Schwarzfahren wird teurer

  • Blöd sind dann halt "offene" Stationen auf städtischen Plätzen wie etwa DA Hbf und Luisenplatz und auch relativ enge Haltestellen z.B. DA Ludwigshöhstraße oder Weinbergstraße).

  • Lasst uns mal einen Blick zurück werfen:


    Die Fahrscheinkontrollen und Bahnsteigkarten wurden im allgemeinen in den 60er Jahren abgeschafft, als der bundesweit hochdefizitäre ÖPNV personell abgespeckt und der sog. Einmannbetrieb eingeführt wurde. Der Wegfall der Fahrscheinkontrollen hat das Phänomen des Schwarzfahrens zu einem Massendelikt ansteigen lassen, worauf der Gesetzgeber Ende der 60er Jahre mit der Einführung des § 265a StGB (Leistungserschleichung) reagiert hat; eine Norm, die es in den meisten europäischen Rechtsordnungen nicht gibt. D.h. in Spanien, in Großbritannien und anderorts müssen die Verkehrsbetriebe selbst für Abschreckung sorgen.


    Alles andere ist ein betriebswirtschaftliches Rechenexempel: lohnt sich die Einführung von mechanischen/elektronischen Zugangssperren? Es muss ja - bei allem Gejammer über die Einnahmeverluste durch Schwarzfahren - irgendeinen Grund geben, dass solche Zugangssperren noch nicht aufgestellt wurden. Ich weiß nicht, welche Beträge die Betriebe für die Beseitigung von Vandalismusschäden an Fahrkastenautomaten und Haltestelleninventar aufbringen, aber sicher scheint, dass dieser Betrag deutlich ansteigen dürfte.


    Meine These ist, dass - abgesehen von der Anfangsinvestition - der Wartungsaufwand hoch ist; und Wartungsaufwand ist personalintensiv und damit teuer; genauere Berechnungen dazu kenne ich aber nicht.

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  • Meine These ist, dass - abgesehen von der Anfangsinvestition - der Wartungsaufwand hoch ist; und Wartungsaufwand ist personalintensiv und damit teuer; genauere Berechnungen dazu kenne ich aber nicht.

    Genau dies ist auch mein Gedanke gewesen. Das liebe Geld. Klar kann man viele Stationen, vornehmlich unterirdische, mit mechanischen/elektronischen Zugangskontrollen ausstatten, oberirdische Station müssen mit Personal ausgestattet werden, da ja hier ganz andere bauliche Gegebenheiten vorherrschen. Hier denke ich liegt der Hase im Pfeffer: die Gegenüberstellung von Aufwand der Zugangskontrollen/Überwachung/Instandhaltung/Infrastruktur und der Ausnahmeausfall aus Beförderungserschleichung. Augenscheinlich scheint das Verhältnis negativ zu Lasten des Aufwands zu sein.


    Und allein mit dem Gedankenspiel, nur die unterirdischen sowie bestimmte frequentierte Stationen ensprechend auszurüsten verlagert das Problem von bewusstem Schwarzfahren nur an andere Stationen. Unterwegskontrollen der Fahrscheine müssen dann immer noch zusätzlich gemacht werden, um diese Lücken zu schließen. Ich schätze auch, dass der Gesamtaufwand einfach nicht finanzierbar ist.

  • Kontrollen bräuchte man trotz Drehkreuzen. Die Leute, die mit viel Aufwand schwarz fahren, könnte man aber ggf. dann auch ganz anders belangen - bis dahin, dass man ihnen Hausfriedensbruch oder gar Einbruch vorwerfen kann.

    Dieses Gerichtsurteil wurde per KI generiert und ist ohne Begründung gültig.

  • ...dass man ihnen Hausfriedensbruch oder gar Einbruch vorwerfen kann.


    Weder das eine, noch das andere lässt sich hier strafrechtlich festhalen.

    Jakkeline, nich den Marzel mit die Schüppe auf'n Kopp kloppen!
    ________ _ _ _ _ _ _


    Freundliche Grüße!


  • Weder das eine, noch das andere lässt sich hier strafrechtlich festhalen.


    Korrekt. Hausfriedensbruch ist eine Antragstat nach § 123 StGB, wird also nur auf Antrag verfolgt, wie übrigens auch die Erschleichung der Diensleistung der Beförderung. Beim Hausfriedensbruch liegt das Augenmerk auf "befriedete Besitzum" oder "abgeschlossene Räume", was eine Bahn oder ein Bus nicht ist, da diese weder befriedet, also Umzäunt - und damit immobil/unbeweglich wären - noch abgeschlossene Räume sind, da es Fahrzeuge sind. Der sog. Einbruch ist strafrechtlich immer an den Diebstahl geknüpft.


