„Die Fahrscheine bitte!“ VGF intensiviert Kontrollen. [war: Abgangskontrollen am Grüneburgweg]

  • Habe ich in letzter Zeit in div. Linien schon gesehen.


    Die VGF lügt sich ins Hemd und verweist auf Fahrgastzählungen :rolleyes:

    Bei Fahrgastzählungen sind die sonst bekannten Prüftrupps in Zivil unterwegs, sie kontrollieren nur den Fahrschein (Statisktik), Schwarzfahrer werden meistens freundlich des Fahrzeugs verwiesen und sollen nachlösen. Das wird seit Jahren so gehandhabt.

  • Bei Fahrgastzählungen sind die sonst bekannten Prüftrupps in Zivil unterwegs, sie kontrollieren nur den Fahrschein (Statisktik), Schwarzfahrer werden meistens freundlich des Fahrzeugs verwiesen und sollen nachlösen. Das wird seit Jahren so gehandhabt.

    Da habe ich die Tage aber anderes gesehen.
    Ich glaube kaum, dass ein Trupp Fahrgastzähler von Schwarzfahrern den Ausweis zur Adressnotierung verlangt.

  • Da habe ich die Tage aber anderes gesehen.
    Ich glaube kaum, dass ein Trupp Fahrgastzähler von Schwarzfahrern den Ausweis zur Adressnotierung verlangt.

    Seit ende letzten Jahres kontrolliert außerdem die Firma Eufinger in Zivl. bzw. in unauffälligen schwarzen Jacken mit kleinem unauffäligem Logo insbesondere radikal in Bussen, diese sind direkt von der traffiQ beauftragt, zum ersten Mal auch in den Nachtbussen. Diese Kontrolleure kontrollieren außerdem im Auftrag in den S-Bahnen.

  • Auch wenn du es scheinbar nicht wahrhaben möchtest: Es gibt KEIN Gesetz, welches verbietet Fahrscheinkontrollen in Zivil auszuführen. Das was du zitierst und scheinbar bemängelst, ist eine Information zu den Fahrgastzählern und ist nicht auf die Fahrscheinkontrollen zur Ermittlung und Ergreifung von Schwarzfahrern bezogen.

    Lunatic-Driver/Luna Dorian
    "Das Leben ist ein Schatten und der wandert,
    ein armer Spieler nur, der seine Stunde auf einer Bühne auf- und abgeht und sich quält,
    und dann ist er verscholln.

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  • Auch wenn du es scheinbar nicht wahrhaben möchtest: Es gibt KEIN Gesetz, welches verbietet Fahrscheinkontrollen in Zivil auszuführen. Das was du zitierst und scheinbar bemängelst, ist eine Information zu den Fahrgastzählern und ist nicht auf die Fahrscheinkontrollen zur Ermittlung und Ergreifung von Schwarzfahrern bezogen.

    Die Prüfdienste könnten sogar nackt die Fahrkarten verlangen, wenn sie sich als berechtigt ausweisen können. :D Der umgekehrte Fall, Dienstkleidung aber kein Ausweis, brachte mir schon mal eine längere Debatte mit einem vorgeblichen Mitarbeiter der DB Sicherheit ein, da ich ihm meine Fahrkarte -mit deutlichem Hinweis darauf, daß er sie sofort zu sehen bekommt, wenn er sich mir gegenüber als Mitarbeiter des Prüfdienstes ausweisen kann- nicht zeigen wollte. Als er einen Kollegen zur Unterstützung herbei rief, der mir seinen Ausweis zeigte, bekam besagter Kollege auch meine Fahrkarte zu sehen... :whistling:


    Ich persönlich halte Kontrollein in Zivil für wesentlich effektiver. Bei den schon bei der Einfahrt in die Haltestelle als Prüfdienst zu erkennenden Gruppen in Dienstkleidung springen 90% der Schwarzfahrer doch sofort raus. Gerne dürften die Kontrollen auch intensiviert werden, und gegen ein gestaffeltes EBE hätte ich auch nichts. Mit jedem neuen Erwischtwerden kostet es das doppelte... 8)

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Der umgekehrte Fall, Dienstkleidung aber kein Ausweis, brachte mir schon mal eine längere Debatte mit einem vorgeblichen Mitarbeiter der DB Sicherheit ein, da ich ihm meine Fahrkarte -mit deutlichem Hinweis darauf, daß er sie sofort zu sehen bekommt, wenn er sich mir gegenüber als Mitarbeiter des Prüfdienstes ausweisen kann- nicht zeigen wollte. Als er einen Kollegen zur Unterstützung herbei rief, der mir seinen Ausweis zeigte, bekam besagter Kollege auch meine Fahrkarte zu sehen...

    Dagegen ist auch überhaupt nichts einzuwenden, das würde ich auch so machen. Bislang habe ich es aber noch nie erlebt, dass sich die Mitarbeiter nicht ausweisen konnten. Wenn man freundlich um den Ausweis bittet, habe ich ihn schon immer zu sehen bekommen, wenn er nicht sowieso direkt an der Weste oder der Hose befestigt war.


    Zum Thema Kleidung: Ich wüsste auch keinen Grund, wieso Kontrollen ohne Dienstkleidung nicht zulässig sein sollten. Ob und falls ja welche Dienstkleidung Mitarbeiter während der Arbeitszeit zu tragen haben, ist Sache des Unternehmens. Lediglich in bestimmten Bereichen gibt es verpflichtende Vorgaben betreffend Sicherheit, Hygiene usw.

