Linienbündel Altenstadt/Büdingen In Zukunft in BVH Hand?

  • Hallo,


    gestern und heute waren Berichte in der FNP und Wetterauer Zeitung, dass das Gericht gegen Balser/Stroh entschieden haben.
    Die Klage geht wohl jetzt vor das Oberverwaltungsgericht. Die Friedberger Linien sind wohl auch noch nicht in trockenen Tüchern für die Bahn, dagegen klagt "DEIN BUS".


    Gruß
    C.

  • Hier der Bericht um den es geht.


    Finde den Bericht ein bisschen missverständlich geschrieben. Es liest sich so als wäre es sicher, dass das Gericht endgültig gegen die beiden Betriebe Stroh und Balser entschieden hätte. Dabei haben sie "nur" gegen den Notbetrieb entschieden oder?
    Wer den Zuschlag erhält wird jetzt in einem normalen Verfahren beim Oberverwaltungsgericht geklärt, verstehe Ich das jetzt richtig?



    Naja, bin ja mal gespannt mit was BVH dort ab Dezember fährt wenn sie fahren... Und von wo aus?

  • Der Satz ist ziemlich schlecht, ja.


    Anders als üblich sei die Entscheidung nicht ergangen, weil das Gericht wenig Chancen für einen Sieg von Stroh/Balser im Hauptverfahren sehe, erläutert die Gießener Gerichtssprecherin Evelyn Graul-Hofmann. Doch seien die Formfehler der VGO „nicht so eindeutig“.


    Von Notvergabe ist nicht die Rede, es ging ja auch vor dem Gießener Gericht um den eigenwirtschaftlichen Antrag wenn ich mich nicht irre. Da der nicht genehmigt wurde, wird es wohl zur Notvergabe kommen und die bekommt dann natürlich das Unternehmen, das den Auftrag auch bekommen soll.

  • [...] dass das Gericht gegen Balser/Stroh entschieden haben. Die Klage geht wohl jetzt vor das Oberverwaltungsgericht.


    Hier der Bericht um den es geht. Finde den Bericht ein bisschen missverständlich geschrieben. Es liest sich so als wäre es sicher, dass das Gericht endgültig gegen die beiden Betriebe Stroh und Balser entschieden hätte. Dabei haben sie "nur" gegen den Notbetrieb entschieden oder? Wer den Zuschlag erhält wird jetzt in einem normalen Verfahren beim Oberverwaltungsgericht geklärt, verstehe Ich das jetzt richtig? [...]


    Der Satz ist ziemlich schlecht, ja. "Anders als üblich sei die Entscheidung nicht ergangen, weil das Gericht wenig Chancen für einen Sieg von Stroh/Balser im Hauptverfahren sehe, erläutert die Gießener Gerichtssprecherin Evelyn Graul-Hofmann. Doch seien die Formfehler der VGO „nicht so eindeutig“." Von Notvergabe ist nicht die Rede, es ging ja auch vor dem Gießener Gericht um den eigenwirtschaftlichen Antrag wenn ich mich nicht irre. Da der nicht genehmigt wurde, wird es wohl zur Notvergabe kommen und die bekommt dann natürlich das Unternehmen, das den Auftrag auch bekommen soll.


    Im FNP-Artikel lese ich recht klar, dass es in Gießen um den Notbetrieb ging und Stroh das Urteil akzeptiert. Da geht also juristisch nix weiter und es fährt kein Stroh/Balser-Bus mehr ab 11. November.


    Dazu empfehle ich, erst im Thread etwas weiter vorn nachzulesen. Denn der erste FNP-Artikel dazu erklärt die Zusammenhänge.


    Als da wären: Bei der Sache vorm Oberlandesgericht geht es um die Klage von Stroh/Balser gegen die Vergabe an die BVH, also die Formfehler der VGO. Zum zweiten gibt es demnach die Klage für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr, die beim VG Gießen liegt. Laut der Gerichtssprecherin im jüngsten FNP-Artikel ist nicht absehbar, wann dazu das Urteil in der Sache fällt (nach der Eilentscheidung zum Notbetrieb soeben).


    Die Friedberger Linien sind wohl auch noch nicht in trockenen Tüchern für die Bahn, dagegen klagt "DEIN BUS".


    Guten Morgen! ^^ Das findest du in diesem Thread zum VM-Niedergang.

  • Wo genau liest du hier (http://ndp.fnp.de/lokales/wett…Stillstand;art677,2310359), dass es vor Gericht um den Notverkehr geht?


    Prozess 1:


    Zitat

    Um das dortige Bündel mit sogar 21 Bussen streiten sich die Unternehmen Stroh aus Altenstadt und Balser aus Büdingen mit der VGO. Die Firmen werfen ihr schwere Versäumnisse bei der Ausschreibung vor, die bereits im Jahr 2014 begann.
    Der Fall liegt seit Januar sogar schon beim Frankfurter Oberlandesgericht – wo sich seit dem Sommer nichts mehr getan hat.


    Prozess 2:

    Zitat

    Stroh und Balser aber wollen die Linien auf eigene Rechnung betreiben – was rechtlich Vorrang hätte vor jeder Vergabe durch die VGO. Der Streit darüber ist auch ein zweiter Fall fürs Gericht.


    Prozess 2, jetzt aber beim richtigen Gericht:


    Zitat

    Doch auch hier zieht sich das Verfahren in die Länge, obwohl Stroh und Balser extra ein Eilverfahren angestrengt haben. Denn erst nach mehreren Monaten fiel dem Verwaltungsgericht Darmstadt auf, dass es gar nicht für den Wetteraukreis zuständig ist.
    Daher liegt der Fall nun seit zwei Wochen beim Gießener Verwaltungsgericht.


    Zum Them Notvergabe entscheidet das RP!

    Zitat

    Sowohl BVH wie auch Stroh und Balser haben nun beim RP beantragt, die Linien in Altenstadt und Büdingen interimsweise in den nächsten sechs Monaten zu betreiben. „Darüber muss noch entschieden werden“, sagt RP-Sprecher Ohl.


    In Prozess 1 geht es um die Vergabefehler der VGO. In Prozess 2 geht es um die Eigenwirtschaftlichkeit von Stroh/Balser.


    Dieser Artikel (http://www.fnp.de/lokales/wett…iterfahren;art677,2322106) ist dagegen echt verwirrend...