Sowohl die Rosa-Luxemburg-Straße mit allen Brücken als auch die Stadtbahnlinie sind rein städtische Veranstaltungen. Die Straße gehört der Stadt und Vorhabenträger der Stadtbahn ist zwar eine stadteigene Gesellschaft, aber letztlich auch die Stadt. Der Umstand, dass die Straße als Landesstraße L3004 klassifiziert ist, ändert daran nichts.
Träger der Straßenbaulast von Landesstraßen ist nach dem HessStrG zwar im Prinzip das Land, aber für die Ortsdurchfahrten von Orten mit mehr als 30.000 EW trägt die jeweilige Gemeinde die Straßenbaulast. Inwieweit das Land Zuschüsse gewährt steht auf einem anderen Blatt. Fakt ist aber, dass die Rosa-Luxemburg-Straße eine rein städtische Angelegenheit ist.
Das wäre die Frage, ob dieser Bereich straßenbaurechtlich innerhalb des OD-Bereichs liegt oder außerhalb. OD-E bzw. OD-V wäre da unerheblich.
Das hat ja nichts mit der Stadt-/Gemeindegrenze, noch mit den Ortseingangsschildern zu tun.