Quelle: Presseinformation der DB Netz AG
Was ich dabei interessant finde ist der Wegfall eines Längenfaktors ab 1.1.2013.
Das bedeutet: Bisher gab es einen zusätzlichen Grund, Züge kurz zu halten - und dieser Grund entfällt künftig.
Quelle: Presseinformation der DB Netz AG
Was ich dabei interessant finde ist der Wegfall eines Längenfaktors ab 1.1.2013.
Das bedeutet: Bisher gab es einen zusätzlichen Grund, Züge kurz zu halten - und dieser Grund entfällt künftig.
Wäre ja mal eine Maßnahme, wenn man aufgrund mieserablem Zustand der Station weniger bezahlen müsste.
So wäre ein Rabatt aufgrund der Situation in den S-Bahn-Tunnelbahnhöfen denkbar.
Für die Stationen an der Nordmainschen Strecke nach Hanau müsste man fürs Halten ja sogar bezahlt werden, mindestens in Frankfurt Ost....
Die für viele S- und Regionalbahnhöfe / Haltepunkte einzig akzeptable Lösung wäre: Wegen des absolut unzumutbaren Zustandes, der sehr belastend für das Erscheinungsbild des RMV ist, wird nichts, aber auch gar nichts für diese Halte gezahlt. Verhandlungspunkt wäre eher die Höhe der Entschädigung, die der RMV bzw. die den Haltepunkt nutzenden Fahr"gäste" erhalten, z.B. in Eschersheim, Frankfurter Berg, Bad Vilbel, Frankfurt-Ost, Frankfurt-Mainkur, Maintal West, ...
Da verdienen ja die am miesesten spielenden "Musikanten" noch eher ihr Geld als DB Station und Service für manche ihrer Bahnhöfe und Haltepunkte!
Es gibt da ein ganz einfaches Mittel, nennt sich Städtebauliche Sanierungsmassnahme, findet sich in §136 ff BauGB und ist eigentlich auch ganz einfach umzusetzen...
[...] findet sich in §136 ff BauGB und ist eigentlich auch ganz einfach umzusetzen...
... wenn der Stadt zwischenzeitlich nicht das Geld ausgeht, siehe Bahnhofsvorplatz in Rödelheim ...