Überfahren von Tarifgrenzhaltestellen

  • Hallo,




    mal eine kleine generelle Frage bei der Nutzung von Anschlussfahrkarten über
    den Gültigkeitsbereich der Monatskarte hinaus.




    Folgender Fall: gestern von Darmstadt mit der RB nach Frankfurt gefahren.
    Tarifgrenze ist die S-Bahn-Hst. Frankfurt Louisa. Fahrpreis DA nach FFM normal
    7,60€, Fahrpreis DA nach Louisa lediglich 4,25 weil eben Tarifgrenze. Ich bin
    im Besitz einer Monatskarte für Frankfurt+ GG (PS4), somit auch inkl. der
    Tarifgrenz-Hst. „Louisa“. Also Anschlussticket für die Strecke Darmstadt -
    Louisa gelöst und gemeinsam mit der Monatskarte vorgezeigt. Das wollte der
    Schaffner nicht gelten lassen, da er an der Tarifgrenzhaltestelle ja nicht
    anhalten würde und generell ein Ticket von Abfahrt-Endbahnhof gelöst werden
    müsste. Das wurde mir in der Vergangenheit mehrfach anders gesagt und zudem in bestimmt 100 Fällen (auch anderen Strecken , z.b von Friedberg nach FFM über Berkersheim etc...)
    noch nie zuvor beanstandet. Weiterhin habe ich hier http://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzticket
    nachgelesen, dass eine Tarifgrenze sehr wohl auf freier Strecke sein kann. Leider
    habe ich das auf der rmv.de-Seite nicht finden können. Kann mir da jemand
    helfen mit dem entsprechenden Passus (Link auf der rmv-Seite)bzw. seine Meinung kundtun? Vielen Dank!

  • Ich besitze eine Zeitkarte für das gesamte RMV-Gebiet. Wenn ich beispielsweise nach Koblenz fahren möchte, habe ich schon eine einfache Fahrkarte Lorchhausen-Koblenz (mit BahnCard-Rabatt) gekauft und beide Karten bei der Kontrolle vorgezeigt. Dies wurde bislang stets akzeptiert. Auch dann, wenn der Zug gar nicht an der Tarifgrenze hielt.


    Das ging damals noch mit DB Regio und geht heute mit der VIAS immer noch.


    Innerhalb des Verbunds sollte es doch noch problemloser sein...


    Was kam denn dabei heraus? Du schreibst nur, dass der Zugbegleiter das nicht akzeptiert habe.

  • Ja, danke, so wäre auch mein Empfinden bzw. so haben es mir auch einmal Kontrolleure mündlich bestätigt. Aber das muss doch irgendwo nachzulesen bzw. festgeschrieben sein beim rmv.de :S Habe mit dem ewig rumdiskutiert, bis es dann von seiner Seite aus für dieses einzige Mal nun gerade so ok war, ABER ich hätte es gerne mal irgendwo nachgelesen , denn die Strecke fahre ich oft und DEM SchlaumeierTypen würde ich das beim nächsten Mal auch gerne schriftlich in die Hand reichen. Ganz so unbedarft bin ich in Tariffragen auch nicht, weshalb er wohl keinen Bock auf ne noch längere Diskussion hatte ;).


    O-TON: bei mir fährt niemand mit der PS4 von Damrstadt nach Frankfurt. :wacko:

  • Hallo,
    ich zitiere mal den RMV:


    Zitat

    Start- oder Zielort einer Anschlussfahrt müssen im Gültigkeitsbereich der Zeitkarte liegen; eine gemeinsame Grenzhaltestelle genügt dabei.


    Von daher hat der Zugbegleiter aus meiner Sicht (leider) Recht. Die günstige Variante funktioniert nur bei einer S-Bahn Fahrt,die auch in Louisa hält.


    Quelle

  • Louisa ist in dem Sinne im Gültigkeitsbereich der Zeitkarte, ob nun gehalten wird, oder auch nicht.


    Ich kenne niemanden, der bisher solche Probleme hatte.

  • Hallo,
    ich zitiere mal den RMV:



    Von daher hat der Zugbegleiter aus meiner Sicht (leider) Recht. Die günstige Variante funktioniert nur bei einer S-Bahn Fahrt,die auch in Louisa hält.


    Quelle

    aber das hier "eine gemeinsame Grenzhaltestelle genügt dabei. " sagt doch dann genau das aus, was ich meine. Louisa ist doch Grenzhaltestelle zwischen DA und FFM , was gleich mein abgedecktes tarifgebiet ist, oder?

  • In der Pdf zu den Anschlussfahrkarten steht drin, das die Anschlussfahrkarte zur Zeitkarte für die gesamte Fahrstrecke, also von Start- bis Zielhaltestelle, gilt; ergo muss der Zug an der Tarifgrenzhaltestelle halten. Denn wenn du da nicht zusteigen kannst, kann es auch keine Starthaltestelle sein.
    Die Bezeichnung "Anschlussfahrkarte" finde ich von daher etwas unglücklich gewählt.

