Kinderwagen im Bus

  • Ich hätte da mal eine Frage. Wieviel Kinderwagen dürfen gleichzeitig in einem Linienbus mitgenommen werden ? Gestern war ich mit der Linie 60 unterwegs. Beim Einsteigen an der Haltestelle Guerickestrasse waren drei Kinderwagen an Bord, an der Heestrasse kamen noch zwei dazu und so war die Mitteltür blockiert und die hintere Tür hatte (schon vorher) eine Störung, mna mußte sich durch einen Türflügel kämpfen, was mit Einkaufstasche oder Einkaufswagen sehr schwer fiel.

    HHS

  • In den allgemeinen Beförderungsbedingungen steht in §10, Abs. 2:

    Zitat

    Die Mitnahme von Kinderwagen sowie von Rollstühlen ist grundsätzlich zugelassen, wenn die Bauart der Kinderwagen, der Rollstühle und der Fahrzeuge es zulassen und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt.


    Daher gehe ich davon aus, dass letztendlich der Busfahrer entscheidet, wie viele Kinderwagen im Bus mitgenommen werden dürfen.

    Gruß, 420 281-8
    Jeder Mensch hat ein zweites Gesicht ...

  • Interessieren sich die Bus bzw Straßen und U-Bahnfahrer wirklich dafür wieviele Kinderwagen oder Fahrräder transportiert werden???


    Nehmen wir mal das Besipsiel Fahrräder. Soviel ich weis sind Fahrräder zu bestimmten Zeiten in den Fahrzeugen nicht zugelassen. Aber dennoch erlebe ich es häufig, dass Fahrräder im Dicksten Berufsverkehr mit in die Bahn genommen werden, auch wenn diese ohne Fahrrad schon knackevoll ist. Ich habe aber noch nie, wirklich noch nie erlebt, dass auch nur ein Fahrer eine Ansage inform von "Der Radfahrer im Mittleren Wagen möchte Bitte Aussteigen, da Fahrräder von 16.00 - 18.30 Uhr nicht zugelassen sind" gemacht hat.


    Erst gestern in der Straßenbahnlinie 15. Diese war verspätet, war sehr voll aber am Otto-Hahn-Platz stiegen 2 Schülerinnen mit Ihren Fahrrädern ein, die Sie direkt hinter der Fahrertür abgestellt hatten (R-Wagen) Dem Fahrer war das wurscht, er hat die 2 Mädels beim Einsteigen (das war direkt die 1. Tür beim Fahrer) nicht gehindert bzw darauf hingewiesen. Und wie gesagt: Die Bahn war Sau voll und wir hatten es kurz vor 17 Uhr, also zu einer Zeit wo Fahrräder nicht zugelassen sind.


    Von daher kommt es mir schon so vor, als wenn die meisten Fahrer frei nach dem Motto: "Ich bin als Fahrer beschäftig und nicht als aufpasser" handeln.

  • Zitat

    Original von asmodis2601
    Soviel ich weis sind Fahrräder zu bestimmten Zeiten in den Fahrzeugen nicht zugelassen.


    Nicht ganz. Es gibt kein ausdrückliches nach Wochentag und Uhrzeit definiertes Verbot der Fahrrdmitnahme.
    Der RMV hat besondere Beförderungsbedingungen für die Fahrradmitnahme, die keine festen Zeiten definieren. Es heißt darin allgemein, daß Fahrgäste mit Rädern zurückbleiben müssen, wenn die Fahrradabstellplätze belegt sind (Ziff. 7.2.) Im übrigen bleibt es den Verkehrsunternehmen vorbehalten, die Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten einzuschränken oder für bestimmte Züge und Busse auszuschließen (Ziff. 3).


    Bei der VGF heißt es dann, Fahrräder seien zu bestimmten Zeiten willkommen, woraus man im Umkehrschluss folgern darf, dass Fahrräder zwischen 6.00 und 8.30 Uhr und 16.00 und 18.30 Uhr nicht willkommen sind. Aber ausdrücklich verboten ist es nicht; es kommt halt auf die konkrete Situation an.


