[Bauthread] Linie U5 - Hochbahnsteige

  • Über Kupplung sind die u5 wagen doch nicht mehr als 75 Meter lang sonst wär bei den 73,5 Meter langen Bahnsteige der Station glauburgstraße und musterschule die probefahrt schlecht Verlaufen aber sie verlief gut den die probefahrt hat statt gefunden mit einen Drilling drei u5-25 wagen

  • Zitat von »Luis557«




    Über Kupplung sind die u5 wagen doch nicht mehr als 75 Meter lang
    Lt. VGF Typenblattmisst ein U5-25 ü. K. 25,84 m. Wie viel war doch gleich noch 25,84 mal 3?

    Deswegen sind auch die anderen Haltestellen der u5 78 Meter lang sry

  • Die Station neuer judischer Friedhof soll ja 2018 barrierefrei gebaut werden aber für was die Station Hauptfriedhof ist doch genau in der Nähe einmal um die kleine Kurve gucken und ich sehe schon die Haltestelle ich finde es wäre keine Idee sie barrierefrei zu bauen ?(

  • An der Abnahme der Station glauburgstraße war ich live dabei die ersten beiden Züge der u5 die dort anhielten war ein Mal der Zug der u5 als 0502 und 0504 die Station musterschule ist besser gelungen als die Station glauburgstraße die Fahrkartenautomaten an der glauburgstraße sind am hinteren Teil beider Bahnsteige neben den Fahrkartenautomaten war auch eine Stange und auf der Stange stand der Zeitplan und die Sitze sind so alte holzbänken. es gab auch Beschwerden das die u5 in der dreifach Traktion fahren muss weil zwei Wagen reichen nicht die u5 wird sehr voll mit nur diesen zwei Wagen schlimmer wird es wenn man mit der u5 in Richtung preungesheim (Hauptfriedhof) fährt weil die Menschen wollen ja nach Hause gehen also die vgf sollte sich was schnell überlegen lassen


    Ich hoffe, dass du beim Schreiben deiner Beiträge zwischendurch auch noch kurz Luft holst... Jedenfalls legen wir hier im Forum großen Wert auf das Setzen von Punkt und Komma, ansonsten können wir deine Beiträge leider nur sehr schwer entschlüsseln!

    X
    X
    X

  • Die 75-m-Grenze dürfte kein Problem sein. Die Planfeststellungsbeschlüsse zum Umbau der Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße beinhalten den Einsatz von U-5-Wagen in 3er-Traktion; das zur Planrechtfertigung herangezogene Betriebskonzept, der gesamte Bahnsteigbau mit allem, was dazu gehört, basiert darauf. Ich gehe deshalb davon aus, dass diese Frage bereits vorab geklärt worden ist. Ich würde annehmen, dass mit der Abnahme der Strecke zugleich eine streckenbezogene Genehmigung für den Einsatz der mehr als 75m langen 3er-Traktion erteilt wurde.

  • Der Quasi-Neubau des oberirdischen Abschnitts der Linie U5 nähert sich mit großen Schritten seiner Vollendung. An der Musterschule fehlen noch die stadträumlichen Arbeiten am neuen Platz an der Eisernen Hand.



    Gestern Nachmittag ging auch die neue Station Glauburgstraße ans Netz - allerdings noch mit provisorischen Geländern, Fahrplanaushängen und Rad- und Gehwegen. Der Platz für Geh- und radwege scheint hier auch ausreichend dimensioniert. Die Wartehallen wirken auf mich nun nicht mehr ganz so monumental wie nach deren Aufstellung befürchtet, aber die Farbe dieser und der endgültigen Geländer wirken in meinen Augen im Vergleich zu dem Anthrazit der Musterschule etwas billig. Insgesamt passt sich das Ganze aber auch hier bestmöglich ein. Stadtauswärts:





    Stadteinwärts:






    An der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Marbachweg ist man auch kurz vor dem Finale. Die alte Haltestelle ist verschwunden.




    Man hat wie vermutet ausschließlich den Abzweig von Süden nach Osten sowie einen Teil des nach Norden führenden Strangs erneuert. Hier im Bild ist das Ende des Neubauabschnitts gen Norden auch das rechte Bildende.


