Main-Weser-Bahn (Bauthread - F-West bis Bad Vilbel)

  • Falls das dritte und vierte Gleis dort einfach nur "daneben gelegt" werden sollen, wäre nicht zwingend mit einem Neubau der Unterführung zu rechen.

    So ist es: die Bahntrasse ist dort breit genug, um 4 Gleise unterzubringen, deshalb heißt es zu der Unterführung Am Wiesengarten im PFB lapidar: "Verbreiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) "Am Wiesengarten", Gemarkung Berkersheim, Bahn-km 188,065"; Verbreiterung der Überführung heißt Verlängerung der Unterführung.


    Wohnhäuser müssen m.W. nicht abgerissen werden, aber evtl. Nebengebäude. Auch Gartengrundstücke werden zur Verbreiterung der Trasse an einigen Stellen benötigt.


  • Ich war gestern auch noch beim der OBR-Sitzung anwesend. Das Thema wurde dabei weiter thematisiert. Interessant waren für mich insbesondere die näheren Ausführungen zum Ortstermin am Wiesengrund. Es gibt bei der Zufahrt mehrere Engstellen, einmal sollen es sogar nur 2,70 m sein. An manchen Stellen wären wohl Enteignungen nötig um da eine akzeptable Lösung zu finden. Zu dem ganzen käme dann eine Straße nordwestlich der Bahn um die Häuser am bisherigen Bahnübergang zu erreichen, die natürlich auch nicht umsonst ist.
    Aus dem Publikum kamen noch Fragen zur konkreten Ausgestaltung wie auch der Breite der Omegabrücke, wozu es aber wohl keine Antwort geben kann, da die Planung noch nicht existiert.


    Meine Anmerkung noch zu der Brücke neben der B3 - beim Blick auf den Stadtplan fällt es mir schon schwer, mir da eine sinnvolle Lösung vorzustellen, denn die Main-Weser-Bahn ist dort recht nah da an der Nidda - zukünftig noch näher? So richtig nah an der B3 kann eine Rampe dort wohl kaum sein und dann wird es kaum noch verträglicher für den Grüngürtel werden als in der Nähe des heutigen Bahnübergangs. Abgesehen davon wäre eine solche Lösung für ortskundige Bauern vielleicht nicht das Problem, aber wenn dann der Rettungswagen dorthin soll stelle ich es mir durchaus ungünstig vor. Die 5 Autos oben sind die der Anwohner, ein paar andere zulässige Fahrten gibt es schon noch, auch wenn der Großteil der 145 dort sicher nichts verloren hat.

  • So ist es: die Bahntrasse ist dort breit genug, um 4 Gleise unterzubringen, deshalb heißt es zu der Unterführung Am Wiesengarten im PFB lapidar: "Verbreiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) "Am Wiesengarten", Gemarkung Berkersheim, Bahn-km 188,065"; Verbreiterung der Überführung heißt Verlängerung der Unterführung.


    Wohnhäuser müssen m.W. nicht abgerissen werden, aber evtl. Nebengebäude. Auch Gartengrundstücke werden zur Verbreiterung der Trasse an einigen Stellen benötigt.


    Die beiden zusätzlichen Gleise sollen dort westlich der bisherigen liegen. Auswirkungen hat das möglicherweise für die dort befindliche Reithalle, da eine Mauer recht nah an dieser errichtet werden soll. Mögliche Auswirkungen auch auf das Befinden der Pferde (ohne konkrete Erwartung) wurden gestern beim OBR noch erwähnt.

  • Noch ein Lösungsvorschlag: Ca. 130 m südwestlich der als nicht erreichbar eingestuften Unterführung in geradliniger Verlängerung des dort befindlichen Feldweges eine weitere Unterführung anlegen. Zufahrt über ebendiesen Feldweg. Der Bahndamm ist dort fast ebenso hoch, d.h. es sollte kein Grundwasserproblem geben. Auf der anderen Seite verläuft ein Wirtschaftsweg direkt an der Bahn, d.h. der liegt in der Trasse und muss sowieso verlegt werden und kann dann auch das kleine Verbindungsstück zur neuen Unterführung bekommen.

