Schwein gehabt

  • Danke für die Antworten.


    Es ist immer wieder toll, wie schnell man hier im Forum fachmännisch erklärt bekommt, was einem unklar ist.

    !! VORSICHT !! Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein Zug sein !! :)

  • LunaticDriver:

    Zitat

    Das wiederum bedeutet, dass ein 'in Störung bringen' des Bü durch andere nur durch den Fdl erkannt werden kann, welcher dann einen Notruf absetzt um Züge zu stoppen.


    In dem NDR Bericht heißt es zur Meldungskette, der FDL hätte die Bahngesellschaft Metronom informieren müssen und diese den Lokführer.


    Stimmt das so, denn es wäre eine in einem Notfall recht lange Meldungskette ?(
    Für mich wäre die Meldungskette FDL-> Lokführer, egal von welcher Bahngesellschaft der Zug, der auf eine Notsituation zurast die schnellere.


    Zu der Umleitungsstrecke die der Bus fuhr,- müssen denn nicht denn nicht Probefahrten stattfinden, bevor insbesondere ein Gelenkbus eine (geplante) Umleitungsstrecke fährt?

  • Wahnsinn, wie der Unfall jetzt in allen Details auseinandergenommen wird.


    Zur BÜ-Überwachung: Vor etlichen Jahren in einem Stellwerk beobachtet: Der FDL hatte bei ferngesteuerten BÜ's per Bildschirm Einblick auf den BÜ.


    Offensichtlich haben dann wohl nicht alle BÜ eine Überwachung, die fehlerfrei funktioniert, auch bei defekten Schranken. Schon seltsam.


    Ich gehe jetzt davon aus, dass das System Bahn hätte erkennen müssen, dass vor Freigabe der Strecke der BÜ nicht frei war.


    Wenn natürlich die KFZ-Fahrer Rotlicht oder Halbschranken nach freigegebenen BÜ passieren, dann ist es Schuld der Fahrzeuglenker.

    Vollkommen Großartiges Forum

    2 Mal editiert, zuletzt von SoundofN1 ()

  • Die Schranken haben sich geschlossen, obwohl der Bus auf dem BÜ stand.


    Ich bin mir angesichts der Bilder und der Länge des Busses nicht sicher, ob alle Schranken komplett / korrekt geschlossen waren oder ob eine Schranke durch den Bus blockiert war.


    Der BÜ wäre dann NICHT GESICHERT gewesen !!

    !! VORSICHT !! Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein Zug sein !! :)


  • Zur BÜ-Überwachung: Vor etlichen Jahren in einem Stellwerk beobachtet: Der FDL hatte bei ferngesteuerten BÜ's per Bildschirm Einblick auf den BÜ.
    Offensichtlich haben dann wohl nicht alle BÜ eine Überwachung, die fehlerfrei funktioniert, auch bei defekten Schranken. Schon seltsam.
    Ich gehe jetzt davon aus, dass das System Bahn hätte erkennen müssen, dass vor Freigabe der Strecke der BÜ nicht frei war.


    Das gilt nur bei BÜ mit Vollschranken (da hier Fahrzeuge zwischen den Schranken gefangen sein könnten). BÜs mit Halbschranken werden nicht auf Freisein überwacht.

  • Mich würde mal interessieren, was man als Autofahrer in so einem Fall machen kann, um einen nahenden Zug zu stoppen bevor es zum Zusammenstoß kommt.


    Sofern es einen parallel zu den Gleisen verlaufenden Weg gibt, würde ich dem Zug entgegen laufen und dann versuchen durch die Gabe von Sh3 (Kreiszeichen) den Tf zu warnen. Ob er mich auf dem Weg warnehmen und mein "Gewedel" als Sh3 identifiziert wäre natürlich unsicher.
    Parall dazu natürlich die 112 anrufen, damit diese den FDL informieren kann.

    Einmal editiert, zuletzt von F.-Fighter ()

  • So wie es aussieht sind da Halbschranken. Je nach dem könnten beide ordnungsgemäß in ihrer Endlage gewesen sein. Ist aber alles Spekulationen, lässt sich aus der Ferne absolut nicht beurteilen!
    Nur die ganzen Wege scheinen den Charakter von Wirtschaftswegen zu haben, also erwarte da kein Bahnübergang wie hier iin Griesheim.


  • Das gilt nur bei BÜ mit Vollschranken (da hier Fahrzeuge zwischen den Schranken gefangen sein könnten). BÜs mit Halbschranken werden nicht auf Freisein überwacht.


    Aha, Danke für die Info. Das gilt dann logischerweise auch für BÜ's nur mit Rotlicht, dass sie nicht überwacht werden.


    Mir ist als KFZ-Lenker ohne die betrieblichen Details gar nicht bekannt, was ich zu tun habe, wenn ich mit meinem Fahrzeug auf einem BÜ liegenbleibe. Denn, wenn nicht jeder Handgriff sitzt (und auch kein Hady dabei hat) schwankt man zwischen Gefahr für sich (plus Insassen im KFZ) und Gefahr für die anderen in den Bahnen bzw. und der Umgebung.

    Vollkommen Großartiges Forum

  • Wie wäre es mit Gefahrenbereich verlassen, also raus da, egal ob auf Schienen oder Standspur.
    Danach versuchen das Hindernis ggf zu beseitigen. Unfallstelle absichern. Notruf.
    Stichwort Eigenschutz.

