Plötzlich und unerwartet...

  • Mal ein Update zur derzeitigen Situation (Zusammenfassung aus Medienberichten).


    Züge: 243 (Stand: 28.12.10)
    Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h
    Zugfolge: Ring 10 Minuten - Rest 20 Minuten
    Linien im Plan: Keine
    Eingestellte Linien: S45, S85


    Zwischenzeitlich war die Strecke zwischen Friedrichshagen und Erkner (Osten) gesperrt, sowie der Zugverkehr auf der RE1 und der RE7 (Ri Wannsee / Potsdam) unterbrochen.


    Es gilt wohl nur noch das "Prinzip Hoffnung" - man hofft, daß andere Unternehmen / Konzernfirmen Busse und Bahnen zur Verfügung stellen können.


    Verkehrstechnisch hat man solche Probleme schon in der Vergangenheit lösen müssen: Als 1945 die Russen vor den Toren stand und nachdem 1961 die Mauer gebaut wurde.

  • Update heute:
    Stand heute waren 228 von 632 Doppelwagen im Einsatz, ab Anfang Januar wird die Zahl lt. Medienberichten auf nur noch rund 200 sinken.
    Auf mehreren Streckenteilen muß daher der Verkehr eingestellt werden. Zum Teil wird ein Ersatzverkehr mit Bussen angeboten, z.T. werden Regiolinien verlängert. Die RB 13, die derzeit wg. Wagenmangels eingestellt ist, soll den Betrieb zwischen Spandau und Charlottenburg übernehmen. Weitere Maßnahmen werden geprüft.


    Zum Glück ist wenigstens die Fahrpreiserhöhung am 01.01.2011 nicht gefährdet.

  • Zitat

    Original von Gregor
    Zum Glück ist wenigstens die Fahrpreiserhöhung am 01.01.2011 nicht gefährdet.


    Du meinst bei schlechterer Leistung und höheren Preisen bleiben mehr Fahrgäste weg, was dazu führt, dass statt 632 Viertelzüge nur noch 550 vorgehalten werden müssen und sich so das Verhältnis zwischen einsatzfähigen Einheiten zu den gesamt vorzuhaltenden Einheiten erfreulicher Weise nach oben schnellt? :D

    Vollkommen Großartiges Forum

  • Die Fahrpreiserhöhung scheint tatsächlich nur den Sinn haben, die Anzahl der Fahrgäste auf dem heutigen Stand zu erhalten, oder sinken zu lassen.


    Entsprechend Verlautbarungen von Medien und Fahrgastverbänden ist eine interessante Entwicklung feststellbar: Trotz eingeschränkter Verkehre bei S-Bahn und BVG sind steigende Fahrgastzahlen und steigende Einnahmen zu registrieren. Wenn man mal unterstellt, daß ein Teil der Autofahrer aufgrund gestiegender Energiekosten zwangsweise auf die Öffis gewechselt sind, so hätten zumindest die Einnahmen sinken müssen. Grund: Fahrpreise sind zuletzt im April 2008 erhöht worden. Desweiteren gabs Entschädigungsmonate in 12/2009, sowie 11+12/2010.

  • So, nun wieder ein Update zum Jahresbeginn.
    Stand gestern waren 213 Einheiten. Seit heute früh sind vier Linien eingestellt.
    Die S-Bahn verweist auf alternative Verkehrsmittel der BVG, die jedoch im Busbereich mit eigenen Problemen zu kämpfen hat. Verschärfend kommt hinzu, daß derzeit im Netz Bauarbeiten stattfinden, die noch nicht beendet sind, bzw. eben auch schon länger geplant sind.
    Die S-Bahn schafft aber immerhin Abhilfe: Auf sage und schreibe EINER Verbindung wird alle 20 Minuten Ersatzverkehr mit Bussen gefahren!
    Im Berliner Umland haben sich in den vergangenen 20 Jahren zahlreiche Firmen angesiedelt, deren Angestellte auf die S-Bahn angewiesen sind.
    Unterm Strich ist es inzwischen nicht mehr möglich, Fahrzeiten halbwegs seriös und verläßlich zu planen.