    Edit: Rechtschreibung

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Zitat

    Original von tunnelklick
    Nicht ganz. Es gibt kein ausdrückliches nach Wochentag und Uhrzeit definiertes Verbot der Fahrrdmitnahme.


    falsch:


    Zitat

    Original bei traffiQ.de:
    Montags bis freitags können während der Hauptverkehrszeiten von 6.00 – 8.30 Uhr und von 16.00 – 18.30 Uhr leider keine Fahrräder mitgenommen werden. Ausgenommen sind auch die Linien 25 und 57 sowie die Linie 60 abends zwischen Heddernheim und Alt-Eschersheim.


    Es gab auch Anfang der 'warmen' Jahreszeit hinweise auf den DFIs, dass in der Zeit von… bis… die Fahrradmitnahme nicht gestattet ist. Ich habe auch schonmal mitgekriegt, dass der Fahrer bei Einfahrt in Heddernheim über den Außenlautsprecher einen Fahrradfahrer aufgefordert hat, nicht einzusteigen.


    Von politischer Seite habe ich allerdings gehört, dass es durchaus toleriert werden soll, wenn Fahrradfahrer mitgenommen werden möchten, solange Platz ist (mit Fast-O-Ton vom heutigen Verkehrsdezernent: Wenn sich da ein Fahrer querstellt, dann meldet uns das!). Das macht es wieder zur Ermessensache. Aber die Regelung ist in Frankfurt sehr eindeutig.

  • Zitat

    Original von baeuchle
    Das macht es wieder zur Ermessensache. Aber die Regelung ist in Frankfurt sehr eindeutig.


    Klar, sehr eindeutig geregelte Ermessenssache...


    Und was mache ich, bevor ich mich als Fahrer dabei in die Nesseln setze?


    Richtig, gar nichts. Es sei denn, es geht überhaupt nicht mehr anders. ;)

  • Zitat

    Original von Charly
    Und was mache ich, bevor ich mich als Fahrer dabei in die Nesseln setze?


    Naja, Fahrräder dürfen nicht mitgenommen werden, wenn's zu voll ist. Das sollte jeder verstehen. Wenn ich aber morgens um 6:30 von Heddernheim zur Riedwiese will, und ein Fahrer schmeißt mich mit Verweis auf die Regelung raus, verstehe ich das nicht - Regelung hin oder her. So ähnlich hatte ich den Herrn Stadtrat auch damals verstanden gehabt.

  • Zitat

    Original von baeuchle
    Naja, Fahrräder dürfen nicht mitgenommen werden, wenn's zu voll ist. Das sollte jeder verstehen.


    Erklär das mal jemandem, der es nicht verstehen will, wenn Du von vornherein weißt, dass Du "von oben" keine Rückendeckung bekommst, sondern Dich bei Beschwerden rechtfertigen sollst. Das machst Du einmal und nie wieder...

  • Zitat

    Original von baeuchle
    Aber die Regelung ist in Frankfurt sehr eindeutig.


    Ja. So eindeutig, dass mich das Sicherheitspersonal einmal während des DB-Streiks nur unter größter Kulanz in der fast leeren U-Bahn mitfahren ließ..

  • Zitat

    Original von baeuchle
    falsch:


    Wieso falsch? Traffiq gibt keine eigenen Beförderungsbedingungen heraus, sondern verweist auf die allgemeinen Beförderungsbedingungen des RMV. Der Text, den Traffiq auf seiner Internetseite stehen hat, ist rechtlich nicht verbindlich, sondern stellt allenfalls eine andere Interpretation oder Beschreibung desselben Sachverhaltes dar, den die VGF auf ihrer Website mit "nicht erwünscht" umschreibt.


    Gegenstand des Beförderungsvertrages werden nur die "amtlichen" Beförderungsbedingungen und da steht einfach nicht drin, dass Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten unzulässig oder verboten ist und einen Verstoss gegen den Beförderungsvertrag darstellt; nur Letzteres würde überhaupt eine Sanktion erlauben.


