Und wie man sieht, ist das mal wieder nur Rosinenpickerei auf Strecken, auf denen auch die Bahn stark ist. Da eine Buslinie zu eröffnen ist keine Kunst.
...und auch noch teilweise rechtswidrig.
§ 42a PBefG:
"Personenfernverkehr ist der Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, der nicht zum öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des § 8 Absatz 1 und nicht zu den Sonderformen des Linienverkehrs nach § 43 gehört. Die Beförderung von Personen zwischen zwei Haltestellen ist unzulässig, wenn
1. der Abstand zwischen diesen Haltestellen nicht mehr als 50 km beträgt oder
2. zwischen diesen Haltestellen Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde betrieben wird.
In der Genehmigung sind auf Antrag für einzelne Teilstrecken Ausnahmen zu gewähren, wenn
1. kein ausreichendes Nahverkehrsangebot besteht oder
2. das Fahrgastpotenzial der vorhandenen Verkehrsangebote nur unerheblich beeinträchtigt wird."
Daraus folgt, das Relationen F-Hbf - F-Flughafen ebensowenig bedient werden dürfen wie F- DA.