    Meine Meinung: Wenn die Berliner S-Bahn tatsächlich glaubt, man könne die Fahrgäste ganzer S-Bahn-Züge mal eben in Busse stopfen (die dann nur alle 20 Minuten fahren), dann kann man den S-Bahn-Verkehr auch getrost einstellen! Dann machen wir das eben wie zu Mauerzeiten: Ausbau des U-Bahn-Netzes und der Rest wird mit dem Bus gefahren. Für 250 Mio Euro im Jahr, kann man da schon ne ganze Menge bewegen!

  • [URL=http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,737511,00.html]Spiegel-Online[/URL] berichtet auch über das Problem. Was ich dem nicht entnehmen kann, ist eine Antwort auf die Frage, warum die Baureihe 481 so besonders witterungsanfällig sein soll. Worin besteht denn die besondere Problematik dieser Baureihe? Eingefrorene Weichen können's ja wohl nicht sein.

  • @SoundofNo1
    Die Strecke der S25 nach Henningsdorf (Bombentranz)


    tunnelklick
    Angeführt wird immer wieder ein Motorenkurzschluß durch Flugschnee.
    Ich hab mich mal mit nem Tf der S-Bahn unterhalten: Da kommt eines zum anderen. Grundproblem: Die Züge wurden für eine ganz andere Belastung konzipiert. Sind alles Kleinigkeiten. In ihrer Gesamtheit bereiten sie eben Probleme.

  • Der nette Herr Grube war gestern im Abgeordnetenhaus, um den Damen und Herren bezüglich des S-Bahn-Chaos Rede und Antwort zu stehen. Im vergangenen winter war er ja leider verhindert, da er zu diesem Zeitpunkt ein paar Meter weiter am Wettkochen der Spitzenköche teilnehmen mußte (die Mahlzeiten für die ICE-Flotte).


    Die Presse berichtet über das Treffen die altbekannten Fakten: Die Industrie ist schuld, weil sie die Züge so geliefert hat (Prompte Antwort der Industrie: Es wurde geliefert, was bestellt wurde).
    Inwieweit die Industrie auch an der Situation mit den Weichen verantworlich ist, wurde nicht gesagt.


    Herr Grube stellte dar, daß die S-Bahn in den vergangenen beiden Jahren krisenbedingt 370 Mio Euro aufbringen mußte - bis 2014 dürfte die Summe auf 700 Mio steigen (Anm.: wenn man sieht, wie träge dennoch reagiert wird, ist die Summe offenbar von viel zu gering).
    Investiert wurde hingegen eine Summe von 1 Mrd. Euro in das Berliner S-Bahn-System, verdient wurde bislang nichts und das werde sich auch nicht ändern (Anm. Wenn das System so ein Zuschußbetrieb ist, dann dürfte sich die DB doch darüber freuen, wenn ein Teil ihrer Bürde demnächst von anderen Anbietern getragen würde).


    Das war jetzt ne Kurzzusammenfassung.
    Wer beim Lesen feststellt, daß diese Faktensammlung eigentlich eine gebetsmühlenartige Wiederholung anderer Posts oder Freds zu diesem Thema ist, täuscht sich nicht.
    Die Auskünfte der DBAG erinnert immer mehr an die Ansagen auf den Bahnhöfen "Wegen Verzögerungen... wir bitten um Entschuldigung".


    Wenn die DB so weitermacht, kann das Land Berlin den Weiterbau der U5 bald alleine aus den einbehaltenen S-Bahn-Geldern bezahlen...

  • Zitat

    Original von Gregor
    Die Industrie ist schuld, weil sie die Züge so geliefert hat (Prompte Antwort der Industrie: Es wurde geliefert, was bestellt wurde).