    Ob die tatsächliche Situation eine Fahrradmitnahme erlaubt oder nicht, ist eine Einschätzung, die nur das Fahrpersonal im Einzelfall treffen kann. Insofern ist es richtig, das Verbot einer Fahrradmitnahme nicht an den Stand des Minutenzeigers zu knüpfen. Auch außerhalb besagter Zeiten können Situationen auftreten, in denen es nicht geht, etwa vor oder nach Großveranstaltungen.


    Denn den Fahrer trifft im Fall des Falles auch die rechtliche Sanktion, etwa wenn jemand wegen Überfüllung zu Schaden kommt; deshalb ist der Fahrer m.E. die primär entscheidende Instanz, weil er primär die Verantwortung für sein Fahrzeug und die Fahrgäste trägt.


    Ich übersehe allerdings nicht die Schwierigkeiten für das Fahrpersonal, welches im Zweifel das Standing haben muss, das an Ort und Stelle, unter dem Diktat der Pünktlichkeit durchzusetzen. Da hats der U-Bahn-Fahrer u.U. in seiner Kabine vorne leichter als der Busfahrer.


    Das Problem wäre das gleiche, wenn er sich, statt auf seine Einschätzung der Situation, einfach auf die Uhr stützen könnte.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Zitat

    Original von tunnelklick
    Wieso falsch? Traffiq gibt keine eigenen Beförderungsbedingungen heraus, sondern verweist auf die allgemeinen Beförderungsbedingungen des RMV. Der Text, den Traffiq auf seiner Internetseite stehen hat, ist rechtlich nicht verbindlich, sondern stellt allenfalls eine andere Interpretation oder Beschreibung desselben Sachverhaltes dar, den die VGF auf ihrer Website mit "nicht erwünscht" umschreibt.


    Nun gut, aber dieser text hängt auch an den Stationen aus.

  • Im letztem Jahr gab es auf dem 60er an einem Morgen ca. 80 Schulkinder, einen Rollstuhl und 2 Kinderwagen. Bei "Schönberger Weg" hat der Bsfahrer kurzerhand ALLE rausgeworfen außer die Kinderwägen und den Rollstuhl und ist weitergefahren.
    Heute habe ich noch durch einen Rollstuhl den Anschluss verpasst.

  • Zitat

    Original von Charly
    Erklär das mal jemandem, der es nicht verstehen will. ...


    Wenn der Fahrer nur unmissverständlich klar macht, dass er nicht weiterfährt, wenn z.B. die Überfüllung durch das Fahrrad nicht beendet wird, versteht das auch der verstockteste Radler, weil er sich nämlich mit fortschreitendem Zeitablauf unweigerlich den Zorn der übrigen Reisen zuzieht (es gibt keinen Rechtsanspruch auf Beförderung - steht auch in den Bef.-Bedingungen).


    Zitat

    ...wenn Du von vornherein weißt, dass Du "von oben" keine Rückendeckung bekommst, sondern Dich bei Beschwerden rechtfertigen sollst.


    Auch ein kunden- und serviceorientierter Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und kann seine Leute in solchen Fällen nicht "im Regen stehen lassen". Das wäre ein Fall für den Betriebsrat. Man kann sein Personal auch für solche Fälle schulen, wenn man wollte (Ich weiß... Theorie und Praxis ...und überhaupt...). Denn auch der Arbeitgeber weiß, dass der durch Überfüllung geschädigte Fahrgast im Zweifel keine Hemmungen hat, das Unternehmen in Regress zu nehmen für Schäden, die er dadurch erleidet.

  • Zitat

    Original von tobipolak
    Im letztem Jahr gab es auf dem 60er an einem Morgen ca. 80 Schulkinder, einen Rollstuhl und 2 Kinderwagen. Bei "Schönberger Weg" hat der Bsfahrer kurzerhand ALLE rausgeworfen außer die Kinderwägen und den Rollstuhl und ist weitergefahren.
    Heute habe ich noch durch einen Rollstuhl den Anschluss verpasst.


    Irgendwie verstehe ich diesen Beitrag nicht.


    Dass Kinderwägen, Fahrräder oder auch Rollstühle ein "Hindernis" im Nahverkehrsfahrzeug darstellen ist ja bekannt.


