SZ - Stuttgart 21: Wasserwerfer gegen Parkschützer

  • Wir haben doch auch bei uns in Frankfurt auch so ein paar ähnliche Projekte in die Richtung: :D


    1.) Einhausung A 661 - gibt Ruhe für die Bürger Bornheims und Sckbachs und Platz für 5.000 Einwohner;
    2.) Tunnel Berliner Straße oder nördliches Mainufer (je nach Partei)
    3.) 2. S-Bahn-Stammstrecke bzw. 4-gleisiger Ausbau der bestehenden
    (würde endlich für pünktlichen S-Bahnverkehr sorgen ! :D)
    4.) Verlängerung der A-Strecke nach Neu-Isenburg (wird gerade an anderer Stelle hier diskutiert :D)

  • >Der Schloßgarten??? Der Schloßgarten der vor 600 Jahren errichtet wurde
    >und später den Stuttgarten Bürgern geschenkt wurde? Wie kann man
    >Hausfriedensbruch auf seinem eigenen Gelände begehen?


    Es gibt eine Schenkungurkunde?


    Während der Bauarbeiten ist der Besitz vorübergehend der Baustelle gehörend.
    Wo ist das Problem?

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  • Im 19 Jhdt waren die Gartenanlagen dem Volk zugänglich und seitdem konnte das Volk sich damit identifizieren, später ging das komplette Grundstück an die Stadt über und damit in den Besitz der Stuttgarter Bürger.


    Chronologischer Überblick Schloßgarten


    Oder wem gehört der Schloßgarten sonst???
    Dem Herrn Mappus persönlich? Vererbt das Grundstück dann auch auf seine Kinder weiter? ;-D *lol*


    Zitat

    Original von Ost-West-Express
    Wenn kein Geld da ist: Warum sollen wir als Nutzer der Rhein-Main-S-Bahn von Bahnhöfen abfahren, für die sich sogar Bahnunternehmen der 3. Welt schämen würden ? Warum sollen wir weiter unsägliche Engpässe im regionalen Bahnnetz hinnehmen - wie die S-Bahn-Stammstrecke oder den Bahnabschnitt Niederrad - Sportfeld - Flughafen ? Oder die Ne- / Ausbaubaustrecken Richtung Mannheim und Fulda ? Warum werden uns solche von allen Nutzern gewünschte Verbesserungsprojekte wegen angeblichem Geldmangel vorenthalten, während mindestens 10 Milliarden Euros in Stuttgart gegen den Willen eines Großteils der dortigen Bevölkerung verbuddelt werden ?


    Genau das ist der Hauptkritikpunkt der Gegner!!! Der Bahnhof alleine kostet prognostizierte 4,1 Mrd € und die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm nochmal 2,9 Mrd €, das sind summa summarum 7 Mrd € für ein doch regional sehr begrenztes Projekt. Und das sind die vorausgesagten Kosten, die realen Kosten liegen eher bei 10Mrd €!
    Zum Vergleich die Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim wird voraussichtlich 2 Mrd € kosten und die Y-Trasse 1,3 Mrd € (realistischerweise eher 3 Mrd €), damit hätte man zwei Neubaustrecken und könnte immer noch den Bahnhof in Stuttgart zu einem leistungsfähigen Bahnhof umbauen.


    Was ich auch nicht glauben wollte zuerst O_o Die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm soll nur von ICE 3 befahrbar sein, aufrgund der extremen Gradienten auf der Strecke, aber das ist doch irgendwie kontraproduktiv...

    Einmal editiert, zuletzt von Itchy ()

  • Zitat

    Original von Itchy
    Was ich auch nicht glauben wollte zuerst O_o Die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm soll nur von ICE 3 befahrbar sein, aufrgund der extremen Gradienten auf der Strecke, aber das ist doch irgendwie kontraproduktiv...