    Ich denke, letztendlich sind wir hier an dem Punkt, dass eine umfassende, aber dem Persönlichkeitsrecht und dem Datenschtzrecht genüge leistendene, Zugangskontrollen in einem solch komplexen und vernetzten Verbundsystem wie dem RMV oder auch anderen Verbünden, augenscheinlich wirtschftlich nicht vertretbar sind.

  • Ich denke, es ist ein einfaches Rechenexempel, dass die Verkehrsbetriebe von strikten Zugangskontrollen Abstand nehmen lässt.


    Das Hauptproblem bei der Sache ist, dass es keine zuverlässigen Methoden zur Berechnung des Einnahmeausfalls gibt. Die Schwarzfahrerquote wird errechnet aus dem Verhältnis von kontrollierten Personen insgesamt zu Personen ohne Fahrausweis. Diese Quote ist bekannt und betrug im Jahr 2009 2,39%.(35.840 von 1.501.233). Die Zahl der kontrollierten Personen ist bekannt und variiert je nach Häufigkeit der Kontrollen und Zahl der eingesetzten Kontrolleure. Von diesen bekannten Zahlen auf die Zahl der Schwarzfahrer unter allen Fahrgästen hochzurechnen, ist aber eigentlich Kaffeesatzleserei. Die Zahlen der Verkehrsbetriebe schwanken zwischen 3,5% und 8%, wie sie darauf kommen, sagen die Betriebe nicht; der Branchenverband VÖV gibt im allgemeinen eine Quote von 4% an.


    Die VGF beziffert auch den Aufwand, den sie betrieben hat, besagte 35.840 zu fassen, ebensowenig wie den Anteil des erhöhten Beförderungsentgelts, der uneinbringlich ist, weil die Schuldner zahlungsunfähig sind; auch der Verwaltungsaufwand für das Forderungsmanagement und Inkasso wird nicht beziffert. Unterstellt, die 35.840 Fälle haben sämtlich das EBE von 40€ zahlen müssen und haben auch vollständig bezahlt, wären maximal 1.433.600 € eingenommen worden.


    Die VGF hat zuletzt 2009 ihren Fahrgeldausfall mit 12 Mio € jährlich angegeben. Bei einem EBE von 60,00 € müsste man auf mindestens 200.000 gestellte Schwarzfahrer kommen, um 12 Mio € brutto einzunehmen. Bei einer Schwarzfahrerquote von 4% hieße das, 6-7 Mio Fahrgäste zu kontrollieren. Um nicht nur den Kontrollaufwand zu decken, sondern auch noch den Fahrgeldausfall der nicht gestellten Schwarzfahrer zu kompensieren, muss man ein bißchen mehr kontrollieren, aber klar dürfte sein, dass der Aufwand zur Kontrolle von 7 Mio oder auch 10 Mio Fahrgästen ungleich niedriger ausfallen dürfte als der Aufwand, den man zur dauerhaften und flächendeckenden Kontrolle von 180 Mio Fahrgästen betreiben müsste.


    Von daher ist es eigentlich verwunderlich, das Verkehrsbetriebe nur eine Erhöhung auf 60 € fordern.

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  • Ein Problem dürfte ja auch werden, dass im RMV-Gebiet nicht nur mit RMV-Tickets gefahren wird: DB-Tickets gelten auch ganz normal in der S-Bahn und dank city-Ticket auch in allen anderen Frankfurter Verkehrsmitteln. Die Bahn wird wohl eher nicht auf elektronisch lesbare Tickets umstellen, nur weil so ein "kleiner" Verbund mitten in Deutschland meint, alles absperren zu müssen. Dann müssen city-Ticket Inhaber doch erstmal zum Schalter rennen und sich eine Ersatzfahrkarte ausstellen lassen? Damit wäre der Hauptvorteil vom city-ticket (einfach weiterfahren, ohne sich über irgendwelche Tarife Gedanken machen zu müssen) wieder dahin. Oder für Bahncard-100-Besitzer: Überall einfach einsteigen, außer im RMV-Gebiet. Wenn man es trotzdem durchziehen will, müsste man am besten von Anfang an mit der DB kooperieren und ein deutschlandweit verwendbares System entwickeln.

