Kneeling ermöglicht barrierefreien Ein- und Ausstieg auch beim Omnibus

  • Kürzlich hatte ich in einer Zeitung gelesen, dass Wiesbaden bereits in den dreißiger Jahren seinen Straßenbahnbetrieb eingestellt und den ÖPNV auf Omnibusbetrieb umgestellt hat. Da sollte man doch meinen, dass in Wiesbaden ein ganz vorbildlicher Omnibusbetrieb stattfindet, kann die Stadt doch auf eine sehr lange Tradition beim Omnibusbetrieb zurückblicken.


    Inzwischen ermöglicht eine gelungene Kombination aus Haltestellenbord und Absenktechnik beim Omnibus, sogenanntes Kneeling (=in die Knie gehen), einen barrierefreien Einstieg und Ausstieg beim Omnibus, bei dem lediglich eine Stufe von max. 5 cm überwunden werden muss. Bei geeigneter Haltebordgestaltung ist es möglich, den Omnibus so dicht an den Haltestellenbord heranzufahren, dass auch der Spalt zwischen Bord und Haltestellenkante max. 5 cm beträgt.


    Das bedeutet, das Omnibusbetrieb ebenso barrierefrei gestaltet werden kann, wie Straßenbahnbetrieb, wo Niederflurfahrzeuge in Kombination mit Niederflurbahnsteigen einen barrierefreien Betrieb ermöglichen.


    Wie weit ist ein solcher barrierefreier ÖPNV-Betrieb in Wiesbaden fortgeschritten?

  • Dann wäre keine einzige U-Bahn-Station barrierefrei. Absolut ohne irgendeine Unebenheit funktioniert nicht.


    Ja, habt ihr beide Recht.


    Es ist eben "barrierearm" - oder eben "eine Form" der Barrierefreiheit. Denn Barrierefrei heißt ja nicht nur, dass Rollstuhlfahrer keine Probleme haben sollen, sondern bezieht sich auch auf Leute die schlecht oder gar nicht sehen, schlecht oder gar nicht hören, ....


    Es ist also weit mehr als das "Beseitigen von Stufen".

  • 5 cm sind nicht barrierefrei.


    Einspruch: Barrierefreiheit im ÖPNV ist nicht in cm definiert, in keiner Norm. Das ginge auch gar nicht, weil es notwendige technische Toleranzen geben muss (Federwege, Radabrieb, Reifendruck). Das erklärt, warum der Einstieg in einen unbesetzten nagelneuen U5-Wagen an einer barrierefreien Haltestelle eine Höhendifferenz von bis zu 7 cm haben kann; entsprechendes gilt natürlich im Busbetrieb. Gefordert ist nahezu schwellen- und spaltenloser sowie neigungsarmer Zugang für alle Fahrgäste. Besagte 5 oder 7 cm gelten im ÖPNV nicht als Stufe. Anders in den Bauordnungen, die für Barrierefreiheit im Wohnungsbau nur Schwellen bis zu 2 cm zulassen.

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  • Einspruch: Barrierefreiheit im ÖPNV ist nicht in cm definiert, in keiner Norm.


    DIN 18024-1, "Barrierefreies Bauen an öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen", Abschnitt 15 ("Haltestelle öffentlicher Verkehrsmittel und Bahnsteig").
    Definiert als 3 cm vertikal und horizontal.


    Da die Norm an sich eher schwer (kostenlos und frei zugänglich) zu finden ist, verweise ich mal auf den recht ausführlichen Kommentar der Bayerischen Architektenkammer. Seite 48-54. Der Kommentar geht auch auf bauliche Situationen ein, in denen obiges Maß nicht einzuhalten ist, und nennt Kneeling in Kombination mit Ausfahrrampen zur Spalt- und Höhenüberbrückung als mögliche technische Lösung.

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  • DIN 18024-1, "Barrierefreies Bauen an öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen", Abschnitt 15 ("Haltestelle öffentlicher Verkehrsmittel und Bahnsteig").
    Definiert als 3 cm vertikal und horizontal.