    Das stimmt so nicht. Der 16 km lange Albaufstieg von Stuttgart aus hat 24,5 Promille durchschnittliche Steigung, maximal 31 Promille (http://de.wikipedia.org/wiki/Neubaustrecke_Wendlingen–Ulm#Trassierung). Die Westerwaldachterbahn hat dagegen eine Steigungen von 40 Promille. Bei den 24,5 Promille durchschnittliche Steigung kann aber ein Fahrzeug mit einem Leistungsgewichts von 11 t/kW (ICE-1, ICE-2, ICE-T, 101/120 mit entsprechender Wagenzahl) nur eine Beharrungsgeschwindigkeit von etwa 140 km/h fahren. Alles außer ICE-3 oder TGV (~ 18 kW/t) schleicht also in der Tat diese Steigung herauf.


    Dazu ist die Alb-NBS (NBS Wendlingen-Ulm über die Schwäbische Alb) angeblich sogar für sogenannte Leichtgüterzüge befahrbar. Dummerweise gibt es nur auf absehbare Zeit keine große Nachfrage für solche Art Güterzüge. Vermutlich soll es auch einen RE über die Strecke geben. Außer Stuttgart-Flughafen/Messe ist mir aber bisher kein Zwischenhalt bekannt. Am Flughafen sollen aber auch teilweise ICE halten, sodass es für den RE keine Notwendigkeit gibt. Jedoch wäre einer bei Kirchheim unter Teck (40.000 Einwohner) sinnvoll und ggf. noch einer irgendwo auf der Alb zur Flächenerschließung nach dem Vorbild Kinding/Allersberg an der Franken-NBS.


    Es ist schon eine Überlegung wert, die NBS so steil zu machen, dass sie nur ICE-3 befahren können, da man so Einiges an Tunnel in (hydro-)geologisch problematischen Bereichen einsparen und so die Strecke billiger machen könnte. Vieregg-Rössler behaupten sogar, es ließen sich 21 km von 28 km Tunnelstrecke, also Dreiviertel, einsparen und die Kosten von 3,8 Mrd auf nur 1,5 Mrd Euro drücken. Die ICE-3 wären dann halt fest an den Laufweg München-Stuttgart-Köln gebunden, welcher aber nicht völlig unsinnig ist. Nürnberg-Köln, Basel-Köln oder Frankfurt-Stuttgart-München gäbe es dann halt leider nicht mehr, man müsste immer in Mannheim oder Frankfurt-Flughafen umsteigen, könnte dafür aber z.B. einen festen 30-min-Takte etablieren.

  • Zitat

    Original von naseweiß
    Das stimmt so nicht. Der 16 km lange Albaufstieg von Stuttgart aus hat 24,5 Promille durchschnittliche Steigung, maximal 31 Promille (http://de.wikipedia.org/wiki/Neubaustrecke_Wendlingen– Ulm#Trassierung). Die Westerwaldachterbahn hat dagegen eine Steigungen von 40 Promille. Bei den 24,5 Promille durchschnittliche Steigung kann aber ein Fahrzeug mit einem Leistungsgewichts von 11 t/kW (ICE-1, ICE-2, ICE-T, 101/120 mit entsprechender Wagenzahl) nur eine Beharrungsgeschwindigkeit von etwa 140 km/h fahren. Alles außer ICE-3 oder TGV (~ 18 kW/t) schleicht also in der Tat diese Steigung herauf.


    Die Westerwaldachterbahn hat einen maximalen Gradienten von 40 Promille und die Strecke Wendlingen-Ulm einen maximalen Gradienten von 30,1 Promille. Also insoweit ist die Steigung auf der Achterbahn schon ein bischen problematischer, aber bei Wendlingen-Ulm auch nicht viel besser ;-D *lol*. Naja und ob eine Neubastrecke nicht so eine Schleichfahrt eigentlich verhindern sollte O_O ??? Eine andere Trassierung wäre wirklich wünschenswert! Selbst wenn es dann ein wenig mehr kostet, sollte man doch einen Mehrwert für alle Bahnfahrzeuge erkennen können!


    Das mit dem ICE 3 only hat seinen Carme, wenn man wirklich auf einen großen Teil der Ingenieursbauwerke verzichten kann. Aber ein reines SFS-Konzept hat auch seine großen Nachteile, wie man sieht. So ist die Strecke Frankfurt-Köln zwar der Renner, im wahrsten Sinne des Wortes ;-D *lol* aber mehr Nutzung der Strecke ist nicht drin, obwohl es äußerst wünschenswert wäre.

