Wie ist das mit handelsüblichen Busspuren, so z.B. zwischen Bad Vilbel und BGU?
Das würde ich nicht als eine solche ÖPNV-Trasse bezeichnen. Da dürfte evtl. die StVO ausschlaggebend sein. Wenn ich richtig liege, darf eine solche Busspur dann von allen Bussen im Linienverkehr benutzt werden sowie zusätzlich von Schulbussen, die das orangene Schulbuslogo tragen (das kann sogar ein stinknormaler Pkw sein, der aber berechtigt ist, mit dem Logo als Schulbus gekennzeichnet zu sein).
Mit Zusatzzeichen dürfen dann auch Taxen und/oder Fahrräder die Spur mitbenutzen (auch wenn letzteres kontraproduktiv ist, weil der Bus dann dem Fahrrad hinterherschleichen muss und oft nicht überholen kann).
Die von Dir angesprochene Trasse wird neben den traffiQ-Linien 30 und 83 übrigens auch vom X97 benutzt.