Planung für Wallauer Spange soll 2016 beginnen

  • Prinzipiell müsste ja (zumindest) ab Februar bis Dezember 2026 ein Mehr an Verkehr möglich sein weil die RE9 ja nicht fährt…

    Der Grund für den Ausfall des RE9 liegt ja aber in den Bauarbeiten in Frankfurt-Höchst für den Bau der RTW. Während der Bauarbeiten dort wird kein Mehrverkehr möglich sein.


    Einen T15 auf der S1 wird es auch nicht geben, solange die S9 weiterhin nach Wiesbaden fährt, da die Trassenkapazität zwischen Kostheim und Wiesbaden Ost dafür nicht ausreicht. Eine Einkürzung der S9 bis Opelwerk ist aber auch erst nach Fertigstellung der Wallauer Spange vorgesehen, sodass der status quo hier vorerst zementiert ist.


    Bliebe nur eine Aufstockung der RB10, die aufgrund der verzögerten Auslieferung der Neufahrzeuge auch nicht realistisch erscheint.

  • Danke für die Erläuterung! :)

    Die HLB müsste doch Fahrzeuge „übrig“ haben - weil ja die RE9 Unterstützung für die VIAS entfällt. Könnte die HLB daher nicht auch die Fahrten auf der RB10 unterstützen?

  • Der Wiesbadener Kurier berichtet: aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Demnach liege noch gar kein Baurecht vor, die entsprechenden Unterlagen würden von der Bahn noch überarbeitet und es wird mit einer Baureife im Jahr 2027 gerechnet. „Das Bundesverkehrsministerium geht davon aus, dass nach Vorliegen des Baurechts die notwendigen Mittel vom Bundesfinanzministerium für die Wallauer Spange zur Verfügung gestellt werden, um der Ankündigung des Bundeskanzlers, wonach gebaut wird, was baureif ist, nachzukommen“, lautet die Aussage des CDU Bundestagsabgeordneten von Wiesbaden. Bleibt nun abzuwarten wie sich das ganze weiter entwickelt...

  • Wenn man bedenkt, dass der Antrag auf Planfeststellung vom EBA schon im Oktober 2025 zurückgewiesen wurde, erscheinen die öffentlichen Bekundungen dieser Tage in einem ganz anderen Licht. Intern (bei der Bahn, beim Ministerium, beim RMV, beim Land Hessen, in den Planungsbüros...) wird die EBA-Entscheidung längst bekannt gewesen sein, weshalb es nur folgerichtig war, das Vorhaben aus der Finanzierungsliste zu streichen, weil die Voraussetzung, gebaut werde, was baureif sei, ganz klar nicht gegeben war.


    Die Bekanntgabe der Verfahrenseinstellung erst am heutigen Tage dürfte darauf zurückzuführen sein, dass erst die Bestandskraft der Ablehnungsentscheidung vom Oktober 2025 abzuwarten war; dafür war der Ablauf der Rechtsbehelfsfrist abzuwarten. DBInfraGo hätte Klage beim BVerwG erheben müssen, weil die Wallauer Spange als Teil der NBS Frankfurt - Mannheim zum Vorhaben Nr. 16 in der Anlage 1 zu § 18e Abs. 1 AEG gehört und für alle Vorhaben in dieser Anlage 1 die erst- und letztinstanzliche (sozusagen: Allein-) Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts geregelt ist. Klagefrist betrug einen Monat ab Zustellung; ob sie zur Fristwahrung Klage erhoben haben, diese aber nicht fristgerecht begründet oder zurückgenommen haben, wissen wir nicht, es kann also durchaus sein, dass die Ablehnung erst kürzlich bestandskräftig wurde.

    Aber warum das alles? Fragen über Fragen...