    5 Mal editiert, zuletzt von Itchy ()

  • Zitat

    Original von Itchy


    Ist man! Ich kann mich genau an die Proteste erinnern, da mich die Bahn21 Projekte sehr interessierten.
    Es gab sogar ein Bürgerbegehren gegen Stuttgart21, das von juristischer Sicht abgewiesen wurde, obwohl die Unterschriftenaktion viel viel mehr Unterschriften aufweisen konnte als nötig.
    Bürgerbegehren


    Einspruch!!! Strimmt nicht!!!! Nach der von dir verlinkten Quelle gab es kein Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21, sondern ein Bürgerbegehren gegen die Beteiligung der Stadt Stuttgart an dem Projekt in Gestallt bestimmter Verträge. Die Fragestellung war natürlich eine rein kommunale, weil die Gemeindeordnung das Instrument nur für kommunale Belange zulässt.


    Edit trägt nach: die eisenbahnrechtliche Genehmigung kann nicht Gegenstand eines kommunalen Bürgerbegehrens sein.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Zitat

    Original von tunnelklick
    Einspruch!!! Strimmt nicht!!!! Nach der von dir verlinkten Quelle gab es kein Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21, sondern ein Bürgerbegehren gegen die Beteiligung der Stadt Stuttgart an dem Projekt in Gestallt bestimmter Verträge. Die Fragestellung war natürlich eine rein kommunale, weil die Gemeindeordnung das Instrument nur für kommunale Belange zulässt.


    Ohne Beteiligung der Kommune kannst du das gesamte Projekt in die Tonne kloppen! So einfach ist es! Die Kommune ist Zwangsläufig mit Verträgen und Planungen an Stuttgart21 gebunden, anders geht es nicht und ohne diese verträge würde es auch kein Stuttgart21 geben. Also war das Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene gegen die beteiligung der Stadt an Stuttgart21, das einzige Mittel der Stuttgart21 Gegner, so einfach ist das.


    Aber darauf ist es mir doch gar nicht angekommen, sondern das ein Bürgerbegheren iniitiert wurde und das von den Befürwortern ja nie erwähnt wurde. Für die Befürworter hat der Protest erst dieses Jahr angfangen und das stimmt eben nicht!!! der Protest hat sich schon realtiv früh entwickelt, ich erinnere an das für uns eher in Erinnerung gebliebene Thema Frankfurt21 und der damit verbundene Protest, zeitgleich hat sich nämlich in Stuttgart der Protest gebildet.


    Der Hauptprotest an Stuttgart21 richtet sich nicht gegen das theoretische Projekt an sich, sonder die Gutsherrenart der Politiker, Planungsfehler und gigantische Kosten!
    Wäre Stuttgart21 für 1 Mrd € zu haben, dann würden die Gegner eher für das Projekt auf die Straße gehen, natürlich vorausgesetzt man hätte die planlichen Fehler auch korrigiert.


    Zitat

    Original von tunnelklick
    Edit trägt nach: die eisenbahnrechtliche Genehmigung kann nicht Gegenstand eines kommunalen Bürgerbegehrens sein.


    Mal von der Jristenkackerei abgesehen...wieo denn nicht?


    Wer muß den unter Einbußen leiden und wessen "Alltag" wird verändert?? Dein und meins? Nein, sondern das der Stuttgarter Bürger!
    Den Willen der Bürger Stuttgarts so zu übergehen erinnert mich fast schon an eine Diktatur, ich erinnere an die Zwangsumsiedlung beim Bau des Drei-Schluchten-Staudammes in China. Na klar die Stuttgarter müssen sich dem Allgemeinwohl unterordnen oder wie;-D ???

  • >Oder wem gehört der Schloßgarten sonst???
    >Dem Herrn Mappus persönlich?


    Nö - der ist ja MP und nicht OB
    Aber du schreibst es ja vorher:


    /*später ging das komplette Grundstück an die Stadt über*/


    ->Der Stadt (als Kommune) gehört es. Oder steht im Grundbuch "Die Stutt-
    garter Bürger"?!