    Die Industrie baut ja nicht einfach mal ein Fahrzeug zusammen, stellt es der Berliner S-Bahn auf die Gleise und sagt: "Bitteschön, paar Extras haben wir auch eingebaut.". Das Lastenheft wird jede Anforderung und jedes Detail geregelt haben. Was das Budget am Ende hergibt, sieht man nun auf beiden Seiten: Die Industrie kann Bauteile nicht zur höchsten Zufriedenheit fertigen, weil ein zu teures Bauteil ein Ausscheiden bei der Ausschreibung bedeutet hätte. Die Bahn ist nicht in der Lage, Züge entsprechend zu pflegen... Das summiert sich am Ende. Der Spielraum ist doch mittlerweile mehr als eng: Mittlerweile gibt es doch genug High-Tech-Materialien, wie Kunststoffe, die robuster als Stahl sind und dafür um einiges leichter! Leider sind gerade diese High-Tech-Materialien unglaublich teuer. Will der Auftraggeber natürlich nicht bezahlen... Das Fahrzeug soll trotzdem leicht bleiben, also muss an der Materialdicke gespart werden oder eine Wärmeisolierung etwas dünner ausfallen. Es gibt auch Fahrzeuge, bei denen aufgrund des Gewichtes auf eine Doppelverglasung der Fensterscheiben verzichtet wurde.


    Was wären schon 10% Preisaufschlag für den Fahrzeugpreis, im Gegensatz zu den 700 Millionen Euro Schaden, der zu bewältigen ist? Schon die Oma wusste: Wer billig kauft, kauft zweimal... Das ist bei Produkten, die 30 Jahre oder länger betrieben werden sollen, natürlich fatal!

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  • Zitat

    Original von Combino... die 30 Jahre oder länger betrieben werden sollen ...


    Abgeschrieben werden Schienenfahrzeuge laut "Afa-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter" auf 25 Jahre (Omnibusse auf 9 Jahre).


    Zitat

    Original von Combino Das Lastenheft wird jede Anforderung und jedes Detail geregelt haben.


    Ich glaube aber nicht, dass in einem Lastenheft steht "Fahrzeug muß bei -20° ebensogut funktionieren wie bei 40°". Dass ein Schienenfahrzeug unter hieisigen Witterungsbedingungen betriebssicher sein muss, ist ebenso selbstverständlich, wie die Anforderung, dass Türen sich öffnen und schliessen lassen, das ist sozusagen Geschäftsgrundlage.

  • Zitat

    Original von tunnelklick
    Ich glaube aber nicht, dass in einem Lastenheft steht "Fahrzeug muß bei -20° ebensogut funktionieren wie bei 40°". Dass ein Schienenfahrzeug unter hieisigen Witterungsbedingungen betriebssicher sein muss, ist ebenso selbstverständlich, wie die Anforderung, dass Türen sich öffnen und schliessen lassen, das ist sozusagen Geschäftsgrundlage.


    Die Temperaturen, in denen das Fahrzeug betriebsfähig bleiben muss oder kann, sind meiner Meinung ein Anforderungskriterium und gehören definitiv in das Lastenheft. Dabei kann aber auch der Hinweis auf eine Empfehlung oder nationale Norm genügen. Aber es macht schon einen signifikanten Unterschied, ob nun ein Fahrzeug für Deutschland oder Norwegen konstruiert werden muss. Das hängt letzten Endes mit der Festschreibung der Anforderung zusammen. Ist es eine Festforderung, dass das Fahrzeug bis -20°C betriebsfähig nutzbar ist, so ist das ein definitves MUSS, bei einer Mindestforderungen bestehen dagegen Toleranzbereiche. Und wenn's nichts kosten soll, kann man immer noch einen Wunsch formulieren! ;) (So wurde auch beim U5-Wagen eine Kuppelbarkeit mit dem U4-Wagen gewünscht. Wie wir alle wissen, werden mittlerweile die U4-Wagen für die Kuppelbarkeit adaptiert!)

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  • Diese Stellungnahme von Bombardier muss wohl untergegangen sein... Abgesehen davon, dass zwischenzeitlich auch neue Erkenntnisse zu Tage gekommen sind (die Pressemeldung ist vom Februar letzten Jahres), ist sie trotzdem ganz interessant:


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  • Vielen Dank auch von mir! Zum Stichwort "Wartungsvertrag" ein paar Gedanken...