    Aber was soll der Sinn sein, wenn normale Fahrgäste nicht befördert werden und stattdessen ausgerechnet Kinderwägen usw. mitgenommen werden?


    Der RMV will doch sicherlich gut ausgefüllten Nahverkehr haben, aber bestimmt keinen fast leeren Bus in dem nur drei Fahrgäste sitzen.


    In so einem Falle würde ich eher den direkten Kontakt zum Unternehmen suchen, anstelle der "Kritik-Hotline" des RMV. Ich habe in der Vergangenheit eigentlich nur gute Erfahrungen damit gemacht.

  • Zitat

    Original von tunnelklick
    Auch ein kunden- und serviceorientierter Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und kann seine Leute in solchen Fällen nicht "im Regen stehen lassen". Das wäre ein Fall für den Betriebsrat.


    Sagen wir besser: er sollte nicht. In der Praxis sieht das leider oft anders aus. Und die Betriebsräte interessieren sich selten für Ermahnungen. Damit muss sich der AN in der Regel alleine auseinander setzen, wenn von den Beschwerdesachbearbeitern der drohende Zeigefinger erhoben wird. Dort bekommt zu 95% der Fahrgast recht, denn die SA sind in der Mehrzahl der Fälle mangels Zeugen mit der Überprüfung der Vorfälle überfordert.

  • Zitat

    Original von tunnelklick


    Wieso falsch? Traffiq gibt keine eigenen Beförderungsbedingungen heraus, sondern verweist auf die allgemeinen Beförderungsbedingungen des RMV. Der Text, den Traffiq auf seiner Internetseite stehen hat, ist rechtlich nicht verbindlich, sondern stellt allenfalls eine andere Interpretation oder Beschreibung desselben Sachverhaltes dar, den die VGF auf ihrer Website mit "nicht erwünscht" umschreibt.


    Gegenstand des Beförderungsvertrages werden nur die "amtlichen" Beförderungsbedingungen und da steht einfach nicht drin, dass Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten unzulässig oder verboten ist und einen Verstoss gegen den Beförderungsvertrag darstellt; nur Letzteres würde überhaupt eine Sanktion erlauben.
    (...)


    In den "Allgemeinen Bedingungen für die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern im RMV" steht unter 3.

    Zitat

    Die Verkehrsunternehmen können die Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten einschränken oder auch bestimmte Züge und Busse von der Fahrradmitnahme ausschließen. Ein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht. Rollstuhlfahrer sowie Fahrgäste mit Kinderwagen haben bei der Beförderung Vorrang vor Fahrgästen mit Fahrrädern.

    Quelle: www.rmv.de/...


    Zu klären wäre nur auf welchem Wege die Verkehrunternehmen die "bestimmten Zeiten" veröffentlichen müssen. Bei den betroffenen Buslinien steht's immerhin im Fahrplan. Und die zeitliche Einschränkung im Fahrplanbuch und in den Stationsaushängen ...

  • Zitat

    Original von peachA
    Zu klären wäre nur auf welchem Wege die Verkehrunternehmen die "bestimmten Zeiten" veröffentlichen müssen. Bei den betroffenen Buslinien steht's immerhin im Fahrplan. Und die zeitliche Einschränkung im Fahrplanbuch und in den Stationsaushängen ...


    Beförderungsbedingungen müssen von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden und werden sodann öffentlich bekannt gemacht, in Hessen i.d.R. im Staatsanzeiger. Ich glaube nicht, dass die Fahrradmitnahmezeiten und -verbote auf diese Weise amtlich sind.
    Und selbst wenn, was änderte das für den betreffenden Fahrer? Wer sollte das Verbot durchsetzen?

  • Zitat

    Original von Charly


    Sagen wir besser: er sollte nicht. In der Praxis sieht das leider oft anders aus. Und die Betriebsräte interessieren sich selten für Ermahnungen. Damit muss sich der AN in der Regel alleine auseinander setzen, wenn von den Beschwerdesachbearbeitern der drohende Zeigefinger erhoben wird. Dort bekommt zu 95% der Fahrgast recht, denn die SA sind in der Mehrzahl der Fälle mangels Zeugen mit der Überprüfung der Vorfälle überfordert.


