RMV-Ticket im RMV-Bus nicht gültig

  • Kürzlich zeigte ich in einem Bus meine schöne Netzkarte vor und erhielt zur Antwort, die gelte hier nicht, diese Linie sei nicht im RMV-Tarif. Ich befand mich allerdings in einem RMV-Tarifgebiet (nicht ÜT-Raum). Nach "Nachzahlen" erhielt ich einen Papierfahrschein mit Aufdruck des Fahrpreises (1,50 €), aber ohne Datum, Liniennummer, ausstellendes Unternehmen, zuständige LNO und RMV-Logo (logischerweise), wie man es von Dorfbussystemen aus den Achtziger Jahren kennt.


    Wo war ich, wie geht das, und gibt es das sonst noch wo?

  • Meistens geht es immer noch seltsamer: Ich stand an einer Haltestelle im RMV-Gebiet, war stolzer Inhaber einer (hier gültigen) Netzkarte und durfte damit trotzdem den vor mir stehenden Bus nicht benutzen, obwohl er unübersehbar mit "RMV" gekennzeichnet war.


    Wo lag das Problem?


    Moderator: Themen zusammengefügt
    Sofern es möglich ist, bitte die Editierfunktion nutzen, danke.

    Einmal editiert, zuletzt von FNF-Team ()

  • Wenn das kein Quiz sein soll klingt das, als wirtschaftet der Fahrer in seine
    eigene Tasche....

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • Ich denke auch das es ein Quiz sein soll, durch den Moderator-Eingriff ist jetzt leider nicht mehr klar, ob es sich um 1 oder 2 Quize handelt.
    Udo stelle das mal bitte klar und
    @Mods dann bitte ins Quizforum schieben und ggf splitten.


    Kosten die Nachtbusse nicht einen Aufschlag? Wenn ja, wäre das mein Lösungsvorschlag. :D

  • Zitat

    Original von F.-Fighter
    Ich denke auch das es ein Quiz sein soll, durch den Moderator-Eingriff ist jetzt leider nicht mehr klar, ob es sich um 1 oder 2 Quize handelt.
    Udo stelle das mal bitte klar und
    @Mods dann bitte ins Quizforum schieben und ggf splitten.


    Zwei Beiträge mit ähnlicher Überschrift und Inhalt wurden zu einem Beitrag zusammengefügt.
    Ich finde, man sollte in Ruhe eine Stellungnahme von "Udo" abwarten und dann wird sich alles weitere schon ergeben ;)

    Gruß, 420 281-8
    Jeder Mensch hat ein zweites Gesicht ...

  • Ups, was habe ich hier bloß angestellt? 8o


    Zur Diskussion stellen (sehr erfolgreich, wie ich sehe) wollte ich zwei vom Ursprung her sehr (!) unterschiedliche Fälle, die aber zum selben Ergebnis führen, nämlich [Extrem-Sorgfältig-Formulier-Modus ein] der Nichtgültigkeit einer mit RMV-Logo versehenen Fahrkarte im Verkehrsraum des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (erster Beitrag) bzw. eines mit "RMV" beschrifteten Verkehrsmittels (zweiter Beitrag) [Extrem-Sorgfältig-Formulier-Modus aus]. Ich habe mich bewußt gegen die Einstellung ins Quiz-Forum entschieden, weil ich nicht einfach "nur" eine Quizfrage stellen wollte (gut, zwei Quizfragen), sondern auf zwei Merkwürdigkeiten im hiesigen System aufmerksam machen wollte.


    Ich vermute allerdings, dass die Lösung der Quizteile die Kenntnis der gesuchten Orte voraussetzt, und beide liegen nicht gerade im Zentrum des Interesses (und RMVs). Bei Beitrag 2 möge man etwas um die Ecke denken.
    Falls erforderlich gebe ich demnächst die Orte an.


    Freut mich aber, dass meine Beiträge mal auf so gute Resonanz stoßen. :)


    @ darkside: So wie die Fahrkarte aussieht, wäre das leicht möglich. Die Besetzung des Busses ließ dies allerdings nicht als lohnendes Unterfangen erscheinen.

    Einmal editiert, zuletzt von Udo ()

  • Ok, werden wir etwas konkreter: Fahrzeug Nummer 1 führt ein Kennzeichen aus "MKK", Fahrzeug Nummer 2 kann zu bestimmten Zeiten (möglicherweise auch nur zu einer bestimmten Zeit) in Limburg am ZOB Nord angetroffen werden.

