Nein, Direktvergabe heißt „Wir verzichten als Aufgabenträger auf ein Vergabeverfahren und übergeben den Auftrag an unsere kommunale Verkehrsgesellschaft. Diese kann vom Aufgabenträger hinreichend kontrolliert werden und wird für die Dauer des zu vergebenden Auftrags nicht an anderen Vergabeverfahren außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs teilnehmen“.
Bestimmungen zur Wirtschaftlichkeit kennen die einschlägigen Vorschriften und die EuGH-Rspr hierzu nicht.
Die von dir genannten Auswirkungen sind Folge dessen, dass die HEAGmobilo respektive die HEAG AG in öffentlicher Hand sind und ihre Beschaffungen daher ausschreiben müssen und dass kommunale Unternehmen dank ihrer Trägerschaft ihr Defizit so gering wie möglich halten müssen.