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  • Noch ein Lösungsvorschlag: Ca. 130 m südwestlich der als nicht erreichbar eingestuften Unterführung in geradliniger Verlängerung des dort befindlichen Feldweges eine weitere Unterführung anlegen. Zufahrt über ebendiesen Feldweg. Der Bahndamm ist dort fast ebenso hoch, d.h. es sollte kein Grundwasserproblem geben. Auf der anderen Seite verläuft ein Wirtschaftsweg direkt an der Bahn, d.h. der liegt in der Trasse und muss sowieso verlegt werden und kann dann auch das kleine Verbindungsstück zur neuen Unterführung bekommen.


    Das löst wahrscheinlich das Grundwasserproblem und senkt ein wenig die Kosten. In Summe bliebe aber immer noch eine Unterführung, die mit mindestens 10, eher 20 Mio. € zu buche schlagen dürfte. (Die bislang an bisherigen BÜ geplante läge bei rund 30 Mio. €.) Ich bin nach wie vor ein Freund von @Torbens Vorschlag, die Ackerflächen den Bauern abzukaufen und in Freiland umzunutzen oder Harheimer Bauern zu verkaufen, die von der anderen Seite aus an die Felder rankommen können.


    Die Flächen (13 ha), die gerade einmal 3 Bauern gehören, haben einen Wert von insgesamt max. 1,3 Mio. € (realistisch 1,0 Mio. € oder weniger), wie ich hier schon einmal gepostet habe. Dafür sollen wir aus dem Steuersäckel 10 bis 20 Millionen ausgeben? Das ist mir immer noch zu viel!


    Gehen wir mal im günstigsten Fall von 10 Mio. € aus: Für den 20- bis 40-fachen Preis (also 200 bis 400 Mio. €) würden wir locker den Citytunnel auf 30 Züge/h aufrüsten können oder wahlweise einen Tunnel unter der Hanauer oder der Mainzer oder der Eckenheimer oder D-Süd bauen können. Den 40-fachen Kosten stelle ich den 40-fachen Nutzen gegenüber: Hier 3 Bauern, macht in den anderen Fällen 120 Fahrgäste. Wärt Ihr bereit 400 Mio. € auszugeben für eines der genannten Projekte, wenn davon nur 120 Fahrgäste profitieren würden? Ich nicht. Verbesserungen für Zehntausende Fahrgäste sind uns zu teuer, aber 3 Bauern schmeißen wir Minimum 10 Millionen in den Rachen? Kaufen wir jedem der Bauern seine Felder für 1 Million ab. Da haben wir gegenüber der günstigsten Kosten der Unterführung immer noch 2/3 gespart und die Bauern haben mehr davon ...

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  • Ich bin nach wie vor ein Freund von @Torbens Vorschlag, die Ackerflächen den Bauern abzukaufen und in Freiland umzunutzen oder Harheimer Bauern zu verkaufen, die von der anderen Seite aus an die Felder rankommen können.


    Das nützt doch dem einzelnen Landwirt herzlich wenig. Wenn die Betriebsgröße durch den Verkauf gerade unter die Wirtschaftlichkeitsgrenze absinkt, wird man den Landwirten den kompletten Betrieb abkaufen müssen, oder ihnen eine dauerhafte Entschädigung zahlen müssen.


    Da sich auch noch Wohnhäuser auf der falschen Seite befinden, muß die Stadt trotzdem die Hilfsfrist einhalten. Die beträgt in Hessen 10 Minuten für den Rettungsdienst (auch Feuerwehr) und 15 Minuten für den Notarzt. Kann die Stadt die Hilfsfrist generell nicht mehr gewährleisten muß sie unbedingt tätig werden, sprich wenn die Anfahrt über die Niddabrücke über Harheim zu lange dauert muß eine neue Rettungswache gebaut werden. Die Niddabrücke müßte unbedingt für einen Löschzug geeignet sein, das ist momentan nicht der Fall.

  • >Da sich auch noch Wohnhäuser auf der falschen Seite befinden, muß die Stadt trotzdem die Hilfsfrist einhalten.


    Ist die in Städten überhaupt dank geschickt parkender Fahrzeuge bis ins letzte Eck gewähleistet....?!