    Genau gelesen stehen besagte 3 cm dort als "wünschenswerte Spaltbreite" (S.50). "Größere Unterschiede sollten durch bauliche oder fahrzeugtechnische Maßnahmen ausgeglichen werden. (S. 51). Diese eher vage Formulierung entspricht dem Anwendungsbereich dieser DIN, die nicht als technische Baubestimmung eingeführt ist (S. 7 Ziffer 2), sie ist also nicht verbindlich, wie zahlreiche andere Normen oder Richtlinien, die über einen gesetzlichen vorgesehenen Erlass des für die Bauordnung zuständigen Landesministeriums als "Technische Baubestimmung" in die Landesbauordnung eingeführt werden können. In der Einführung des Kommentars wird die DIN deshalb auch "nur" als Arbeitshilfe bezeichnet (S.7). Insofern würde ich dabei bleiben, die kategorische Ansage, 5 cm sind nicht barrierefrei, ist nicht zutreffend.

  • Nachtrag: die von kato zitierte DIN 18024 ist ersetzt worden durch eine DIN 18040, deren Teil 3 seit 2013 im Entwurf vorliegt. Danach soll der maximale Höhenunterschied 5 cm betragen.


    Moment, so schnell komme ich nicht mit. Die alte Norm ist außer Kraft und die neue insoweit noch nicht in Kraft??


    Gruß, ULF

  • So ungefähr: die alte Norm (18024) war nie "in Kraft" in dem Sinne, dass sie verbindliches Baurecht war (eingeführte technische Baubestimmung), sie war eine Handlungsempfehlung; und die neue Norm (18040) ersetzt in ihren drei Teilen eine ganze Reihe von älteren Normen zum barrierefreien Bauen; Teil 3 betrifft den öffentlichen Raum; sie ist noch nicht verabschiedet, d.h. noch gar nicht in dem Status eingeführt zu werden; und ob sie dann eingeführt wird, muiss man abwarten. Bitte nicht vergessen, DIN-Normen sind keine Rechtsvorschriften, die in Kraft treten könnten. Immer gilt, dass eine von den Normungsgremien verabschiedete DIN-Norm nur dann rechtliche Verbindlichkeit erlangt, wenn sie - wie bei den Landesbauordnungen - auf der Grundlage eines Gesetzes ausdrücklich zu Landesrecht gemacht (eingeführt) werden (vgl. z.B. § 3 Abs. 3 HessBauO). Die Länder haben aber die Möglichkeit, ihren Vorhabenträgern landesrechtliche Vorgaben zu machen, etwa durch Förderrichtlinien, und dadurch die DINs verbindlich einzuführen (Sachsen hat so was gemacht, von Hessen weiß ich es nicht).

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  • ... noch eine ergänzende Information an den Thead-Ersteller:
    :!: Die letzte Wiesbadener Straßenbahn fuhr am 30.04.1955. Zuletzt waren noch 3 Linien in Betrieb.
    LG. Harald

  • Ja, habt ihr beide Recht.


    Es ist eben "barrierearm" - oder eben "eine Form" der Barrierefreiheit. Denn Barrierefrei heißt ja nicht nur, dass Rollstuhlfahrer keine Probleme haben sollen, sondern bezieht sich auch auf Leute die schlecht oder gar nicht sehen, schlecht oder gar nicht hören, ....


    Es ist also weit mehr als das "Beseitigen von Stufen".


    Erst mal vielen Dank für die schnellen und zahlreichen Antworten. Es ist richtig, dass Barrierefreiheit sich nicht darin erschöpft, dass die Haltestellenkanten hoch genug sind und der Bus sich entsprechend absenkt. Ein anderer Aspekt ist beispielsweise ein Leitstreifen für Blinde. Dazu ein Beispiel, das ich bei einem Besuch in Hameln fotografiert habe.



    Allerdings ist diese Markierung etwas missglückt, weil der Streifen zwar weiß ist, aber ohne schwarzen Rand, der den Kontrast verstärken würde. Das Rechteck beim Haltestellenschild dagegen ist schwarz. Es sollte stattdessen besser auch weiß sein. Der Haltestellenmast ist kein Haltestellenmast sondern ein Laternenmast. Für blinde Menschen besteht hier Verwechslungsgefahr.


    Die folgende Definition von Barrierefreiheit im ÖPNV stammt aus einer Arbeit, die sich mit dem Ein- und Ausstieg bei der Bahn beschäftigt:


    "Was bedeutet Barrierefreiheit?
    Barrierefreiheit an der Bahnsteigkante ist gegeben, wenn a) keine Stufen zu überwinden sind, d. h. der Höhenunterschied zwischen Bahnsteigkante und Wagenbodenhöhe im Einstiegsbereich max. 5 cm beträgt,
    b) der Spalt gering ist, max. 5 cm, und
    c) die Türen
    ausreichend breit sind."



