Falschparker in Oberrad

  • An der bekannten und "beliebten" Stelle in Oberrad, Offenbacher Ldstr. 309/311 (REWE Getränkemarkt), behinderte ein falsch abgestellter PKW die Linien 15 & 16 von ca. 19:05 bis 19:55. Die Linie 15 wurde am Südbahnhof vorzeitig gewendet, die Linie 16 fuhr Dreispitz am Lokalbahnhof. Ein SEV/T wurde vom Lokalbahnhof bis Stadtgrenze Offenbach eingerichtet.

  • Hallo,


    ich habe das ganze am Südbahnhof und Lokalbahnhof mitbekommen. Von dem Falschparker waren drei Züge der Linie 15 (Kurse 6 / R 018, 1 / S 236 und 2 / R 002) und drei Kurse der Linie 16 (Kurse 1 / S 222, 2 / R 013 und 3 / S 234) betroffen. Am Lokalbahnhof war die Dreispitzwende zunächst nicht möglich, weil sich Kurs 4 der Linie 16 bei Auslösung der Sperrung bereits in der Haltestelle befand, und der nachfolgende Kurs der Linie 16 eine Rückwärtsfahrt in die "klassische" Dreispitzwende verhinderte. So musste der Kurs vier über das mittlere Gleis wenden, und behinderte dadurch nicht nur seinen Nachfolger, sondern auch mehrere Kurse der Linien 14 und 18. Erst danach konnte eine "geregelte" Dreispitzwende ohne Behinderung der anderen Linien erfolgen.


    Als erster Kurs konnte Kurs 8 wieder in Richtung Oberrad / Offenbach weiter fahren.


    Der letzte Kurs der Linie 15, der nach Offenbach fahren sollte, wendete am Südbahnhof. Danach fuhren die Züge der Linie 15 planmäßig nur bis Südbahnhof. Der Fahrer handelte umsichtig und schickte seine Fahrgäste bereits dort zum Regionalverkehr, bzw. zur S-Bahn (über Ostendstraße zum Mühlberg bzw. nach Offenbach).


    Ca. 200 Personen mussten während der Sperrung vom Lokalbahnhof in Richtung Offenbach / Oberrad per SEV/T transportiert werden. Im Einsatz waren ca. 20 Taxen, somit mussten sich viele Fahrgäste Alternativen suchen. Sie fuhren dann z.B. zum Südbahnhof, und dann per Regionalverkehr nach Offenbach Hbf. Den Oberrädern half das nicht.


    Wie Fahrgäste mitteilten, die mit den Taxen aus Oberrad kamen, blockierte der Falschparker beide Richtungsgleise.


    Grüße ins Forum
    Helmut

    You'll Never Ride Alone.

    Einmal editiert, zuletzt von Helmut ()

  • Wie Fahrgäste mitteilten, die mit den Taxen aus Oberrad kamen, blockierte der Falschparker beide Richtungsgleise.


    So ein Quatsch, da müßte der Falschparker ja entweder quer über die Gleise geparkt haben, oder sich genau in die Mitte der Offenbacher Ldstr. gestellt haben. ?(


    Es war definitiv nur die stadteinwärtige Richtung blockiert.

  • Die Stadt Frankfurt braucht 50 Minuten um ein Fahrzeug abschleppen zu lassen? Krass...
    Was mir gerade als Frage einfällt: Können alle betroffenen 200 Fahrgäste den Falschparker eigentlich bezüglich Schadenersatz und ggfs. Schmerzensgeld in Regress nehmen? Immerhin ist das ja quasi Nötigung, was der Falschfahrer da getan hat.
    Dass die VGF die Kosten in Rechnung stellen wird, da setze ich jetzt einfach Mal voraus.