  • Mein lieber Udo:


    Machst du hier ein Quiz? Dann schreib es dazu und bitte einen Admin/Mod den Beitrag in das entsprechende Forum zu verschieben.


    Wenn du kein Quiz machen willst, dann lege die Fakten auf den Tisch und laber net um den heißen Brei herum. :evil:

  • Mein lieber LJL,


    wie sich auf Nachfrage längst geklärt hat, macht Udo keinen Quiz. Deshalb steht seine Frage zu der Gültigkeit von RMV-Tickets im RMV-Bus immer noch in diesem Forum und wurde nicht ins Quiz-Forum verschoben.
    Im übrigen lassen sich solche Nachfragen nach dem Sinn eines Beitrags auch etwas höflicher und weniger pampig formulieren.

  • Zitat

    Original von LJL
    Mein lieber Udo:


    Machst du hier ein Quiz? Dann schreib es dazu und bitte einen Admin/Mod den Beitrag in das entsprechende Forum zu verschieben.


    Wenn du kein Quiz machen willst, dann lege die Fakten auf den Tisch und laber net um den heißen Brei herum. :evil:


    Ich meine, daß es sich sehr wohl um ein ernstzunehmendes Thema handelt, wenn ein Fahr-GAST (!!!), wohl innerhalb des Hoheitsgebiets RMV ( also nicht von einer Fernverbindung ohne gebuchten Anschluß an örtlichen ÖPNV) vom Fahrer so abgemeiert wird.


    Beispiele für Zusatztickets/Aufpreis auf den regulären Fahrpreis bei bestimmten Direktverbindungen (z.B. "Airliner", Direkt-Schnellbuslinie Darmstadt - Flughafen Ffm) gibt es z.B. ja.


    Genauere Angaben zum Fall @ Udo wären jedoch hilfreich.


    fmm_de

    Avatar: Relikt! Remember Linie 5 Liebfrauenstraße!

    Einmal editiert, zuletzt von fmm_de ()

  • Da Udo nicht konkreter werden will oder kann, können wir ihm nicht wirklich helfen. Ort, VU und Linie würden es deutlich vereinfachen.


    Mal ins blaue geraten, im MKK gab/gibt es in Schülerverkehrszeiten-Einschränkungen. So dürfen zw. ca. 07 und 08 Uhr manche Linien des Stadtbus Gelnhausen mit RMV-Schülerkarten nciht genutz werden, da die Schüler die Entlastungs-Gelenkbusse/Evtl. jetzt Maxi-Trains der Regionallinien benutzrn sollen und nciht die Midi-Busse des Stadtbusses. Ob diese Regel so noch angewndet wird, ist mir nicht bekannt.


    Ich kenne auch kein VU das nciht im RMV ist bzw. dessen Karten ablehnt. War es evtl. einbrechender Verkehr aus Bayern der KVG?

  • Ich bin gebeten worden, die ungewollte Verwirrung zu beenden.


    Bei der Buslinie, die den RMV-Tarif nicht anerkennt, handelt es sich um den Stadtbus Bad Orb. Dieser wird von der ortsansässigen Firma Noll in eigener Regie oder im Auftrag der Stadt (jedenfalls nicht im Auftrag der Kreiswerke Gelnhausen) mit einem Midi-Centroliner (genauer: Neoplan N 4411) durchgeführt. Liniennummern sind 84 und 85, wobei die Zuordnung der drei Abschnitte aus dem Fahrplan (wunderschön altmodisch mit Schreibmaschine geschrieben) nicht hervorgeht, aber am Bus steht eh nix dran. Die Linie dürfte überwiegend den Kurgästen, Altenheimbewohnern und örtlichen Senioren dienen. Ich hätte gerne gewußt, wie es möglich ist, daß diese Linie nicht in den RMV integriert worden ist, und ob es sich um einen Einzelfall handelt. Wegen dieser ernstgemeinten Frage sollte das Thema nicht ins Quiz-Forum.


    Der RMV-Bus, der den RMV-Tarif nicht anerkennt, ist - B061462 war da auf der richtigen Fährte - ein bestimmter Bus der Linie 530 Limburg - Montabaur. Diese Linie wird bekanntlich von der Rhein-Mosel-Verkehrsgesellschaft, abgekürzt RMV, betrieben. Bei Subunternehmerkursen fällt das nicht weiter auf, bei selbst gefahrenen Kursen (so dem 11.25 ab Limburg) steht groß und deutlich "RMV" vorne dran (falls nicht inzwischen durch "Rhein-Mosel-Bus" ersetzt). Wie auf meiner Fahrkarte. Alles klar jetzt?


