Farbeimer umgekippt

  • Meine Frau berichtete mir von einem Vorfall in der Linie 60. Ein Fahrgast stieg am "Schönberger Weg" ein und stelte einen Eimer mit Wandfarbe auf dem Boden ab.
    Die Kurvenfahrt im Praunheimer Kreisel führte dazu, dass der Eimer umkippte und sich der Inhalt weißer Dispersionsfarbe über den Fußboden ergoss.
    Der Eimer war wohl nicht (mehr) original verschlossen
    Eine Riesenschweinerei also.


    Was wäre nun das korrekte Verhalten des Busfahrers gewesen?


    Denn der weitere Verlauf der kleinen Katastrophe entsprach nach meinem Verständnis nicht den Beförderungsvorschriften.


    Der Fahrer fuhr weiter, evakuierte nicht den Bus, die Fahrgäste mussten durch die Farbe waten, die verursachende Fahrgästin stieg einfach aus ohne, dass man ihre Personalien aufgenommen hat.


    Ist das korrektes Verhalten?

  • Ich musste bei der Überschrift spontan an einen Sack Reis denken, der umgefallen ist *lach*


    Dein Posting ist aber berechtigt. War es kein Dreitürer-Bus, wo alle Fahrgäste zur Not auch ohne Fußabdrücke hätten aussteigen können?

    Vollkommen Großartiges Forum

  • Naja....das ist as für die Haftpflichtversicherung des Verursachers.....


    Das gabs schon mal in der S-Bahn - da hatte einer an seinem Fahrrad einen
    eimer hängen (oder wars hinten eingeklammert) und der Eimer war dann
    mal schräg oder ist runtergefallen (nicht so ganz mitbekommen). Zumindest
    war der Boden dann schön versaut.

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • Aber mal so ganz nebenbei: Ab dem Dezember 2016 übernimmt die ICB wieder die 34 komplett, 39, 63, 64 und 66 von Alpina. Dann werden fast 30 Solarien frei. Da wird man doch bei Alpina dann zuerst die dann 10 Jahre alten äußerst betagten Volvos beseitigen .....
    Schlimmer wäre es wenn der Schaden in einem Neufahrzeug passiert wäre.

  • Ich denke auch, daß es angebracht gewesen wäre, den Bus außer Betrieb zu setzen - alleine schon um Schäden durch die Farbe am Eigentum der Fahrgäste (Kleidung, Schuhe, mitgeführte Gegenstände) zu verhindern - dafür würde nämlich dann erstmal das Verkehrsunternehmen haften, das, soweit bekannt, den Verursacher in Regress nehmen kann. Ebenfalls hätten die Personalien des Verursachers festgehalten werden müssen - denn alleine schon die Reinigungskosten kann man in Rechnung stellen. (Und, so der Verursacher eine Privathaftpflicht hat, dürfte die das übernehmen, bei einem normal stehenden Eimer würde ich keine grobe Fahrlässigkeit unterstellen, sondern nur "einfache" Fahrlässigkeit, weil der Eimer nicht festgehalten wurde - und die ist von der Versicherung abgedeckt.


    Aber solche Situationen nur aus einer Beschreibung heraus einzuschätzen ist nie ganz einfach...

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.