DB: Planungen für die Aus- / Neubaustrecke Hanau–Würzburg/Fulda(–Erfurt) wieder aufgenommen

  • Das Ganze passt leider sehr gut zu dem, was ich sonst so bezüglich Stadtentwicklung und Immobilienmanagement in Gelnhausen mitbekomme.

    Da stimme ich absolut zu. Das merkt man schon daran, dass die Unterführung aussieht wie ein Saustall und entsprechend müffelt. Ich habe mich diesbezüglich auch bei der Gemeinde Linsengericht beschwert. Ein Tag später kam die Antwort vom Bürgermeister Ungermann persönlich, dass die Gemeinde nur bis zum Treppenaufgang zuständig ist und für die gesamte Unterführung die Stadt Gelnhausen zuständig sei. Die E-Mail hat er somit an die Stadt Gelnhausen weitergeleitet, die mir bis heute (über 1 Monat später) noch immer nicht geantwortet hat. Der Zustand hat sich auch nicht groß verändert. Es wurde mal wieder ratzi fatzi durchgekehrt, die Hälfte davon blieb wie immer liegen und es stinkt weiterhin wie Sau.


    Von einem Freund, der im Freibad arbeitet, habe ich auch gehört, dass sich von der Stadt niemand zuständig fühlt, den Rasen des eigenen Freibades zu mähen. Statt dessen sollen Bademeister, die zum Mähen natürlich gar nicht zuständig sind, die Aufgabe übernehmen, was bei der völligen Unterbesetzung nicht im Ansatz möglich ist und auch nicht zu deren Aufgaben gehört. Erst nach langem hat sich mal jemand von der Stadt erbarmt, den Rasen zu mähen.

  • Da habe ich beim Betrachten des Videos aber zunächst nur Bahnhof verstanden und war maximal verwirrt. Ich hatte durchgehend vier Gleise vermutet, also die zwei alten plus die zwei neuen, die östlich von Gelnhausen abzweigen. Doch werden östlich von Gelnhausen nur zwei Gleise visualisiert. Erst nach Gelnhausen hin werden es drei und westlich des Bahnhofs sind es dann vier. Muss ich das so verstehen, dass das Video gar nicht zum Ausbau Hanau-Fulda gehört, sondern den Planungsstand ABS Hanau-Gelnhausen zeigt? Darauf deutet hin, dass am Ende das Logo von Frankfurt Rhein-Main Plus gezeigt wird.

  • Heute fand das 22. Dialogforum statt, die Präsentation kann man hier herunterladen.


    ABS


    Das EBA hat gestern die Planänderungsunterlagen zum Abschnitt 5.17 - Bahnhof Gelnhausen veröffentlicht, die Ausschreibung der ersten Baumaßnahmen soll noch dieses Jahr erfolgen. Januar und Februar nächsten Jahres wird die Fläche gerodet. Mit dem Planfeststellungsbeschluss rechnet man Mitte, Baufeldfreimachung Ende 2023, Bauzeit Anfang 2024 bis Ende 2026.


    Die Unterlagen zum Abschnitt 5.16 (Hailer) wurden im September eingereicht. Baubeginn 2025 oder 2026, Bauende Mitte 2028. Dann Langenselbold.

    Die 1. Teilinbetriebnahme Gelnhausen–Langenselbold viergleisig(230 km/h) soll Ende 2030 erfolgen (Folie 15).



    NBS


    Die Planungsleistungen wurden im Oktober vergeben. Das ROV soll laut RP im 2. Quartal 2023 abgeschlossen werden.

    Meilensteine (Folie 24): Abschluss Baugrundgutachten Ende nächsten Jahres, Vorplanung 2023 und 24. Parlamentarische Befassung und Entwurfs-/Genehmigungsplanung ab 2025.



    Neues Projekt: 4-gleisiger Ausbau Hanau–Aschaffenburg


    …und 2-gleisiger Ausbau der Kurve Mainaschaff. Bei der Fulda-Runde 2022 vom BMDV beauftragt. Projektstart Anfang 2023.


  • Dann wäre dieser Abschnitt schon mal geschafft :-)


    Nein, es geht eher um die höhenfreie Einfädelung auf die Strecke Aschaffenburg-Hanau.

