Frage in die Runde:
Uber das Gesichtsbuch bin ich auf den Link der Kölner Verkehrsbetriebe gestoßen:
Drehgenehmigungen und Fotoerlaubnisse
Ist so etwas auch bei der VGF nötig? Auf deren Website habe ich über die Suchfunktion nichts finden können.
Frage in die Runde:
Uber das Gesichtsbuch bin ich auf den Link der Kölner Verkehrsbetriebe gestoßen:
Drehgenehmigungen und Fotoerlaubnisse
Ist so etwas auch bei der VGF nötig? Auf deren Website habe ich über die Suchfunktion nichts finden können.
Solange die Aufnahmen keinen kommerziellen Zwecken dienen, ist die VGF da recht locker eingestellt. Auch die Nutzung eines Dreibeinstatives stellt kein Problem dar. Näheres siehe dort: http://www.vgf-ffm.de/de/aktue…se/foto-und-dreharbeiten/
Dann habe ich mich im letzten Herbst während meines Besuchs in Köln wohl strafbar gemacht?!?
Aber, abgesehen von sicherheitsrelevanten Dingen und der Behinderung von Fahrgästen - haben die sie eigentlich noch alle?
Fragt sich
Jörn.
Wichtig ist meiner Kenntnis nach immer, dass man beim Veröffentlichen und Verbreiten von Fotos keine Person und kein Kunstwerk konkret erkennen kann. OK, bei U-Bahnhöfen, welche zum Teil ein Gesamtkunstwerk sind, nicht ganz einfach, außerdem gilt hier trotz öffentlichem Zugang ein "Hausrecht".
Personen, die zu erkennen sind, müssen vor Veröffentlichung und Verbreitung gefragt werden. So hatte sich mal jemand bei einer Aufnahme im Bus mir gegenüber gesetzt, den ich dann beim Aussteigen gefragt habe. Er verneinte. So müsste ich halt das letzte Drittel das Videos rausschneiden
Wichtig ist meiner Kenntnis nach immer, dass man beim Veröffentlichen und Verbreiten von Fotos keine Person und kein Kunstwerk konkret erkennen kann.
Njet. Es mag sicher immer eine Einzelfallentscheidung sein, aber solange Personen nur Beiwerk sind und nicht das Hauptmotiv, ist keine Zustimmung erforderlich. Wenn man also ein Gesicht erkennen kann, stört das nicht weiter. Ziehst Du das Gesicht dann allerdings als Vollbild raus, wäre es auf einmal das Hauptmotiv. Gleiches gilt dann auch für das Fotografieren/Filmen von Betriebspersonal. Sind sie auf der Aufnahme 'nur so' mit drauf, weil halt nunmal jemand vorne im Führerstand sitzen muß, gibt es nix zu maulen. Besteht die Aufnahme aber nur aus der Fronstscheibe mit Fahrer, wäre er zu fragen.
also aus Erfahrung der letzten Monate kann ich sagen, dass sobald es sich nicht mehr um Privataufnahmen handelt und diese veröffentlicht werden, eine Drehgnehmigung der VGF nötig ist.
Die VGF ist aber sehr kulant (z.B. bei Studentenproduktionen etc..) Im Zweifel einfach mal eine Mail schreiben und nachfragen. Nicht einfach filmen, der Ordnungsdienst lässt sich die Genehmigungen zeigen wenn er den Eindruck hat, dass es sich nicht nur um Privataufnahmen Handelt.
Wie Holger schon richtig ausführt, kommt es auf die Situation an. Da gibt es kein schwarz/weiß, oft genug gibt es Grenzfälle. Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, dass Fahrgäste und auch der Fahrer Beiwerk sind, wenn ich einen Zug filme und nicht gezielt eine Person aus diesem Zusammenhang herausgreife. Gerade in Deutschland ist man was Persönlichkeitsrechte und Datenschutz angeht aber äußerst sensibel. Beim Filmen ist es mir schon häufig passiert, dass mich Fahrgäste angesprochen haben, dass sie nicht gefilmt werden wollen. Auch wenn ich es rechtlich für nicht nötig halte, komme ich diesem Wunsch immer nach, Stichwort: gegenseitige Rücksichtnahme. Wenn ich beleidigt werde, wie z.B. in einer anderen Stadt schon einmal durch einen Fahrer geschehen, ist die Grenze überschritten und ich gehe hiergegen konsequent vor.