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  • Da sich auch noch Wohnhäuser auf der falschen Seite befinden, muß die Stadt trotzdem die Hilfsfrist einhalten. Die beträgt in Hessen 10 Minuten für den Rettungsdienst (auch Feuerwehr) und 15 Minuten für den Notarzt. Kann die Stadt die Hilfsfrist generell nicht mehr gewährleisten muß sie unbedingt tätig werden, sprich wenn die Anfahrt über die Niddabrücke über Harheim zu lange dauert muß eine neue Rettungswache gebaut werden. Die Niddabrücke müßte unbedingt für einen Löschzug geeignet sein, das ist momentan nicht der Fall.


    Also zum einen kämen diese Fahrzeuge ja auch noch unter bereits bestehenden Unterführung hindurch oder nicht? Und weshalb ist es für dich klar, dass die Niddabrücke nicht geeignet ist?


    Vor allem aber deute ich die zuständigen Gesetze und Verordnungen so, dass Ausnahmen von dieser Regel möglich sind:


    § 15, Abs. 2 HRDG (Hessisches Rettungsdienstgesetz):
    "[...] Dabei ist für die Notfallversorgung vorzusehen, dass ein geeignetes Rettungsmittel jeden an einer Straße gelegenen Notfallort in der Regel innerhalb von zehn Minuten (Hilfsfrist) erreichen kann;[...]"


    Kap. 2.2.1 Rettungsdienstplan des Landes Hessen (Auszuüge):
    "Die Hilfsfrist stellt als Planungsmaß (Soll-Wert) für die Strukturqualität einen wesentlichen Parameter für die Bedarfsplanung im Rettungsdienst dar. [...]"


    In der Regel, Soll-Wert (nicht "Muss"). Ich würde diese Streulage hinter der Bahn als geradezu typisch bezeichnen für ein Gebiet, für das man eine Ausnahme machen kann.

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  • Das nützt doch dem einzelnen Landwirt herzlich wenig. Wenn die Betriebsgröße durch den Verkauf gerade unter die Wirtschaftlichkeitsgrenze absinkt, wird man den Landwirten den kompletten Betrieb abkaufen müssen, oder ihnen eine dauerhafte Entschädigung zahlen müssen.


    Wie ich schon mehrfach in diesem Thread gepostet habe:


    Bei nur drei Bauern könnte man ja einfach mal mit denen reden, um zu erfahren, was sinnvoll ist und was nicht, was notwendig ist und was nicht, und was gar nicht geht. Mit diesem Wissen könnte man dann weiter planen.


    Es handelt sich aber um nur 13 ha insgesamt von 3 Bauern. Die Wirtschaftlichkeitsgrenze liegt derzeit bei etwa 100 ha LNF und steigt kontinuierlich. Wenn einer der Bauern durch diese Maßnahme darunter rutschen würde, dann würde er es ohnehin in naher Zukunft tun, hätte also so oder so massiven Handlungsbedarf. Es wird davon ausgegangen, dass in Hessen noch über 50% der bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe wegen zu geringer Größe aufgegeben werden. (Wobei natürlich andere Gründe mit hinein spielen.) Wer durch diese Maßnahme bedroht wäre, der hat schon seit längerem ein großes und stetig wachsendes Problem! Und wer richtig gut für die Zukunft aufgestellt ist, dem sollten die paar Hektar vermutlich keine sonderlichen Probleme bereiten.


    BTW: Aus raumordnerischer Sicht ist dieses ganze Gebiet mit Feldern, Weiden, Bauernhof und 3 oder 4 Wohngebäuden überhaupt nicht wünschenswert. Es wäre die Gelegenheit, das mal in Angriff zu nehmen. Den Leuten zum Beispiel neue Grundstücke zur Verfügung zu stellen, zu renaturieren ... Da wäre das Geld meiner Meinung nach sinnvoller investiert.

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  • Also zum einen kämen diese Fahrzeuge ja auch noch unter bereits bestehenden Unterführung hindurch oder nicht? Und weshalb ist es für dich klar, dass die Niddabrücke nicht geeignet ist?


    Vor allem aber deute ich die zuständigen Gesetze und Verordnungen so, dass Ausnahmen von dieser Regel möglich sind:
    ...


