(((eTicket Deutschland & Rhein-Main

  • Auch ich habe mittlerweile die Lesegeräte in Bussen gesehen.


    Bei Werner ist es eine Fläche auf den Fahrkartendruckern mit zwei LEDs, die aber nicht leuchteten im Stand-by. Habe aber auch noch keinen beobachten dürfen, der ein e-Ticket auflegte.


    Zitat

    Original von Dodo
    ...oder hat man dann Pech gehabt und darf nicht fahren, da die Karte nicht kontrolliert werden kann?


    Das wäre aber dämlich, wenn man dann eine Papier-Fahrkarte kaufen müsste, weil der Kontrolleur es nicht hinkriegt.
    Ich sehe oft genug bei verschiedenen Busgesellschaften, dass keine Fahrkarte gedruckt werden kann und man dann auch nix bezahlen muss. Sollte dann bestimmt auch mit elektronischer Fahrkarte so sein, dass man dann eben durchgewinkt wird.

  • Ich frage mich, warum man beim RMV gleich zwei konkurierende eTicket-System gleichzeitig einführt. Jetzt habe ich mir gerade ein NFC-fähiges Handy für Tou&Travel besorgt (geht aber auch ohne, dann halt mit Nummer abfotografieren) und bekomme laut Ankündigung meine neue Jahreskarte als eTicket zugestellt. Das man in der Pilotphase mehrere Systeme testest ist ja gut, aber im Livebetrieb einer neuen Technik gleich zwei Systeme zu nutzen, dass verwirrt die Kunden doch nur und schreckt ab. Vorallem wenn dan beide Systeme auch noch unterschiedlichen Funktionsumfang bieten.
    Warum kann ich bei Touch&Travel keine Jahreskarten buchen?
    Kann ich auf die eTicket-Jahreskarte auch Einzelfahrten buchen, wenn ich mal ausserhalb des Gültigkeitsbereiches fahren will? Auf der RMV-Homepage finde ich dazu leider keine Info, denke deswegen, dass es nicht geht.

  • Zitat

    Original von flyer
    In meiner Konto-Übersicht steht nähmlich, dass meine Karte bis 1.1.1970 gültig sei B) )


    Um auch eTickets aus den 60er Jahren kontrollieren zu können, werden demnächst elektronische Entwerter in die Fahrzeuge eingebaut :D :D



    Zitat

    Original von marcd900


    Ich sehe oft genug bei verschiedenen Busgesellschaften, dass keine Fahrkarte gedruckt werden kann und man dann auch nix bezahlen muss. Sollte dann bestimmt auch mit elektronischer Fahrkarte so sein, dass man dann eben durchgewinkt wird.


    So ist es. Das ist eben alles noch im Aufbau. Und wenn mangels vorhandener oder nicht funktionierender Infrastruktur oder mangels teilweise noch fehlender Personalschulung nicht kontrolliert werden kann, wird halt im Zweifelsfalle zugunsten des Fahrgastes verfahren.


    Bei Jahreskarten kann es ohnehin keine Probleme geben, denn elektronische Jahreskarten, die älter als ein Jahr sein könnten, gibt es (noch) nicht. Es macht von daher durchaus Sinn, dass man nicht mit Wochenkarten angefangen hat. ;)

  • Zitat

    Original von F.-Fighter
    Ich frage mich, warum man beim RMV gleich zwei konkurierende eTicket-System gleichzeitig einführt. [...]


    Ich frage mich außerdem, was der Mehrwert für Inhaber einer persönlichen Jahreskarte sein soll. In dem Schreiben der VGF zum e-Ticket, dass ich kürzlich erhielt, wird als Vorteil u. a. aufgezählt, dass der Austausch von Wertmarken am Monatsanfang überflüssig wird. Diesen angeblichen Vorteil habe ich bereits seit einigen Jahren, genau so wie den Ersatz der Karte, falls sie mir verloren geht.

    Gruß, 420 281-8
    Jeder Mensch hat ein zweites Gesicht ...

  • Zitat

    Original von 420 281-8
    Ich frage mich außerdem, was der Mehrwert für Inhaber einer persönlichen Jahreskarte sein soll. In dem Schreiben der VGF zum e-Ticket, dass ich kürzlich erhielt, wird als Vorteil u. a. aufgezählt, dass der Austausch von Wertmarken am Monatsanfang überflüssig wird. Diesen angeblichen Vorteil habe ich bereits seit einigen Jahren, genau so wie den Ersatz der Karte, falls sie mir verloren geht.