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  • Zitat

    Original von Darkside
    ->Der Stadt (als Kommune) gehört es. Oder steht im Grundbuch "Die Stutt- garter Bürger"?!


    Jetzt mal so gefragt...Was hast du denn für ein Demokratieverständnis???


    Also gehört Grundeigentum einer Gemeinde nicht den Bürgern dieser Gemeinde???
    Der Bürger ist Teil einer Gemeinde, Landes, Staates etc. und erhält bürgerliche Ehrpflichten die mit seinem "Titel" als Bürger verbunden sind, dazu gehört das Recht zu wählen, aber auch gewählt zu werden. Die Gemeinde ist sozusagen auch die Verkörperung der Bürgergemeinschaft. Das Volk und damit die Gesamtheit der Bürger ist das alleinige Souverän, denn alle Macht und Legitimation geht vom Volke aus. Wenn der Park der Stadt Stuttgart gehört, dann gehört er damit kausal auch allen Bürgern der Stadt Stuttgart!


    Wie dir vielleicht bekannt ist beginnt jede Urteilsbegründung eines richterlichen Urteilsspruches mit der Einleitung "Im Namen des Volkes". Dieser Spruch dürfte die wohl zeigen, das nicht die Gesetze das alleinige Maß sind, sondern die Stimme des Volkes. Und wenn es am Volke ist Mörder auf freiem Fuß zu lassen oder zu verknacken, Geld zu verschwenden oder nicht, Kriege zu führen oder Frieden zu schließen, so ist dies die alleinige Entscheidung des Volkes. Die Politiker sind nur die Sprachrohre und Gesandten des Volkes, mehr ist da nicht! Und Gesetze und Beschlüße haben nur Gültigkeit solange sie vom Volk mehrheitlich akzeptiert werden und damit legitimiert sind. Die Politiker übernehmen bei uns in der indirekten Demokratie die administrativen Aufgaben, aber der Wille des Volkes ist dem immer noch überzuordnen, dh wenn der Volkswille sich sichtbar und mehrheitlich auf der Straße zusammenbraut, so muß die Politik sich dem Willen beugen, bzw eine Bürgerbefragung zulassen!

  • >Jetzt mal so gefragt...Was hast du denn für ein Demokratieverständnis???


    Rein juristische Sichtweise - wer im Grundbuch steht, dem gehört es.
    Denkst Du alles was auf Stadt/Land/Bund eingetragen ist, hat öffentlich zu-
    gänglich zu sein? Kannst Du überall durchs Kanzleramt laufen? Gehört dem
    Bund (und aus deiner Sicht allen Deutschen und hat somit allen offen zu
    Verfügung zu stehen?)


    >Also gehört Grundeigentum einer Gemeinde nicht den Bürgern dieser Gemeinde???


    Du hast es erfasst!

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  • Zitat

    Original von Itchy


    Das Volk und damit die Gesamtheit der Bürger ist das alleinige Souverän, denn alle Macht und Legitimation geht vom Volke aus.


    Auch wenn dich die Jurtsitenkackerei mental überfordern sollte, der Souverän muss sich schon an die Regeln halten, die er selbst aufgestellt hat. Selbst wenn es im Prinzip möglich ist, Gesetze durch parlamentarische Mehrheitsbeschlüsse oder ggf. auch durch Volksentscheide zu ändern, so muß sich der Souverän doch dem Vollzug der Gesetze durch die Exekutive unterwerfen. Ansonsten wäre dir der Blick ins Grundgesetz zu empfehlen, Lesen bildet, denn da steht eigentlich drin, wie's funktioniert.



    Zitat

    Original von Itchy
    Die Politiker übernehmen bei uns in der indirekten Demokratie die administrativen Aufgaben, ...


    Wer redet dir so was ein? Gewöhn dir doch mal das Schwadronieren ab und argumentier ein kleines bißchen präziser. D i e Politiker, d i e B ürger, d i e Stuttgarter - wer denn d i e? Die gelben Engel oder was?