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  • Es gibt da schon mehrere Möglichkeiten. Zum einen dürften fehlende Kapazitäten eine Ursache sein. Die Korridorsarnierungen benötigen bei DB und Planungsbüros ziemlich viel Personal. Das fehlt dann natürlich für Neubauprojekte. Ursache dürfte auch die Neupriorisierung Erhalt vor Neubau von Bund und InfraGo sein. Man sollte nicht vergessen, dass die Finanzierung der Korridorsarnierungen aus dem
    Bundeshaushalt in das Sondervermögen verschoben wurde und damit Mittel für Neubauten fehlen. Dies führt auch zur aktuell fehlenden Perspektive für die NBS Frankfurt Mannheim. Das dürfte dazu geführt haben, dass die dazugehörigen Projekte nicht mehr in der Zeit umgesetzt werden können, wie geplant und entsprechend nicht mit hoher Priorität bearbeitet werden. Über kurz oder lang wird das auch die 3. Baustufe Stadion treffen.

  • Wobei im schreiben des EBA auch eine Merkwürdigkeit enthalten ist.

    dort heißt es:


    Nach Abschluss der Offenlage und nach Ende der Einwendungsfrist gingen Einwendungen von privaten Betroffenen sowie diverse Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein.


    Wenn nun Einwendungen nach Ende der Einwendungsfrist berücksichtigt werden müssen, dann frag ich mich, wofür gibt es eine Einwendungsfrist. Also entweder der Text ist unklar formuliert oder hier stellt sich eine grundsätzliche Frage.





  • Was ich lese, ist: es gab Einwendungen, die hat die InfraGO nicht vollständig beantwortet, die Erwiderungen wurden dann zum Erörterungstermin überarbeitet vorgelegt, und scheinen weiterhin unzureichend gewesen sein.


    „Unter Würdigung der vorgelegten Unterlagen war eine substantielle Erörterung und eine sachgerechte Entscheidung über den Antrag zur Feststellung des Plans nicht möglich.“


    Keine Entscheidung in der Sache also, sondern ein „macht halt eure Hausaufgaben“ an die InfraGO.


    Alter.


    Falls nochmal jemand der Meinung ist, Gerüchte aus der InfraGO als Kronzeuge für die Inkompetenz gewisser Planungsgesellschaften für westliche tangentiale regionale Bauprojekte herzunehmen, sollte sich ernsthaft fragen, ob das Glashaus, aus dem diese Gerüchte kommen, noch intakt ist.

  • Der Bundestagsabgeordnete für Wiesbaden erklärt, die Planungsunterlagen würden gerade überarbeitet, man rechne mit Baureife im kommenden Jahr.


    Ob das realistisch ist, wenn das Planrechtsverfahren komplett neu aufgerollt wird?


    Zweiter Edit, da anscheinend niemand aus der Presse sich die Mühe gemacht hat, mal auf die DB-Website zu schauen:

    "Erneute Offenlage voraussichtlich Mitte 2026." Warum es da wohl nicht für einen Änderungsantrag gereicht hat?


    Möglicherweise hatte die DB schlicht keine Kapazitäten, sich um das Projekt zu kümmern. Auf den Warnwesten der Riedbahn-Mitarbeitenden stand beispielsweise auch, "Riedbahn - Schienenanbindung Terminal 3"; es ist recht offensichtlich, in welches der beiden Projekte in den letzten Jahren Ressourcen geflossen sind.

  • Spannend ist halt die Frage, warum Einwendungen nach der Einwendungsfrist zugelassen worden sind oder ob die Formulierung falsch ist. Wenn das aber Stimmt müsste man sich schon Fragen, ob das zulässig ist.

  • Spannend ist halt die Frage, warum Einwendungen nach der Einwendungsfrist zugelassen worden sind oder ob die Formulierung falsch ist. Wenn das aber Stimmt müsste man sich schon Fragen, ob das zulässig ist.

    Ich verstehe die Formulierung so, dass auch Einwendungen vor Ende der Frist eingereicht wurden; möglicherweise waren diese (bzw die unzureichende Erwiderung auf sie) schon ausschlaggebend.


    Oder es ist einfach ein falsches Wort drin („Nach Abschluss der Offenlage und vor Ende der Einwendungsfrist“). Damit klänge der Satz auch viel sinnvoller.

