[Bauthread] Linie U5 - Hochbahnsteige

  • Interessant ist in dem Zusammenhang, daß erwähnt wird, daß die Station "Neuer Jüdischer Friedhof" frühestens im Jahr 2018 gebaut wird, und dann natürlich barrierefrei.

    Capri-Sonne heisst jetzt "Capri Sun". :( Sonst ändert sich nix. Der "alte" Name muss wieder her ! ;(

  • Es gibt ja diverse Zeilen dazu in verschiedenen Publikationen. Zusammengestellt müsste wohl die Essenz lauten: Machbarkeitsstudie, Vorplanung, Finanzierungsvorlage, Planfeststellung, usw.
    Ernst wird es erst, wenn die Kosten bekannt sind und die Gelder bereitgestellt werden müssen. Vorher empfinde ich das eher als Wunschliste.

  • Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Das ist die überflüssigste U-Bahnstation Frankfurts. Der Weg von der Station Westhausen oder Heerstraße zum Friedhof Westhausen ist es zumindest nicht näher als von Hauptfriedhof oder Marbachweg zum Neuen Jüdischen Friedhof.


    In meinen Augen ist das eher eine politische Entscheidung.

  • Eine NKU ist verpflichtend für Projekte, wenn die erwarteten Investitionen 25 Mio. € überschreiten. Sie kann vom Zuwendungsgeber auch für kleinere Maßnahmen gefordert werden, vor allem wenn über den Nutzen eines Projektes Zweifel bestehen. Bei kleineren Maßnahmen kann in Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber eine NKU in Anlehnung an die Standardisierte Bewertung mit einer dem Projektumfang angemessenen Verminderung des Erhebungs- und Dokumentationsaufwandes erfolgen. So steht es in den hessischen Förderrichtlinien zum GVFG, dem sog. "Zentralen Handbuch zur Verkehrsinfrastrurkturförderung" (oder so ähnlich) von Hessen Mobil.


    Ich bin mir ziemlich sicher, eine vereinfachte NKU für diese Haltestelle würde schlecht ausfallen, vor allem, weil sie zu Reisezeitverlusten aller Reisenden führt, die nicht unmittelbar von dieser Haltesstelle profitieren, und das sind eigentlich fast alle anderen Fahrgäste der U5. Monetarisiert würden diese Reisezeitverluste die Baukosten vermutlich bei weitem übersteigen, sag ich mal aus meiner Laiensphäre heraus.

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  • Für mich als Laien mal die Frage: Müsste denn eine NKU auch gemacht werden, wenn es wie in diesem Fall nicht um eine neue Station sondern um den Umbau einer bereits existierenden Station geht?
    Ich weiß, man kann das alte Haltestellenschild der Ptb-geeigneten Straßenrandhaltestelle nicht mit einem Hochbahnsteig vergleichen. Aber vielleicht gibt es ja so etwas wie Bestandsschutz, da ja die Station nicht neu ist sondern immer noch existiert und nur vorübergehend aufgehoben ist.

    Viele Grüße, vöv2000

  • Bestandsschutz wäre hier der falsche Begriff. Bestandsschutz heißt ja, das etwas, das unter einer früheren Rechtslage genehmigt wurde, durch eine spätere Rechtsänderung nicht rechtswidrig wird. So liegt die Sache aber hier nicht, zumal es im PBefR dieses Konstrukt nicht gibt.


    Es gibt eine Streckengenehmigung (very old) und eine damit korrespondierende Betriebspflicht (§ 21 I PBefG : Der Unternehmer ist verpflichtet, den ihm genehmigten Betrieb aufzunehmen und während der Geltungsdauer der Genehmigung den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Stand der Technik entsprechend aufrechtzuerhalten. Gegenstand der Betriebspflicht sind alle Bestandteile der Genehmigung und die nach § 12 Absatz 1a zugesicherten Bestandteile des Genehmigungsantrages). Die Aufgabe einer Haltestelle müsste beantragt, begründet und genehmigt werden und vielleicht müsste dafür sogar ein PFV durchgeführt werden (Stichwort: wesentliche Änderung). Der Umbau hat hier die Funktion, die betriebsanlage dem Stand der Technik anzupassen. § 21 PBefG normiert sozusagen eine dynamische Betreiberpflicht, immer dem Stand der Technik zu entsprechen. Die Anforderungen zur Barrierefreiheit sind rein typisches Beispiel dafür, aber auch der Immissionsschutz etwa.


    Deshalb könnte sich die VGF in ihrem Bestreben, die Umbaukosten zu sparen, die Haltestelle nicht lassen, wie sie immer war, nämlich im einst genehmigten Zustand. Sie muss sie auf den Stand der Technik bringen - oder aus der Genehmigung, und damit aus der Betriebspflicht, herausnehmen lassen. Begründung; öffentliches Verkehrsinteresse ist entfallen, die Aufrechterhaltung unwirtschaftlich.

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  • Die VGF schreibt ja in ihrem Blog, dass die StVV die Wiederaufnahme des Umbaus der Station "Neuer jüdischer Friedhof" beschlossen habe. Die Frage ist nur: Warum haben die das so beschlossen? Wer hat das beantragt? Und warum? Sprich: Was ist das politische Interesse, diese verkehrlich wenig nutzbringende Station zu bauen?

    "Phantasie ist wichtiger als wie wo Wissen!"