    Ein Rettungswagen sollte über die Niddabrücke kommen, ein Löschfahrzeug könnte zu schwer sein. Allerdings bedeutet eine Überschreitung des laut Verkehrszeichen zugelassenen Höchstgewichts nicht gleich, dass ein Feuerwehrfahrzeug nicht darüber fahren kann. Solange die Überschreitung nicht zu krass ist, dürfte nur die Folge sein, dass die Brücke auf die Dauer Schaden nehmen würde. Aber wegen eines Feuers kann man in Kauf nehmen, dass die Brücke nachher repariert werden muss. Hauptsache, sie bricht nicht unter der Last des Fahrzeugs ein.


    Denkbar ist auch ein Rettungsüberweg über die Gleise. Sprich, die Feuerwehr lässt die Signale auf Rot stellen und öffnet mit Feuerwehrschlüssel ein Tor, um die Gleise zu überqueren. Ich weiß nicht, ob es so etwas schon irgendwo gibt, aber warum nicht? Ich meine, es gibt sogar Bahnstrecken, auf denen die Feuerwehr längs darauf fahren kann. (U-Bahn auf jeden Fall, aber ich meine auch von Eisenbahn gehört zu haben.)

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  • Eine Sperrung für Fahrzeuge über einem gewissen zulässigen Gesamtgewicht heißt nicht zwangsläufig, daß der gesperrte Abschnitt technisch nicht für die Belastung ausgelegt ist. Das kann auch eine rein vekehrspolitische Entscheidung sein. Beispiel: Die Offenbacher Landstraße ist in der "Ortsdurchfahrt" Oberrad eigentlich für LKW > 7,5t gesperrt. Technisch gibt es keinen Grund dafür, man möchte nur keinen LKW-Durchgangsverkehr. In diesem Fall ist es aber leicht zu erkennen, da für Anlieger die Sperrung aufgehoben ist. Und ansonsten gilt natürlich das von Reinhard gesagte...

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Eine Sperrung für Fahrzeuge über einem gewissen zulässigen Gesamtgewicht heißt nicht zwangsläufig, daß der gesperrte Abschnitt technisch nicht für die Belastung ausgelegt ist. Das kann auch eine rein vekehrspolitische Entscheidung sein.


    Das sind zwei verschiedene Dinge mit zwei verschiedenen Verkehrszeichen:
    Das Verbotszeichen mit dem LKW drauf (eventuell mit Tonnen-Angabe darunter; falls ich es richtig aus der Fahrschule erinnere, gilt ohne Angabe 3,5 t) ist ein maximales zulässiges Gesamtgewicht. Eine solche Begrenzung bedeutet regelmäßig, dass man keine großen Fahrzeuge in der Straße haben will (zur Verkehrsberuhigung) oder dass sie zu eng und kurvig ist.
    Das Verbotszeichen mit der großen Tonnenangabe ist ein maximales tatsächliches Gesamtgewicht. So eins steht an der Niddabrücke (wobei ich nicht auswendig weiß, mit was für einer Zahl drauf). Das hängt typischerweise mit einer begrenzten Belastbarkeit zusammen.

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  • >Ich meine, es gibt sogar Bahnstrecken, auf denen die Feuerwehr längs darauf fahren kann.


    Neuer Mainzer Tunnel....aber da hat jetzt weniger den Zweck eine Notfallbahnüberganges, sondern
    mehr als Rettungsfahrmöglichkeit für Vorfälle im Tunnel.....

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  • Das sind zwei verschiedene Dinge mit zwei verschiedenen Verkehrszeichen: Das Verbotszeichen mit dem LKW drauf (eventuell mit Tonnen-Angabe darunter; falls ich es richtig aus der Fahrschule erinnere, gilt ohne Angabe 3,5 t) ist ein maximales zulässiges Gesamtgewicht. Eine solche Begrenzung bedeutet regelmäßig, dass man keine großen Fahrzeuge in der Straße haben will (zur Verkehrsberuhigung) oder dass sie zu eng und kurvig ist.