  • Die Verkehrsunternehmen fordern eine Erhöhung des erhöhten Beförderungsentgeltes, weil sie auf diese Weise ein Stück weit fürs Schwarzfahren entschädigt werden.


    Kommt es zu einer Anzeige, dann wird (in selteneren Fällen) der Richter eine Geldstrafe oder Sozialstunden fordern oder (wohl bei den meisten Fällen) der Staatsanwalt das Verfahren gegen eine Geldzahlung oder Ableisten von Arbeitsstunden nach §153a StPO einstellen. Bei Leuten, die arbeitslos sind und die Höhe eines Tagessatzes eher niedrig ausfallen würde, kommt es eher zu Sozialstunden.


    Doch von diesen Sanktionen sehen die Verkehrsbetriebe nichts. Der Schuldige wird aufgefordert, Geld an eine gemeinnützige Organisation zu überweisen oder sich bei einer solchen Organisation zu engagieren und dies nachzuweisen. Entscheidet sich ein Verkehrsbetrieb für den juristischen Weg, profitiert somit nicht er davon, sondern das DRK, die Diakonie, die Caritas, die AWO oder eine ähnliche Organisation.


    Von daher möchten die Verkehrsbetriebe lieber ein anständiges Bußgeld im Rahmen einer Vertragsstrafe, statt Schwarzfahrer so schnell anzuzeigen. Der Verkehrsbetrieb hat da nichts davon außer Arbeitsaufwand und ggf. noch Anwaltskosten.

    Dieses Gerichtsurteil wurde per KI generiert und ist ohne Begründung gültig.

  • Jein ... die Erschleichung von Leistung ist ein Straftatbestand nach § 265a StGB. Dieser Paragraph gilt allerdings in Verbindung mit § 247 StGB und § 248a StGB, ist also ein Antragsdelikt nach StGB, der Geschädigt muss die Straftat also zu Anzeige bringen. Urteile aus Straftatbeständen gehen meines Wissens - aber ich mag mich hier irren - nie direkt zu Gunsten des Geschädigten, sondern zu Gunsten der Allgemeinheit. Geldstrafen gehen somit an das Gericht, wobei der Richter über die Verteilung der Geldstrafen entscheidet, wie z.B. gemeinnützige Organisationen, Vereine oder Stiftungen mit sozialem Zweck.


    Unberührt davon bleibt der zivilrechtliche Teil. Mit einem Urteil aus der Straftat in der Hand kann der Geschädigte, also das VU, den Anspruch gerichtlich ausurteilen lassen. Urteilssprüche hieraus gehen zu Gunsten des Geschädigten, da hier nicht der Gesetzesverstoß verhandelt wird, sondern der Vertragsverstoß (Leistung ohne Entgelt in Anspruch genommen). Hier dürfte es aber so sein, dass das VU schon im Vorfeld entsprechend aktiv war mit Mahnbescheid und Vollstreckungsurteil (Titel), die Forderung also erstmal weitere 30 Jahre aufrecht erhalten wird und, sofern der Schädiger denn irgendwann etwas pfändbares hat, das EBE nebst Kosten gepfändet oder bezahlt werden kann.

  • Ich bin ebenfalls der Meinung, dass grundsätzlich, also auch bei "Sofortzahlern" Name und Anschrift durch Vorlage eines Ausweispapieres aufgenommen werden soll


    Die RNV (als größter Verkehrsbetrieb im VRN) schafft zum 1.5. stattdessen gleich ganz die Sofortzahlung ab.

  • Die weiter oben vorgeschlagene Staffelung habe ich vor einigen Jahren in Antwerpen vorgefunden, fand ich auch eine gute Idee. Außerdem gab es einen Passus, dass bei manipulierten Fahrkarten o.Ä. sofort der höchste Betrag fällig ist. Auch gut.


    Außerdem könnte man die Regelung einführen, die es in Hamburg gibt (gab?): Wenn ein Fahrschein vorgelegt wird, der aber nicht ausreichend ist, kann das erhöhte Beförderungsentgelt halbiert werden. Konkret weiß ich davon, dass diese Regelung für 2.-Klasse-Fahrschein in der 1. Klasse angewendet wurde. In Frage kommen außerdem Fälle, die auf Unkenntnis oder leichte Fahrlässigkeit hindeuten: Gültigkeitsbereich geringfügig überschritten, Zeitkarte bis gestern gültig, Fernfahrkarte (ohne City-Option) in der U-Bahn o.Ä. Damit würde man den versehentlichen Schwarzfahrern entgegenkommen (und somit höhere Beträge vertretbarer machen) - außer im Fall "übertragbare Zeitkarte zu Hause gelassen", da ist die Beweislage etwas schwierig.

