Gibt es nicht gesetzliche Regeln zur Sicherheit des Eisenbahnverkehrs auch vor Astbruch etc. ?
Aber die Sicherheitsvorschriften für den Eisenbahnverkehr beziehen sich nur auf Bahnanlagen, und die enden an der Grundstückgrenze.
tunnelklick hat glaub ich unrecht in diesem Fall. Im Zugfunk-Podcast haben sie mal darüber gesprochen (vermutlich Folge 30).
Wenn ich mich recht erinnere ist Folgendes der Fall:
- Die Bahn darf auch auf Privatgründstücken Bäume fällen, wenn die Sicherheit des Bahnverkehrs akut gefährdet ist.
- Die Bahn ist ein einer der größten Deutschen Waldbesitzer, denen gehört zumindest in vielen Wäldern rechts und links ein Streifen
(- Zur Zeit wird irgendwo ein Gesetz erarbeitet, dass der Bahn mehr Rechte einräumt)
(- Die Bahn selbst plant mehr Waldarbeiter einzustellen)
*Ist Monate her, dass ich das gehört habe, bei den letzten Punkten bin ich mir unsicher ob das wirklich stimmt