Was die Verkehrsbetriebe angeht, macht es Sinn sich vorher auf den Webseiten zu informieren. Viele Unternehmen erlauben nichtkommerzielle Aufnahmen grds., z.B. MVG München oder auch die DB (ohne Stativ). Die VGF ist mittlerweile sehr offen was nichtkommerzielle Aufnahmen angeht, sogar ein Stativ ist erlaubt. Das muss man wirklich mal positiv hervorheben, da sehr selten. Trotzdem ist es mir schon passiert, dass ich vom Ordnungsdienst angesprochen wurde, es ließ sich aber immer schnell klären. Wenn man Fragen hat, kann man auch bei der Presseabteilung der VGF nachfragen, z.B. bei Herrn Reimann. Da wurde mir bisher immer kompetent und freundlich geholfen.
Generell habe ich beim Filmen in allen Städten die Erfahrung gemacht, dass es weniger Konflikte gibt, wenn man mit einer möglichst schlanken und unauffälligen Ausrüstung auftritt.
> bei U-Bahnhöfen, welche zum Teil ein Gesamtkunstwerk sind, nicht ganz einfach,
Da kommt es sehr aufs Land auch noch an....
de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
Das hat nichts mit Panoramafreiheit zu tun!
Es ist ganz einfach so, dass die Gebäude und Grundstücke kein "öffentlicher Raum" im Sinne des Gesetzes ist, sondern PRIVATGRUND. Wann immer ich Aufnahmen, die auf Privatgrundstücken entstanden sind, veröffentlichen möchte, benötige ich eine Erlaubnis des Besitzers/Eigentümers. - Einen sogenannten "Property Release Vertrag".
Das Gleiche gilt z.B. auch für Fotos aus dem Zoo...
Das schon, aber wenn man einen oberirdischen Bahnhof von einem öffentlich zugänglichen Standort filmt oder fotografiert, greift die Panoramafreiheit. Deshalb halte ich auch die "Motivgebühren" in Köln für fraglich.
Kurz zusammengefasst für D: Wird ein frei einsehbares Objekt von einem öffentlich zugänglichen Standort aus gefilmt und handelt es sich bei dem Objekt um ein fest installiertes (Gebäude, Kunstwerk, Infotafel – nicht aber wanderne Skulpturenausstellung etwa oder ein Fahrzeug), dann ist es kein Problem.
Das Kriterium Beiwerk ist, wie bereits erwähnt, bei uns bisweilen recht hoch gehalten. Wenn ich etwa "Fahrgastwechsel an der Station Musterschule" mit entsprechendem Bildausschnitt aufnehme, dann sind die Personen nicht mehr Beiwerk, und ich müsste sie theoretisch fragen. Tue ich das nicht, muss ich damit rechnen, dass mir die Verbreitung der Aufnahme von einem Betroffenen auch nachträglich gerichtlich untersagt wird. Ohne anderweitigen Hintergrund (Belustigung über einen Betroffenen, Beleidigung etc.) ist es aber unwahrscheinlich, dass dies mit einer Geldbuße o.Ä. einhergeht.
(Beachte: IANAL)
Das hat nichts mit Panoramafreiheit zu tun!
Es ist ganz einfach so, dass die Gebäude und Grundstücke kein "öffentlicher Raum" im Sinne des Gesetzes ist, sondern PRIVATGRUND. Wann immer ich Aufnahmen, die auf Privatgrundstücken entstanden sind, veröffentlichen möchte, benötige ich eine Erlaubnis des Besitzers/Eigentümers. - Einen sogenannten "Property Release Vertrag".
Das Gleiche gilt z.B. auch für Fotos aus dem Zoo...
Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen ist das umstritten, "öffentlich" hat zunächst mal nichts mit Eigentumsverhältnissen zu tun, sondern mit der Widmung der Fläche. Die herrschende juristische Meinung sieht solche Innenaufnahmen wegen des klaren Wortlauts von § 59 I 2 UrhG dennoch als nicht von der Panoramafreiheit umfasst an ("Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht."). Genau das zeigt aber, dass "öffentlich" an sich kein eindeutiges Kriterium ist, sonst hätte man es nicht noch extra reinschreiben müssen.
Danke für den Link und sehr interessante und sachliche Diskussion.
Leider finde ich auf der RMV Website auch keine Info darüber. Gleiche Suchbegriffe wie Fotogenehmigung bzw. Filmgenehmigung.
Wenn jemand ggf. weitere Infos der Handhabung der Verkehrsbetriebe aus dem Frankfurter Raum hat, her damit, bzw. Link teilen !!!
Danke.
Irgendwie fehlt mir das Verständnis für das ganze Gewese um Film / Fotoerlaubnis. Letztendlich geht es doch nur um den schnöden Mamon, den der Eigentümer eines öffentlich zugänglichen Gebäudes von einem professionellen Filmteam / Fotografen verlangen kann um die ach so bescheidenen Einnahmen aufzubessern.
zumal die Allgemeinheit diese Bauwerke mit finanziert hat.
Von pienzigen Künstlern die ihr Salär, im Zweifel auch durch Abmahnungen, aufbessern möchten ganz zu schweigen.
Was anderes sind ganz klar Aufnahmen von Personen, zumal sie meistens eh stören und im Weg stehen.
Aber all dies ist eine Folge des Internets und der omnipäsenten Aufnahmegeräte durch die sich die Bildaufnahme Profis in ihrer Daseinsberechtigung gefährdet sehen.
Doch, wenn auch nicht vergleichbar. Diverse Werksbahnen, aber dort herrscht meistens sowieso Fotografierverbot.
In Mainz MVG und in Darmstadt die Heag.
In Mainz MVG und in Darmstadt die Heag.
Was soll uns dieser Satz ohne Verb sagen? In Darmstadt kann man die Straßenbahn jedenfalls problemlos fotografieren...
Daß bezog sich auf den Post mit der Fragestellung Infrastrukturbetreiber.
Natürlich kannst du problemlos fotografieren, sogar mit Stativ, nur eben nicht auf deren Betriebsgelände.
Auch die HEAG dürfte etwas gegen Stative u.ä. auf den Bahnsteigen haben.
Dabei geht es nicht primär um das Motiv, sondern eher um mögliche Betriebsbehinderungen jeglicher Art, wie z.B. Dampfzugfahrten. Wo und wie dabei Einige rumhampeln ist schon teilweise grenzwertig.
(Oder siehe den Theater über den Fotografen im Bahnhof Kassel Wilhelmshöhe).
Mit derartigen Verordnungen wird sich eben abgesichert. Es ist ja nicht gänzlich Verboten, nur eben mit Auflagen.
Nun ja, mir fällt da auf die Schnelle ein:
VIAS, OVB, Hanauer Hafenbahn.
Alle betreiben Webseiten, aber halten sich bei dem Thema recht bedeckt.
K-Wagen: im Prinzip gebe ich dir recht, leider sieht die Realität völlig anders aus. Da passt einem Fahrgast am Bahnsteig nicht, dass man fotografiert und ruck zuck ist die Polizei da.
Nun ja, mir fällt da auf die Schnelle ein:
VIAS, OVB, Hanauer Hafenbahn.
Alle betreiben Webseiten, aber halten sich bei dem Thema recht bedeckt.
Also die VIAS hat wirklich keine eigene, öffentlich zugängliche Infrastruktur
Da passt einem Fahrgast am Bahnsteig nicht, dass man fotografiert und ruck zuck ist die Polizei da.
Das hatte ich bisher noch nicht, ich fordere in solchen Situationen aber jeden auf die Polizei zur Klärung zu rufen, der mich nicht in Ruhe lassen will. Hat bisher keiner gemacht...