Main-Weser-Bahn (2. BA Bad Vilbel - Friedberg) - Planergänzung und -änderung

  • Gab es nicht im Zuge des Haushaltslochs sogar eine offizielle Verlautbarung, dass der Ausbau der MWB mit weiteren Projekten (z. B. Elektrifizierung Friedrichsdorf-Friedberg) vorerst auf Eis gelegt wurden? Habe auf Anhieb aber nichts gefunden.

    Projekte des GVFG sind davon nicht betroffen. Das Haushaltsloch in der Mittelfristplanung des Bundes betrifft nur Projekte des Bundesverkehrswegeplans (Straße und Schiene).

    Der Fördertopf zum GVFG beim Bund ist prall gefüllt, da seit Jahren nicht mal ansatzweise das budgetierte Volumen von Länder und Kommunen abgerufen wurde. Entsprechend hoch sind alleine die "Saldovorträge" nicht abgerufener Mittel im Bundeshaushalt.


    Der Bund konnte die Finanzierung der Elektrifizierung Friedrichsdorf-Friedberg bisher nicht zusagen, da es bis vor wenigen Wochen keinen parlamentarisch verabschiedeten Haushalt für 2025 und 2026 durch den Bundestag gab. Ohne verabschiedeten Haushalt darf der Bund keine neuen Verpflichtungen eingehen. Steht im Grundgesetz.


    Das selbe gilt auch für neue Zusagen für GVFG Projekte. Auch hier durfte der Bund bis zur Verabschiedung des Haushalts 2025 keine neuen Zusagen geben, da der Bund auch hier keine neuen Verpflichtungen eingehen durfte.

  • VDV Modernisierung des GVFG


    Die verfügbaren Bundesmittel wurden in den Jahren 2023 und 2024 fast vollständig verausgabt (2022 zu 90%).

    Hier der Link zum Haushaltsplan des Bundesverkehrsministeriums für 2025:

    https://www.google.com/url?sa=…lYasdkcitcVB&opi=89978449


    Dort steht auf Seite 76 oben das Budget für die schienengebundenen GVFG Projekte bei DB Infrago.

    Der Saldovortrag nicht abgerufener Mittel aus 2024 und Vorjahren beträgt 660,9 Mio. €

  • In Verbindung mit der Seite 75 des v. g. Haushaltsplan und § 10 GVFG ergibt sich ein anderes Bild
    (jährliches Maximum von 1 000 Millionen Euro 2021 bis 2024 (bereits deutliche Aufstockung)
    2025: 2 000 Millionen Euro (noch mal Verdoppelung)
    ab 2026 jährlich zusätzlich 1,8 Prozent Dynamisierung).

    Was vor der Aufstockung nicht abgerufen wurde, ist zwar interessant, aber sekundär - wurde in der deutlichen Aufstockung "verbraten":
    [siehe z.B. Antwort der Bundesregierung 19/29121: "...die nicht verausgabten GVFG-Mittel aus Vorjahren... werden bei der Aufstellung des GVFG-Bundesprogramms 2021 bis 2025 berücksichtigt und eingeplant."

    Drucksache 19/29121 Sachstand GVFG April 2021

    882 02 Finanzhilfen an die Länder für Vorhaben der Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs.
    Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 891 01.

    891 01 Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen, die sich überwiegend in Bundeshand befinden

    Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 02.


    Erläuterungen: Gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) stellt das Bundesministerium für Verkehr für die zur Verfügung stehenden Mittel aufgrund von Vorschlägen der Länder und im Benehmen mit ihnen Programme auf (sog. Bundesprogramme). Die Finanzhilfen an die Länder hierfür sind in den Titeln 882 02 und 891 01 veranschlagt. Die Voraussetzungen für eine Förderung und die Förderhöhe ergeben sich aus dem GVFG. Mehr wegen gesetzlicher Erhöhung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 GVFG.

    Soll 2025: Kommunale Vorhaben: 1 111 100 T€; DB-Vorhaben: 888 900 T€ (Summe: 2 000 000 T€ = 2 Mrd. Euro)

    Soll 2024: Kommunale Vorhaben: 588 734 T€; DB-Vorhaben: 411 266 T€ (Summe: 1 000 000 T€ = 1 Mrd. Euro)

    Ist 2023: Kommunale Vorhaben: 545 345 T€; DB-Vorhaben: 453 045 T€ (Summe: 998 390 T€ = Punktlandung im Jahr 2023)

    "Für Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach Maßgabe des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) stehen im Jahr 2025 zwei Mrd. Euro zur Verfügung und somit eine Mrd. Euro mehr als im Jahr zuvor. Ab dem Jahr 2026 steigt der jährlich verfügbare Mittelbetrag um jeweils 1,8 Prozent gegenüber dem vorhergehenden Jahr. Diese signifikante Mittelaufstockung erlaubt eine ausreichende Dotierung der Vorhaben, die die Fördervoraussetzungen erfüllen." (das sieht vermutlich der Deutsche Städtetag etwas anders)


    Drucksache 21/2160 Sachstand GVFG Oktober 2025

    Aus der Drucksache (mit bundesweiter Liste) ergibt sich die vollständige bundesweite Ausplanung 2025-2029 bis weit "ab 2030".