    Du meinst vermutlich Zeichen 253 . Bis hierhin sind Deine Ausführungen korrekt. Allerdings gilt dieses Zeichen ausdrücklich nicht für Omnibusse und PKW - und auch nur für Kraftfahrzeuge. Ein entsprechend schweres Pferdefuhrwerk dürfte theoretisch an diesem Zeichen einfach vorbei fahren.


    Zitat

    Das Verbotszeichen mit der großen Tonnenangabe ist ein maximales tatsächliches Gesamtgewicht. So eins steht an der Niddabrücke (wobei ich nicht auswendig weiß, mit was für einer Zahl drauf). Das hängt typischerweise mit einer begrenzten Belastbarkeit zusammen.

    Das wäre Zeichen 262 . Auch der Hinweis, daß sich dies auf das tatsächliche Gewicht bezieht und nicht auf das maximal zulässige des Fahrzeugs stimmt. Allerdings gilt mit diesem Zeichen das Verbot ausdrücklich für alle Fahrzeuge. Selbst für jemanden der wirklich extrem übergewichtig ist und auf'm Fahrad dieses Gewicht erreicht. ;)


    Die Vermutung liegt natürlich nahe, daß man die Schilder aus den von Dir beschriebenen Gründen aufstellt - aber letztlich stehen die Schilder da, weil die offiziellen dazu befugten Stellen beschlossen haben, sie dort aufstellen zu lassen. Der einzige Rückschluß, den man darauf ziehen kann ist, daß die Strecke von Fahrzeugen, die durch diese Schilder nicht ausgeschlossen sind, befahren werden kann, ohne Schaden zu nehmen. Der Umkehrschluß kann, muß nicht zwangsweise gelten. Möglicherweise ist die tragende Konstruktion der Brücke stabil genug, aber irgendwo (möglicherweise auch dahinter) die Fahrbahn nicht für die Tragfähigkeit ausgelegt, und es würden sich bei wiederholter höherer Belastung Schäden dort einstellen. (Den Fall gab es in der Siedlung, in der meine Eltern wohnen - zwischen den Häusern der Siedlung ist eine Privatstraße, die anteilig den Eigentümern der angrenzenden Häuser gehört. Die Straße ist dafür ausgelegt, daß Müllabfuhr, Feuerwehr, etc. sie benutzen können. Als aber auf der anderen Seite der öffentlichen Straße, an der die Siedlung liegt, ebenfalls gebaut wurde, meinten etliche Fahrer mit großen Kippern (40-Tonner) durch diese Straße wenden zu müssen, weil es die Zufahrt zur Baustelle stark vereinfacht hat. DAs hat einen bleibenden Eindruck hinterlassen...


    Grundsätzlich sind solche Beschilderungen immer nach der Regel "nur so stark wie das schwächste Glied" ausglegt. Da ich die Gegebenheiten vor Ort nicht kenne, weiß ich allerdings nicht, was dort wirklich vorliegt. Jedenfalls wird da doch mit erheblichen Sicherheitsfaktoren gearbeitet, sodaß eine ausnahmsweise Überlastung nicht gleich zum Einsturz führt.


    Sofern noch vorhanden gibt übrigens die Beschilderung der militärischen Lastenklasse einen guten Aufschluß darauf, was man einer Brücke zumuten kann. (Und das schreibe ich jetzt als jemand, der nicht gedient hat...)

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Das Verbotszeichen mit der großen Tonnenangabe ist ein maximales tatsächliches Gesamtgewicht. So eins steht an der Niddabrücke (wobei ich nicht auswendig weiß, mit was für einer Zahl drauf). Das hängt typischerweise mit einer begrenzten Belastbarkeit zusammen.

    An jener Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim steht eine 7,5 auf dem Schild. Das genügt für die kleinen, ewig kaputten Busse auf der Linie 25. Das genügt auch für ein mittleres Löschfahrzeug (7,5t laut Wikipeter). Für die großen genügt es laut dieser Webseite nicht, die wiegen 12t bzw. 14t.


    Ich werfe mal eine Idee rein, die mir gerade gekommen ist. Die Diskussion geht um die paar Gebäude, die zwischen der S-Bahn und der Nidda stehen. Warum nicht denn Radweg an der Nidda so herrichten, dass die Feuerwehr von der Homburger Landstr. aus die Nidda entlang fahren kann? Das kann nicht teurer sein als eine neue Brücke oder eine Unterführung.