    Das habe ich mich angesichts des Schreibens auch gefragt. Ich bin da allerdings noch davon ausgegangen, dass ich die Karte als vollwertiges eTicket nutzen kann und damit auch zusätzliche Einzelfahrten etc. unkompliziert buchen kann. Wenn ich mir aber die RMV-Homepage zu dem Thema durchlese, dann kann ich auch keinen Mehrwert mehr erkennen. "eTicket" klingt einfach modern und schick :P

  • Zitat

    Original von F.-Fighter


    Das habe ich mich angesichts des Schreibens auch gefragt. Ich bin da allerdings noch davon ausgegangen, dass ich die Karte als vollwertiges eTicket nutzen kann und damit auch zusätzliche Einzelfahrten etc. unkompliziert buchen kann. Wenn ich mir aber die RMV-Homepage zu dem Thema durchlese, dann kann ich auch keinen Mehrwert mehr erkennen. "eTicket" klingt einfach modern und schick :P


    Na, da steh' ich wenigstens nicht ganz allein da mit meiner Meinung.
    Ich habe nicht grundsätzlich etwas gegen alles Neues. Aber einen Sinn sollte es schon machen.
    Immerhin: Wie ich auf der Homepage vom RMV lesen konnte, werden die eTickets, die als PERSÖNLICHE Jahreskarte ausgegeben werden, wohl mit dem Namen (und evtl. Gültigekeitszeitraum/ Tarifgebiete) bedruckt. Einen Mehrwert hat es aber zur Zeit noch nicht. Naja, mal abwarten.

    Capri-Sonne heisst jetzt "Capri Sun". :( Sonst ändert sich nix. Der "alte" Name muss wieder her ! ;(

  • Zitat

    Original von Alf_H
    [...] Immerhin: Wie ich auf der Homepage vom RMV lesen konnte, werden die eTickets, die als PERSÖNLICHE Jahreskarte ausgegeben werden, wohl mit dem Namen (und evtl. Gültigekeitszeitraum/ Tarifgebiete) bedruckt. [...]


    Wieso immerhin? Schon seit ich eine persönliche Jahreskarte habe, ist sie mit meinem Namen und Foto versehen und sowohl Tarifgebiet als auch Gültigkeitszeitraum sind angegeben.

    Gruß, 420 281-8
    Jeder Mensch hat ein zweites Gesicht ...

  • Wie mir von jemandem mitgeteilt wurde, der das eTicket heute in der Mobilitätszentrale in Friedberg gekauft hat, wurden die Busfahrer angewiesen, bei Problemen mit den Lesegeräten die Inhaber von eTickets bis zum 11. März durchzulassen.


    Ob das auch für die Bahn gilt weiß ich leider nicht.

  • Also wäre ich dann ab 12. März verpflichtet mir einen Papier-Fahrschein zu kaufen, wenn der Kontrolleur ein Problem mit "seinem" Lesegerät hat?! Das finde ich irgendwie ungeheuerlich.


    Wenn ich heute meine personalisierte Zeitkarte vergesse (mein Verschulden), muss ich ein Bearbeitungsentgelt zahlen, sollte ich rechtzeitig den Fahrschein nachzeigen können. Okay, das leuchtet mir ein.
    Im obigen Fall, sollte dann wenigstens auch der Papier-Fahrschein erstattet werden, der müsste dann aber ebenfalls personalisiert sein. (Andernfalls kann ja jeder Fahrschein erstattet werden, auch vom Nachbarn.) Ist er normalerweise nicht, also bleibt der Kunde auf den Kosten sitzen und das nur weil er einen tollen elektronischen Fahrschein hat.



    Generell finde ich diese e-Tickets toll - wie in London, Stockholm o.a. Städten.


  • Ich würde Dir wärmstens empfehlen, das mal abzuwarten. Wenn Du Dein Ticket dabei hast, wird Dir mit ziemlicher Sicherheit kein 40-Euro-Ticket ausgestellt werden. Und wenn doch, hast Du alles Recht Dich zu beschweren. Bspw. muss man ja auch keine 40 Euro bezahlen, wenn der Stempelautomat im Bus kaputt ist und man deswegen nicht stempeln konnte (bei Mehrfahrtenkarten, gibts in FFM ja nicht).

  • Naja, zur Zeit habe ich ein Semesterticket und das ist in "Papier"form.


    Aber es geht auch nicht um die 40 €, sondern ich hätte ein e-Ticket und der Busfahrer kann es nicht prüfen (warum auch immer), dann soll er mich laut Dodo durchwinken. Aber nur bis zum 11.03. Danach müsste ich mir einen Papier-Fahrschein beim Fahrer holen für vielleicht 3 €. Wie will ich denn diese 3 € zurück bekommen?


    Aber du, FipsSchneider, hast natürlich Recht, erstmal abzuwarten, wie sich das entwickelt. Es ist für alle Beteiligten Neuland.

  • marcd900


    Du machst Dir Gedanken über ungelegte Eier. Von einem Termin 11. März habe ich noch nichts gehört, und falls der wirklich in irgend einer anderen Abteilung herumgeistern sollte, wir die Frist bestimmt noch mindestens drei mal verlängert.


