Diese Frage hat auch schon der Ortsbeirat 5 im September an den Magistrat gestellt und wartet nun auf eine Antwort von eben diesem: http://www.stvv.frankfurt.de/download/OF_388-5_2012.pdf
Interessant - dort ist von einer Einbahnstraßenregelung IN Richtung Stresemannallee die Rede.
Das wäre genau die Richtung, aus der man den Verkehr wegen der Haltestelle eigentlich raushalten wollte...
Eine Einbahnstraße in Richtung Stresemannalle hätte für die Anwohner den Nachteil, dass die Zufahrt in sämtliche Seitenstraßen der Gartenstraße nur noch vom Otto-Hahn-Platz aus erfolgen könnte - und gerade im Berufsverkehr ist dort eine Menge los...
Gleiches würde gelten, wenn man die Einbahnstraßenregelung in die andere Richtung vor der Schaubstraße beginnen lassen würde. Dann wären die Schreyer- und die Schaubstraße (und je nach Beginn auch die Rubensstraße) ebenfalls nur noch vom Otto-Hahn-Platz aus erreichbar...
ciao
dirk