    Und um eine höhenfreie Einfädelung in die Strecke Darmstadt-Aschaffenburg sofern machbar. Zudem soll die Kurve Mainaschaff in beide Gleise je FR der 4-gleisig ausgebauten Strecke Hanau-Aschaffenburg höhenfrei ein- bzw. ausschleifen und nicht nur in die beiden äußeren Gleise wie lange Zeit vermutet.


    Westlich des Abzweig Steinerts (ergo westlich Abzw Kurve Mainaschaff) soll als Verlängerung der Kurve Mainaschaff zudem ein 740m langes Puffergleis je FR an der Strecke Hanau-Aschaffenburg entstehen. Die Kurve Mainaschaff mündet also höhenfrei in beide Streckengleise je FR als auch in ein Puffergleis mit einer Nutzlänge von 740m, sollten z.B. beide Richtungsgleise gen Hanau belegt sein.


    Damit will man betriebliche Situationen wie im nachfolgenden Video ab Minute 7:00 vermeiden.


    In der Gegenrichtung dient das Puffergleis zur Freimachung der beiden durchgehenden Streckengleise Hanau-Aschaffenburg, wenn das Kurvengleis Hanau - Kurve Mainaschaff- Darmstadt noch belegt ist.

  • Der HR berichtet heute darüber, dass die Kommunen Bad Soden-Salmünster, Steinau an der Straße, Schlüchtern und Kalbach die Variante IV in der folgenden Planfeststellung beklagen wollen.

    Hier noch die Pressemitteilung der Stadt Schlüchtern, man behauptet Fehler in den Antragsunterlagen gefunden zu haben, die von den Regierungspräsidien nicht berücksichtig worden seien. Insbesondere geht es den Kommunen um Flächen zur Siedlungserweiterung und die üblichen Sorgen um Lärmschutz und Wasserschutzgebiete. Pressekonferenz als Video


    Die Statements beider Seiten lesen sich so, dass das ROV der Variante 4 erfolgreich abgeschlossen ist - im gestrigen Hessischen Staatsanzeiger ist allerdings noch kein Beschluss veröffentlicht worden.


    Zitat von Stadt Schlüchtern

    Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel hatten keine Einwände gegen die Argumentationen der Deutschen Bahn zum Raumordnungsverfahren


    Das RP Kassel wehrte sich in einer Stellungnahme gegen den Vorwurf der Bürgermeister, wonach die Behörde die Pläne durchgewunken habe. "Es wurde keine Stellungnahme und kein Einwand ignoriert", sagte ein Sprecher der Genehmigungsbehörde in Kassel.

    Alle Prüfungen seien ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert worden. Dass es im weiteren Verfahren noch auf eine andere als die Variante IV hinauslaufe, sei theoretisch möglich, aber ohne eine neue Faktenlage kaum denkbar.

  • Könnte es sein, dass die Klagen bereits so früh während des Planungsprozesses sogar Vorteile haben können? Mit ein wenig Glück könnten die Gerichte bis zum Beginn des Planfeststellungsverfahrens bereits ja damit grundsätzlich entscheiden, ob die Trassenfindung korrekt war. Das würde bedeuten, dass sich spätere Klagen lediglich gegen die "Ausstattung" der Strecke (zum Beispiel Lärm- oder Erschütterungsschutz) richten könnten. Sollte es solche Klagen dann nach dem PFB geben, wäre der Weg frei, dass ein Gericht dennoch den Sofortvollzug anordnen kann, da ja die grundsätzliche Trasse nicht mehr infrage steht. Mögliche spätere vom Gericht als notwendig erachtete Ergänzungen könnte die DB dann auch nachträglich (während des Baus) noch schnell ergänzen. So wäre die bauliche Umsetzung dann aber womöglich ohne Zeitverluste durch weitere gerichtliche Verfahren möglich. Beim S6-Ausbau war es ja ganz ähnlich: Die letzten Klagen vor allem wegen Lärm- und Erschütterungsschutz wurden noch verhandelt, während schon (wenn ich mich richtig erinnere zumindest fast) gebaut wurde. Die besohlte Schwelle konnte die DB dann auch noch unproblematisch nachträglich einfügen.

