Eine Lokführerin der S-Bahn München gewann jüngst einen Gerichtsprozess, in dem sie eine 23-Jährige, die unter Verweis auf eine vorliegende seelische Erkrankung eine Schuld verneint hatte, auf Schmerzensgeld verklagt hatte. Die junge Frau, die zur Zahlung von 1.500 € verurteilt wurde, hatte einen nächtlichen Suizidversuch im Februar 2012 überlebt, seit welchem die Lokführerin unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leide. Zur Begründung sagte das Gericht:
ZitatFür die Beklagte sei vorhersehbar und erkennbar gewesen, dass sie bei dem Sprung vor den einfahrenden Zug bei dem Zugführer [sic] einen solchen psychischen Schaden verursacht.