    Da wäre jetzt – denke ich – die Frage, ob die Option eines Wartungsvertrages mit Bombardier seitens der DB zumindest geprüft worden war, und ob dies, wäre ein solcher geschlossen worden, bei den Problemen in jüngerer Zeit einen Unterschied gemacht hätte. Spontan könnte man ja denken, dass derjenige, der die Fahrzeuge gebaut hat, sie auf der technischen Seite auch am besten kennen dürfte – gesetzt nun aber den Fall, dass ein hypothetischer Wartungsvertrag Bombardier qua entsprechender Formulierungen Grenzen bezüglich der Handlungsfreiheit bei Wartung und Teileerneuerung gesetzt hätte, hätte das nicht zwingend der Fall sein müssen.


    Wobei mich in einer solchen hypothetischen Situation einmal die rechtliche Lage interessieren würde: Hersteller entdeckt bei der vertraglichen Wartung eines Fahrzeugs eines EVU einen Materialfehler und will ihn beheben; EVU sagt "wartet noch bis zum nächsten Mal" – doch in der Zwischenzeit führt besagter Materialfehler zum Versagen und einem Unfall mit Sach- und schlechterdings auch Personenschaden. Ist dann der Hersteller zumindest in Mithaftung zu nehmen, oder dürfte er, ebenfalls mit Blick auf eine Mitverantwortung für den technischen Zustand des Fahrzeugs, beispielsweise die Herausgabe desselben an den Betreiber auf der Grundlage einer möglichen Gefährdung des Bahnbetriebs verweigern, bis besagter Fehler behoben wurde?

    Fág an Bealach!

  • Zitat

    Original von DenshaOtaku
    Wobei mich in einer solchen hypothetischen Situation einmal die rechtliche Lage interessieren würde: Hersteller entdeckt bei der vertraglichen Wartung eines Fahrzeugs eines EVU einen Materialfehler und will ihn beheben; EVU sagt "wartet noch bis zum nächsten Mal" – doch in der Zwischenzeit führt besagter Materialfehler zum Versagen und einem Unfall mit Sach- und schlechterdings auch Personenschaden. Ist dann der Hersteller zumindest in Mithaftung zu nehmen, oder dürfte er, ebenfalls mit Blick auf eine Mitverantwortung für den technischen Zustand des Fahrzeugs, beispielsweise die Herausgabe desselben an den Betreiber auf der Grundlage einer möglichen Gefährdung des Bahnbetriebs verweigern, bis besagter Fehler behoben wurde?


    Der Jurist würde dir antworten: kommt drauf an, und zwar auf den Inhalt des Wartungsvertrages.


    Betriebwirtschaftlich hat Wartung den Zweck, das Instandhaltungsbudget unter Kontrolle zu halten. Durch regelmäßige Untersuchung soll der Zustand einer Anlage/Maschine beurteilt werden, um frühzeitig den Bedarf an Reparaturen, Ersatzbeschaffungen oder was auch immer zu disponieren.
    Jeder kennt das von seiner Heiztherme. Das frühzeitige Erkennen poröser Schläuche ermöglicht ihren frühzeitigen Austausch und vermeidet Schäden am Gerät und Folgeschäden (Wasser- und Frostschäden); oder vom eigenen Auto: ein frühzeitig erkannter Verschleiß eines Zahnriemens vermeidet den Totalausfall und Motorschaden.


    Es geht um die Erkennung des Verschleisses, ob sich dieser im erwarteten Rahmen bewegt, um die Erkundung von möglichlichen Ursachen für erhöhten Verschleiß. Oft umfassen Wartungsverträge das Befüllen mit Vebrauchsstoffen/Betriebsstoffen (Treibstoff, Bremssand, Frostschutzmittel, Motoröl, Batteriewasser, Waschwasser), das Abschmieren, die Kontrolle des Abriebs von Bremsscheiben/-belägen und auch die Durchführung kleinerer Reparaturen (z.B.Austausch von Wischerblättern, den Ersatz von Leuchtmitteln usf.); so was steht en Detail im Wartungsvertrag, beschränkt auf bestimmte Komponenten oder betragsmäßig gedeckelt.