  • Die Bezeichnung "Anschlussfahrkarte" finde ich von daher etwas unglücklich gewählt.

    Und wie verhält es sich wenn man keine Anschlussfahrkarte sondern eine normale Fahrkarte besitzt?



    Ich hatte damit jedenfalls noch keine Schwierigkeiten. Eventuell hängt es auch von den Zugbegleitern ab.

  • In der Pdf zu den Anschlussfahrkarten steht drin, das die Anschlussfahrkarte zur Zeitkarte für die gesamte Fahrstrecke, also von Start- bis Zielhaltestelle, gilt; ergo muss der Zug an der Tarifgrenzhaltestelle halten. Denn wenn du da nicht zusteigen kannst, kann es auch keine Starthaltestelle sein. ...


    Volle Zustimmung. Bezüglich Erzhausen (4085, Übergangstarifgebiet auch zu TG 35) ist die Situation gleich wie bei Louisa. Du hast eine Zeitkarte PS 3 für TG 40 und willst von FFM zurück nach Darmstadt. Dann muss bei Fahrt ab FFM mit VIAS oder RB 60 die Anschlußfahrkarte bis TG 40 gelöst werden. Bei Fahrt mit der S-Bahn nur bis Erzhausen.

  • Viel lustiger wird so etwas aber noch, wenn die Tarifgrenze zwischen zwei Haltestellen liegt. Das Problem hatte ich mal: Zeitkarte (Semesterticket) für den kompletten Verbund, Verbundgrenze liegt zwischen zwei Haltestellen und dann habe ich mir eine Tageskarte des Nachbarverbunds als "Anschlussfahrkarte" geholt. Damit war theoretisch meine komplette Fahrstrecke abgedeckt. Funtioniert auch fast immer, einmal hat ein Schaffner damit aber massive Probleme gehabt. Mit dem musste ich 25 Minuten darüber diskutieren...und bis ich meinen Ausstiegsbahnhof erreicht hatte :D

  • Also beim Würzburger Semesterticket funktioniert es definitiv nicht, dort gilt das Ticket definitiv nur bis zum letzten Halt im (leider sehr kleinen) Verbund, wo der Zug auch tatsächlich hält. Ab dort braucht es dann eine reguläre DB-Fahrkarte.
    Dies wird aber auch relativ eindeutig und mit Beispiel so erläutert, nicht so schwammig wie im RMV...

  • Ich war immer der Ansicht, dass man sich Tarifgebiete kauft.


    Ich hatte eine lange Zeit eine Zeitkarte für den Kreis Offenbach (36 komplett).


    Somit war meines Erachtens das mühlheimer Tarifgebiet bis zur Grenze zum hanauer frei.


    Daher kaufte ich mir immer eine Einzelfahrt nur für Hanau, wenn ich von Hanau nach OF wollte. Da ja die Hanauer Einzelfahrt genau bis zur Grenze zwischen Steinheim/Main und Dietesheim galt und genau ab da meine normal Monatskarte...
    Das war aber noch zu Zeiten vor der Anschlussfahrkarte...


    Das ist nicht komplett definiert, oder?
    Aber was nicht ausdrücklich verboten ist, ist dann doch erlaubt?!?

  • Das ist eben die Frage mit solchen virtuellen Tarifgrezen. MIr hat es mal einer so erklärt, daß man eben für das Überfahren der gedachten Linie, wenn sie auch nur 1cm ist eine extra Fahrkarte braucht. Leider ist das in jedem Verbund anders geregelt.


    Also wenn ich eine Monatskarte für Frankfurt (50) habe, und mit der S-Bahn von Offenbach nach Frankfurt fahre, reicht es wenn ich eine Anschlußfahrkarte bis für Offenbach (36) bis zum Kaiserlei löse, weil die Station zu beiden Tarifgebieten gehört. In der anderen Richtung müsste ich am Kaiserlei aussteigen, um mir eine Anschlußfahrkarte zu kaufen.
    Fahre ich hingegen mit dem Regionalexpress, die relativ kurze Strecke vom Südbahnhof nach Offenbach Hbf (oder umgekehrt) brauche ich einen Anschlußfahrschein für beide Tarifgebiete. So ist das eigentlich mit der Anschlußfahrkarte gedacht. Sie ist eine ermässigte Fahrkarte für die gesamte Strecke. Das es Stationen gibt, die auf der Tarifgrenze liegt (wie Kaiserlei und viele andere) ist dann halt ein Glücksfall.
    Das die Tarife teilweise sehr ungerecht sind (siehe Oberrad - Offenbach oder Offenbach - Fechenheim) ist auch den Verantwortliche da oben bekannt. Zur Zeit wird daran gearbeitet, ein neues Tarifsystem zu entwickeln, daß eben solche Ungerechtigkeiten ausgleicht. Ich habe allerdings die Befürchtung, daß es dadurch noch komplizierter wird und evtl. der Datenschutz (E-Ticket) auf der Strecke bleibt.