    Glaubst Du einem Wörterbuch, in dem man Müll nicht trennen kann, wohl aber gu-te Freun-de?

  • Gibt noch ein weitere Variante:
    In letzter Minute zum Bahnhof gekommen, und vor die Wahl gestellt, eine Stunde in Kälte und Regen, womöglich auch noch zusammen mit herumlungernden zwielichtigen Gestalten, auf den nächste Zug zu warten oder ohne Fahrschein einzusteigen, sich für Letzeres zu entscheiden.


    Ich überlege sogar schon, mich in so einem Fall direkt bei den Zugbegleitern - sind ja immer im 1. Wagen zu finden und um Nachlösen zu bitten. Und gegegebenenfalls die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes - natürlich abzüglich abzüglich des regulären Fahrpreises + angemessener "Bordzuschlag" ( z.B. 2 €) zu verweigern. Ich finde es nämlich eine Riesen-Sauerei, was uns Fahrgästen zugemutet wird:


    - Keine Möglichkeit, einen Einzelfahrschein im Voraus zu kaufen (geht ja im Fernverkehr auch),
    - keine Möglichkeit, im Fahrzeug einen Fahrschein zu kaufen (die Automaten in der HLB wurden ja auf Betreiben des RMV abgebaut) oder gegen einen Zuschlag z.B. von 2 € von den Zugbegleitern zu kaufen;
    - kein einheitliches System, wo jeweils die Automaten sind, mal am Eingang, mal am Bahnsteig, mal im Bahnhofsgebäude, usw.;
    - mitunter keine Fahrpläne.

  • >[...] Ich finde es nämlich eine Riesen-Sauerei, was uns Fahrgästen zugemutet wird [...]


    Die größte Zumutung für Fahrgäste aber ist es sich an eine vorgegebene
    Uhrzeit zu halten zu müssen! :rolleyes:

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • Ich finde es nämlich eine Riesen-Sauerei, was uns Fahrgästen zugemutet wird:


    ...



    Tut mir leid, aber ich muss mich Darkside da anschließen. Wenn ich mit einem bestimmten Zug/Bus um eine bestimmte Uhrzeit fahren möchte, muss ich pünktlich da sein und alles wie z. B. Fahrscheinkauf einplanen, zumal wenn ich die Begebenheiten kenne.
    Oder ich fahre halt nach Lust und Laune zur Station, kaufe mir meinen Fahrschein und muss dann halt warten, bis der nächste Zug/Bus kommt.


    P. S.: Im RMV kenne ich mich aus, da plane ich die "Fahrkartenkauf-Zeit" entsprechend mit ein. Wenn ich mich in anderen Verkehrsverbünden aufhalte, informiere ich mich vorher im Internet über die Gepflogenheiten. Wenn ich doch mal "auf gut Glück" hinfahre, dann informiere ich mich vor Ort, dann achte ich aber nicht auf spezielle Verbindungen sondern nehme das nächste, wenn ich "mit allem fertig bin".

    Viele Grüße, vöv2000

  • Wenn man Fahrgäste als "Untertanen" und "Beförderungsfälle" ansieht, kann man machen, was man will. Nur darf man sich nicht wundern, wenn sie dann bei jeder sich sich bietenden Gelegenheit dem ÖPNV den Rücken kehren.


    Betrachtet man Fahrgäste als zu umwerbende Kunden, die man dazu bringen will, statt des eigenen Autos die Bahnen des RMV zu benutzen, betrachte ich das, was ihnen vor allem im S- und Regionalbahnbereich geboten wird, als absolute Zumutung:
    - verwahrloste, verdreckte und nach Fäkalien stinkende "Bahnhöfe" mit mangelhaftem Witterungsschutz;
    - fehlende Fahrgast-Informationen, vor allem Fahrplan-Aushänge;
    - Suchspiele für die Fahrgäste, wo denn nun gerade an dieser Haltestelle der Automat steht;
    - ein Tarif, der Vergleiche mit der alljährlichen Steuer-Erklärung nahelegt - zumindest, wenn man nicht gerade innerhalb des jeweiligen Stadtgebietes unterwegs ist;
    - vor allem bei älteren Automaten häufige Mucken wie fehlende Akzeptanz von größeren Scheinen, Geld- und EC-Karten. Und nicht jeder fahrgast hat gerade eine Münzsammlung parat, mit der oder sie für die Brautschuhe spart. :D


