anklage wg. Körperverletzung pp ??) muss seine Sachverhaltsermittlung hieb und stichfest sein, weshalb ein Gutachter in seinem Auftrag diejenigen Umstände aufklärt, die für die Strafbarkeit entscheidend sind: war das Verhalten des Fahrers adäquat kausal für den Unfall oder nicht (lag vielleicht ein technischer Defekt vor?). So was entfällt natürlich bei Unfällen, selbst mit hohen Schäden, wenn nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.


    Eine andere Sache sind die zivilrechtlichen Ansprüche, etwa Schmerzensgeldansprüche der Verletzten, Schadenersatzansprüche des Eigentümer des beschädigten Hauses und der Stadt wegen der zerstörten Straßenmöblierung; diese Ansprüche richten sich gegen den Halter des Fahrzeugs und evtl. auch gegen den Fahrer. Hinter dem Halter, dem Busunternehmen, steht eine Haftpflichtversicherung, die ihre Eintrittspflicht nach anderen Maßstäben beurteilt als der Staatsanwalt die Strafbarkeit. Die Versicherung braucht für die Regulierung der zivilrechtlichen Ansprüche evtl. keinen Gutachter, wird aber ggf. das staatsanwaltschaftliche Gutachten heranziehen.

  • Hallo,


    in der FR-Printausgabe (Seite R4, leider nicht online) wurde heute ein Leserbrief abgedruckt, in dem der Fahrstil Frankfurter Busfahrer als "kriminell" dargestellt wird, weil die Busse meist zu spät, und dadurch überfüllt an die Haltestellen kommen, und dadurch ihre Fahrzeiten nicht einhalten. Erwähnt werden hier die Linien 30 und 34.
    Meiner Meinung nach lösen Sicherheitsgurte, wie sie im Leserbrief gewünscht werden, das Problem auf den meist kurzen Strecken, die mit den Stadtbussen gefahren werden, nicht.


    Grüße ins Forum
    Helmut

    You'll Never Ride Alone.

  • Bei der 34 stimmt das schon. Wer mal abends im Berufsverkehr damit gefahren ist kennt das Problem. Da kommt dann mal 20 Minuten oder länger gar kein Bus, dafür danach 3 auf einen Schlag. Der erste ist dann total überfüllt und die anderen Busse bleiben dann ja schön im Windschatten anstelle zu überholen ... so sammeln sich dann bei allen Bussen die Verspätungen vom ersten an. Gestern erlebt wieder (18.02 an Bornheim Mitte kam mit + 15, der nächste gleich hinterher und der dritte auch in minimalem Abstand). Und abgefahren in Bornheim Mitte ....18.09 scheint grössere Pause gemacht zu haben (wohl Ausfall dann), 18.19 war total überfüllt. Am Industriehof warens dann obwohl keinerlei Stau wieder +5 ..... also eigentlich +15.
    Wenn dann noch Kinderwagen oder Rollstühle in die überfüllten Busse wollen wirds noch krimineller. Alles schon oft genug miterlebt. Man muss sich nur mal zwischen 17 und 18 Uhr in Bornheim Mitte postieren ..... :-)))
    Und auf der 30, die Benz-Gelenk-Citaros kommen nun doch wirklich nicht so schnell vom Acker, was sind schon 300 PS (die Solo Solaris und Volovos haben da schon mehr Leistung). Aber das sind im Endeffekt die gleichen Fahrer (ICB vom Rebstock).
    Einzige Lösung wäre hier z. b. auf der 34 ein zusätzlicher Kurs mit entsprechend verlängerter Wendezeit in Bornheim (anstelle 7 dann 17 Minuten). Bei der 30 ist die Strassenbahnbaustelle Hauptübel ...... und das wird auch noch ein Weilchen so bleiben.

  • Zitat

    Original von Helmut
    in dem der Fahrstil Frankfurter Busfahrer als "kriminell" dargestellt wird, weil die Busse meist zu spät, und dadurch überfüllt an die Haltestellen kommen, und dadurch ihre Fahrzeiten nicht einhalten.


    Verbesserungsmaßnahme 1: Alle Busfahrer sofort verhaften! :P :P


    Verbesserungsmaßnahme 2:


    - Nachdem nun infolge der durchgreifenden Maßnahme 1 kein Fahrpersonal mehr zur Verfügung steht, gibt es endlich keinen kriminellen Fahrstil mehr (okay, es gibt dann überhaupt keinen... ;)).


    - Stattdessen wird an jeder Haltestelle ein Bus mit geöffneten Türen und deaktivierter Zündung deponiert, wozu noch einige Fahrzeug-Nachbestellungen erforderlich sind, weil die Haltestellenanzahl über der bereits vorhandener Busse liegt. Alternativ könnten natürlich Busse von Subunternehmern zum Einsatz, äh, Stillstand kommen. :tongue:


    - Durch diese Maßnahme wird gewährleistet, dass die Busse jederzeit pünktlich an den Haltestellen sind. Bus "zu früh" oder "zu spät" wird somit völlig ausgeschlossen. Vielmehr steht jedem Fahrgast zu jeder Zeit der Bus zur Verfügung.


    - Um die oben angesprochenen Überfüllungen zu vermeiden, werden die Fahrzeuge mit Sitzkontakten ausgestattet. Fahrgäste, die sich länger als eine fahrplanmäßige Taktfolge (irgendwozu müssen die ja noch gut sein...) im Bus aufhalten, werden durch einen tiefen Signalton a la Schiffssirene aufgefordert, das Fahrzeug nun für die nachrückenden Fahrgäste wieder frei zu machen, sprich gefälligst zu verlassen (anderenfalls würden die Zugestiegenen schon dafür sorgen, weil sie von der Sirene genervt werden :D).


    - Der (zugegebenermaßen äußerst geringe) Nachteil für die Fahrgäste, dass außer "ihrer Haltestelle" keine andere mehr angedient wird, kann durch eine Senkung der Fahrpreise kompensiert werden, da keinerlei Personalkosten mehr anfallen und die Fahrzeugkosten sich um 73% reduzieren (kein Verschleiß, = Entfall regelmäßiger Wartungen und Reparaturen, Fahrzeug-Neubeschaffungen könnten in wesentlich größeren Zeitintervallen erfolgen).


    - Ein spezielles Nachtbussystem ist nicht mehr erforderlich und kann somit entfallen. Dennoch ist dies für die Fahrgäste eine absolute Verbesserung, da im Gegensatz zum Ist-Zustand die Busse nun auch nachts an jeder Haltestelle halten bzw. stehen .


    Somit wären sämtliche Fahrstil- und Fahrzeitprobleme auf einen Schlag beseitigt. Die Kosten würden auf ein Minimum reduziert, wozu auch beiträgt, dass künftig weder Fahrgastbeschwerden beantwortet noch Fahrpläne geändert werden müssten und auch das zurzeit hiermit beschäftigte Personal wegrationalisiert werden könnte!


    So, TraffiQ, jetzt seid Ihr am Zuge! :)) :))


    Die (gar nicht mal so doofe) Edit meint, dass es dann auch keine Unfälle mehr geben könnte...


    :P :P :D :D :P :P

    Einmal editiert, zuletzt von Charly ()

  • Zitat

    Original von Charly
    ...dass künftig weder Standgastbeschwerden beantwortet noch Standpläne geändert werden müssten...


    So, StatiQ, jetzt seid Ihr am Zuge! :)) :))


    Mal ein paar Fehler korrigiert...