    Woher weißt du denn, dass eine Mehrheit von wem auch immer gegen S21 ist? Und was, wenn am Ende eine Mehrheit der Baden-Württemberger die Mehrheit der Stuttgarter überstimmt, oder gar die Mehrheit der Hessen oder welche Merheit auch immer?

  • Zitat

    Original von Itchy


    Mal von der Jristenkackerei abgesehen...wieo denn nicht?


    Weil die dem Eisenbahnverkehr gewidmeten Flächen dem Regime des Allgemeinen Eisenbahnrechts unterliegen, welches in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegt, mithin vom Bundestag zu ändern wäre. Das betrifft die Entwidmung nicht mehr für Eisenbahnzwecke benötigter Betriebsflächen wie die Ausweisung neuer Betriebsflächen und Trassen. All das ist Gegenstand von Raumordnungsverfahren, ebenfalls eine Gesetzesmaterie in Bundeskompetenz.


    Vollzogen wird es von einer Bundesbehörde: das EBA entscheidet, auf Antrag der Bahn oder auch anderer Behörden, über die Pläne und stellt das Baurecht fest. Man kann das in Zukunft auch anders regeln, aber eben erst in Zukunft und nicht rückwirkend.
    Und ein Bürgerbegehren nach der Gemeindeordnung von BaWü oder mir aus auch ein solches nach der Landesverfassung von BaWü kann nicht ein Gesetz ändern, für dessen Erlass es nicht zuständig ist und kann auch keine Verwaltungsakte aufheben, für deren Erlass es nicht zuständig ist (Stichwort: Gewaltenteilung).

  • SZ - Stuttgart 21: Bahnhofs-Mission: Die Suche nach dem Schlichter


    In der andauernden Kontroverse um S21 wurde nun auch die Einschaltung eines Vermittlers vorgeschlagen - so z.B. Joachim Gauck, der jedoch rasch ablehnte, oder auch der schon mehrfach als Mediator aufgetretene Heiner Geißler. Dieser äußerte sich bisher noch nicht, ob er diese Rolle übernehmen wolle. DB-Chef Grube habe derweil Morddrohungen von unbekannten Urhebern erhalten und stehe unter Polizeischutz.


    Zugleich steht weiter die Frage im Raum, ob die Baumfällung in der letzten Woche womöglich ein Verstoß gegen Naturschutzvorschriften war; nach Informationen der dpa habe die DB ein diesbezügliches Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes nicht dem Stuttgarter Verwaltungsgericht vorgelegt. Weiters wird auf der Seite der Projektgegner darüber nachgedacht, per Volksbegehren eine Auflösung des Landtags zu verlangen; hierfür müssten rund 1,28 Mio. Wahlberechtigte stimmen.

    Fág an Bealach!

  • Tagesschau - Interview zu Bürgerprotesten: "Die Arroganz der Mächtigen ist von gestern"


    Interviewt wurde hier Prof. Dieter Rucht vom Wissenschaftszentrum Berlin; er vertritt hierbei die Ansicht, dass man aus aktuell mit Bürgerprotesten verbundenen Vorhaben, wie eben auch S21, die Erkenntnis ableiten könne, dass keine allgemeine Politikverdrossenheit im Lande vorhanden sei, wohl aber Verdruss über einen seinen Worten nach sich "elitär und formalistisch" gebenden Typus von Parteipolitikern, der eine Haltung verkörpere, die Bürger müssten auf der Grundlage rein formaler Korrektheit ausnahmslos alles schlucken, was nach der Wahl von seinesgleichen beschlossen werde. Auch müsse man zwischen Protestaktionen wie jener um S21 und z.B. dem Hamburger Schulstreit unterscheiden; letzterer sei seiner Meinung nach als "sozial exklusiv" zu charakterisieren.

    Fág an Bealach!

