Zur Reduktion des Verkehrslärms habe die Römerkoalition vor, tagsüber auf Teilabschnitten der A648, A66 und A661 im Frankfurter Stadtgebiet eine Begrenzung auf 100 km/h tagsüber und 80 km/h nachts einzurichten, und die A5 zwischen Frankfurter Kreuz und Westkreuz sowie ebenfalls Teile der A66 jeweils zwischen 22 und 6 Uhr auf 80 km/h zu begrenzen.

HR – Frankfurt will Tempo 100 auf Autobahnen
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- [Presseschau]
- DenshaOtaku
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Was soll das bringen? Den größten Lärm machen eh die LKWs...
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Für mich hat dieser Vorschlag nichts mit Lärmreduzierung zu tun. Den Hintergrund würde ich eher im klammen Stadtsäckel vermuten...... Tempolimits lassen sich gut kontrollieren und spülen gleichzeitig Geld in die Stadtkasse. Wenn diese Tempolimits durchgesetzt sind, dann lassen auch die ersten festen Blitzer nicht mehr lange auf sich warten...... Und übrigens: Wenn es schon mit Tempo 30 im Stadtgebiet nicht geklappt hat, dann versucht die Koalition es halt mit einer anderen Idee die Geld einbringt.
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die spinnen doch wohl. den sollte man...... ah ich sag besser nichts mehr. da krieg ich Aggressionen dabei.
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[...] Tempolimits lassen sich gut kontrollieren [...]
Wo, bitte, werden in Frankfurt Tempolimits kontrolliert? Oder anders gefragt: Wie will man auf den Autobahnen Tempolimits kontrollieren, wenn es noch nicht einmal in der Stadt klappt?
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Mir scheint du bist schon länger kein auto mehr gefahren.
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Zitat
Wo, bitte, werden in Frankfurt Tempolimits kontrolliert? Oder anders gefragt: Wie will man auf den Autobahnen Tempolimits kontrollieren, wenn es noch nicht einmal in der Stadt klappt?
da gibt es genügend ecken wo Mobil geblitzt wird in Frankfurt ...
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Bevor jetzt alle wieder über die Urheber des Vorschlags herfallen: die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches steigt mit der 3. bis 4. Potenz der Geschwindigkeit, die des aerodynamischen Geräuschs mit ungefähr der 6. Potenz.
Als Faustregel kann man sagen, dass bei Lastkraftwagen bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 60 km/h das Motorgeräusch dominant ist, bei Personenkraftwagen dagegen nur bis etwa 40 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten bestimmt dann das Reifen-Fahrbahn-Geräusch das Gesamtgeräusch des Fahrzeugs. (Quelle)
Von daher liegt es auf Hand, dass die Reduzierung der Fahrgschwindigkeit mit die wirksamste und vor allem kostengünstigste Methode zur Reduzierung des Verkehrslärms darstellt, überdies können die Effekte kurzfristig erzeilt werden. Ein paar Schilder und ein paar Blitzer und schon ..... Demgegenüber sind der Einbau von Flüsterasphalt, die Aufstellung Lärmschutzwänden, Vorschriften für den Fahrzeugbau usw. unverhältnismäßig teuer und langwierig.Im Übrigen gibt es im Stadtgebiet bereits Tempo 100 Abschnitte zur Lärmreduzierung (z.B. A66 im Bereich Hausen). Ist das ein Problem?
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Im Übrigen gibt es im Stadtgebiet bereits Tempo 100 Abschnitte zur Lärmreduzierung (z.B. A66 im Bereich Hausen). Ist das ein Problem?Meiner Beobachtung nach: Für die notorische Bleifußfraktion ja, aber für diese hielte sich mein Mitleid auch in engen Grenzen, so sie in die Blitzfalle tappt. Wer persönliche Freiheit erst deutlich ab 100 km/h aufwärts zu erleben können meint, dem ist m.E. nach sowieso nicht mehr zu helfen.
Geschwindigkeitskontrollen habe ich selbst schon seit mindestens einem Dreivierteljahr keine mehr gesehen, weshalb ich die Kontrolldichte subjektiv als nicht allzu hoch einschätzen würde.