  • Ich frage nochmals und hoffe auf eine Antwort:


    Kann die Feuerwehr nicht im Fall der Fälle durch die Wiesengartenunterführung fahren? Dass das kein geeigneter Weg für Traktoren ist (von mehreren Bauern und regelmäßig), ist das eine. Für den hoffentlich seltenen Einsatzfall der Feuerwehr könnte dieser Weg aber doch geeignet sein?! Wenn es im Wiesengarten brennt, muss die Feuerwehr auch über diese Straßen bis an das letzte Haus vor der Unterführung kommen können. Schon jetzt. Die Frage ist also nur, ob die Unterführung ausreicht, dass Löschfahrzeuge da durch kommen? Dazu habe ich hier bisher noch nichts gehört.

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    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Zitat

    Ich werfe mal eine Idee rein, die mir gerade gekommen ist. Die Diskussion geht um die paar Gebäude, die zwischen der S-Bahn und der Nidda stehen. Warum nicht denn Radweg an der Nidda so herrichten, dass die Feuerwehr von der Homburger Landstr. aus die Nidda entlang fahren kann? Das kann nicht teurer sein als eine neue Brücke oder eine Unterführung.


    Wäre sicher baulich möglich, und gleichzeitig der erste Abschnitt eines Rad-Schnellweges entlang der Nidda. :) Vielleicht habe ich ja mal irgendwann eine Freundin in Haheim, Berkersheim oder Bad Vilbel, dann wäre ich davon auch Nutznießer. :thumbsup:


    Genau das wäre aber für den von Dir beabsichtigten Zweck das Problem: Die Strecke ist etwa 3 km lang, und wird je nach Wetter und Tageszeit von vielen Spaziergängern und Radfahrern genutzt. Die Feuerwehr könnte da nicht mit Vollgas durchbrausen, sondern müsste trotz Martinshorn immer mit dösigen Radfahrern, Spaziergängern und Hundis rechnen. Realistischeweise würde der Weg mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h befahren werden können, sind also 6 Minuten.

  • Wäre sicher baulich möglich, und gleichzeitig der erste Abschnitt eines Rad-Schnellweges entlang der Nidda. :) Vielleicht habe ich ja mal irgendwann eine Freundin in Haheim, Berkersheim oder Bad Vilbel, dann wäre ich davon auch Nutznießer. :thumbsup:


    Genau das wäre aber für den von Dir beabsichtigten Zweck das Problem: Die Strecke ist etwa 3 km lang, und wird je nach Wetter und Tageszeit von vielen Spaziergängern und Radfahrern genutzt. Die Feuerwehr könnte da nicht mit Vollgas durchbrausen, sondern müsste trotz Martinshorn immer mit dösigen Radfahrern, Spaziergängern und Hundis rechnen. Realistischeweise würde der Weg mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h befahren werden können, sind also 6 Minuten.


    Dazu kommt dann, dass die entsprechende Feuerwehr angefordert werden muss. Die Berkersheimer Wache liegt luftlinienmäßig sehr nah, aber am schnellsten kämen dann so wie ich das sehe die Bonameser Kollegen hin. Weiß jemand wie da die Abläufe in der Leitstelle sind? Sicher gibt es ja auch woanders solche Besonderheiten.

  • An jener Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim steht eine 7,5 auf dem Schild. Das genügt für die kleinen, ewig kaputten Busse auf der Linie 25. Das genügt auch für ein mittleres Löschfahrzeug (7,5t laut Wikipeter). Für die großen genügt es laut dieser Webseite nicht, die wiegen 12t bzw. 14t.

    Dann müßte die Feuerwehr vermutlich ihren Fahrzeugpark anpassen, mir wäre nicht bekannt, daß in Frankfurt bei der Feuerwehr ein MLF existieren würde. Die freiwilligen haben in der Regel LT 10 oder LF 16, oder verschiedenste TLF. Und die HLF der Berufsfeuerwehr sind alles, aber nicht leicht. ^^


    Hat mal jemand Koordinaten, daß ich mir auf der Karte mal anschauen kann, von welcher Stelle eigentlich die Rede ist?

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.