Denkbare Kompromisse für enge Ortsdurchfahrten ?

  • Neulich ist mir wieder die uralte Broschüre "Straßenbahn auf neuen Wegen" von 1995 in die Hände gefallen. (Gibt es eigentlich inzwischen von den Fahrgastverbänden ein neueres vergleichbares Gesamtkonzept?) Ich habe ein wenig darin gelesen. Obwohl teilweise inzwischen andere Entscheidungen getroffen sind, als sie dort gefordert wurden, erscheint mir vieles noch immer aktuell.


    Die Fahrgastverbände fordern



    Daher haben die Fahrgastverbände 1995 die Anschaffung von Mittelflurwagen sowie den Umbau der B- und C-Strecke auf Mittelflurbahnsteige gefordert. Da man sich inzwischen längst mit den U4- und U5-Wagen sowie dem Umbau der A-Strecke auf Hochflur festgelegt hat, ergibt sich nun die Frage, ob damit die genannten Strecken ein für alle Mal gestorben sind oder ob man doch auch jetzt noch für sie Kompromisse finden kann. Bei diesen Kompromissen darf allerdings selbstverständlich die Barrierefreiheit nicht geopfert werden. Das haben auch 1995 schon die Verbände gefordert.


    Ein denkbarer Kompromiss ist derzeit in der Eckenheimer Landstraße in Planung. Vielleicht stellt sich ja heraus, dass die Verbände Unrecht haben und die Stationen Musterschule und Glauburgstraße so schön gelingen, dass sie als Modell für die vier genannten Orte dienen können.


    Alternativ könnte man an spezielle Fahrzeuge denken. Und in diesem Zusammenhang habe ich ein paar Fragen an die Experten hier im Forum: Wäre es möglich, in ein Hochflurfahrzeug einen Niederflurabschnitt zu integrieren? Ich stelle mir das etwa so vor:



    Die allermeisten Stationen werden ja Hochbahnsteige haben. An diesen Stationen bleibt die mittlere Tür einfach zu. An den Niederflurbahnsteigen im Ortskern kommen an den vier Hochflureingängen die Klapptrittstufen wie beim Ptb zum Einsatz und die mittlere Tür wird für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen genutzt. Die gelbe Linie würde den Fußbodenverlauf im Gang darstellen. Sie hätte etwa 10 % Steigung.


    Fragen:

    • Wäre eine solche oder ähnliche Konstruktion technisch machbar?
    • Wären die 10 % Steigung für Rollstuhlfahrer möglich? Oder könnte das nicht mehr als barrierefrei gelten?
    • Wäre ein solches oder ähnliches Fahrzeug rechtlich zulässig?
    • Was haltet Ihr insgesamt von einer solchen Idee? Habt Ihr bessere Vorschläge für Kompromisse in dem genannten Problem?
  • Soweit ich weiß sind Rampen nur mit einer max. Neigung von 6% zulässig. Steilere Rampen sind von Rollstuhlfahrern nicht mehr selbständig zu meistern und so würde wohl ein solches Fahrzeug als nicht barrierefrei gelten.

  • Eine ganz ähnliche Idee hatte ich auch schon mal in Angfangszeiten dieses Forums. Aber ich habe die Idee schnell wieder verworfen.
    Das dürfte technisch alles sehr kompliziert bis nicht machbar sein.


    Da man dies bei einigen Straßenbahnwagen so gamacht hat, ist natürlich eine andere Sache. Siehe die Beispile Mannheim und Würzburg.
    In den Würzburger Straßenbahnen kann mehr sehr schön sehen, das eine Rampe vom Niderflurmittelteil zum Hochflurteil wohl nicht möglich ist. Für nicht behinderte Fahrgäste gibt es da eine schmale Treppe.
    Bedenke: Man braucht auch noch Platz um 1 oder besser 2 Rollstühle abzustellen in dem Niederflurteil. Bei einem reinen Straßenbahnbetrieb ist das nicht das Problem, da es dort keine Hochflurbahnsteige gibt.


