Einsatz der Oldtimer-Straßenbahnen im Linienverkehr in Frankfurt am Main

  • Ja!
    Das wäre Super!
    viele Grüße

    Lang leben die Einheitsloks

    Einmal editiert, zuletzt von 420 281-8 () aus folgendem Grund: Beitrag auf ein vernünftiges Maß gekürzt

  • Die vorherige Beifallsbekündung wurde auf ein Monitor-verträgliches Maß gekürzt, denn es ist nicht einzusehen, weshalb die volle Breite eines 24-Zoll-Monitors zum Lesen eines Beitrags verwendet werden muss.
    Desweitere sei an diesen Beitrag erinnert: Unfall am Mühlberg

    Gruß, 420 281-8
    Jeder Mensch hat ein zweites Gesicht ...

  • Andere Packung Spekulation(us): Falls man die Berechtigung, Handradwagen zu fahren, nur behält, wenn man innerhalb eines gewissen Zeitfensters mindestens x Kilometer gefahren ist, könnten es auch Auffrischungsfahrten gewesen sein?

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Denk ich nicht,dafür gibt es zu wenig Fahrschulfahrten...Die Fahrer erzählen auch oft sie seien seit x JAhren kein Handradwagen mehr gefahren...
    Aber ich frage mich eigentlich warum man für die Fahrten vom N FAhrschulfahrten durchfahren muss...?

    Lang leben die Einheitsloks

    Einmal editiert, zuletzt von timffm ()

  • Jeder Fahrer, der eine Fahrtberechtigung für ein Fahrzeug-Typ erwirbt, muss auch auf GENAU DIESEM Fahrzeugtyp in der Fahrschule geschult worden sein, z. B. auch bei den (fast) völlig identischen M- und N-Wagen. Die Berechtigung für den einen berechtigt NICHT zum Fahren des anderen. Da sind die Vorschriften in der BO Strab und DF Strab sehr eng.


    Selbst das Führen von U5-50-Wagen mit der Berechtigung für U5-25 bedarf des gesonderten Eintrages in der Fahrtberechtigung. Hier gab/gibt es jedoch eine Sonderregelung, dass im Verband die Berechtigung für den U5-25 ausreichend ist; sollte jedoch ein U5-50 getrennt werden müssen, ist dann jedoch ausdrücklich die Fahrberechtigung für diesen Typ erforderlich.


    Vermutlich werden derzeit mal wieder einige Fahrer, die nur Fahrtberechtigungen für die aktuellen Wagentypen (Befehlsgeber) haben, auf ältere Fahrzeuge geschult, um hier wieder mehr einsetzbare Personale zu haben, denn die "alten" sterben ja langsam aus ...


    Edith hat mal wieder Fehler gefunden ... :rolleyes: ...

    Einmal editiert, zuletzt von isenburger ()

  • Na, auch die "Alten" haben sicher noch die eine oder andere Dekade in Diensten der VGF vor sich - und hoffentlich auch noch einige danach ... ;) ...


    Es ist aber dennoch unbestreitbar, dass aufgrund des natürlichen Prozesses der Alterung diese Mitarbeiter sich zusehends dem Rentenalter nähern ... und die nachrückenden (umgeschulte Busfahrer, Studentenfahrer und auch die ganzen Neueinstellungen) aus naheliegenden Gründen nur auf den Typen Pt(b) und neuer ausgebildet werden. Dies hat ja auch in der Vergangenheit immer mal wieder zu Problemen bei der Besetzung der Dienste geführt, wenn hier historische Fahrzeuge zum Einsatz kamen ...


    Und um Dich persönlich zu beruhigen, lieber tamperer, ich trachte niemandem nach dem Leben ... :) ...