    Wenn Wartung in diesem Sinne sorgfältig betrieben wird, erfüllt sie ihren Zweck, den technischen Zustand einer Maschine zu kennen und daraus Schlüsse für das notwendige Tun oder Lassen zu ziehen. Der Sorgfaltsmasstab muss im Wartungsvertrag halt genau umschrieben werden, Umfang und Häufigkeit der Untersuchung.
    Wenn die Erkenntnis aus sorgfältiger Wartung ist, dass alsbald z.B. Radsätze zu tauschen sind, ist die Entscheidung darüber aber grundsätzlich Sache des Eigentümers/Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann für Schäden nur dann in Regress genommen werden, wenn er ihre Entstehung hätte erkennen können oder müssen. Gegenstand von Wartungsverträgen sind deshalb natürlich umfängliche Dokumentations-, Hinweis- und Aufklärungspflichten. Es nützt aber eine noch so gute Wartung nichts, wenn der Auftraggeber aus den gewonnenen Erkenntnissen nicht die richtigen Konsequenzen zieht.


    Wenn ich die Diskussion um die Berliner S-Bahn richtig verstanden habe, geht es um mangelnde Wartung wegen unzureichender Wartungskapazitäten (zu lange Wartungsintervalle, nicht genau genug hingeschaut, zu wenig Personal) und evtl. falsche Schlussfolgerungen aus erkannten Wartungsdiagnosen (z.B. Reparaturen, vorbeugenden Tausch von Komponenten zu lange rausgeschoben).


    Aus vorstehendem wird in bezug auf Deine Frage ersichtlich, dass man bezüglich Bombardier streng zwischen dem Status als Hersteller und dem Status als Wartungsauftragnehmer trennen muss. Als Hersteller haftet die Fa. aus kaufrechtlichen und produkthaftungsrechtlichen Aspekten, während das bei der Wartung keine Rolle spielt. Aber in keinem Fall dürfte Bombardier Fahrzeuge zurückhalten, deren Eigentümerin die Bahn ist.

  • Wenn ein Hersteller nach 10 Jahren aus der Produkthaftung entlassen ist dann wird er mit Sicherheit nicht so bauen daß die Produkte 25 Jahre lang fehlerfrei funktionieren.
    Viel interessanter als der Verkauf der Produkte ( aufgrund der in anderen Beiträgen bereits angesprochenen knappen Kalkulation ) ist der Verkauf von Ersatzteilen, welcher bei der langen Nutzungsdauer von Schienenfahrzeugen ein lukratives und nachhaltiges Geschäft darstellt.
    Man kann die Nutzungs- und Lebensdauer von Komponeneten heutzutage durchaus bei der Konstruktion schon kalkulieren und wenn das Produkt mit 10 Jahren Gewährleistung nach 12 Jahren disintegriert ist dieser Umstand weder verwunderlich noch außergewöhnlich. Wie knapp da kalkuliert wird sieht man ja immer dann wenn die Sache in die Hose geht und der Hersteller den Kopf hinhalten muß.

    feed your mind - read a book.

  • Ich frag mich jetzt eigentlich schon, woher die DBAG zu wissen gelaubt, daß die gelieferten Fahrzeuge nichts taugen.
    In 2009 hatte die DBAG von einer Anwaltskanzelei die Vorgänge im Tochterunternehmen "S-Bahn Berlin GmbH" untersuchen lassen.
    Lt. dem veröffentlichten Bericht trat zu Tage, daß Prüf-Dokumente unzureichend und lückenhaft waren.
    Wie kann man dann bei solch schlampig geführten Unterlage mit einer solchen Sicherheit dem Hersteller die Schuld geben??? Nur aufgrund der Tatsache, daß von den ehemaligen S-Bahn-Managern keiner strafrechtlich belangt werden konnte???


    Entweder habe ich den Bericht falsch gelesen, oder falsch verstanden... vielleicht kann mich mal jemand über meinen Irrtum aufklären.