    Eine verrückte Idee wäre, eine technische Hebevorrichtung IN dem Fahrzeug zwischen Niederflur- und Hochflurteil. Aber das dürfte wohl aus Platzgründen, Kostengründen etc. nicht machbar sein. Der Übergang sollte ja auch für "normale" Fahrgäste nutzbar sein.


    Das andere Problem, daß Du in Deiner Idee ansetzt:
    Klapptrittstufen wird man wohl kaum mehr verbauen. Das wäre auch sehr schwierig, da ja irgendwo auch noch das Drehgestell und die ganze Technik hin muss.


    Ich denke mal, man hat sich inzwischen festgelegt:
    Ein U-/ Stadtbahnsystem mit Hochbahnsteigen und ein straßenbahnbetrieb mit Niederflurfahrzeugen und entsprechend ausgestatteten Haltestellen (es werden immer mehr). Der Straßenbahnbetrieb ist ja heute schon fast zu 100% Niederflurig, mal von Sonderfahrten, EbbelEx oder Einsätzen unserer geliebten Museumsfahrzeuge abgesehen.


    In Köln hat man auch die Linien so geändert, daß man Straßenbahnlinien (Niedeflur) und Stadtbahnen (Hochflur) hat. Zu Zeiten von Duewag-8-Achsern war das völlig egal. Da hatte man diese Ansprüche an Barrierefreiheit noch nicht.

    Capri-Sonne heisst jetzt "Capri Sun". :( Sonst ändert sich nix. Der "alte" Name muss wieder her ! ;(

  • Zitat

    Original von FipsSchneider
    Der Mittelteil ist mit Stufen an den Hochflurteil angebunden. Aber man könnte vielleicht die Tür ganz an ein Ende des Fahrzeugs machen und dann eine flachere Rampe erreichen...


    Bei zulässigen 6% Steigung und einem Höhenunterschied von 52 cm, die zwischen Niederflur (35 cm) und Hochflur (87 cm) überwunden werden müssen, ergibt sich rechnerisch eine Rampenlänge von 8,67 m! Zusätzlich wird noch eine Zwischenebene von 1,5 m benötigt, weil die Rampe länger als 6 m ist.

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  • Zitat

    Original von Alf_H
    Ich denke mal, man hat sich inzwischen festgelegt:
    Ein U-/ Stadtbahnsystem mit Hochbahnsteigen und ein straßenbahnbetrieb mit Niederflurfahrzeugen und entsprechend ausgestatteten Haltestellen (es werden immer mehr).


    Das ist schon klar. Das Problem ist aber, dass ein Teil der von den Verbänden genannten engen Ortsdurchfahrten an das Stadtbahnnetz angrenzt und nicht an das Straßenbahnnetz. Ganz eindeutig ist das bei Steinbach und Bad Homburg. Wenn man da Niederflur-Straßenbahnen haben möchte, dann müssten das ja Insellösungen sein. Im Fall von Steinbach halte ich das für völlig undenkbar.


    Wenn man in den genannten Ortskernen irgendwann einmal attraktive Bahnen haben möchte, muss man das diesen Gemeinden schmackhaft machen. Ich glaube, die Hochbahnsteige können auf viele Menschen abschreckend wirken (obwohl ich selbst nichts gegen sie habe und auf die neuen Stationen Musterschule und Glauburgstraße neugierig bin). Daher sollte man die Lösung des Hochflur-Problems lieber ins Fahrzeug einbauen als in eine enge Ortsmitte.


    Zitat

    Original von Alf_H
    Das andere Problem, daß Du in Deiner Idee ansetzt:
    Klapptrittstufen wird man wohl kaum mehr verbauen. Das wäre auch sehr schwierig, da ja irgendwo auch noch das Drehgestell und die ganze Technik hin muss.