  • In dem NDR Bericht heißt es zur Meldungskette, der FDL hätte die Bahngesellschaft Metronom informieren müssen und diese den Lokführer.


    Stimmt das so, denn es wäre eine in einem Notfall recht lange Meldungskette ?(
    Für mich wäre die Meldungskette FDL-> Lokführer, egal von welcher Bahngesellschaft der Zug, der auf eine Notsituation zurast die schnellere.


    Das genau meinte ich mit "die Kommentatorin erzählt Blödsinn". Es ist, wie Du schreibst, der FDL wird immer direkt den Lokführer informieren, da das Unternehmen keine Rolle spielt. In diesem Fall würde er sogar alle betroffenen Züge in der Nähe des Bahnübergangs sofort gleichzeitig per Notruf anfunken und zum einleiten einer Schnellbremsung auffordern (der sogenannte "Nothaltauftrag"). Voraus gesetzt, es gibt hier normale Funkverbindung. Aber ob es am Ende noch reicht, den Zug rechtzeitig zum Stehen zu kriegen entscheidet letzten Endes die Physik.


    Zu den Schülern: das, worauf die im Video stehen, sieht für mich wie ein parallel zur Strecke verlaufenden Fußgänger-/Fahrradweg aus. Also nix mit "die stehen neben dem Gleis". Auf diesem Weg besteht dann natürlich keine Gefahr mehr (sofern sie weit genug weg sind vom Bahnübergang).

    Viele Grüße, vöv2000

  • Die optische (oder Radar-) Überwachung des Gefahrenraums eines BÜs ist nur für den Fall vorgesehen, dass etwas im Gefahrenraum eingeschlossen wird. Folglich findet das nur bei Vollschranken Verwendung (vgl. Beitrag von F.-Fighter). Bei Halbschranken kann der Gefahrenraum in dieser Hinsicht ja immer ohne Hindernis verlassen werden. Bei neueren BÜs findet man an Einmündungen oft das Schild für LKWs mit der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Abbiegeverbot). Wenn es die Verkehrslage erfordert, werden vor Einmündungen zusätzliche Straßensignale aufgestellt, um ein eventuelles Abbiegen und somit Räumen des Gefahrenbereichs zu gewährleisten.


    Halbschranken sind außerdem immer nur eine zusätzliche Leistung und keine eigenständige Sicherung. Demnach war der Bahnübergang mit Aufleuchten des roten Lichts gesichert.


    Wenn es sich – wovon man hier schon ausgehen kann – um einen fernüberwachten Bahnübergang handelt, dann hätte der Fahrdienstleiter erst beim Schließen der Schranken eine Störungsmeldung erhalten*. Und zwischen Schranken in Endlage und Zugdurchfahrt vergehen bei fernüberwachten Bahnübergängen nur wenige Sekunden. Hier findet man ein Beispiel aus unserem Gebiet. Hier den Tf rechtzeitig anzufunken gehört wohl in die Kategorie Zeitreisen ;)


    *: Vorausgesetzt, der Schrankenantrieb hätte blockiert. Schrankenbruchsensoren gab es nur während einer Testphase von Schnellfahrten an BÜs; Sie würden bei den kurzen umfahrbaren Halbschranken ohnehin wenig Sinn ergeben.


    Fernüberwachte BÜs liegen meist dort, wo eine volle Überwachung respektive die damit verbundenen Hauptsignale einschließlich zusätzlichem Block usw. unverhältnismäßig wären.



    In meiner Fahrschule hieß es im Falle des Liegenbleiben auf dem BÜ: Wenn sich der Motor nicht direkt wieder starten lässt, sofort raus aus dem Auto, Notruf, ggf. weitere warnen (vgl. Beitrag von Condor).

    Einmal editiert, zuletzt von MdE ()

  • Hier den Tf rechtzeitig anzufunken gehört wohl in die Kategorie Zeitreisen ;)


    Darauf Bezug nehmend in Verbindung mit meinem Beitrag #30 : Voraussetzung, dass der FDL rechtzeitig den Nothaltauftrag abgeben kann ist natürlich, dass er rechtzeitig von der Gefahr informiert wird, z. B. indem der Autofahrer die Polizei ruft und deren Leitstelle es rechtzeitig schafft, die Bahn zu informieren. Das dürfte aber allenfalls auf wenig befahrenen Strecken klappen.

    Viele Grüße, vöv2000

  • Großes Glück im Unglück – Der Fernsehsender VOX zeigt etwas über den Bus-/Zugunfall in Hedendorf-Neukloster
    DieSendung „auto mobil“ berichtet darüber in der „Unfallakte: Hedendorf“ am Sonntag (14.02.2016, 17.00 Uhr – 18.15 Uhr).


    Quelle: Polizeibox.de


    MfG
    der Musterschüler

  • ...den (in diesem Falle "die") Letzten beißen die Hunde...
    Dennoch positives Resumee:
    Es hätte für alle Beteiligten schlimmer ausgehen können...
    Leider Gottes hat die Argumentation des Gerichtes recht, auch wenn es wahrscheinlich nicht ohne Konsequenzen für die Fahrerin seitens des Unternehmens nach sich gezogen hätte, wenn sie tatsächlich den Bus auf diese Art und Weise aus der Gefahrenzone gebracht hätte...
    Gott sei Dank ist niemandem wirklich ernsthaft etwas passiert, und als Außenstehenden läßt sich natürlich leicht sagen:
    Ich hätte so oder so reagiert/gehandelt...

    MfG Streckentrenner