    Ich bin gespannt auf die Reaktionen von Österling sowie der OBR 4 und 10 nach deren Sonderfahrt Ende kommender Woche. Vielleicht revidieren sie ja das ein oder andere vorschnelle Urteil und sprechen sich für eine rasche Verlängerung nach Norden aus - die Pläne liegen ja in der Schublade.


    Einmal mehr ein großes Dankeschön an die Rettet-die-U5-Initiative, die mit ihren guten und unkonventionellen Ideen die festgefahrene Situation belebt hat und letztlich dafür verantwortlich ist, dass man nach all dem Gezerre zu einem Ergebnis gekommen ist und sich dieses derart sehen lassen kann.


    Letzte Worte zu den immer wieder geforderten 3-Wagen-Zügen auf der U5: Damit ist's Essig bis zur Verlängerung der Strecke nach Westen, weil die Wendeanlage unter dem Platz der Republik nicht genügend Kapazität hat. Details in den Untiefen dieses Forums. ; )


    Bilder von mir

    Einmal editiert, zuletzt von penultimo ()

  • Abgesehen von dem Treppenabgang der direkt vor einem Baum endet (stadteinwärts) und einem Stromkasten mitten auf dem Bahnsteig (stadtauswärts) ist die Station Glauburgstraße ganz ordentlich geworden. Die beiden o. g. Punkte hätte man allerdings auch vermeiden können, genau so wie die sehr schmalen Überwege für Rollstuhlfahrer zwischen den beiden Bahnsteigkanten. Zum einen endet der Leitsteifen direkt am Fahrleitungsmast, zum anderen ist die abgesenkte Bordsteinkante durch den Mast sehr schmal. Sieht etwas merkwürdig aus.

  • Wie Charles schon schrieb:


    Die U5 hat mit Wiedereröffnung der Strecke an der Musterschule die Genehmigung für einen Drei-Wagen-Zug-Betrieb mit U4-/U5-Wagen (egal welcher Komposition) erhalten.

    Dabei beträgt die reine Wagenkastenlänge der 25er genau 25,02 Meter. Der U5-50 misst 25,17 m ü.K.. Eine Traktion aus U5-25 + U5-50 hat zusammen 76,18 m, wobei die reine Wagenkastenlänge mit 74,54 m unter dem BOStrab-Limit liegt. Der Schnittwert aus beiden Zahlen beträgt 75,36 m. Die 36 cm mehr dürften für die Genehmigung kein großes Problem dargestellt haben.

  • Die Station Neuer Jüdischer Friedhof wird nicht an derselben Stelle gebaut wie der alte Halt. Sie soll auf der geraden Strecke liegen und zwar in Richtung Marbachweg / Sozialzentrum verschoben. So sind mir jedenfalls die ersten Überlegungen hierzu bekannt Damit rückt sie weiter vom Halt Hauptfriedhof ab und liegt dann in etwa mittig zwischen den beiden Stationen.


    Die Forderung nach Drei-Wagen-Zügen bereits vor der Fertigstellung der Strecke zum Europaviertel halte ich für eine überflüssige Diskussion. Nicht nur, dass das technische Probleme bereitet, sondern auch von der Fahrgastnachfrage her. Ich war schon mehrfach in der HVZ mit der U 5 unterwegs, ohne dass ich - bei einem Fünf-Minuten-Takt - eine Überfüllung bemerkt hätte. Ich glaube, einige wünschen sich längere Züge, weil die besser aussehen als kürzere. Es muss aber auch ein nachfragegerechtes Angebot sein, denn der ÖPNV findet nicht im luftleeren Raum außerhalb jeder Kostenbetrachtung statt.


    Bei nachhaltiger Steigerung der Nutzerzahlen wird auch der Verkehrsbetrieb sich etwas einfallen lassen, so jedenfalls meine Meinung.