    Zitat

    Also wäre ich dann ab 12. März verpflichtet mir einen Papier-Fahrschein zu kaufen, wenn der Kontrolleur ein Problem mit "seinem" Lesegerät hat?! Das finde ich irgendwie ungeheuerlich.


    Wer sagt denn das? Wenn Du Deine Karte zu Hause vergisst, kannst Du einen Fahrschein kaufen, um Dir Ärger bei einer Kontrolle zu ersparen, musst Du aber nicht. Du kannst es auch drauf ankommen lassen und musst Deine Karte dann eben bei einer Ausgabe- oder Verwaltungsstelle vorzeigen und dafür Bearbeitungsgebühr bezahlen.


    Und warum sollte das nun Deiner Meinung nach beim elektronischen Ticket anders sein? Du musst überhaupt keinen "Ersatzfahrschein" kaufen, ebensowenig wie bei der Papiermonatskarte. Den bekämest Du so oder so nicht erstattet. Nur wegen des Ticketings werden sich die Bestimmungen doch nicht zu Lasten der Fahrgäste ändern!


    Wenn ein Busfahrer oder Kontrolleur ein Problem mit dem Ticket hätte, ließe sich das ebenso über eine Zentral- oder Ausgabestelle klären wie zuvor. Und wenn es noch nicht einmal Deine Schuld wäre, weil Du das Ticket ja nicht vergessen, sondern mitgeführt hast, es aber dann - warum auch immer - nicht lesbar war, dann möchte ich mal den Sachbearbeiter sehen, der Dir dafür nachträglich noch eine Bearbeitungsgebühr abnehmen wollte!

  • Fünf Posts über diesem steht:

    Zitat

    Original von Dodo
    Wie mir von jemandem mitgeteilt wurde, (...) , wurden die Busfahrer angewiesen, bei Problemen mit den Lesegeräten die Inhaber von eTickets bis zum 11. März durchzulassen. ...


    Darauf habe ich mich bezogen. Ob die Aussage richtig ist, weiß ich nicht. Ich habe das nur aufgenommen und mir meine Gedanken über mögliche Konsequenzen daraus gemacht.

  • Zitat

    Original von marcd900
    Fünf Posts über diesem steht:


    Darauf habe ich mich bezogen. Ob die Aussage richtig ist, weiß ich nicht. Ich habe das nur aufgenommen und mir meine Gedanken über mögliche Konsequenzen daraus gemacht.


    Ich wusste, worauf Du Dich bezogen hast. Und bezweifle auch die Aussage von Dodo nicht, dass es ihm in Friedberg so gesagt wurde. In Frankfurt weiß ich wie gesagt nichts von einem solchen Termin, was weder heißen muss, dass es ihn nicht gibt, noch dass er falsch wäre. Aber auch beim RMV weiß mitunter die eine Hand nicht was die andere tut. ;)

  • "Problem mit dem Lesegerät": Hier muss man unterscheiden, ob das Lesegerät oder die Chipkarte defekt ist. Ist das Lesegerät nicht ok: das ist kein Problem für den Fahrgast.,


    Ist das Lesegerät ok, was der Prüfer mit einer Testkarte nachweist, hat das Problem zunächst der Fahrgast. Es folgt das dann übliche Procedere: Er hat zunächst mal keinen gültigen Fahrausweis. Muss Ersatzkarte lösen oder kann evtl. aussteigen, wenn Fahrt noch nicht angetreten bzw. es wird ebe ausgestelllt. Defekte Chipkarte kann er dann bei seiner Verkaufsstelle umtauschen, Ersatzfahrkarte wird dort erstattet, ebe wird niedergeschlagen.

    Einmal editiert, zuletzt von dianos ()

  • Zitat

    Original von 420 281-8
    Ich frage mich außerdem, was der Mehrwert für Inhaber einer persönlichen Jahreskarte sein soll. [...]


    Ich muss mich mal selbst zitieren ...
    Vor knapp einer Woche habe ich die VGF angeschrieben mit der Bitte, mir als langjährigen Inhaber einer persönlichen Jahreskarte die Vorteile bzw. den Mehrwert des e-Tickets zu erläutern. Bisher habe ich noch keine Antwort bekommen.

    Gruß, 420 281-8
    Jeder Mensch hat ein zweites Gesicht ...

  • Die Frage, welche möglichen erkennbaren Vorteile bzw. Mehrwert speziell ein Inhaber der persönlichen Jahreskarte durch das eTicket hat, hätte sich mir so nicht gestellt und wird wohl ein Spezialfall sein; ich jedenfalls denke, dass diese Frage auf jeden Fall allgemeiner und für alle Tciketarten gestellt werden müsste. Es geht nicht nur um die Jahreskarte als Einzelfall - das ist nur der Anfang der RMV-Einführungsstrategie-, die RMV-Strategie zielt wohl darauf ab, auch demnächst Monats- und Wochenkarten auf eTicket umzustellen.