  • Zitat

    Original von tunnelklick
    Auch wenn dich die Jurtsitenkackerei mental überfordern sollte, der Souverän muss sich schon an die Regeln halten, die er selbst aufgestellt hat. Selbst wenn es im Prinzip möglich ist, Gesetze durch parlamentarische Mehrheitsbeschlüsse oder ggf. auch durch Volksentscheide zu ändern, so muß sich der Souverän doch dem Vollzug der Gesetze durch die Exekutive unterwerfen. Ansonsten wäre dir der Blick ins Grundgesetz zu empfehlen, Lesen bildet, denn da steht eigentlich drin, wie's funktioniert.


    Und was steht da drin lieber Herr Neunmalklug??? Na klar ich bin massiv überfordert vom Grundgesetzt O_o *ufff* aber schön dass wir elitäre Übermenschen wie dich haben, die mir sagen was ich zu denken habe und wie ich zu leben habe...Dafür vielen Dank!



    Nochmal eine Information zur Volksvertretung und zum Volksentscheid.


    Der Volksentscheid hat absolut bindenden Charakter und ist einmal beschlossen rechtskräftig, ohne Wenn und Aber! Leider sieht das Grundgesetz nur in zwei Fällen den Volksentscheid vor O_o Vor einer Reform, die schon seit langem angedacht ist fürchten sich die Meisten in der elitäre Kaste der Politiker. In anderen Ländern Europas sind Volksentscheide was ganz Natürliches und da muß man nicht alleine in die Schweiz schauen, ich erinnere nur an die sturen Iren ;-D *lol*


    Zitat

    Original von tunnelklick
    Wer redet dir so was ein? Gewöhn dir doch mal das Schwadronieren ab und argumentier ein kleines bißchen präziser. D i e Politiker, d i e B ürger, d i e Stuttgarter - wer denn d i e? Die gelben Engel oder was?


    Deine Aussage ist völlig aus dem Kontext gerissen? Was soll das? Ich verstehe dich nicht! O_o Nur weil ich die Worte "Bürger", "Volk" und "Politiker" verwende soll ich also schwadronieren??? Und im Grundgesetz wird deiner meinung nach auch schwadroniert, weil dort die ganze Zeit von "Bürgern", Staat" und "Volk" die Rede ist?


    Spar dir deine Anfeindungen!


    Zitat

    Original von tunneklick
    Weil die dem Eisenbahnverkehr gewidmeten Flächen dem Regime des Allgemeinen Eisenbahnrechts unterliegen, welches in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegt, mithin vom Bundestag zu ändern wäre. Das betrifft die Entwidmung nicht mehr für Eisenbahnzwecke benötigter Betriebsflächen wie die Ausweisung neuer Betriebsflächen und Trassen. All das ist Gegenstand von Raumordnungsverfahren, ebenfalls eine Gesetzesmaterie in Bundeskompetenz.


    Les dir bitte das von mir Geschriebene nochmal durch!!!

    Zitat

    Original von Itchy
    Ohne Beteiligung der Kommune kannst du das gesamte Projekt in die Tonne kloppen! So einfach ist es! Die Kommune ist Zwangsläufig mit Verträgen und Planungen an Stuttgart21 gebunden, anders geht es nicht und ohne diese verträge würde es auch kein Stuttgart21 geben. Also war das Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene gegen die beteiligung der Stadt an Stuttgart21, das einzige Mittel der Stuttgart21 Gegner, so einfach ist das.


    Daraus folgt, wenn sich die Kommune aus den Planungen zurückzieht kannst du die Stuttgart21 Planungen quer in die Tonne schmeißen!!! Und auch die auf Bundesebene agierenden Planer und Behörden kommen eben nicht an der Kommune als Hauptakteur vorbei! Das dürfte dir wohl einleuchten oder?


    Der Gemeinderat hat das Bürgerbegehren gegen Stuttgart21 für unzulässig erklärt, auch von der Stadt beauftragte Gutachter kamen zu dem Schluß. Dabei ist die Gemeinde Stuttgart aber nicht ganz unparteiisch bei der ganzen Sache...
    Ob die Ablehnung des Bürgerbegehrens so einwandfrei war ist nicht eindeutig offensichtlich, besonders da sie ja auch nicht von Laien iniitiert wurde. Aber die Mehrheit im Gemeinderat (Stadtparlament in Frankfurter Worten *lol*) dürfte hinlänglich bekannt sein.