    Wenn man für die Mehrheit der nicht eingeschränkten Fahrgäste keine Stufen haben darf, dann braucht man auch keine Rampe oder Hebeeinrichtung für Rollstuhlfahrer/innen. Von den technischen Details habe ich wenig Ahnung und kann nur meine Logik bemühen: Wenn in den Ptb's Klappstufen möglich waren, dann müsste das in einem breiteren Fahrzeug erst recht möglich sein.


    Die Unterbringung einer Rampe im Fahrzeug scheint wirklich schwierig zu sein.


    Zitat

    Original von Alf_H
    Der Mittelteil ist mit Stufen an den Hochflurteil angebunden. Aber man könnte vielleicht die Tür ganz an ein Ende des Fahrzeugs machen und dann eine flachere Rampe erreichen...


    Und wenn dann die Bahn im Tunnel an einem Hochbahnsteig hält, dann muss diese Tür zubleiben. Wo ist dann die nächste offene Tür? Eine geschlossene Tür am Fahrzeugende mit weit entfernter nächster benutzbarer Tür ist bestimmt aus Sicherheitsgründen nicht zulässig.


    Nach allem, was Ihr über die Rampen zusammengetragen hat, sehe ich keine praktikable Rampenlösung. Diese Idee dagegen finde ich ganz und gar nicht verrückt:


    Zitat

    Original von Alf_H
    Eine verrückte Idee wäre eine technische Hebevorrichtung IN dem Fahrzeug zwischen Niederflur- und Hochflurteil. Aber das dürfte wohl aus Platzgründen, Kostengründen etc. nicht machbar sein. Der Übergang sollte ja auch für "normale" Fahrgäste nutzbar sein.


    Man bräuchte "nur" eine vielleicht 90x90 cm große quadratische Fläche mit Geländer auf zwei Seiten, die sich auf Knopfdruck hebt oder senkt. Daneben dürfte doch noch genug Platz für eine zweistufige Treppe für die übrigen Passagiere sein.

    Einmal editiert, zuletzt von V44020001 ()

  • >die Weiterentwicklung der Frankfurter U-Bahn zu einem flexibleren
    >Bahnsystem [...], welches zu den Menschen kommt, statt sie in
    >Tunnelanlagen oder fernab der Siedlungen am Bebauungsrand [...] zu
    >erwarten.


    Na diese Forderung schreit ja gerade zu nach einer Hochbahn....wozu erst im
    Haus ins Erdgeschoß, wenn man aus seinem Balkon direkt einsteigen kann :D

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • Zitat

    Original von Darkside
    Na, diese Forderung schreit ja gerade zu nach einer Hochbahn....wozu erst im
    Haus ins Erdgeschoß, wenn man aus seinem Balkon direkt einsteigen kann :D


    Soll das nur ein Witz sein oder machst Du Dich über die Forderung der Verbände lustig? Im ersten Fall ist das sehr nett. Im zweiten fände ich das unberechtigt. Denn natürlich kann sich der ÖPNV den Menschen nur so weit annähern wie möglich. Vermeidbare Wege sollten vermieden werden können. Der Weg ins Erdgeschoss ist jedoch unvermeidbar, weil man den Zugang zur Station aus vielerlei Gründen (Einbruchgefahr, Sichtverhältnisse) nicht vom Balkon aus haben kann. Sollte das jedoch in Einzelfällen doch möglich sein, beispielsweise bei der Terrasse einer großen Firma, sollte man auch diese zunächst völlig abstrus erscheindende Idee in Betracht ziehen.

  • Reif für die Insel?


    Zitat

    Original von V44020001
    Das Problem ist aber, dass ein Teil der von den Verbänden genannten engen Ortsdurchfahrten an das Stadtbahnnetz angrenzt und nicht an das Straßenbahnnetz. Ganz eindeutig ist das bei Steinbach und Bad Homburg. Wenn man da Niederflur-Straßenbahnen haben möchte, dann müssten das ja Insellösungen sein. Im Fall von Steinbach halte ich das für völlig undenkbar.