    Quelle: Rainer Engel: Barrierefreiheit an der Bahnsteigkante
    http://www.pro-bahn.de/pbz/articles/104_barriere.pdf


    Maximal 5 cm Spalt und maximal 5 cm Höhendifferrenz beim Ein- und Ausstieg sind auch mit dem Omnibus machbar! Wenn die Voraussetzungen stimmen!
    Wie weit sind diese Voraussetzungen in Wiebaden, der "Omnibushauptstadt der Republik" (?) erfüllt?
    Sind dort die Haltestellenborde ausreichend hoch gebaut?
    Sind Busse in Niederflurbauweise in Betrieb und senken die Fahrer die Busse an allen Haltestellen ab?

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  • sollte auch heißen, dass Behinderte ohne fremde Hilfe Bus und Bahn nutzen können. Wenn ich immer drauf hoffen muss, dass mich das Personal wahrnimmt um mir evtl. eine Rampe auszuklappen sind wir weit weg von der Barrierefreiheit. Wir müssen aber auch ins Auge fassen, dass die Barrierefreiheit an manchen Orten nicht ohne Probleme umsetzbar sein wird. Der Städtetag hat sich zum Ziel gesetzt bis 01.01.2022 den gesmaten ÖPNV barrierefrei zu gestalten, lässt aber in seiner schriftlichen Handreichung schon einiges an Ausnahmen zu. Was geschieht, wenn Haltestellen in einem Bereich liegen, der sich durch die Geometrie nicht anpassen lässt und eine Verschiebung der Haltestellen nicht möglich ist? Lassen wir sie dann weg? Wer trägt die Kosten? Eine Straßenbahnhaltestelle kostet bis zu 250 000€ mit Automaten Sitzgelegeheiten etc.? Es steht fest, dass etwas getan werden muss aber so richtig Gedanken machen sich eigentlich nur wenige Betriebe und Kommunen.

  • >Der Haltestellenmast ist kein Haltestellenmast sondern ein Laternenmast. Für blinde Menschen besteht hier Verwechslungsgefahr.


    Der Mülleimer könnte da auch etwa gedreht werden - wer auf dem anthraziten Quadrat sich positioniert/orientiert kommt diesem
    sehr nahe und stösst sich möglicherweise.

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • Der Städtetag hat sich zum Ziel gesetzt bis 01.01.2022 den gesmaten ÖPNV barrierefrei zu gestalten, ...

    Das ist keine Idee des Deutschen Städtetages, weder die Barrierefreiheit an sich noch der Termin. das ist eine gesetzliche Vorgabe:


    Zitat

    § 8 Abs. 3 PBefG
    ...
    ... (Satz 3: ) Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. ...

    Darauf folgt, es darf auch etwas länger dauern, wenns begründet wird. Nur zwingt diese Vorschrift eben dazu, sich Gedanken zu machen, ob es bis dahin geht und ggf. warum nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Das ist keine Idee des Deutschen Städtetages, weder die Barrierefreiheit an sich noch der Termin. Das ist eine gesetzliche Vorgabe:


    Darauf folgt, es darf auch etwas länger dauern, wenns begründet wird. Nur zwingt diese Vorschrift eben dazu, sich Gedanken zu machen, ob es bis dahin geht und ggf. warum nicht.


    Tunnelklicks Sorge bezüglich der Ausnahme-Regelungen ist nur allzu verständlich. Leider wird aus dem zitierten Absatz auch nicht konkret deutlich, was unter "vollständiger Barrierefreiheit" zu verstehen ist.


