Zitat von »Condor«
Was mich wundert, das es da keinen sog Schutzraum (zwischen Fahrzeug und Seitenkannte unterhalb der Plattform ) gibt.
Hat mich zuerst auch gewundert, aber ich nehme an, dass 60 cm als Notfallstufe ausreichen. Im 80er-Bereich ist das natürlich wieder eine andere Frage…
Im Erläuterungsbericht zur Planfeststellung heißt es dazu: "Die Realisierung eines Unterrollraums nach BOStrab §19 (5), (6) Sicherheitsräume ist nicht möglich. Die Planung sieht daher Auftrittshilfen an den Bahnsteigvorderkanten vor. Eine Abgrenzung der Fahrbahn für den MIV zu den Bahnsteigen erfolgt durch eine Kombination aus Bordstein als Schrammbord und einer optisch/akustischen Aufmerksamkeitsfläche zwischen Schienenkopf und Schrammbord vor der Bahnsteigvorderkante (Anlage 4). Hiermit wird eine Beantragung auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 BOStrab für eine Auftrittshilfe gestellt."
Ich vermute, dass die übliche Bahnsteigkonstruktion mit Unterrollraum hier als Gefahrenquelle für den Individualverkehr angesehen wurde.
Gut zu erkennen ist auch, dass die tiefe und breite Fuge unterhalb des Plateaus die Front leichter und weniger massiv erscheinen lässt
Das stimmt, scheint aber nur ein Nebenprodukt der sicherheitstechnisch geforderten "Auftrittshilfe" zu sein. Also noch so ein womöglich problematischer Kompromiss: Die "Auftrittshilfe" soll eigentlich die schnelle Rettung aus dem Gefahrenbereich ermöglichen. Als regulärer Zugang zum/Abgang vom Hochbahnsteig ist sie nicht gedacht, lädt aber vermutlich dazu ein (nicht die Gehbehinderten mit Kinderwagen natürlich, aber die jungen oder sportlichen Leute im Nordend).