    Und wer mit all den Macken nicht zurecht kommt, soll dann auch noch 40, 60 oder 100 € zahlen ? Warum nicht gleich die Hand abhacken wie bei Dieben in Saudi-Arabien ? ?(


    Soll jetzt der Nahverkehrs-Fahrgast wie bei den neuen Fernbus-Linien sich bereits eine Viertelstunde vor Abfahrt an der Haltestelle einfinden, um a) den Automaten zu suchen, b) den Automaten zu verstehen, c) das nötige Kleingeld zusammenzusuchen, um notfalls auch 8,95 € in kleinen Münzen zu bezahlen und d) diese Prozeduren bei den 3 Fahrgästen vor ihm zu beobachten ?


    Wer nicht wie wir regelmäßig RMV fährt und alle Finessen kennt, wird bei diesen Randbedingungen sehr bald entscheiden, mit dem Auto zu fahren:
    - Tankstellen sind sauber und gepflegt und haben meist Personal;
    - Tankstellen sind bereits von weitem zu erkennen und veranstalten keine Suchspielchen, wo zu bezahlen ist;
    - die Bedienung der Zapfsäule ist selbst für Nichtautofahrer einfach zu verstehen;
    - das Preissystem ist sehr einfach: 1 Liter Benzin kosten x €, y Liter das y-fache von v.


    Ähnlich verhält es sich im übrigen auch mit Parkschein-Automaten.

  • - verwahrloste, verdreckte und nach Fäkalien stinkende "Bahnhöfe" mit mangelhaftem Witterungsschutz;



    In dem Punkt stimme ich Dir zu.





    - fehlende Fahrgast-Informationen, vor allem Fahrplan-Aushänge;



    Kenne ich jetzt kein aktuelles Beispiel. Da wo ich einsteige, hängen immer Fahrpläne. Will ich Dir aber nicht absprechen, dass es das gibt und ärgerlich wäre es definitiv.





    - Suchspiele für die Fahrgäste, wo denn nun gerade an dieser Haltestelle der Automat steht;



    Kenne ich auch nicht. Mich ärgert es nur ein bißchen, wenn an einer Straßenbahnhaltestelle nur auf einer Seite ein Automat steht und beide Bahnsteige/Haltepositionen versetzt angeordnet sind ( z. B. Ordnungsamt ). Aber den sieht man sehr deutlich.





    - ein Tarif, der Vergleiche mit der alljährlichen Steuer-Erklärung nahelegt - zumindest, wenn man nicht gerade innerhalb des jeweiligen Stadtgebietes unterwegs ist;



    Auch in dem Punkt stimme ich Dir zu. Das geht mir in anderen Verkehrsverbünden aber manchmal nicht anders.






    - vor allem bei älteren Automaten häufige Mucken wie fehlende Akzeptanz von größeren Scheinen, Geld- und EC-Karten. Und nicht jeder fahrgast hat gerade eine Münzsammlung parat, mit der oder sie für die Brautschuhe spart. :D



    Diese Probleme habe ich nur mit den neuen Touchscreen-Automaten.





    Soll jetzt der Nahverkehrs-Fahrgast wie bei den neuen Fernbus-Linien sich bereits eine Viertelstunde vor Abfahrt an der Haltestelle einfinden, ...



    Das verlangt keiner und hat auch keiner gesagt. Du schriebst aber in Deinem obigen Beitrag "in letzter Minute am Bahnhof angekommen". Das kann's ja wohl auch nicht sein, dass die Allgemeinheit erstmal auf Dich warten muss, obwohl alle anderen pünktlich waren und dann auch noch Dein Schwarzfahren subventioniert, weil Dir die Zeit gefehlt hat, eine Fahrkarte zu kaufen.



    Es gibt sicher einige Punkte, die man zwingend verbessern muss, da stimme ich Dir in vielen Deiner Beispiele zu. Jeder sollte aber auch mal sein eigenes Anspruchsdenken überdenken, ob er den ÖPNV als ein gemeinsam genutztes gesellschaftliches Produkt mit gewissen Regeln und Gepflogenheiten akzeptiert oder als sein persönliches Taxi sieht, bei dem er als Fahrgast fast sämtliche Bedingungen diktiert.



    Fahrgäste sind keine Untertanen oder Beförderungsfälle, es sind Gäste, aber leider benimmt sich nicht immer jeder so.