    Hier hat Charly leider recht,das zu 95% automatisch der Fahrgast recht bekommt. Habe es selbst erlebt,bei einem Unternehmen das im Auftrag des RMV fährt.


    Im Taunus egal was war. der Fahrgast bekam von Seiten des Unternehmes sofort recht. Ob der sich telefonisch oder schriftlich beschwert hat, ohne vorher den Fahrer anzuhören und ihm die Möglichkeit zugeben, seine Sicht des Sachverhalts darzustellen.


    Und was die Kinderwagen und Rollstuhlfahrer betrifft, diese haben immer vorrang und dürfen nicht zurückgelassen werden.
    Hierzu erlebte ich den SEV der U5, zw.Hauptfriedhof und Konstablerwache. Hier waren nur Solobusse im Einsatz, klar war an der Konstablerwache der Bus zu 99% voll. Keiner achtet auf 2 Frauen mit Kinderwagen,nur der Fahrer von der Firma Winzenhöler. Er stieg aus und bat die Fahrgäste platz für die Kinderwagen zu machen, da kam es von denen zurück der Bus ist voll kein platz mehr da. Der Fahrer forderte dann,die Fahrgäste auf den "Kínderwagenplatz"im Bus frei zu machen. Doch auch hier bekam er nur zu hören der Bus ist voll, er sollte über Funk Ersatz Busse anfordern. Dann ging der Busfahrer zu sein Fahrerplatz, ich dachte der gibt auf. Nein er machte eine freundliche Durchsage,"Sehr verehrte Fahrgäste ich bitte sie freundlich Platz zu machen an der Mitteltür. Damit die Mitnahme der Kinderwagen ermöglich wird, kaum den satz zu ende gesprochen ertönte ein lautes "Du depp versteht du nicht es ist kein platz mehr" Der Fahrer weiterhin freundlich sagte solange eine Mitnahme der Kinderwagen nicht möglich ist, bleibt der Bus stehn und wir alle warten auf den nächsten Bus. :D Komischerweise war in 1min.platz vorhanden so das beide Kinderwagen rein kamen. ?( Wahrscheinlich ist der Bus grösser geworden B) Oder konnte mann ein paar hohle "gegenstände" zusammenschieben. :D


    Es gibt leider viele Fahrer die wirklich "nur fahren" und den job,nur machen um nicht arbeitslos zu sein. Aber Fahrer die wirklich mit Herz und Hirn ihre Arbeit immer noch gern,machen gibt es leider kaum noch. Das war in den 70er und 80 jahren viel besser die gute alte FVV zeit. :(


    Admin-Edit: Rechtschreibung (!) und überzählige Absätze entfernt.

    Einmal editiert, zuletzt von FNF-Team ()

  • Zitat

    Original von Sabine
    Wahrscheinlich ist der Bus grösser geworden B) Oder konnte mann ein paar hohle "gegenstände" zusammenschieben. :D


    Wahrscheinlich funktionierte die "Hohlraum"-Versiegelung net richtig und so sind die Strohbehälter schlagartig implodiert... B)



    Zitat

    Original von Sabine
    Es gibt leider viele Fahrer die wirklich "nur fahren" und den job,nur machen um nicht arbeitslos zu sein. Aber Fahrer die wirklich mit Herz und Hirn ihre Arbeit immer noch gern,machen gibt es leider kaum noch. Das war in den 70er und 80 jahren viel besser die gute alte FVV zeit. :(


    Damals waren das auch noch mehr oder weniger angesehene Berufe mit auskömmlicher Bezahlung, die der Verantwortung entsprach. Wie soll nun jemand, der heutzutage vom Arbeitsamt dazu genötigt wird, noch eine tatsächlich innerliche Motivation verpüren wenn er feststellen muss, dass er als Raumpfleger schon fast mehr verdienen könnte und sich dafür viel weniger Stress, vor allem aber menschenwürdigere Arbeitszeiten und z. T. auch -Bedingungen einhandeln würde?