  • Dass Einwendungen nicht fristgerecht eingehen, kommt häufiger vor. Sie werden abgearbeitet mit dem Argument der Verfristung, das EBA prüft das und weist die Einwendung im PFB zurück. Das gabs bei der Main-Weser-Bahn dutzendfach. Aber klar ist, der Vorhabenträger muss sich mit jeder Einwendung auseinandersetzen, inhaltlich aber nur, wenn sie fristgerecht einging, sonst reicht der formale Verfristungseinwand. Das gilt aber nicht, wenn sich die Einwendung auf bestimmte private Titel stützt, z.B. Dienstbarkeiten, diese Einwendungen können prakitsch immer erhoben werden. Alle anderen Einwendungen müssen bei Verfristung verworfen werden.

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  • Dass Einwendungen nicht fristgerecht eingehen, kommt häufiger vor. Sie werden abgearbeitet mit dem Argument der Verfristung, das EBA prüft das und weist die Einwendung im PFB zurück.

    Es sei denn, die Einwendungen kommen von Trägern öffentlicher Belange (TöB). Da scheinen irgendwie keine Fristen zu gelten, bzw. das EBA entscheidet einfach das die Einwendung für die Abwägungsentscheidung im PFV von hoher Relevanz sei und fordert daher von DB Netz /Infrago eine Stellungnahme zur Sache ein. Leider kein Ausnahmefall sondern leider die Regel bei verspäteten Einwendungen durch TöB. TöB haben bzgl. der Einwendungsfristen in einem PFV leider Narrenfreiheit beim EBA. Sorry to say.

  • Möglicherweise hatte die DB schlicht keine Kapazitäten, sich um das Projekt zu kümmern. Auf den Warnwesten der Riedbahn-Mitarbeitenden stand beispielsweise auch, "Riedbahn - Schienenanbindung Terminal 3"; es ist recht offensichtlich, in welches der beiden Projekte in den letzten Jahren Ressourcen geflossen sind.

    Das ist aber auch eine komische Geschichte, da doch immer wieder gesagt wurde, dass die Schienenanbindung von Terminal 3 erst mit der NBS Frankfurt--Mannheim umsetzbar wäre? Möglicherweise reicht Stadion 3. Baustufe (Viergleisigkeit Stadion--Zeppelinheim), dass nur noch die südliche Zugfolge als Constraint verbleibt?

  • Das ist aber auch eine komische Geschichte, da doch immer wieder gesagt wurde, dass die Schienenanbindung von Terminal 3 erst mit der NBS Frankfurt--Mannheim umsetzbar wäre?

    Ich weiß nur, dass teilweise die gleichen Personen für die Generalsanierung und die T3 Anbindung zuständig sind.

    Ich habe mal gehört, dass der Umbau vom Bahnhof Zeppelinheim in das Projekt Knoten Stadion gewandert ist um eben nicht von der NBS abhängig zu sein. Unabhängig davon hört man schon lang nichts mehr von dem Projekt. Meines Erachtens ist das Raumordnugsverfahren auch noch nicht abgeschlossen. Man sucht also noch nach Varianten zwischen dem T3 und Walldorf.

  • In dieser Unterlage


    Drucksache Deutscher Bundestag


    ist folgender Grundsatz für eine vergleichbare Erwartungshaltung der Einflussnahme eines Ministeriums anlässlich eines anderen Projekt deutlich wiedergegeben:


    "Welche konkreten Schritte plant das BMU, um die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren auf einen Stand zu bringen, der den Erkenntnissen des eigenen Hauses Rechnung trägt? "


    "Wesentlicher Bestandteil des rechtsstaatlichen Planfeststellungsverfahrens ist die Unabhängigkeit der Planfeststellungsbehörde zur eigenen, unparteilichen planerischen Entscheidung. Um diese gebotene Unparteilichkeit zu erreichen bzw. nicht zu gefährden, handelt die Planfeststellungsbehörde im Rahmen dieser Aufgabe grundsätzlich weisungsunabhängig."


    Insofern würde es mich überraschen wenn der VM Bund dem Vorschlag des ehemaligen VM Hessen aufgreift, "bei der nachgeordeten Behörde" .."durchzugreifen".