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Geschwindigkeitskontrollen werden in Frankfurt oft von moiblen Fahrzeugen durchgeführt. Und diese stehen bestimmt nicht nur an Unfallschwerpunkten. So sehe ich eines dieser Fahrzeug oft in der Olaf-Palme-Strasse. Die Straße führt durch das Industriegebiet MertonViertel. Die Straße ist schnurgerade und hat nur in einer Richtung einen Bürgersteig - auf der anderen Seite fährt die U2 und somit keine Häuser oder Einfahrten hier gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung mit 30 km/h. Selbstverständlich sollte man immer der Verkehrslage angepasst fahren, das ist klar. Aber mal ehrlich - nachts um drei Uhr auf einer wenigbefahrenden A5 zwischen Frankfurter Kreuz und Westkreuz mit mit 80 Km/h unterwegs zu sein finde ich schlicht sinnlos. Außerdem wurden in diesem Abschnitt doch erst moderne Geschwindigkeitsregelanlagen angebracht. Dann hätte man sich das Geld ja sparen können und lieber gleich feste Verkehrszeichen installiert. Den Restbetrag hätte man dan gut in den Lärmschutz invenstieren können. Aber so ist eben Politik - man muss sie nicht verstehen....
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Es gibt zu dieser Frage ein Art Grundsatzentscheidung des HessVGH aus dem Jahre 1999, deren Streitgegenstand eine mit Lärmschutz begründete allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h auf der A661 zwischen N.-I. und Egelsbach war. Die ist aufgehoben worden, geblieben ist eine sachlich begründete, dem Lärmschutz geschuldete Beschränkung im Bereich Langen zwischen 22 und 6 Uhr.
Wenn sich die beantragten Maßnahmen an den vom HessVGH aufgestellten Grundsätzen orientieren, wird's möglich sein, ansonsten gilt § 45 Abs. 9 StVO:
"Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt ..."
Der VGH führt aus: "... Es ist daher zunächst festzustellen, welches Baugebiet oder welche Gebiete oder Einrichtungen in welcher Größenordnung und mit welcher Intensität durch Verkehrslärm oder Abgase belastet sind. Darüber hinaus müssen verkehrsbehördliche Anordnungen als Ordnungsverfügungen auch tatsächlich geeignet sein, den mit der Verkehrsbeschränkung verfolgten Zweck zu erreichen. Bei Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm ist diese Voraussetzung nicht schon dann erfüllt, wenn rein rechnerisch eine Reduzierung der Beurteilungspegel erreicht werden kann. Denn nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik kann das menschliche Ohr Lärmveränderungen erst bei einer Pegeldifferenz von 3 dB (A) wahrnehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1996 - 11 B 65.96 - insoweit nicht veröffentlicht; Beschluss vom 19. Februar 1992, NJW 92, 2844, und Urteil vom 19. August 1988, BayVBl. 89, 118 (119); davon gehen auch die Lärmschutz-Richtlinie-StV, VKBl. 81, 428 und § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juli 1990, BGBl. I S. 1036, aus). Kann eine Reduzierung der Beurteilungspegel in dieser Größenordnung nicht erreicht werden, ist die verkehrsbeschränkende Maßnahme von vornherein nicht geeignet, den mit dem Verwaltungsakt verfolgten Lärmschutzzweck zu erreichen. ..." (HessVG, Urt. vom 31.3.1999, Az. 2 UE 2346/96)
Damit ist doch eigentlich klar, was geht und wie's geht.
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Zum Thema Geldsäckel füllen mit Blitzern sage ich nur zwei Dinge:
1. Diese unnütze kurze 30er-Zone auf der Offenbacher Landstraße zwischen Sachsenhausen und Oberrad. Diese wurde mal wegen schlechter fahrbahn und gefährlicher Betonwand eingerichtet. Die Fahrbahn ist saniert, die Betonwand weg, dafür steht hier regelmäßig ein mobiler Blitzer. Ich bin ehrlich gesagt sogar skeptisch ob das so rechtens ist, denn dieser Bereich ist nicht mit Anfang und Ende, bzw. einer neuen erlaubten Höchstgeschwindigkeit signalisiert sondern mit einem Anfangsschild mit Entfernung. Ich habe keine Ahnung wie ich als Autofahrer 250m abschätzen soll - selbst WENN ich es schaffe, schnell genug das Display im Auto auf Kilometerzähler zu schalten, eine 100m-Auflösung (und zwischenwerte gibt es auf den digitalen Anzeigen ja nicht mehr) ist definitiv zu grob. Das führt dazu, daß mittlerweile viele Autofahrer mit Tempo 30 bis zur Balduinstraße schleichen - sehr zum Leidwesen anderer Autofahrer und der Straßenbahn, die hintendran klebt. Einmal habe ich schon ein riskantes Überhomlanöver in der Kurve erlebt, was damit endete, daß zwischen dem überholenden Autofahrer und der entgegenkommenden Tram noch ca 10 cm Platz waren als beide Fahrzeuge zum Stillstand gekommen sind. Ob DAS der Sicherheit zuträglich ist, bezweifle ich. Den Stadtsäckel füllt es jedoch anscheinend gut.
