Ein - meiner Meinung nach - Knaller des Europäischen Gerichtshofs in Brüssel: Klauseln in den AGB der Bahngesellschaften, nach denen es bei Verspätungen aufgrund höherer Gewalt keine Entschädigung gibt, sind wirklungslos. D. h. die betroffenen Kunden haben Anrecht auf eine angemessene Entschädigung, wenn z. B. ein Zug wegen Unwetter verspätet ist oder gar ausfällt.
Aus meiner Sicht unverständlich ist jedoch, weshalb solche Klauseln für den Flug- und Busverkehr weiterhin Bestand haben.