An der Rechtslage bezüglich Abschleppen ändert sich nichts.
Aber die daraus entstehenden Kosten, vor allem SEV-T oder 10min Garantie? dürfen in Rechnung gestellt werden.
Falschparker in Oberrad
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- [Verkehrsmeldung/Betriebsstörung]
- tamperer
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Auf welcher Rechtsgrundlage dürfte die VGF denn in Eigenregie einen Abschlepper für das Umsetzen eines PKW vom öffentlichen Grund beauftragen?
Hat die VGf hoheitliche Aufgaben, die ich noch nicht kenne? -
Die Leitstelle der vgf ruft die Polizei, diese stellt eine Verkehrsbehinderung durch das falsch geparkte Fahrzeug fest und veranlasst dessen Entfernung.
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Naja die VGF kann, wie jeder Privatmann auch, schon im öffentlichen Verkehrsraum Abschleppen lassen, muss aber entsprechend in Vorleistung treten. Das Geld kann dann im Zweifel wieder erstritten werden.
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die VGF kann, wie jeder Privatmann auch, schon im öffentlichen Verkehrsraum Abschleppen lassen
Jetzt muss ich aber mein juristisches Basiswissen bös' auffrischen und nach der Rechtsgrundlage forschen, im öffentlichen Verkehrsraum nach eigener Maßgabe Abschleppaufträge zu fremdem Eigentum zu erteilen.Dass die Kostenfrage eine zivilrechtliche ist, ist unbestritten. Aber wie Du dazu denkst, wenn ich Dein Auto spontan umsetzen lasse, das würde mich schon interessieren. Da wäre der Lust und Laune der Bau- und Umzugsunternehmen ja Tür und Tor geöffnet. Ist es aber nicht; selbst bei ordnungsgemäß vorher aufgestellten (amtlich erlaubten) Halteverbotsschildern muss beim blockierenden Fahrzeug erst das Ordnungsamt anrücken.
Bitte korrigiere mich - aber dann bitte mit Quellenangabe -, wenn mein Wissen veraltet ist.
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Ich glaube , dass driftet in Wortklauberei ab.
Wenn ich dafür sorge (über welche Behördeauch immer), das ein Auto abgeschleppt wird, ist doch als veranlassen zu verstehen , auch wenn es formaljuristisch nicht das richtige Wort ist. -
Zitat: "Der Beklagte vertrat die Ansicht, dass ein Schadensersatzanspruch daran
scheitere, dass kein gezielter Eingriff in den Gewerbebetrieb der
Klägerin vorlag und die Klägerin sich mit dem Abschleppen zu viel Zeit
gelassen habe."Also wenn das Blockieren einer Straßenbahn nach Ansicht des Beklagten kein gezielter Eingriff sein soll, was denn bitte dann? Und das es mitunter 45 - 60 Minuten dauern kann - nachdem es erst mal 20 - 30 Minuten dauert, bis die Polizei vor Ort ist und das Abschleppen veranlaßt - bis ein Abschleppwagen eintrifft, ist auch nichts Neues.
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Meine Frage zielte darauf ab, ob es nun Dank dieses Urteils zukünftig einfacher für die VGF ist die Abschleppkosten wieder einzutreiben.
Der gesunde Menschenvestand sagt mir, ein Vollpfosten blockiert die Mobilität vieler anderer. Für die Korrektur seines Fehlverhaltens, die der Fahrer der Straßenbahn / Leitstelle unverzüglich einleiten sollte, sollte Vollpfosten ohne Wenn und Aber zur Kasse gebeten werden können.
Agiert die KVB da nicht etwas regieder, ich meine, dass hatten wir hier schon einmal. -
Es muss freilich unabhängig davon, ob ein Abschleppvorgang vermittels Hinzuziehung des Ordnungsamts bzw. der Polizei ausgelöst wird, belegbar sein, dass durch den Falschparker eine Behinderung, bzw. gegenüber einer Straßenbahn quasi zwangsläufig eine Blockierung, entstanden ist - im Zweifel schadet es deshalb für den Fall eines Rechtsstreits gewiss nicht, aussagekräftige Fotos anzufertigen, egal ob das der Fahrer tut, der naturgemäß als erster am Ort der Blockierung ist, oder z.B. ein Verkehrsmeister, oder wer auch immer sonst.
In jedem Fall kann ich sagen, dass dieses Urteil in unserer Fahrerschaft sehr wohlwollend aufgenommen wurde, soweit ich es heute bereits mitbekam, denn Falschparker sind auch hier in Leipzig ein viel zu häufiger Störfaktor, leider...
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Agiert die KVB da nicht etwas regieder, ich meine, dass hatten wir hier schon einmal.
Die Rheinbahn verteilt seit 15. Juni 2017 Strafzettel. Mehr dazu in Pressemitteilung vom 13.06.2018 und im Rheinbahn Blog.
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Meine Frage zielte darauf ab, ob es nun Dank dieses Urteils zukünftig einfacher für die VGF ist die Abschleppkosten wieder einzutreiben.
Das ist eine Frage der Sichtweise bzw. der Fragestellung. Inwiefern "einfacher"?Das streitige Verfahren zielte ja darauf ab, ob die VGF im Zivilverfahren (!) die entstandenen Kosten - und dabei auch nur den beleghaft beweisbaren Mehraufwand - dem Verursacher (Störer) in Rechnung stellen durfte.
Diese Frage wurde bejaht.