2. Ein Stückchen weiter, gleiche Straße. Nachts ist in Oberrad Rennstrecke, was die regelmäßigen Pingpongspiele einiger Raser auf regennasser Fahrbahn zeigen. Ein bis zweimal im Jahr passiert so etwas, vor einer guten Woche hat erst wieder jemand geschafft, 5 Autos abzuholzen. Wird hier geblitzt, wo eine eindeutige Gefährdung besteht (und dank der schon seit Jahren bestehenden Tempo-40-Regelung auch niemand über die Einführung eines neuen Tempolimits meckern würde)? Nein. Leider.
Aber zurück zum Thema: Auf der Autobahn halte ich das Prinzip für noch sinnloser. Jeder, der hin und wieder die A661 im Bereich des "Seckbacher Tunnels" befährt, weiß, da ist für PKW maximal 80 erlaubt. Fahrtrichtung Bad Homburg juckt das so gut wie keinen, da wird ja eh nie geblitzt. In der Gegenrichtung weiß man "die stehen am Tunnelende oder auf dem ungenutzten Brückenneubau" und genau da wird mal kurz aug 80 gebremst, und schon geht es mit Tempo weiter.
Ganz davon abgesehen daß ich diesen neuen Vorstoß absolut lächerhaft finde (ganz im Gegensatz zu einem allgemeinen Tempolimit von 120 oder 130!), ist eine wirklich sinnvolle Überwachung der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn nur mit Meßsystemen möglich, die die Durchschnittsgeschwindigkeit erfassen. Aber die gibt es soweit ich weiß in Deutschland noch gar nicht. In England, Italien und den Niederlanden habe ich solche Systeme schon im Einsatz gesehen - und selbst die als temperamentvoll verschrienen Italiener machen in den damit ausgerüsteten Streckenabschnitten langsam. -
. Jeder, der hin und wieder die A661 im Bereich des "Seckbacher Tunnels" befährt, weiß, da ist für PKW maximal 80 erlaubt. Fahrtrichtung Bad Homburg juckt das so gut wie keinen, da wird ja eh nie geblitzt. In der Gegenrichtung weiß man "die stehen am Tunnelende oder auf dem ungenutzten Brückenneubau" und genau da wird mal kurz aug 80 gebremst, und schon geht es mit Tempo weiter.
Nicht ganz, zumindest wenn ich da lang fahre, bremsen immer alle auf 60 ab, wenn geblitzt wird. Die gucken dann auch immer komisch, wenn ich die mit 80 überholen.
Generell wären 50 sicherlich in Ordnung - wenn sich da mal jeder dran halten würde. Die Lärmbelästigung kommt nachts eher durch zu schnelles Fahren.
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tunnelklick:
Ich denke, es wäre sinnvoller, wenn du deine Anmerkungen an den zuständigen Ortsbeirat stellst. Von dort können deine Anliegen sicherlich mal weitergeleitet und überprüft werden.
Ich habe es an meinem vorherigen Wohnort in Fechenheim-Nord auch erlebt, dass nach einer Bitte von Bürgern regelmäßige Geschwindigkeitsüberprüfungen vorgenommen wurden.Generell finde ich den Vorschlag nicht so schlecht. Es wäre ja nicht die erste Stadt, in der es Tempolimits auf Autobahnen gibt. Mir fällt hier Kassel ein, dort ist auch im gesamten Stadtraum eine Geschwindigkeitsbegrenzung, wenn auch nicht auf 80 km/h.
Der Autolärm entsteht nunmal größtenteils durch das Reifenabrollgeräusch und dies wird durch die Geschwindigkeit beeinflusst. Und wenn diese Limits dann auch überprüft werden, habe ich dort kein Problem mit. Schließlich kann sich jeder auch einfach an diese Regeln halten (hab ich nach meinen ersten flensburger Punkten dann auch gemerkt). -
Würde man konsequent das noch verbliebene Kopfsteinpflaster gegen speziellen, leisen Asphalt tauschen, so wie es in Oberrad zum Beispiel schon längst sein sollte, würde das den Lärm auch erheblich mindern.