    Wer will denn in Steinbach eine Straßenbahn. Wenn sie es finanziell schaffen die Stadt an die U6 anzuschließen, dann ist dass ein ganz großer Erfolg.


    Und Bad Homburg? Warum keine Niederflur-Straßenbahn in Bad Homburg? Insellösung? Nicht jede Bahn muss nach Frankfurt fahren. Wenn ein Gleisanschluss an die U-Bahn-Strecke besteht, können Straßenbahnen (Normalspur) auch in eine Werkstatt in Frankfurt gebracht werden. Fahrzeuge, Personal und Service könnte von der VGF eingekauft werden. Eine eigene Infrastruktur aufzubauen ist gewiss nicht sinnvoll. Eine Straßenbahn für Frankfurt Rhein-Main könnte das Erfolgsmodell sein.


    Es könnte der Weg sein für Straßenbahnen in Bad Homburg, Neu Isenburg, Offenbach, Hanau und andere Gemeinden. Also keine Insellösungen sondern ein neuer (Schienen-)Weg für die Metropolregion.


    Eine Straßenbahn in Seckbach oder anderswo ist sicherlich fehl am Platz, wenn dort die Ortsdurchfahrten zu eng sind. Wo möglich, sollten auch U-Bahnen die Metro-Polregion bereichern. Weder Kirchturm-Politik noch das fanatische Festlegen auf nur Straßenbahnen oder nur U-Bahnen hilft in Zukunft wirklich weiter. Die RTW ist sicherlich ein Prüfstein für die Reife der Region. Wenn sie gelingt, dann ist vieles möglich.

    Tanz den ÖPNV

  • Ortsdurchfahrrten sind nicht das Problem (Gleismäßig), sondern eher die Haltestellen.
    Bei Zuglängen von 75m brauchst du auch entsprechende Bahnsteige, egal ob für NF oder HF. Ein Einstieg vom Strassenniveau steht ja wohl außerhalb der Diskussion. Wenn genügend Platz für einen Bahnsteig vorhanden wäre, ist die Bahnsteighöhe nicht das entscheidende Hinderniss. Muß ja nicht nach Eschersheimer Landstr. aussehen.
    Steinbach und Bad Homburg & Co: Naja, da habe ich eher das Gefühl, Gleise innerhalb der Ortschaften sind so gewünscht wie die neue Startbahn in Kelsterbach.

  • Nochmal zu dieser guten Idee:


    Zitat

    Original von Alf_H
    Eine verrückte Idee wäre, eine technische Hebevorrichtung IN dem Fahrzeug zwischen Niederflur- und Hochflurteil. Aber das dürfte wohl aus Platzgründen, Kostengründen etc. nicht machbar sein. Der Übergang sollte ja auch für "normale" Fahrgäste nutzbar sein.


    Im Internet findet man zahlreiche Angebote für Hublifte für Behinderte: Beispiel 1, Beispiel 2 und Beispiel 3. In der Regel ist der Platzbedarf rechteckig mit einer Breite von etwa 90 Zentimetern und einer Länge von um die 1,50 Meter. Bei einer Wagenbreite von 265 cm bleiben neben den 90 cm Hublift noch 175 cm übrig und damit auch genug Platz für eine zwei- bis dreistufige Treppe. Es sollte sogar möglich sein, einen dem U5 ähnlichen Wagen mit kurzem Niederflurteil zu bauen, etwa so:



    Die gelbe Linie gibt den möglichen Fußbodenverlauf an, die gestrichelte Linie den Hublift.


    Zitat

    Original von Condor
    Ortsdurchfahrrten sind nicht das Problem (gleismäßig), sondern eher die Haltestellen. Bei Zuglängen von 75m brauchst du auch entsprechende Bahnsteige, egal ob für NF oder HF. [...] Wenn genügend Platz für einen Bahnsteig vorhanden wäre, ist die Bahnsteighöhe nicht das entscheidende Hindernis. [...] Steinbach und Bad Homburg & Co: Naja, da habe ich eher das Gefühl, Gleise innerhalb der Ortschaften sind so gewünscht wie die neue Startbahn in Kelsterbach.