  • Dagegen ist auch überhaupt nichts einzuwenden, das würde ich auch so machen. Bislang habe ich es aber noch nie erlebt, dass sich die Mitarbeiter nicht ausweisen konnten. Wenn man freundlich um den Ausweis bittet, habe ich ihn schon immer zu sehen bekommen, wenn er nicht sowieso direkt an der Weste oder der Hose befestigt war.

    Besagter Prüfdienstler hatte seinen Ausweis zu Hause vergessen, wie er sagte, und ich solle ihm doch glauben, daß er vom Prüfdienst ist. Daraufhin bat ich ihn, mir doch einfach zu glauben, daß ich im Besitz einer gültigen Fahrkarte bin. So ziemlich jeder um uns herum hat die Absurdität dieser Situation verstanden, nur Mr. DB Sicherheit nicht, der wie ein Bluthund geifernd mich als Schwarzfahrer sah... 8)

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Ich weiß nicht, ob es heutzutage noch so ist, aber früher stand sogar in den Beförderungsbedingungen, daß das Fahrpersonal ebenfalls berechtigt ist, Fahrkarten zu prüfen.

  • In den Beförderungsbedingungen heißt es: "Der Fahrgast hat die Fahrkarte bis nach Beendigung der Fahrt sorgfältig
    aufzubewahren und sie dem Betriebspersonal auf Verlangen jederzeit zur Prüfung vorzulegen und auszuhändigen...."
    (§ 6 Abs. 2). Ich würde meinen, dass Bus- und Schienenbahnfahrer Betriebspersonal sind, also geht das. Wie früher.

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  • Gerade im Radio gehört - der Prüfdienst in Kassel darf jetzt Namensschilder mit (eindeutigen und beim Arbeitgeber registrierten) Pseudonymen tragen. Dies soll die Sicherheit der Mitarbeiter, insbesondere außerhalb der Dienstzeit verbessern.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Gerade im Radio gehört - der Prüfdienst in Kassel darf jetzt Namensschilder mit (eindeutigen und beim Arbeitgeber registrierten) Pseudonymen tragen. Dies soll die Sicherheit der Mitarbeiter, insbesondere außerhalb der Dienstzeit verbessern.

    Die traffiQ gab den ICB Busfahrern auch Pseudonamensschilder.

  • Die traffiQ gab den ICB Busfahrern auch Pseudonamensschilder.

    Letztlich kann es dem Fahrgast ja auch vollkommen egal sein, ob der Name auf dem Schild wirklich der Name der Person ist oder nicht. Hauptsache bei der Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber wegen Lob oder Beschwerden kann dort zugeordnet werden, welcher Mitarbeiter es ist.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Hauptsache bei der Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber wegen Lob oder Beschwerden kann dort zugeordnet werden, welcher Mitarbeiter es ist.

    Hofft man zumindest.


    Vor etwa drei Monaten saß ich im ICE auf dem Rückweg von Berlin nach Frankfurt im Bordrestaurant. Eine Dame, die sich mir gegenüber an den Tisch gesetzt hat, sprach den Restaurantmitarbeiter mit dem Namen auf seinem Namensschild an und dieser reagierte nicht. Nach einiger Zeit, als er begriff, dass er gemeint war, meinte er nur: "Achso, dieses Schild habe ich heute angesteckt."


    Die Dame hat während derselben Zugfahrt noch mehrmals versucht den echten Namen zu erfragen, doch er blieb hartnäckig.


    Kurz bevor ich dann in Frankfurt ausgestiegen habe ich ihn gefragt, ob es denn wenigstens eine Liste bei DB Fernverkehr gebe, wer welche Pseudonamen tragen darf. Aber auch ich habe keine eindeutige Antwort erhalten.


    Mir war es im Prinzip aber egal. Der Mann war höflich und hat mich einwandfrei bedient. Ich habe ihm etwas Trinkgeld gegeben und hatte keinen Grund zur Beanstandung.

  • Zum Thema gibt der Magistrat in der B 196 vom 6.6.2004 Auskunft. Unter Ziffer 1) steht, im Jahr 2013 sei die Fahrausweisprüfung auf den Buslinien neu
    organisiert worden. Der Auftragnehmer habe eine neue Leistungsbeschreibung erhalten. Bis zur Inkraftsetzung dieser neuen Regelung im Jahr 2013 sei die Beanstandungsquote auf unter 1 % gesunken, danach signifikant gestiegen.


    Es steht leider nicht dabei, was 2013 geändert worden war, weshalb ich diesen Absatz nicht ganz verstehe. Da steht doch, nach der Neuregelung sei die Quote gestiegen, also war die Änderung nicht ein Flop, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Das kommt darauf an. Wenn die alte Regelung darin bestand, dass der Kontrolleur einzelne Passagiere aussuchte und befragte und die neue Regelung eine 100%-Sichtprüfung beinhaltet, kann ich mir eine Erhöhung der Beanstandungsquote gut vorstellen.


    Dazu kommt, dass der Sachstandsbereicht eine deutlich erhöhte Anzahl kontrollierter Passagiere ausweist, was meine obige Annahme der erhöhten Kontrolldichte unterstützt.


    Wenn die freie Auswahl der zu kontrollierenden Personen dazu führt, dass immer die üblichen Verdächtigen (Jugendliche, Migranten, etc.) kontrolliert werden, diese aber inzwischen brav Fahrscheine kaufen und die schwarzfahrenden Anzugträger (vermeintlich Jobticketinhaber, "braucht man eh' nicht zu kontrollieren") daneben sitzen und weiterfahren, dann führt die Änderung des Kontrollverfahrens zuverlässig zu einer höheren Beanstandungsquote.