    Viele Grüße, vöv2000

  • Kenne ich auch nicht. Mich ärgert es nur ein bißchen, wenn an einer Straßenbahnhaltestelle nur auf einer Seite ein Automat steht und beide Bahnsteige/Haltepositionen versetzt angeordnet sind ( z. B. Ordnungsamt ). Aber den sieht man sehr deutlich.

    Hmmm, vielleicht verstehe ich das Beispiel falsch, aber am Ordnungsamt stehen insgesamt 3 Automaten. 2 stadteinwärts und 1 stadtauswärts.

  • Zitat

    Das kann's ja wohl auch nicht sein, dass die Allgemeinheit erstmal auf Dich warten muss, obwohl alle anderen pünktlich waren und dann auch noch Dein Schwarzfahren subventioniert, weil Dir die Zeit gefehlt hat, eine Fahrkarte zu kaufen.


    Ich sehe es auch nicht so, beliebiges Anspruchsdenken hochzuhalten. Aber es gibt genug typische Situationen, in denen ich "in letzter Minute" auf den Bahnsteig komme:


    - Fahrradtour oder Wanderung von zu Hause oder einem beliebigen Ausgangsort zu einem anderen Bahnhof. Plötzlich kommt schlechtes Wetter auf, das mich zwingt, die Tour vorzeitig zu beenden. Soviel Voraussicht habe ich schon, noch vor dem Regen zur Haltestelle zu kommen.


    - Besuch irgendwo, bei der Ankunft schaue ich auf den Abfahrtsplan, wann die Züge zurückfahren. Leider fehlt der an manchen Bahnhöfen, z.B. öfters in Zeilsheim (eigenartigerweise dort nur bei der S-Bahn, nicht bei den Bussen :D ).


    - Ich kenne die Abfahrtszeiten, aber leider haben gerade mal wieder die Züge (Taktfolge - 10 Minuten) Verspätung. Dann hillft auch die rechtzeitige Ankunft an der Haltestelle nichts, da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass mein planmäßig erst in 10 Minuten kommender Zug auch eine größere Verspätung hat.


    Ich erwarte auch nicht, dass der Zug meinetwegen 2 - 5 Minuten wartet. Aber ich erwarte, dass mir die Möglichkeit gegeben wird, mein Ticket im Voraus zu kaufen oder gegen einen angemessenen Nachlöse-Zuschlag (damit meine ich 1 - 2 €, z.B. den im RMV-Tarif ohnehin bestehenden "Zuschlag") im Zug zu erwerben. Beides geht in anderen Verbünden auch. In der Region Braunschweig-Harz und beim VRR gibt es 4er oder 10er Karten. In Köln und anderswo gibt es Automaten in den Zügen - auch bei der DB. Nur beim blöden RMV nicht. Warum geht in Südhessen nicht, was etwa in der Region Magdeburg geht ? ?(


    Und auch, wenn immer das Argument der Entweder genannt wird: Irgendeine technische Möglichkeit sollte es geben, im Vorverkauf erworbene Fahrkarten zu entwerten. Notfalls per Hand und Kugelschreiber - wie beim Interrail. :D Andere Möglichkeit: Ich kaufe mir im Voraus im Internet wie bei der Bahn für meinen gewünschten Zeitpunkt meine Fahrkarte, meinetwegen von Oberursel-Hohemark nach Frankfurt-Niederursel für heute Nachmittag um 19 Uhr. Vielleicht könnten die Gültigkeitsregeln etwas flexibler werden und mich nicht exakt auf den Zeitpunkt "19 Uhr" sondern z.B. auf "!8 - 24" festgestellt werden. So hoch ist die Wahrscheinlichkeit auch nicht, dass massenhaft die Fahrgäste diese Flexibilität missbrauchen, tun sie ja bei DB-Fahrkarten auch nicht. Letzte Möglichkeit: Wir schießen uns dem VRN an, der sich dann VRMN nennt! :thumbsup:

  • Hmmm, vielleicht verstehe ich das Beispiel falsch, aber am Ordnungsamt stehen insgesamt 3 Automaten. 2 stadteinwärts und 1 stadtauswärts.



    An der Haltestelle der 21 nach Stadion hatte ich den mal vergeblich gesucht. Entweder kam da nachträglich einer hin oder es lag an mir, dass ich ihn nicht gefunden habe. :huh:


    Ost-West-Express:


    Nach Deinem letzten Post und Deinen Erklärungen sehe ich, dass wir prinzipiell gar nicht so weit entfernt sind mit unseren Gedanken. ;)

    Viele Grüße, vöv2000

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