SZ – Lokführerin verklagt 23-Jährige nach Suizidversuch

  • Eine Lokführerin der S-Bahn München gewann jüngst einen Gerichtsprozess, in dem sie eine 23-Jährige, die unter Verweis auf eine vorliegende seelische Erkrankung eine Schuld verneint hatte, auf Schmerzensgeld verklagt hatte. Die junge Frau, die zur Zahlung von 1.500 € verurteilt wurde, hatte einen nächtlichen Suizidversuch im Februar 2012 überlebt, seit welchem die Lokführerin unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leide. Zur Begründung sagte das Gericht:

    Zitat

    Für die Beklagte sei vorhersehbar und erkennbar gewesen, dass sie bei dem Sprung vor den einfahrenden Zug bei dem Zugführer [sic] einen solchen psychischen Schaden verursacht.

    Klick.

    Fág an Bealach!

  • Ein gegenteiliges Urteil hätte dazugeführt, daß man die Ärzte hätte verklegen können, wieso so
    sie die Person wegen ihres labilen Zustandes nicht in eine geschlossene Psychatrie eingewiesen haben.....

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
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