    "You shouldn't take life to seriously. You'll never get out alive." (Van Wilder, Party Animals)

  • Wenn ich überlege, welche Meldewege das geht, dann dürften 50 min schon gut passen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Darkside ()

  • In Frankfurt kostet das Abschleppen ca. 225,00 €, das Umsetzen an Ort und Stelle ca. 130,00 €. Es können Nacht- und Wochenendzuschläge hinzukommen; ferner 60,00 € Verwaltungsgebühren der Verkehrsüberwachung (bin mir aber nicht ganz sicher) sowie ein Bußgeld (unzulässiges Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen mit Behinderung, § 12 II StVO) von 35,00 € plus Gebühren. Ob und was die VGF verlangt, weiß ich nicht, würde mich aber auch interessieren. Schadenersatz von Fahrgästen ist im Prinzip möglich, aber in concreto eher schwierig durchzusetzen (Kategorie "lohnt sich nicht").

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Fehlerteufel

  • Es würde mich nicht wundern, wenn man die Erstattungen die im Rahmen der 10-Minuten-Garantie anfallen, dann auch dem Autofahrer anlastet. Da kann sich auch einiges summieren.


    Generell ist die Parksituation hier momentan sehr angespannt. Man hat an der Balduinstraße nicht nur die Haltestelle verlegt sondern auch großflächig Parkplätze gespert. Im Vorbeifahren geschaut tut sich da aber nichts im Sinne von Bauarbeiten.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Zitat: "Die Bahnfahrerin hatte in dem Zeitraum, bis das Auto abgeschleppt werden konnte, Taxis für die Fahrgäste gerufen."


    Das ist Blödsinn. Ob ein SEV (egal ob -T oder -B) eingerichtet wird entscheidet nicht das Fahrpersonal, sondern die Betriebsleitstelle.

  • Das ist Blödsinn. Ob ein SEV (egal ob -T oder -B) eingerichtet wird entscheidet nicht das Fahrpersonal, sondern die Betriebsleitstelle.


    Danke - wenn Du es nicht geschrieben hättest, hätte ich es hier hinterfragt. Konte und wollte ich mir gar nicht vorstellen.


    Leider jedoch ist die journalistische Qualität der Ergüsse aus der Bertramstraße in den letzten Jahren stetig gesunken. Könnte natürlich auch daran liegen, dass der einfache Leser / Hörer / Zuschauer nur noch mit Dummbrot gefüttert werden möchte und man sich intellektuell nach unten angepasst hat, um niemand an den Privatfunk zu verlieren.
    Passt irgendwie zur zunehmend dummschwätzenden Gesellschaft - schade nur, dass die sich dann mit Dummgeschwätz auch noch auf so Medien wie die hessenschau berufen können.


    Ich bin ja nach wie vor für den Einsatz von mobilen Schrott-Pressen.


    Wäre es nicht erstmal sinnvoll, die Einsatzfahrzeuge der Polizei mit mobilen Führerschein-Schreddern auszustatten? Wäre günstiger und sinnvoller. :D8)

  • Oops,- da war jemand schneller,- ich hatte diese Meldung in den passenden Thread aus 2013 eingefügt und stehe nun in einer Staubwolke: ;)
    FNF
    Vielleicht können die Admins diesen Thread dem ursprünglichen hinzufügen.

    Zusammengeführt.

    Gruß Tommy

  • Danke,- hat dieses Urteil nun weitreichendere Folgen dahingehend, dass der Abschlepper nun schneller geholt werden kann, wenn ein Auto die Gleise blockiert?
    Denn ich meine, dass sich die VGF momentan schwer tut sofort den Abschlepper zu holen, da die Rechtslage nicht so ganz eindeutig ist.

  • Denn ich meine, dass sich die VGF momentan schwer tut sofort den Abschlepper zu holen, da die Rechtslage nicht so ganz eindeutig ist.


    So uneindeutig ist die Rechtslage gar nicht. Wenn Du in Eigenregie ein Fahrzeug von Deinem privaten Grundstück (z.B. Parkplatz) abschleppen lässt, ist es Zivilrecht. Nun hat die Sache aber einen Haken: Blockiert wird eine öffentliche Straße, die der VGF nicht gehört, sondern die sie lediglich nutzen darf. So leicht kann man da also nicht privat abschleppen. Da muss schon ein Amt oder eben die Polizei eine entsprechende Anordnung erteilen.


    Ich bin kein Jurist und dies ist keine Rechtsauskunft, sondern meine private Meinungsäußerung.