    Konkret bezogen auf das Thema "Kneeling ermöglicht barrierefreien Ein- und Ausstieg auch beim Omnibus":
    Mit der richtigen Kombination von Haltestellenbord und Niederflurbus mit Kneelingtechnik ist der "vollständig barrierefreie" Ein- und Ausstieg bereits heute technisch möglich. Aber was heißt das schon?
    Es ist zu befürchten, dass Klapprampen als ausreichende Maßnahme für Barrierefreiheit gewertet werden. (Sind sie meines Erachtens nicht, weil sie ja von jemandem (Busfahrer, Mitreisende) ausgeklappt werden müssen.)
    Ferner ist zu befürchten dass man beim Umbau der Haltestellensich auf einen ca. 16-18 cm hohen Bord beschränken wird. Weniger darf es nicht sein, denn der abgesenkte Omnibus hat immer noch eine Einstiegskanten-Höhe von ca. 25cm, so dass wenigstens 7 cm Höhendifferenz mit der Rampe überwunden werden müssen. Bei 7 cm auf ca. 1 m Rampenlänge beträgt die Steigung 7%. Da die Haltestellenborde für gewöhnlich zum Straßenrand hin abfallen, bzw. die Rampe eventuell etwas länger ist als 1m können die max. 6% Steigung vermutlich gerade noch eingehalten werden.
    Wenn's dumm läuft wird der Umbau der Haltestellenborde auf 18cm Höhe angefangen. Die weniger häufig benutzten Haltestellen fallen unter die Ausnahmeregeln und werden erst später umgebaut. Und die Klapprampe wird als ausreichende Barrierefreiheit gewertet.


    Tatsächlich notwendig wären dagegen entweder Haltestellenborde, die mindestens 20 cm hoch sind. Oder Busse, die sich auf eine geringere Höhe als 25 cm absenken können. (Wenn man 5cm Höhendifferenz als vollständig barrierefrei bewertet, dann würden 20 cm hohe Haltestellenborde und auf 25 cm Höhe abgesenkte Busse reichen.) Hier in Hannover werden nach meiner Beobachtung und entsprechenden Nachfragen nur 16 bis 18 cm hohe Haltestellenborde gebaut. Das sind 2-4 cm zu wenig. Aber wer weiß? Vielleicht werden sich die Omnibusse der Zukunft auch noch stärker absenken können? Dann könnten möglicherweise 16 bis 18 cm hohe Borde ausreichen.
    Allerdings muss dann noch gewährleistet sein, dass der Omnibusfahrer an jeder Haltestelle kneelt. Und zwar nicht nur deshalb, um möglicherweise behinderten Fahrgästen den barrierefreien Zugang zu ermöglichen, sondern weil davon alle Fahrgäste profitieren können.
    Außerdem wäre die Vorstellung etwas absurd, dass ein Fahrgast das Kneeling beim Omnibusfahrer extra anfordern muss und der erst dann tätig wird, wenn ihm ein Behindertenausweis mit dem Vermerk G (= Einschränkung des Gehvermögens) vorgezeigt werden kann.


    Barrierefreier Ein- und Ausstieg beim Omnibus ist also heute schon möglich, aber leider sieht es danach aus, dass diese Option verschlafen wird, anstatt die Gunst der Stunde zu nutzen.


    Und vielen Dank für den Hinweis auf den § 8 des PBefG, tunnelklick! Hier ein Link dahin: http://www.gesetze-im-internet…desrecht/pbefg/gesamt.pdf

    3 Mal editiert, zuletzt von Anorak ()

  • Tatsächlich notwendig wären dagegen entweder Haltestellenborde, die mindestens 20 cm hoch sind. Oder Busse, die sich auf eine geringere Höhe als 25 cm absenken können. (Wenn man 5cm Höhendifferenz als vollständig barrierefrei bewertet, dann würden 20 cm hohe Haltestellenborde und auf 25 cm Höhe abgesenkte Busse reichen.)


    Habe am Hbf West auch schon erlebt, wie ein gut besetzter, aber ungeneigter Bus bei der Anfahrt an die Haltestelle über das Bord schrammt.


    Soll an jeder Haltestelle geneigt werden, kostet das übrigens Zeit, wodurch das Verkehrsmittel weniger attraktiv wird.


    Gruß, ULF


  • Habe am Hbf West auch schon erlebt, wie ein gut besetzter, aber ungeneigter Bus bei der Anfahrt an die Haltestelle über das Bord schrammt.


    Soll an jeder Haltestelle geneigt werden, kostet das übrigens Zeit, wodurch das Verkehrsmittel weniger attraktiv wird.