  • Eine isolierte Klage gegen den Raumordnungsbeschluss ist nicht möglich. Beklagt werden kann nur ein Verwaltungsakt mit Außenwirkung (= PFB); das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens entfaltet keine Rechtswirkung nach außen, es bindet nur die Verwaltung, etwa bei der Aufstellung von Regional- und Flächennutzungsplänen. Die ausgewählte Trasse ist also ab jetzt zu beachten, eine Gemeinde kann nicht mehr irgend eine andere Nutzung über die Trasse planen. Planung funktioniert top down (Raumordnung des Bundes, Landesplanung, regionale Raumordnung, Flächennutzungsplan, Bauleitplan bzw. Fachplan).

    Die Trasse ist in einem öffentlichen Prozess gefunden worden (Dialogforen). Die Entscheidungsmatrix, welche Kriterien angelegt und wie bewertet worden, ist öffentlich und ich kann mir in diesem Prozess einen Fehler, der das Projekt zu Fall brächte, ehrlich gesagt nicht vorstellen. Alles, was von Gesetzes wegen zu berücksichtigen ist, ist geprüft und abgewogen worden. Dass irgendjemand nicht einverstanden ist, kommt vor, besagt nichts über die rechtliche Qualität des Arguments.

    Da der Raumordnungsbeschluss isoliert nicht anfechtbar ist, wird er in einem späteren Verfahren nur immanent geprüft (Stichwort: Planrechtfertigung). Im Zuge der Planungsbeschleunigung sind Planfestbeschlüsse für bestimmte Infrastrukturvorhaben, darunter auch etliche Vorhaben der Bahn, darunter auch dieses, kraft Gesetzes mit Sofortvollzug ausgestattet (Klage hat keine aufschiebende Wirkung, heißt es im Gesetz). Ein weiterer Akt der Verfahrensbeschleunigung ist der Planerhaltungsgrundsatz, d.h. etwaige Fehler können im Verfahren geheilt werden, der Plan insgesamt bleibt aber erhalten (hatten wir bei der S6 auch, s- Vorbeitrag).

  • Danke für die Erklärung! Das macht alles zusammen wirklich Hoffnung auf eine zügige Umsetzung. An den Sofortvollzug durch die Planungsbeschleunigung hatte ich nicht gedacht, obwohl das ja nahezu alle (großen) Vorhaben in und um Frankfurt betrifft. Ich erinnere mich daran, dass das im Frühjahr nach der Einigung der Ampel so explizit auch nur die FNP auf den Punkt gebracht hatte, das war der Artikel gewesen.


    (Überall sonst las man ja immer nur von den Autobahnen, obwohl die den viel kleineren Anteil ausmachen. Die PR der FDP war halt viel besser als die der Grünen, und die meisten Medien fielen drauf rein.)

  • Kleiner Nachtrag noch:


    Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) sieht vor, dass der Rechtsweg für alle Vorhaben, die in einer Anlage zu § 18e aufgeführt sind, auf eine Instanz schrumpft. Das BVerwG ist in erster und letzter Instanz zuständig für 42 Ausbau- und Neubauvorhaben. Dazu zählt die ABS/NBS Hanau - Würzburg/Fulda - Erfurt (Nr. 15) und der Großknoten Frankfurt (Nr. 41 - die Großknoten F, HH, K, MA, M und Knoten H).


    Für Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) ist geregelt, dass die Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Auf der Liste stehen die ABS F - FD und die NBS HU - FD/WÜ sowie die Großknoten F, HH, K, MA, M.


    Zur Straffung des Verfahrens wurde außerdem bestimmt, dass das EBA im PFV auch die Anhörung durchführt, die Länder, hier das RP Darmstadt, sind raus.


    Zwei Instanzen, wie noch bei der Main-Weser-Bahn wird es also bei den hiesigen Großprojekten nicht mehr geben.

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  • Zur Straffung des Verfahrens wurde außerdem bestimmt, dass das EBA im PFV auch die Anhörung durchführt, die Länder, hier das RP Darmstadt, sind raus.


    Zwei Instanzen, wie noch bei der Main-Weser-Bahn wird es also bei den hiesigen Großprojekten nicht mehr geben.

    tunnelklick, erst einmal vielen Dank für die erstklassige Zusammenfassung der gesetzlichen Neuregelungen.


