Dass man diese flexibilität braucht, sieht man ja derzeit auf der Linie U7, könnte man andere 25 Meter lange Wagen an die U5-Wagen dranhängen, müssten nicht Kurse mit Vier-Wagen-Zügen sondern es könnten alle Kurse bestückt werden plus einen Mischwagen.
Das zeigt doch, dass die freie Kuppelbarkeit eigentlich noch aus einem anderen Grund Sinn macht:
Ich unterstelle mal, dass der Typ U5-50 bevorzugt wird:
- politisch gewollt (subjektives Sicherheitsgefühl)
- in der Anschaffung (geringfügig) preiswerter
- mit etwas mehr Platzangebot
Betrieblich sind U5-25 wie gesagt trotzdem erforderlich, um "Zwillinge" zu "Drillingen" zu stärken, "Drillinge" bereitzustellen und sie zu "Vierlingen" zu stärken.
Wenn nun die U4- frei mit den U5-Wagen kuppelbar sind, kann man die benötigten Zuglängen auch noch bei einem größeren Anteil an U5-50-Wagen bereitstellen. Ich komme überschlägig auf einen Mindestbedarf an 25-Meter-Wagen von 40 Prozent an der Gesamtwagenzahl (U5-50-Hälften einzeln gezählt). Ich weiß aber nicht, ob das ein realistischer Wert ist.
Der geplante Anteil von U5-25 an den U5-Wagen beträgt 42 Prozent, der Anteil an U4 und U5-25 an der Gesamtwagenzahl beträgt 50 Prozent. Ist meine Schätzung korrekt, könnte man zusätzlich 26 U5-50-Hälften statt U5-25 anschaffen, ohne die betriebliche Flexibilität zu gefährden. Dann müsste man allerdings auch im Regelbetrieb zum Beispiel Dreiwagenzüge aus U5-50 und U4 zusammenstellen.
Grüße ins Forum!