    Gruß, ULF

    Man kann die Spuren solcher Kollissionen in Form von "Kariesbefall" an den Haltestellenkanten ablesen. Ein Omnibusfahrer, den ich danach befragte, sagte mir, dass er die hohen Bordsteine "nicht schätze", weil beim Anfahren die Gefahr der Kollission mit dem Haltestellenbord besteht, insbesondere wenn beim Anfahren stark gebremst wird. Aber soll man deshalb auf hohe Haltestellenborde verzichten und lieber darauf vertrauen, dass die Kneelingtechnik noch dahingehend verbessert wird, dass der Bus sich stärker absenkt? (Was allerdings auch wieder zusätzlich Zeit und Energie kostet.)
    Oder sollten nicht besser die Haltestellen grundsätzlich so angelegt werden, dass der Bord gerade angefahren werden kann, so dass kein Aufsetzen des vorderen Überhangs (und des hinteren Überhangs beim Abfahren) stattfindet. Und Falschparker, die z. B. in zweiter Reihe parken und die schnurgerade Anfahrt des Busses erschweren oder unmöglich machen, müssten viel konsequenter geahndet werden.
    Im Übrigen halte ich den Zeitverlust nicht nur für vernachlässigbar sondern im Gegenteil, ich habe den Eindruck, durch Kneeling wird Zeit gespart, weil der Ein- und Ausstieg der Fahrgäste beschgleunigt wird, wenn keine Stufe zu überwinden ist. Ganz genau mit der Stoppuhr überprüft habe ich das noch nicht. Allerdings kann man auch bereits ohne Stoppuhr feststellen, dass der Kneeling-Vorgang mal etwas länger dauert, mal etwas schneller vonstatten geht. Wenn ich den Sekundenzeiger der Uhr dabei im Auge behalte, dann zähle ich im einstelligen Sekundenbereich für das Absenken plus Anheben. Liegt das am Hersteller, der Technik, dem Alter der Busse oder wodurch kommen die unterschiedlichen Zeiten für das Kneeling zustande. Vor allem wenn es mal länger als zehn Sekunden dauert, was nach meiner Einschätzung nur äußerst selten vorkommt. Gibt es dafür Zahlenmaterial, Herstellerangaben oder Untersuchungsergebnisse?


    Zumindest gefühlt wird ein Omnibus vielleicht langsamer, wenn er an jeder Haltestelle kneelt. Aber es gibt andere Faktoren, z. B. eine konsequente Ampelvorrangschaltung, die den Omnibusverkehr wirkungsvoll beschleunigt. Leider wird das nicht immer so konsequent zur Kenntnis genommen von den Omnibusfahrgästen.


    Gruß, Anorak

    3 Mal editiert, zuletzt von Anorak ()

  • Im Übrigen halte ich den Zeitverlust nicht nur für vernachlässigbar sondern im Gegenteil, ich habe den Eindruck, durch Kneeling wird Zeit gespart, weil der Ein- und Ausstieg der Fahrgäste beschgleunigt wird, wenn keine Stufe zu überwinden ist.


    Und deswegen gibt es Fahrer, die sinnigerweise bei erwartbar starkem Fahrgastwechsel neigen, bei einem einzigen Zusteiger vom Typ "Läufer" hingegen nicht...


    Gruß, ULF


  • Und deswegen gibt es Fahrer, die sinnigerweise bei erwartbar starkem Fahrgastwechsel neigen, bei einem einzigen Zusteiger vom Typ "Läufer" hingegen nicht...


    Gruß, ULF


    Da kann man dann nur hoffen, dass dieser Omnibusfahrer auch den Aussteiger vom Typ "Rollator" nicht vergessen hat, der just an dieser Station aussteigen will, wo der Typ "Läufer" zusteigen will. Im Ernst: Es muss eine Zuverlässigkeit geschaffen werden, die das Betätigen der Kneeling-Taste nicht vom "good will" oder der sozialen Kompetenz des Busfahrers abhängig macht. Und da sehe ich keine Alternative zum standardmäßigen Kneeling an allen Haltestellen auch an jenen Haltestellen, die bereits über einen relativ hohen Bord (>15 cm) verfügen. Und auch an jenen Haltestellen, die einen wirklich hohen Bord von 22 cm haben.


    Es ist doch absurd, dass viele Omnibus-Fahrer glauben, so hohe Borde würden nur deshalb gebaut, damit der Fahrer nicht mehr so oft die Kneeling-Taste betätigen muss. So sieht's aus in der Region Hannover bei den Bussen der Regiobus. Und anstatt ihren Fahrern eine klare Dienstausweisung zum standardmäßigen Kneelen zu geben, vergibt das zuständige Nahverkehrsunternehmen Regiobus diese Chance, den Komfort für alle Fahrgäste zu steigern und Menschen mit Behinderung zuverlässig entgegenzukommen.


    Aber vielleicht ist Wiesbaden da ja weiter?