    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Die VGF schreibt ja in ihrem Blog, dass die StVV die Wiederaufnahme des Umbaus der Station "Neuer jüdischer Friedhof" beschlossen habe. Die Frage ist nur: Warum haben die das so beschlossen?

    Hinzu kommt die Frage, wann sie das beschlossen sollen.


    In der Bau- und Finanzierungsvorlage für acht Stationen der U5 heißt es, die bisherige Station Eckenheimer Ldstr./Marbachweg solle künftig durch die neue Station „Neuer Jüdischer Friedhof“ (kurz: NJF) ersetzt werden, sodass auf einen barrierefreien Ausbau dieser Station verzichtet wird. Für die künftige Station NJF ist die Erstellung einer separaten Bau- und Finanzierungsvorlage sowie die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich (M 63/2013 v.19.4.2013). Kurz darauf hieß es, der Ausbau NJF solle im Frühjahr 2014 ausgebaut werden (ST 1406/2013 v. 20.9.2013). Als nächstes hieß es, der barrierefreie Umbau sei in der Planungsphase, die Umbauarbeiten begännen im Frühjahr 2018 (ST 412 v. 17.2.2017). Das nächste Statement war, entgegen der früheren Absicht sei zwischenzeitlich entschieden worden, die Station NJF wieder einzurichten Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) habe dazu zwischenzeitlich erste Schritte für die weiteren Planungen zur barrierefreien Stationeingeleitet. Dabei würden die Erfahrungen mit dem Bau und der Gestaltung der 2016 gebauten Stationen "Musterschule" und "Glauburgstraße" einfließen. Noch in diesem Jahr soll die Planung für die Station abgeschlossen und abgestimmt werden. Danach soll die Planung der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung vorgelegt werden. Für die Umsetzung sei dann eine umfangreiche Beteiligung auch der betroffenen Anlieger erforderlich; das Planfeststellungsverfahren schafet das Baurecht. Mit einem Beschluss der Genehmigungsbehörde könne leider nicht vor 2019 gerechnet werden. Sobald er vorliege, solle der Bau zügig beginnen (ST 2098 v.27.10.2017).


    Nach meinem Verständnis haben die Stadtverordneten noch nicht beschlossen.

  • Zitat

    Dann will sie auch über eine „Interimslösung“ sprechen für die Zeit, bis der Halt Neuer Jüdischer Friedhof wieder eingerichtet ist.

    Wie sollte so eine „Interimslösung“ denn wohl aussehen? Soll die VGF Personal im 3-Schichtdienst einstellen, das bei haltenden Zügen und Bedarf jeweils eine Trittleiter an die entsprechende Tür anlegt? Oder einen Staplerfahrer damit beschäftigt? Der, falls es Ausstiegswünsche an mehr als einer Tür gibt und der Fahrer die Freigabe schon wegnimmt, ihm zuruft "Ei Schorsch, isch bin doch noch garnet ferrdisch!" :D

  • Ich hatte es befürchtet. Für das Geld kann man jeden Fahrgast auf VGF-Kosten 20 jahre mit Fanfare und rotem Teppich an der Station Hauptfriedhof abholen, zum Taxi geleiten und zum Neuen Jüdischen Friedhof fahren. Alternativ könnte man einige Tramhaltestellen barrierefrei ausbauen. Verschenktes Geld. Sowas von!

  • Für das Geld kann man jeden Fahrgast auf VGF-Kosten 20 jahre mit Fanfare und rotem Teppich an der Station Hauptfriedhof abholen, zum Taxi geleiten und zum Neuen Jüdischen Friedhof fahren.

    Oh je. Da müssten sich die armen Fahrgäste doch ewig das Gemecker der Taxifahrer anhören, weil sie bei einem Fahrpreis von 4,40€ kurz vor der Insolvenz stünden. Um ihren restlichen Frust abzubauen, wird anschließend verbotenerweise über die Gleise gewendet, um so schnell wie möglich wieder erster am Hauptfriedof zu sein in Erwartung der Ferntour nach Konstanz oder Hannover... :D

  • Ich hatte es befürchtet. Für das Geld...könnte man einige Tramhaltestellen barrierefrei ausbauen. Verschenktes Geld. Sowas von!


    Sehe ich genauso. Zumal ich das dumme Gefühl habe, dass man den Bau des Bahnsteiges dazu nutzten will, den Straßenquerschnitt der Eckenheimer zwischen Kaiser-Sigmund-Straße und Bundenweg aufzuweiten, sprich das man den Straßenquerschnitt der Eckenheimer nach Osten zum jüdischen Friedhof so weit ausweitet, dass die U5 im besagten Abschnitt auf einem eigenen Gleiskörper fahren kann (analag Hauptfriedhof - Nationalbibliothek). Die Eckenheimer Ldstr ist in diesem Abschnitt eine Landstraße (L3003). Da wird HessenMobil ein Wörtchen mitreden wollen...

  • Am Hauptfriedhof gibt es auch nur eine Fahrspur pro Richtung, so aus meiner Erinnerung heraus. Das Verkehrsaufkommen ist die paar Meter weiter nicht großartig anders.
    Für Gleiskörper, Fahrspur und Bahnsteig nebeneinander müssten wohl ein paar Bäume weg, oder? Das dürfte schwer durchsetzbar werden.
    Gut, zuerst muss geplant werden. Vielleicht wird so geplant, dass danach das Interesse an dieser Station schwindet.