    2 Mal editiert, zuletzt von Öffi Freund ()

  • In die Zwei-Wagen-Züge passt schon einiges (leidvolle A-Streckenerfahrungen).
    Das Problem ist, das es meist nur einige Kurse betrifft, so kurz vor 8:00 Uhr oder vor allem nach Betriebsstörungen. Aber auch nicht immer regelmäßig die gleichen Kurse. Da sind zu viele Faktoren dabei.


    Soll sich das ganze erst einmal wieder einschwingen.

    Einmal editiert, zuletzt von Condor ()

  • Also in den Sommermonaten (April bis Oktober) sind 2-Wagenzüge auf dem oberirdischen Abschnitt der U5 grundsätzlich ausreichend. Es scheint auf der U5 viele Radfahrer zu geben, die nur im Winter die U5 nutzen und im Sommer mit dem Rad fahren. Anders ist die starke Schwankung bei der Anzahl der Fahrgäste zwischen Sommer und Winter zur HVZ nicht erklärbar. Im Winter halte ich daher 3-Wagenzüge auch auf dem oberirdischen Streckenabschnitt für angebracht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sowieso. Die 2-Wagenzüge sind aktuell nur auf dem Tunnelabschnitt zwischen Hbf und KW häufiger ein Problem. Das Problem häuft sich dort aber. Auch ohne Störungen bei der U4. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass immer mehr Menschen den "Kloakenabstieg" am Hbf vom Querbahnsteig der Bahnhofshalle zur S-Bahn meiden, und lieber mit der U4/U5 zur KW fahren, um dort in die S-Bahn gen OF/Dietzenbach/Ober-Roden/Hanau umzusteigen. Als täglicher Nutzer der Strecke Musterschule-Hbf fällt mir das immer mehr auf. Zumindest für die Wintermonate wären daher 3-Wagenzüge auf der U5 zur HVZ schon sinnvoll und wünschenswert. "Dank" der barrierefreien Bahnsteige entlang der U5 kann man zudem seit rund 18 Monaten eine ganz neue Fahrgastspezzies in der U5 begrüßen, die man vorher fast nie antraf. Radfahrer mit Fahrrad. Diese nehmen mit ihren Fahrrädern viel Platz weg, wodurch sich das Platzproblem in der HVZ noch verschärft. Gerade letzte Woche war die U5 zur HVZ kein Vergnügen. Viele Radfahrer mit Fahrrädern, dazu etliche Mutties mit ihren "All-Terrain-SUV-Kinderwägen Marke Überbreite". Da war in den Türbereichen kaum ein Durchkommen. Beide Wagen waren voll und die Fahrgastwechsel zogen sich.

  • Von der Genehmigungspraxis habe ich leider keine Ahnung, aber unterscheidet sich bei sowas die Zulassung von Bussen und Straßenbahnen stark?


    Schließlich werden überlange Capacitys ja mittlerweile auch problemlos in diversen Städten für diverse Linien zugelassen?

  • Die Zulassungsparaxis unterscheidet sich deutlich. Omnibusse werden nach bundeseinheitlichem, europaweit harmonisiertem Zulassungsrecht beurteilt (Straßenverkehrszulassungsordnung pp.) und zentral zugelassen. Im BOStrab-Bereich existieren indessen nur einige Grundnormen, darüberhinaus viele verschiedene Straßenbahnbetriebe mit teils historisch gewachsenen Eigenheiten und eine Vielzahl von Technischen Aufsichtsbehörden. Anders als im EBO-Bereich, wo es für die Fahrzeug-Zulassung eine zentrale (netzweite) Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt gibt, sind die BOStrab-Betriebe sozusagen "Inselbetriebe", die untereinander keine Berührung haben, entsprechend gelten die Zulassungen nur für die jeweilige "Insel", d.h. in der Regel nur für den jeweiligen Verkehrsbetrieb. Ein von der TAB in Darmstadt für Frankfurt zugelassener U-5-Wagen der Fa. Bombardier braucht, um etwa in Stuttgart eingesetzt zu werden, eine Zulassung der für Stuttgart zuständigen TAB; und die Silberlinge der Üstra in Hannover können nicht einfach in Frankfurt eingesetzt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Das heißt ja dann aber auch, dass die zulassenden Behörden näher am Geschehen sind, als beispielsweise eine deutschlandweit agierende Behörde wie KBA oder EBA.
    Das würde für mich wiederum eine einfachere Zulassung begründen, da die Bürokratie dann meist einen geringeren Umfang hat.