    Zitat

    Original von tunneklick
    Vollzogen wird es von einer Bundesbehörde: das EBA entscheidet, auf Antrag der Bahn oder auch anderer Behörden, über die Pläne und stellt das Baurecht fest. Man kann das in Zukunft auch anders regeln, aber eben erst in Zukunft und nicht rückwirkend.
    Und ein Bürgerbegehren nach der Gemeindeordnung von BaWü oder mir aus auch ein solches nach der Landesverfassung von BaWü kann nicht ein Gesetz ändern, für dessen Erlass es nicht zuständig ist und kann auch keine Verwaltungsakte aufheben, für deren Erlass es nicht zuständig ist (Stichwort: Gewaltenteilung).


    Du kapierst es nicht oder? Das EBA entscheidet über die Pläne und stellt das Baurecht fest, ist aber definitiv nicht das Organ der baulichen Exekutive!!! Und genau darum geht es. Die Planungsgesellschaft ist die DBProjektBau und bauen tun die von ihr beauftragten Firmen! Da die DB dem deutschen Staat gehört gibt es natürlich auch mächtig Druck von oben, auch quer vom Landesfürsten, den Bau zu forcieren. Und genau diese Bauforcierung ist das größte Übel bei der ganzen Sache, da man nicht mit den Kritikern verhandeln kann, während Bagger schon Tatsachen schaffen, das ist moralisch verwerflich.


    Zitat

    Original von DenshOtaku
    Tagesschau - Interview zu Bürgerprotesten: "Die Arroganz der Mächtigen ist von gestern"


    Danke Densha für diesen tollen Link, ich wollte ihn auch schon verlinken, war nur zu langsam ;-)


    Zitat

    Original von tunnelklick
    Vollzogen wird es von einer Bundesbehörde: das EBA entscheidet, auf Antrag der Bahn oder auch anderer Behörden, über die Pläne und stellt das Baurecht fest. Man kann das in Zukunft auch anders regeln, aber eben erst in Zukunft und nicht rückwirkend.


    Jetzt nur wo wir bei EBA sind...das EBA hat sich zu den Baumfällaktionen geäußert...
    FR - Baumfällung rechtens?


    Zitat

    Original von Darkside
    Rein juristische Sichtweise - wer im Grundbuch steht, dem gehört es. Denkst Du alles was auf Stadt/Land/Bund eingetragen ist, hat öffentlich zu- gänglich zu sein? Kannst Du überall durchs Kanzleramt laufen? Gehört dem Bund (und aus deiner Sicht allen Deutschen und hat somit allen offen zu Verfügung zu stehen?)


    Sorry aber du hast unrecht! Der Eigentümer aller Bundes-, Landes- und Gemeindeimmobilien ist das Volk und keiner anderes. Die Verwaltung hingegen übernimmt das jeweilige Organ.


    Schon mal aufgefallen das öffentliche Einrichtungen so heißen, weil sie öffentlich, dh für jedermann zugänglich sind? Im Normalfall kann der Bürger aber nicht durch jedes Büro spazieren, hier werden die Freiheitsinteressen des Einzelnen oder einer größeren Gruppe durch das Bedürfniss nach Schutz der Gemeinschaft überlagert. Im konkreten Fall Bundeskanzleramt, so kann das jeder besuchen, aber nur nach Anmeldung und in Polizeibegleitung, so wie der Einschränkung eben nicht jeden Winkel des Kanzleramtes sehen zu können. Hier überwiegt der Schutz eines administrativen Organes des deutschen Volkes klar.


    Sollten aber wirklich mal 2 Millionen Menschen vor der Haustür von Angela Merkel anklopfen, so denke ich nicht das sie nein sagen kann ;-D *lol* und auch demokratisch und vorallem moralisch dürfte dies dann zumindest teilweise legitimiert sein, natürlich immer in einer rechtlichen Grauzone.


    Zitat

    Original von Darkside
    >Also gehört Grundeigentum einer Gemeinde nicht den Bürgern dieser Gemeinde???


