Neulich ist mir wieder die uralte Broschüre "Straßenbahn auf neuen Wegen" von 1995 in die Hände gefallen. (Gibt es eigentlich inzwischen von den Fahrgastverbänden ein neueres vergleichbares Gesamtkonzept?) Ich habe ein wenig darin gelesen. Obwohl teilweise inzwischen andere Entscheidungen getroffen sind, als sie dort gefordert wurden, erscheint mir vieles noch immer aktuell.
Die Fahrgastverbände fordern
ZitatAlles anzeigendie Weiterentwicklung der Frankfurter U-Bahn zu einem flexibleren Bahnsystem [...], welches zu den Menschen kommt, statt sie in Tunnelanlagen oder fernab der Siedlungen am Bebauungsrand [...] zu erwarten. (S. 22)
Die Verbände sind der Ansciht, daß die teuren und leistungsfähigen Bahnen [...] dorthin gehören, wo sie am meisten gebraucht werden: nämlich auch in städtbaulich sensible Bereiche wie Altstadt- und Ortskerndurchfahrten sowie Fußgängerzonen. (S. 21)
Ein zentraler Aspekt für die Verbände ist es daher, die als U- bzw. Stadtbahnen bezeichneten Bahnen so zu betreiben, daß im Rahmen geeigneter Kompromisse auch Ortsdurchfahrten im Straßenraum ausgeführt werden können. (S. 19)
Die hier geforderten Stadtbahn-Neubaustrecken durch Orte wie Bad Homburg, Neu Isenburg, Frankfurt-Höchst und Steinbach/Ts. sind mit Hochflurbahsteigen nicht denkbar. (S. 20)
Daher haben die Fahrgastverbände 1995 die Anschaffung von Mittelflurwagen sowie den Umbau der B- und C-Strecke auf Mittelflurbahnsteige gefordert. Da man sich inzwischen längst mit den U4- und U5-Wagen sowie dem Umbau der A-Strecke auf Hochflur festgelegt hat, ergibt sich nun die Frage, ob damit die genannten Strecken ein für alle Mal gestorben sind oder ob man doch auch jetzt noch für sie Kompromisse finden kann. Bei diesen Kompromissen darf allerdings selbstverständlich die Barrierefreiheit nicht geopfert werden. Das haben auch 1995 schon die Verbände gefordert.
Ein denkbarer Kompromiss ist derzeit in der Eckenheimer Landstraße in Planung. Vielleicht stellt sich ja heraus, dass die Verbände Unrecht haben und die Stationen Musterschule und Glauburgstraße so schön gelingen, dass sie als Modell für die vier genannten Orte dienen können.
Alternativ könnte man an spezielle Fahrzeuge denken. Und in diesem Zusammenhang habe ich ein paar Fragen an die Experten hier im Forum: Wäre es möglich, in ein Hochflurfahrzeug einen Niederflurabschnitt zu integrieren? Ich stelle mir das etwa so vor:

Die allermeisten Stationen werden ja Hochbahnsteige haben. An diesen Stationen bleibt die mittlere Tür einfach zu. An den Niederflurbahnsteigen im Ortskern kommen an den vier Hochflureingängen die Klapptrittstufen wie beim Ptb zum Einsatz und die mittlere Tür wird für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen genutzt. Die gelbe Linie würde den Fußbodenverlauf im Gang darstellen. Sie hätte etwa 10 % Steigung.
Fragen:
- Wäre eine solche oder ähnliche Konstruktion technisch machbar?
- Wären die 10 % Steigung für Rollstuhlfahrer möglich? Oder könnte das nicht mehr als barrierefrei gelten?
- Wäre ein solches oder ähnliches Fahrzeug rechtlich zulässig?
- Was haltet Ihr insgesamt von einer solchen Idee? Habt Ihr bessere Vorschläge für Kompromisse in dem genannten Problem?