    Einmal editiert, zuletzt von dianos ()

  • Zitat

    Original von dianos
    Die Frage, welche möglichen erkennbaren Vorteile bzw. Mehrwert speziell ein Inhaber der persönlichen Jahreskarte durch das eTicket hat, hätte sich mir so nicht gestellt und wird wohl ein Spezialfall sein; ich jedenfalls denke, dass diese Frage auf jeden Fall allgemeiner und für alle Tciketarten gestellt werden müsste. Es geht nicht nur um die Jahreskarte als Einzelfall - das ist nur der Anfang der RMV-Einführungsstrategie-, die RMV-Strategie zielt wohl darauf ab, auch demnächst Monats- und Wochenkarten auf eTicket umzustellen.


    Der Vorrteil eines eTickets für Zeitkarten allgemein erschließt sich mir nicht. Wenn ich ein eTicket nutze um dem Kunden die jeweils günstigste Karte für sein aktuelles Nutzungsprofil anbiete, dann sehe ich einen Sinn im eTicket aus Kundensicht. (Also z.B. wenn ich gar nicht fahre auch nix Zahlen, wenn ich einmal Fahre ne einzelfahrt, wenn ich in den letzten 4-5 Tagen so oft gefahren bin, dass sich ne Wochenkarte gelohnt hätte, dann diese rückwirkend berechnen und das selbe für Monats- oder Jahreskarten)
    Bei einem eTicket für Einzelfahrten sehe ich auf Seiten des RMV noch langfristig die Papiereinsparungen, aber bei reinen Zeitkarten erschließt sich mir für den Kunden kein Vorteil und für den Verbund auch keiner. Wenn die Planung ist, andere Funktionen nach zu rüsten, dann hätte man das besser in einem Pilotprojekt getestet und auf einen Schlag aktiviert, so dass jemand der jetzt ein eTicket bekommt auch irgend eine Neuerung davon nutzen könnte. So wird 1 Woche nach Erhalt der Eindruck der Kunden nur sein: "Scheiß neues Ticket, ich sehe nichtmal mehr auf einfache Weise wie lang es gilt." :rolleyes:

  • Zitat

    Original von dianos
    Die Vorteile des eTickets hat doch der RMV dargelegt. [...]


    Ich vergleiche mal die vom RMV dargelegten Vorteile des eTickets mit meiner jetzigen Situation als Inhaber einer persönlichen Jahreskarte:


    RMV:

    Zitat

    Die Jahreskarte gibt es – wie gewohnt – in zwei Varianten. Als persönliche und als übertragbare Karte.


    -> Keine Änderung/Vorteil im Vergleich zur jetzigen Situation!


    RMV:

    Zitat

    Die Mitnahmeregelung und der Preisvorteil, zwölf Monate zum Preis von zehn, gelten wie bisher.


    -> Keine Änderung/Vorteil im Vergleich zur jetzigen Situation!


    RMV:

    Zitat

    Die persönliche Abo-Jahreskarte wird als eTicket mit Foto und Namen der Kunden ausgestattet.


    -> Bereits jetzt schon ist die persönliche Jahreskarte mit Namen und Foto des Inhabers ausgestattet.


    RMV:

    Zitat

    Jede Abo-Jahreskarte ist registriert.


    -> Da jede Jahreskarte eine Abo-Nummer trägt, über die sich auch der Inhaber gegenüber RMV bzw. VGF bei Kontakten identifizieren muss, gehe ich davon aus, dass die persönlichen Jahreskarten auch schon jetzt registriert sind. Oder anders gesagt: Es ist bekannt, welcher Kunde welche Art von Jahresticket hat.


    RMV:

    Zitat

    Bei Verlust der Karte wird die Ersatzbeschaffung so einfacher.


    -> "Einfacher" im Vergleich zu was? Das ist für mich ein leeres, nicht nachvollziehbares Argument, denn auch schon jetzt lassen sich Karten anhand der Abo-Nummer neu beschaffen.


    RMV:

    Zitat

    Bei bar bezahlten persönlichen Chipkarten haben die Käufer die Wahl: Sie können entweder vollkommen anonym bleiben oder die Chipkarte auf ihren Namen registrieren lassen.


    -> Damit stellt der RMV die zuvor genannten Vorteile des eTickets selbst in Fragen.


    RMV:

    Zitat

    Neu ist die Möglichkeit, die Jahreskarte bei Verlust sperren zu lassen.


    -> OK


    Vielleicht wird jetzt verstanden, weshalb sich für mich keine wirklichen Vorteile mit dem eTicket ergeben.

    Gruß, 420 281-8
    Jeder Mensch hat ein zweites Gesicht ...