    Du hast es erfasst!


    Das ist einfach falsch! Das Grundeigentum einer Gemeinde gehört der Gemeinde und somit den Bürgern der Gemeinde! Das ist per Definition so!!! Entscheiden darüber tun die gewählten Organe der Gemeinde und die administrativen Organe der Gemeinde. In Stuttgart heißt der "Gemeinderat" nicht umsonst so.


    Im Endeffekt kann der Bürger auf kommunaler Ebene leicht Einfluß nehmen auf Gemeindeeigentum, so zum Beispiel erinnere ich an die jüngere Vergangenheit an den Verkauf von U-Bahnröhren, Wohnungsgesellschaften usw. denen allzu oft ein Riegel dank Bürgerbegehren vorgeschoben wurde.

    2 Mal editiert, zuletzt von Itchy ()

  • Itchy: Erkläre mir mal bitte die "Das betreten des Rasen ist verboten"-Schilder. Schließlich gehört der Rasen doch dem Volk, warum soll es den dann nicht betreten dürfen?


    Warum dürfen 16-Jährige nicht über einen Führerschein mit 16 abstimmen? Warum dürfen die Autofahrer nicht über die Höhe der Mineralölsteuer abstimmen? Das sind doch die jeweils betroffenen.

  • >Der Eigentümer aller Bundes-, Landes- und Gemeindeimmobilien ist das Volk
    >und keiner anderes.


    Dann kannst Du ja mal (versuchen) deinen Anteil mir zu verkaufen.
    Als Teilhaber eines Anteils hast Du ja jederzeit das Recht diesen Anteil
    jemandem zu übertragen.... :rolleyes:


    >Schon mal aufgefallen das öffentliche Einrichtungen so heißen, weil sie
    >öffentlich, dh für jedermann zugänglich sind?


    Öffentlich, weil jeder das Recht hat die Dienstleistungen zu nutzen, nicht weil
    man Teilhaber der entsprechenden Einrichtung ist.

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
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    Einmal editiert, zuletzt von Darkside ()

  • Zitat

    Original von Itchy
    Art. 20 Abs. 2 des deutschen Grundgesetzes
    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
    und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
    Rechtsprechung ausgeübt.


    Guter Mann, wieso Neunmalklug? Lies doch einfach, was zu zitierst, aber belass es nicht bei diesem einen Artikel. Tipp: bis zum Ende lesen, nachdenken und dann schreiben, nicht umgekehrt.


    Zitat

    Original von Itchy
    Der Volksentscheid hat absolut bindenden Charakter und ist einmal beschlossen rechtskräftig, ohne Wenn und Aber!


    Klingt gut, was du sagst, ist aber auch nicht richtig. Wie lang gilt denn ein Volksentscheid? Was ist denn, wenn eine wechselnde Mehrheit im Jahr darauf das Gegenteil beschliesst? Und glaubst du wirklich, die Frankfurter Bürger, die sich durch massive Parkverbote genervt fühlen, könnten per Volksentscheid ohne Wenn und Aber die StVO ändern oder abschaffen? - nur mal so als Beispiel.


    Zitat

    Original von Itchy
    Ohne Beteiligung der Kommune kannst du das gesamte Projekt in die Tonne kloppen! So einfach ist es!


    War wohl doch nicht so einfach, sonst würden die Bürger ja nicht heute im Park stehen.

  • Zitat

    Original von tunnelklick


    War wohl doch nicht so einfach, sonst würden die Bürger ja nicht heute im Park stehen.


    Nur mal so als Einwurf:
    Das Begeheren wurde abgelehnt, weil die ach so offene Regierung kurz zuvor durch unterschreiben von noch lange nicht fälligen Verträgen dafür gesorgt hat das das zur Abstimmung stehende Projekt schon fertig war.
    Bund und Bahn als weitere Betroffene haben selbige Verträge erst 1,5 Jahre später unterschrieben...


    Wenn das nicht zumindest mal ein "Geschmäckle" hat...

    "Der Mensch, der so ehrbar im Einzelnen, aber so miserabel im Ganzen ist."
    Johann Wolfgang von Goethe