  • Schließlich werden überlange Capacitys ja mittlerweile auch problemlos in diversen Städten für diverse Linien zugelassen?

    Wie tunnelklick schon sagte, werden Busse (normalerweise) deutschlandweit, resp. europaweit zugelassen. Sofern es sich um Serienfahrzeuge handelt, wird dem Hersteller dafür eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vom KBA (Kraftfahrtbundesamt) erteilt, siehe dazu auch den Wikipedia-Eintrag "Betriebserlaubnis".


    Der von Dir genannte Capacity hat eine solche und kann prinzipiell überall eingesetzt werden, wo Bedarf dafür vorhanden ist und die Streckenbedingungen den Einsatz hergeben. Der Capacity ist aber nicht das Maß aller Dinge. Die in Aachen, Hamburg, in der Schweiz und sonstwo eingesetzten Doppelgelenkbusse sind nochmal 5 Meter länger. Weil diese (wie z. B. auch überlange Schwertransporter) nicht überall fahren können, bedarf es für deren spezielle Einsatzzwecke ebenfalls einer Sondergenehmigung der jeweils zuständigen Verkehrsbehörde. Das sind aber im Straßenverkehr eher Ausnahmen, während bei Straßenbahnen Ausnahmen die Regel sind. Für U-Bahnen gelten in Deutschland übrigens ebenfalls die Vorschriften der BOStrab.

  • Wie tunnelklick schon sagte, werden Busse (normalerweise) deutschlandweit, resp. europaweit zugelassen. Sofern es sich um Serienfahrzeuge handelt, wird dem Hersteller dafür eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vom KBA (Kraftfahrtbundesamt) erteilt, siehe dazu auch den Wikipedia-Eintrag "Betriebserlaubnis".


    Der von Dir genannte Capacity hat eine solche und kann prinzipiell überall eingesetzt werden, wo Bedarf dafür vorhanden ist und die Streckenbedingungen den Einsatz hergeben. Der Capacity ist aber nicht das Maß aller Dinge. Die in Aachen, Hamburg, in der Schweiz und sonstwo eingesetzten Doppelgelenkbusse sind nochmal 5 Meter länger. Weil diese (wie z. B. auch überlange Schwertransporter) nicht überall fahren können, bedarf es für deren spezielle Einsatzzwecke ebenfalls einer Sondergenehmigung der jeweils zuständigen Verkehrsbehörde. Das sind aber im Straßenverkehr eher Ausnahmen, während bei Straßenbahnen Ausnahmen die Regel sind. Für U-Bahnen gelten in Deutschland übrigens ebenfalls die Vorschriften der BOStrab.


    Der Mercedes-Benz CapaCity Vierachsgelenkbus mit seinen 21 Metern Länge bedarf genauso wie Doppelgelenkbusse (24,78 m) oder Omnibusse mit Personenanhängern (23 m) Ausnahmegenehigungen nach den §§ 70 der StVZO bzw. 29 der StVO. Zuständig für die Genehmigungen sind die jeweiligen Bundesländer bzw. dort die jeweiligen RP´s. Bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung, hat der Bund- Länder- Fachausschuss Technisches Kraftfahrwesen (BLFA-TK) sich auf ein einheitliches Vorgehen bei der Zulassung überlanger Omnibusse bzw. Buszüge verständigt.


    Also, für die angesprochenen CapaCities, gelten auch keine "Extrawürste" wie das manch einer hier annehmen mag.


    Momentan ist alles, was eine Länge von mehr als 18,75 m als Gelenkbus, Bus- oder Lkw-Gespann hat, nur mit Ausnahmegenemigungen der beschriebenen Art unterwegs. Eine Anhebung der höchstzulässigen Längen dürfte aber in nicht allzu ferner Zukunft Realität werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Öffi Freund ()