    Linie 482 wäre tatsächlich auch möglich, diese ist mir bisher aber nicht begegnet. Im Fahrplanbuch Limburg steht in beiden Tabellen (482 und 530) der Zusatz "RMV-Karten werden auf dieser Linie nicht anerkannt".


    Der Stadtverkehr Diez, den es eigentlich gar nicht gibt, weil die Fahrten in die Linie 580 St. Goarshausen - Limburg Süd integriert sind, wird von der NVG aus Nastätten gefahren, ebenfalls ohne RMV-Tarif-Anerkennung.

  • Interessant wird es dann, wenn jemand das "erhöhte Beförderungsentgelt" zahlen soll wenn er oder sie mit gültiger Rhein-Main-Verbundkarte innerhalb des Verbundgebietes in einem Bus - möglichst noch mit Aufschrift RMV des Rhein-Mosel-Verkehrs angetroffen wird, in dem der Rhein-Main-Verbundtarif nicht gilt. Praktisch denkende Kontrolleure würden sicher auf den erhöhten Fahrpreis verzichten.


    Aber es soll ja auch sture Kontrolleure geben. Zumal die Gegend durchaus auch für einen "Richter Gnadenlos" am dortigen Landgericht bekannt ist. :(

  • Zitat

    Original von Udo
    Ich bin gebeten worden, die ungewollte Verwirrung zu beenden.


    Bei der Buslinie, die den RMV-Tarif nicht anerkennt, handelt es sich um den Stadtbus Bad Orb. Dieser wird von der ortsansässigen Firma Noll in eigener Regie oder im Auftrag der Stadt (jedenfalls nicht im Auftrag der Kreiswerke Gelnhausen) mit einem Midi-Centroliner (genauer: Neoplan N 4411) durchgeführt. Liniennummern sind 84 und 85, wobei die Zuordnung der drei Abschnitte aus dem Fahrplan (wunderschön altmodisch mit Schreibmaschine geschrieben) nicht hervorgeht, aber am Bus steht eh nix dran. Die Linie dürfte überwiegend den Kurgästen, Altenheimbewohnern und örtlichen Senioren dienen. Ich hätte gerne gewußt, wie es möglich ist, daß diese Linie nicht in den RMV integriert worden ist, und ob es sich um einen Einzelfall handelt. Wegen dieser ernstgemeinten Frage sollte das Thema nicht ins Quiz-Forum.


    Stimmt. Es handelt sich wirklich um eine komische Einrichtung. ;)



    1. Der RMV kennt nicht einmal die Haltestellen der Stadtbuslinie in Bad Orb.
    2. Die zuständige Kreisverkehrsgesellschaft veröffentlicht keine Fahrpläne auf seiner Seite. Auch fehlt ein Liniennetzplan
    3. Auf der Internetseite des Busunternehmens Noll, ist nur der Fahrplan veröffentlicht. Es fehlen Tarif- und Beförderungsbedingungen.
    4. Die Tarifbestimmungen lassen sich auf der Seite der Stadt Bad Orb versteckt unter Downloads finden.
    5. Diese Tarifbestimmungen sind ziemlich Laienhaft formuliert:[list=a][*]Kinder von 4 bis 14 fahren ermäßigt. Es gibt aber keinerlei Informationen über Kinder unter 4, daher müssten diese den vollen Fahrpreis zahlen.
    [*]Rechtschreibfehler (gültigkeistdauer)
    [*]Was haben Beispiele in Tarifbestimmungen zu suchen?
    [*]Personen, welche nicht schulpflichtig sind, aber auch noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen keine Jahreskarten erwerben (ausgenommen Familienjahreskarten).
    [*]Punkt 8 ermöglicht Sondertarife nach Gutdünken.
    [*]Da keinerlei Beförderungsbedingungen zu finden sind, gehe ich davon aus, dass
    die "Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen" gilt. Diese ist allerdings in manchen Punkten widersprüchlich zu den Tarifbedingungen (Insbesondere Punkt 6 der Tarifbestimmungen und §10(3) der BefBedV stehen im Widerspruch). Handelt es sich bei den Tarifbestimmungen etwa doch auch um Beförderungsbedingungen? Dann wäre die BefBedV doch nicht relevant, was bedeuten würde, dass der Fahrgast keinen Bedingungen unterworfen wäre...
    [/list=a]