Über die Geschwindigkeit des Vorgangs, sprich: Die Zeitspanne zwischen dem Vorfall und der Rechnungsstellung, musste hier erst gar nicht geurteilt werden. Zumal die VGF anfallende Kosten aus der 10-Minuten-Garantie erst nach Monaten in Rechnung stellen kann (so lange haben die Antragsteller nämlich Zeit, ihre bewilligten Anträge in bare Münze umzuwandeln). Das war hier aber gar nicht der Fall und damit war diese Kostenart auch gar nicht Verhandlungsgegenstand.
Absicht?Bleibt die Frage: Was meinst Du mit "einfacher"?
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Einfach im Sinne von "da muss erst gar nicht mehr drüber gestritten werden, da das Urteil eine Klarheit bezüglich des einzurichtenden Ersatzverkehrs geschaffen hat"
oder - Einfach bezüglich "Nach Erhalt der Rechnung des Dienstleisters für den Ersatzverkehr diese zuzüglich einer Bearbeitungspauschale einfach an den Verursacher durchreichen"
Ich habe mir den Spaß gemacht und die Urteilsbegründung durchgelesen. Diese ist tatsächlich hoch interessant.
Das Gericht bejaht nämlich den Entzug des Eigentums durch dessen Nichtnutzung ( man lese und staune!) und grenzt damit deutlich gegenüber dem sonst in ähnlich gelagerten Fällen eher greifenden Vermögensschaden ab. Da der Eingriff des Autofahrers in den Tramverkehr durch sein Fehlverhalten jedoch so schwerwiegend war, dass die VGF ihr Eigentum faktisch nicht mehr nutzen konnte und es ihr hiermit im betreffenden Streckenabschnitt nicht nur partiell, sondern vollständig entzogen war, war der Ersatzverkehr und die Weitergabe der daraus enstehenden Kosten in diesem Fall vollkommen gerechtfertigt.
Eigentumsentzug durch Nichtnutzung, auf den Trichter muss man auch erst mal kommen. Da lernt sogar der alte Kaufmann mit Ausbildung in Vertrags- und Schadenersatzrecht noch was hinzu.Ganz klare Ansage: Ich find's gut, dass so geurteilt wurde und dass da jetzt Zahlemann & Söhne angesagt ist. Auch die "allgemeine Aufwandspauschale" in Höhe von 25 Euro (lachhaft!) wurde vom Gericht anstandslos durchgewunken.
Das soll jetzt natürlich kein "einfacher" in dem Sinne bedeuten, dass man mal so im hoppladihopp-Verfahren schnell einen Ersatzverkehr einrichten lässt, wenn die Störung relativ schnell beseitigt werden kann. Das Gericht hat sich dieser Sache in bemerkenswerter Gründlichkeit angenommen und der VGF bescheinigt, weder voreilig noch nachlässig gehandelt zu haben.Zu guter Letzt: Das Urteil ist rechtskräftig.
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Einfach im Sinne von "da muss erst gar nicht mehr drüber gestritten werden, da das Urteil eine Klarheit bezüglich des einzurichtenden Ersatzverkehrs geschaffen hat"
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Uli Nobbe:
ZitatEinfach im Sinne von "da muss erst gar nicht mehr drüber gestritten werden, da das Urteil eine Klarheit bezüglich des einzurichtenden Ersatzverkehrs geschaffen hat"
Genau das meine ich,- Gleis zugeparkt, Abschleppen ohne langes Warten. Dann braucht es u.U. nicht gleich einen Ersatzverkehr.
Uli Nobe:ZitatDa der Eingriff des Autofahrers in den Tramverkehr durch sein Fehlverhalten jedoch so schwerwiegend war, dass die VGF ihr Eigentum faktisch nicht mehr nutzen konnte...
Im Prinzip vergleichbar mit zugeparkter Einfahrt.Aus Tommys verlinktem Rheinbahn Blog:
ZitatDie Dunkelziffer ist also noch viel höher! Von Januar bis Ende Mai dieses Jahres mussten wir allein 181 Mal den Abschleppdienst rufen, weil unsere Busse und Bahnen auf ihren Linienwegen blockiert wurden! Bei diesen 181 Behinderungen waren unsere Straßen- und Stadtbahnen 124 Mal betroffen, in 57 Fällen wurden Buslinien behindert.
Steht das Auto mitten in der Haltestelle, auf den Schienen oder so, dass wir nicht mehr weiterfahren können oder Fahrgäste extrem behindert werden, dann wird unser Verkehrsdienst in jedem Fall weiterhin Abschleppungen einleiten!
Gibt es da Vergleichszahlen aus Frankfurt, oder ist die VGF aus Angst davor, auf den Abschleppkosten sitzen zu bleiben "toleranter" oder wird das wie bei der Rheinbahn praktiziert?
Es geht doch darum, dass jedem bewusst sein sollte "Parkst Du deine Karre im Gleisbereich, kommt der Abschlepper und Du must zahlen" ohne große Paragraphenreiterei. -
Gibt es da Vergleichszahlen aus Frankfurt, oder ist die VGF aus Angst davor, auf den Abschleppkosten sitzen zu bleiben "toleranter" oder wird das wie bei der Rheinbahn praktiziert?
Es geht doch darum, dass jedem bewusst sein sollte "Parkst Du deine Karre im Gleisbereich, kommt der Abschlepper und Du must zahlen" ohne große Paragraphenreiterei.
Im öffentlichen Raum schleppt doch nicht die VGF, sondern Polizei oder Ordnungsamt ab. Und die wissen, wie sie an ihr Geld kommen. Aber deshalb dauert das ganze halt etwas länger. Es wird nicht direkt der Abschleppwagen bestellt, sondern es kommt erst einmal jemand, der sich das ganze anschaut und der dann entscheidet, was man macht. Erst dann wird der Abschleppwagen geholt.