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Würde man konsequent das noch verbliebene Kopfsteinpflaster gegen speziellen, leisen Asphalt tauschen, so wie es in Oberrad zum Beispiel schon längst sein sollte, würde das den Lärm auch erheblich mindern.
[Insider]Die Offenbacher wird doch sofort in Angriff genommen
wennfalls der Buchrainplatz fertig wird.[/insider]Tempo 60 im Seckbacher tunnel konnte ich noch nicht beobachten. Auch nicht bei den LKW, die eigentlich 60 fahren müßten.
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Wenn man sich entlang der A661 im Bereich Dreieich-Egelsbach bewegt dann fällt selbst auf diesem nicht so stark befahrenen Abschnitt ( kaum von LKW befahrenen Abschnitt! ) der enorme Verkehrslärm auf. Insbesondere Motorräder erreichen of Schalldruckpegel die absolut unerträglich sind.
So gesehen wäre ein Begrenzung auf 120 km/h in der Nähe von Wohngebieten mit konsequenter Überwachung durchaus wünschenswert und sinnvoll.
Eine Begrenzung auf 80 km/h hingegen würde von keinem Autofahrer mehr als sinnvoll verstanden, und daher größtenteils ignoriert werden.
Wer viel auf Autobahnen unterwegs ist kennt viele Beispiele unterschiedlicher Verkehrsregelung, Bei Heidelberg haben wir Tempo 100 aus Lärmschutzgründen, das funktioniert größtenteils auch wegen der hohen Verkehrsdichte. Manchmal findet man "80" wegen einer eingedrückten Leitplanke oder einer fehlenden Markierung zwischen den Fahrbahnen - Da kommt sich der Kraftfahrer verschaukelt vor, vor Allem wenn er weiß daß in anderen Bundesländern nicht so ein Aufhebens gemacht wird, in Norddeutschland wird teilweise auf einer Fahrbahn gearbeitet während der Verkehr mit 120 vorbeigeleitet wird. Und wer hat schon einmal einen LKW gesehen der wegen Brückenschäden tatsächlich 60 oder gar 40 auf der Brücke fährt?
Ein schönes Beispiel gibt/gab es auf der Langener Nordumgehung, ( wird gerade saniert) da war auf autobahnähnlich ausgebauter Straße die Geschwindigkeit über die Brücke Richtung Nordumgehung auf 40 km/h begrenzt - Nie überwacht worden und kein Schwein hat sich dran gehalten.
Also, wie gesagt, plausibel muß es sein und verständlich, dann kann man die meisten Kraftfahrer auch ohne Kontrolle zu vernünftigen Verhalten bewegen, gegen Gewohnheitsraser hilft nur PKW-Entzug. -
Seit Jahren steht die mobile "Wochenschau" an den gleichen Stellen, welche keine Unfallschwerpunkte sind aber gute Einnahmen versprechen. Für Fotos auf Bundesautobahnen gibt es für's Stadtsäckel kein Geld, hier freut such das Land oder der Bund.
Auch diese stehen zuverlässig immer wieder an den gleichen Stellen. -
tunnelklick:
Ich denke, es wäre sinnvoller, wenn du deine Anmerkungen an den zuständigen Ortsbeirat stellst. Von dort können deine Anliegen sicherlich mal weitergeleitet und überprüft werden.Aber der Magistrat verfügt ja über wenigstens drei Dutzend wohlbestallter Amtsjuristen. Darunter werden wohl ein paar sein, die - vom Dezernenten oder wem auch immer - befragt, auf genau das verweisen würden, was ich zitiert habe. Ich glaube eher, es geht darum, den FDP-Verkehrsminister in Wiesbaden vorzuführen, der die beantragte Beschränkung nicht ohne weiteres bewilligen würde und dann dasteht wie ein Freund der Raser, der den lärmgequälten Frankfurtern die ersehnte Entlastung nicht gönnt. Gehts vielleicht eher um Wahlkampf?
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>Manchmal findet man "80" wegen einer eingedrückten Leitplanke...
> - Da kommt sich der Kraftfahrer verschaukelt vorSchon mal Gedanken gemacht, daß diese davor schützen soll, daß
ausser Kontrolle geratene Fahrzeuge auf die Gegenfahrbahn gelangen
sollen? Wenn die verbogen ist hat die diesen Schutz nicht mehr für
hohe Geschwindigkeiten - also gibt es eine Begrenzung in diesem Bereich.