    Hier sprichst Du eine Vielzahl von Aspekten an: Natürlich hast Du Recht, dass die Hochbahnsteige technisch nicht das Problem darstellen, wohl aber vermutlich städtebaulich. Vermutlich sind genau deshalb Gleise innerhalb der Ortschaften nicht gewünscht.


    Und jetzt habe ich noch eine Frage zu einer verrückten Idee zum Thema Bahnsteiglänge in den Ortschaften:


    In den genannten Ortschaften sind ja vermutlich keine Dreiwagenzüge nötig, da würden wohl Solowagen genügen. Die kann man jedoch nicht auf Strecke schicken, da sie sich dann im Frankfurter Stadtzentrum überfüllen würden. Wäre die erste Idee Flügelzüge, also An- und Abhängen von Wagen auf dem Linienweg. Das scheint aber nicht sehr praktikabel zu sein, jedenfalls ist mir im Raum Frankfurt kein Fall bekannt, obwohl das zum Beispiel für die S3/S4 vorgeschlagen wurde. Also entfällt das Flügeln auch.


    Meine Frage ist nun: Wäre folgendes Verfahren rechtlich zulässig? Nehmen wir mal Steinbach als Beispiel. Dort fährt ein Dreiwagenzug los, der erste und letzte Wagen sind normale U5-Wagen, der mittlere ist eine Abwandlung wie oben abgebildet mit einer Niederflureinstiegstür für Rollstühle sowie vier Hochflurtüren mit Klappstufen. Bei den 25 Meter langen Niederflur-Haltestellen in Steinbach bleiben der erste und letzte Wagen geschlossen. Ein Einstieg ist nur am mittleren Wagen möglich. Erst ab der ersten langen Hochflurstation (Erdbeerfeld? :) ) werden alle Wagen zugänglich. Nun bleibt die Niederflurtür geschlossen. Bei der Rückfahrt Richtung Steinbach umgekehrt: An der letzten langen Hochflurstation werden die Fahrgäste im ersten und letzten Wagen aufgefordert auszusteigen und gegebenenfalls in den mittleren Wagen umzusteigen, der als einziger bei den nun folgenden kurzen Niederflurbahnsteigen seine Türen öffnet.


    Dieses Verfahren hätte folgende Vorteile:

    • Die Bahnsteige im Ortskern können kurz und niedrig sein.
    • Es wird pro Zug nur ein einziger der komplizierteren und vermutlich teureren Wagen benötigt.
    • Dennoch ist kein An- und Abhängen von Wagen oder Flügeln erforderlich.

    Die Nachteile:

    • Für die Fahrgäste dürfte es gewöhnungsbedürftig sein, in bestimmte Wagen nicht einsteigen zu können.
    • Mir ist nicht bekannt, ob ein solches Verfahren rechtlich zulässig wäre. Wenn nicht, wäre die Idee damit natürlich schon wieder gestorben.
  • >Soll das nur ein Witz sein oder machst Du Dich über die Forderung der
    >Verbände lustig?


    Über die Verteufelung von Tunnelstrecken die ich aus dem zitierten Abschnitt
    ins Auge springt. Es gibt nun mal Stellen, wo diese sinnvoll sind. wenn in der
    Siedlungsmitte nun mal die Straßen zu eng sind, dann gehts halt nur unten
    durch - oder am Siedlungsrand entlang (was nach dem Zitat auch nicht er-
    wünscht ist)


    >Im Internet findet man zahlreiche Angebote für Hublifte für Behinderte


    Seh hübsch.....
    1) Wer überwacht/bedient diesen? (Unfallschutz)
    2) Wie stellst Du dir denn so den Einbau vor? In dem Text von deinem Beispiel
    2 steht was von eienr Grube von 40 cm die ausgehoben werden muß....
    ....setz ich das in Relation zur Einstiegshöhe von Niederflurstraßenbahnen (30 cm),
    dann stelle ich mir das baulich sehr spannend vor.....