    Das hier diskutierte Projekt ABS/NBS Hanau-Fulda ist Projekt Nr. 2 im Abschnitt 2 (Neue Vorhaben VB und VB-E) der Liste. Auch die NBS Zeppelinheim-Mannheim steht im Abschnitt 2 unter Projekt Nr. 4. Die Bedeutung der Knoten wie Ffm und Hamburg wird durch die Priorisierung als sog. VB-E Projekt (Abschnitt 2, Nr 25) nochmals hervor gehoben. Denn Änträge für PFV zu VB-E Projekten (VB-E = vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung) müssen vom EBA priorisiert bearbeitet werden. Das betrifft ganz konkret z.B. den PFB für den Neubau des Brückenzugs der Deutschherrenbrücke und die Maßnahmen in Sachsenhausen.


    Eine Anmerkung zur NBS Zeppelinheim-Mannheim. Ein Schelm der Böses dabei denkt, dass DB Netz den Antrag für die Planfeststellung für den Abschnitt Zeppelinheim-Weiterstadt beim RP Darmstadt just vor wenigen Monaten wegen angeblich unvollständiger Unterlagen zurück gezogen hat. Dann wäre das Anhörungs- und Genehmigungsverfahren nämlich noch nach alter Gesetzeslage erfolgt.


    Für das RP Darmstadt dürfte das ROV für die NBS Gelnhausen-Fulda tatsächlich das letzte Schienenprojekt aus dem BSWAG gewesen sein. Für diese Projekte ist jetzt alleine das EBA zuständig. Die gesetzliche Neuregelung verlangt zudem, dass ein ROV innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung beschieden werden muss. Ansonsten gilt der Antrag als genehmigt. Für Gelnhausen-Fulda hätte das eine Planungsbeschleunigung von mehr als 12 Monaten bedeutet.


    Nach meinem Verständnis bleibt das RP Darmstadt aber für Schienenprojekte aus dem GVFG weiter zuständig. Das S-Bahn Projekt Bad Vilbel - Friedberg müsste daher weiter in der Zuständigkeit des RP Darmstadt liegen.

  • ^Kriterium für die Zuständigkeit des EBA als Anhörungsbehörde ist, ob das Vorhaben ein Vorhaben der Bundeseisenbahn ist; GVFG, Bundesverkehrswegeplan usw. haben damit nichts zu tun. Die Eisenbahnaufsicht der Länder bleibt für die Nicht-Bundeseisenbahnen bestehen, das RP Darmstadt ist also für Vorhaben etwa der HLB weiterhin zuständig.

    Ob für die 2. Baustufe der S6 das EBA oder das RP DA als Anhörungsbehörde fungiert, hängt vom Datum der Antragstellung ab. Wenn DB Netz den Planfeststellungsantrag vor dem 6.12.2020 gestellt hat, bleibt das RP DA Anhörungsbehörde, ansonsten ist es das EBA.


    Vermutlich ist für den erhofften Beschleunigungseffekt die personelle Ausstattung des EBA maßgeblich. Wies darum bestellt ist, weiß man natürlich nicht.


    Quelle: Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG)

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  • Auch die Regionalversammlung NordOstHessen hat die Beurteilung einstimmig verabschiedet: PM

    Übrigens keine Selbstverständlichkeit: die Regionalversammlung ist mit Mitgliedern aller Parteien besetzt, gegen neue Gewerbegebiete etc. gibt es durchaus auch mal Widerspruch.


    Das Dialogforum wird Mitte September wieder tagen, bis dahin liegt der Beschluss sicher offiziell vor.


    Anfang Juli fand die 14. Sitzung der AG Hanau-Gelnhausen statt (Präsentation).

    Kurzer Überblick über die nächsten Schritte:


    - Inbetriebnahme ESTW Gelnhausen: November 2023

    - Offenlage PFA 5.16 (Meerholz) voraussichtlich Q4/2023

    - Beginn Entwurfsplanung HP Niedermittlau und Bhf Langenselbold (PFA 5.15) Q3/2023. Dazu erste Ergebnisse in der Präsentation. Insbesondere zur Lage der neuen Unterführung in Langenselbold gibt es mehrere Varianten, die auch in dieser Sitzung der Gemeinde vorgestellt wurden: YouTube