Ich denke Du hattest konträr zu manchen Zeitgenossen in diesem Forum richtig verstanden wie das gemeint war. Das Problem ist doch nicht, ob Unternehmen XYZ etwas kompensieren könnte, wenn Unternehmen ABC ein Problem hat. Und ob Firma ABC dann mit XYZ redet oder umgekehrt. Denn warum sollten sie, wenn sie dafür kein Geld bekämen und ihre Mehrleistungen nicht bezahlt würden, wenn sie es denn wollten? Sprich, was hätten sie davon nachdem alle Verkehrsträger per gesetzl. Definition zu reinen Befehlsempfängern degradiert wurden?
Die Aufgabe der Kommunikation zwischen ABC und XYZ obläge in solchen Fällen den Regieebenen, in dem Falle dem RMV als Auftraggeber der S-Bahn und traffiQ als Auftraggeber der Straßenbahn. Der RMV als Zusammenschluß aller beteiligten Städte und Kreise im Verbundgebiet müsste mit der traffiQ als NVO der Stadt Frankfurt kommunizieren, folgende Schritte wären erforderlich:
1.) Problemerkennung, d.h. es müsste ein Handlungsbedarf im Interesse der Fahrgäste erkannt werden.
2.) Wären gemeinsame Strategien zur Problembewältigung zu entwickeln.
3.) Man müsste sich auf eine Option zur Problemlösung einigen (z.B. SEV Müllberg -Südbahnhof)
4.) Müsste Eingung darüber erzielt werden, wer für die Finanzierung des SEV aufkommt
5.) Müsste dieser bei wem auch immer in Auftrag gegeben werden.
Es kann nicht Sache der Stadt Frankfurt (oder der traffiQ) sein, freiwillig und ohne Vergütung SEV oder sonstigen Verstärkerverkehr für die SL 16 in Auftrag zu geben. In der Beziehung hatte es sich die damalige hessische Landeesregierung bei der Inthronisation ihrer Verkehrsverbünde leider etwas zu einfach gemacht, Der RMV wurde nicht berechtigt, in solchen Fällen eine Gesellschafterversammling einzuberufen oder stattdessen der DB (oder einem x-beliebigen anderen Betreiber) das Recht einzuräumen, auf Kosten der Allgemeinheit SEV durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Falls falsch dargestellt, möchte mich einer der Hofheimer Mitarbeiter korrigieren ;).