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
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  • Zitat

    Original von Darkside
    >Soll das nur ein Witz sein oder machst Du Dich über die Forderung der Verbände lustig?


    Über die Verteufelung von Tunnelstrecken die ich aus dem zitierten Abschnitt ins Auge springt. Es gibt nun mal Stellen, wo diese sinnvoll sind. wenn in der Siedlungsmitte nun mal die Straßen zu eng sind, dann gehts halt nur unten durch - oder am Siedlungsrand entlang (was nach dem Zitat auch nicht erwünscht ist)


    Der Text der Verbände stammt aus einer Zeit, in der die Fronten zwischen U-Bahn-Gegnern ("U-Bahnbau ist Straßenbau mit anderen Mitteln", Grüne) und U-Bahn-Fans ("Schienenfreie Innenstadt", CDU) verhärtet waren. Inzwischen vertragen die sich aber ausgezeichnet, regieren sogar gemeinsam und suchen nach pragmatischen Lösungen. Ich denke, genauso sollte man den Text auch lesen: Wo immer möglich, Tunnel und Siedlungsrand vermeiden. Wo nicht möglich, gilt dann das, was Du geschrieben hast.


    Zitat

    Original von Darkside
    >Im Internet findet man zahlreiche Angebote für Hublifte für Behinderte


    Sehr hübsch...
    1) Wer überwacht/bedient diesen? (Unfallschutz)


    Wer überwacht und bedient denn eine Rolltreppe? Ich sehe natürlich ein, dass ein Hublift für Rollstühle in einem fahrenden Fahrzeug problematischer ist als eine Rolltreppe. Hältst Du das denn für unmöglich oder lediglich für schwierig?


    Zitat

    Original von Darkside
    2) Wie stellst Du dir denn so den Einbau vor? In dem Text von deinem Beispiel 2 steht was von eienr Grube von 40 cm, die ausgehoben werden muß...
    ... setz ich das in Relation zur Einstiegshöhe von Niederflurstraßenbahnen (30 cm), dann stelle ich mir das baulich sehr spannend vor...


    Wenn ich Beispiel 2 richtig verstehe, sind dort vier verschiedene Modelle im Angebot. Lediglich das dritte Modell (ATC) verlangt diese Grube. Dass die anderen keine Grube benötigen, sieht man auch gut auf den Fotos.

  • Habe soeben an die Firmen der drei Beispiele folgende Mitteilung gesendet:


    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben in unserem Forum "Nahverkehr in Frankfurt" zur Zeit eine Diskussion darüber, ob es möglich und zulässig ist, in einem fahrenden Stadtbahnfahrzeug einen Hublift für Behinderte zu betreiben, der den Übergang zwischen dem Niederflurbereich und dem Hochflurbereich im Fahrzeug ermöglicht. Siehe dazu Denkbare Kompromisse für enge Ortsdurchfahrten ? . Frage: Wären Ihre Hublifte dafür geeignet? Wenn nicht, an wen könnten Sie uns weiterempfehlen?


    Mit freundlichen Grüßen


    Über mögliche eingehende Antworten (selbstverständlich auch negative) werde ich Euch umgehend informieren.

  • >Wer überwacht und bedient denn eine Rolltreppe?


    Vergleich nicht Äpfel mit Birnen. Zwischen eienr Rolltreppe und einem Hublift
    ist ein himmelweiter Unterschied. Wenn muß man die sicherheitstechnischen
    Bauteile einer Aufzugsanlage heranziehen (zB Hublift darf sich nur bewegen,
    wenn Rollstuhl komplett auf diesem steht - im ÖPNV ist anderes Publikum, als
    in einer Privatwohnung [versicherungsrechtlich])

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