Der wesentliche Punkt, der diese Aussage ziemlich wertlos macht, liegt u. a. darin, daß man vor 100 Jahren als Gleismittenabstand noch 3,50 Meter angenommen hat, inzwischen aber 4 Meter erforderlich sind. Zudem haben sich auch noch andere Trassierungs- und Bahnsteigparameter geändert.
Hierzu habe ich eine kurze, allgemeine Frage:
Ein Gleismittenabstand von 4,00 m bedeutet 2,00 m pro Gleis.
Der Regellichtraum für Hauptgleise beträgt aber von der Gleismitte zur Seite 2,50 m, also 0,50 m mehr.
Das heißt doch, dass bei einem Gleismittenabstand von 4,00 m die Regellichträume der beiden Gleise in einander ragen. D.h.: Der Abstand zum Nachbargleis darf geringer ausfallen als zu einem benachbarten Bauwerk?!
Und falls ich damit richtig liege: Warum ist das so? Oder anders herum: Warum muss zu einem benachbarten Bauwerk mehr Abstand gehalten werden?