    Capri-Sonne heisst jetzt "Capri Sun". :( Sonst ändert sich nix. Der "alte" Name muss wieder her ! ;(

  • Hallo,


    da ich in Darmstadt studiere und in Aschaffenburg wohne kenne ich dieses Problem leider sehr gut.
    Allerdings gibt es bei uns auch eine Homepage die das Verfahren relativ gut erklärt.


    Das Linksymbol geht irgendwie nicht... muss ein Mod bitte dann richten... Danke
    http://www.asta.tu-darmstadt.d…e/angebote/semesterticket



    unter dem Abschnitt "Wenn ich über die Grenzen vom Semesterticket hinaus fahren möchte?" steht dort, dass der Zug am Grenzbahnhof gar nicht halten muss und mann trotzdem nur eine Fahrkarte ab dem letzten (hier hessischen) Ort kaufen muss. Beispielsweise bei mir Babenhausen oder aus Frankfurt, Großkrotzenburg, obwohl auch hier der RE nicht hält.
    Bisher hat dies auch immer so einwandfrei funktioniert. Lediglich einmal hat ein Kontrolleur, in dem nach Nürnberg durchgebundenen Doppelstockzug, dies nicht gewusst und aufs Messer diskutiert, bis sich auch andere Fahrgäste eingemischt haben. Dann hatte ich dort auch keine Probleme.

  • wie kommt man am einfachsten an ein verbundübergreifendes Ticket?
    An der Grenzhaltestelle aussteigen und eine Fahrkarte lösen ist suboptimal, muss man danach mindestens eine halbe Stunde warten, teilweise sogar 2h? Eine Fahrkarte für die gesamte Strecke zu kaufen, sehe ich nicht ein, wenn ich z.B. nach Siegen will, im gesamten RMV-Gebiet mein Semesterticket gilt und für die paar km ab Dillbrecht 20 Euro zahlen soll?


    Wahrscheinlich gibt es ja noch nicht einmal eine einheitliche Regelung, hat man ja ein RMV-Ticket und begibt sich mit dem in ein anderen Verbund, bei dem ganz andere Regeln gelten. Z.B. kann ich mir vorstellen, dass der RNN andere Regeln hat als der VRN. Oder gibt es mittlerweile z.B. ein einheitliches Handyticket?

  • auf den Hinfahrten nehme ich mir in der Regel die Zeit, die Tarifgrenzen - z.B Berkersheim (Friedberg), Mainkur/Kaiserlei(Hanau bzw. OF), Louisa(DA), Hocheim (MZ/WI) usw. anzufahren, denn da ist die Sachlage ja auch klar. Auf dem Rückweg (meist abends) sieht das aus Zeitgründen zumeist anders aus. Werde das auch weiterhin wie gehabt praktizieren mit dem Überfahren und hoffen, dass es bald eindeutig geregelt ist....sollte es dann offiziell nicht mehr erlaubt sein, dann gehts eben nicht und die Route muss ggf. angepasst werden oder eben tiefer in die Tasche (is man ja gewohnt) gegriffen werden

  • Sollte von dir das "erhöhte Beförderungsentgelt" verlangt werden, hast du ja immer noch die Möglichkeit dich bei DB Regio zu beschweren und auf Kulanz zu hoffen. Einen Versuch wäre es wert. Normalerweise geht die Deutsche Bahn mit ihrer Kundschaft nett um.

  • auf den Hinfahrten nehme ich mir in der Regel die Zeit, die Tarifgrenzen - z.B Berkersheim (Friedberg), Mainkur/Kaiserlei(Hanau bzw. OF), Louisa(DA), Hocheim (MZ/WI) usw. anzufahren, denn da ist die Sachlage ja auch klar.

    steigst du dann dort aus, ziehst eine Fahrkarte und fährst mit dem nächsten Zug eine Viertelstunde/halbe Stunde weiter?

  • steigst du dann dort aus, ziehst eine Fahrkarte und fährst mit dem nächsten Zug eine Viertelstunde/halbe Stunde weiter?


    Ja, genau so mache ich das. Bis zu ner halben Stunde nehme (halbwegs) gerne in Kauf. Ne Stunde würde ich deswegen nicht warten

  • Wozu, denn genau dafür gibt es ja die Anschlußkarte.
    Im Fahrplanbuch für Ffm gibt es Passus mit der Grenzhaltestelle gar nicht. Beispielweise gibt es bei der S2, S5, SE12 Tarifgrenzen ohne "Grenzhaltestelle". Nach gewisser Auslegung dürften die Anschlußkarten für diese Strecken nicht gelten und es müßte entweder ein Einzelfahrschein für die Gesamtstrecke (mit doppelter Bezahlung) oder ein zweiter Einzelfahrschein gekauft werden, nur müßte dabei die Tarifgrenze zu Fuß überqert werden (also Fußmarsch Ff-West bis Steibach)


    Ich persönlich werde bei meinen Anschlußfahrten weiterhin auch nicht auf die RE Benutzung verzichten oder Deine Aussteigemethode benutzen.
    Wäre mal Interessant, was ein Kontrolletti überhaupt machen würde. Strafe aufbrummen? Bei Unkooperation die BPol rufen?