Linienbündel Altenstadt/Büdingen In Zukunft in BVH Hand?

  • Hallo,


    gestern und heute waren Berichte in der FNP und Wetterauer Zeitung, dass das Gericht gegen Balser/Stroh entschieden haben.
    Die Klage geht wohl jetzt vor das Oberverwaltungsgericht. Die Friedberger Linien sind wohl auch noch nicht in trockenen Tüchern für die Bahn, dagegen klagt "DEIN BUS".


    Gruß
    C.

  • Hier der Bericht um den es geht.


    Finde den Bericht ein bisschen missverständlich geschrieben. Es liest sich so als wäre es sicher, dass das Gericht endgültig gegen die beiden Betriebe Stroh und Balser entschieden hätte. Dabei haben sie "nur" gegen den Notbetrieb entschieden oder?
    Wer den Zuschlag erhält wird jetzt in einem normalen Verfahren beim Oberverwaltungsgericht geklärt, verstehe Ich das jetzt richtig?



    Naja, bin ja mal gespannt mit was BVH dort ab Dezember fährt wenn sie fahren... Und von wo aus?

  • Der Satz ist ziemlich schlecht, ja.


    Anders als üblich sei die Entscheidung nicht ergangen, weil das Gericht wenig Chancen für einen Sieg von Stroh/Balser im Hauptverfahren sehe, erläutert die Gießener Gerichtssprecherin Evelyn Graul-Hofmann. Doch seien die Formfehler der VGO „nicht so eindeutig“.


    Von Notvergabe ist nicht die Rede, es ging ja auch vor dem Gießener Gericht um den eigenwirtschaftlichen Antrag wenn ich mich nicht irre. Da der nicht genehmigt wurde, wird es wohl zur Notvergabe kommen und die bekommt dann natürlich das Unternehmen, das den Auftrag auch bekommen soll.

  • [...] dass das Gericht gegen Balser/Stroh entschieden haben. Die Klage geht wohl jetzt vor das Oberverwaltungsgericht.


    Hier der Bericht um den es geht. Finde den Bericht ein bisschen missverständlich geschrieben. Es liest sich so als wäre es sicher, dass das Gericht endgültig gegen die beiden Betriebe Stroh und Balser entschieden hätte. Dabei haben sie "nur" gegen den Notbetrieb entschieden oder? Wer den Zuschlag erhält wird jetzt in einem normalen Verfahren beim Oberverwaltungsgericht geklärt, verstehe Ich das jetzt richtig? [...]


    Der Satz ist ziemlich schlecht, ja. "Anders als üblich sei die Entscheidung nicht ergangen, weil das Gericht wenig Chancen für einen Sieg von Stroh/Balser im Hauptverfahren sehe, erläutert die Gießener Gerichtssprecherin Evelyn Graul-Hofmann. Doch seien die Formfehler der VGO „nicht so eindeutig“." Von Notvergabe ist nicht die Rede, es ging ja auch vor dem Gießener Gericht um den eigenwirtschaftlichen Antrag wenn ich mich nicht irre. Da der nicht genehmigt wurde, wird es wohl zur Notvergabe kommen und die bekommt dann natürlich das Unternehmen, das den Auftrag auch bekommen soll.


    Im FNP-Artikel lese ich recht klar, dass es in Gießen um den Notbetrieb ging und Stroh das Urteil akzeptiert. Da geht also juristisch nix weiter und es fährt kein Stroh/Balser-Bus mehr ab 11. November.


    Dazu empfehle ich, erst im Thread etwas weiter vorn nachzulesen. Denn der erste FNP-Artikel dazu erklärt die Zusammenhänge.


    Als da wären: Bei der Sache vorm Oberlandesgericht geht es um die Klage von Stroh/Balser gegen die Vergabe an die BVH, also die Formfehler der VGO. Zum zweiten gibt es demnach die Klage für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr, die beim VG Gießen liegt. Laut der Gerichtssprecherin im jüngsten FNP-Artikel ist nicht absehbar, wann dazu das Urteil in der Sache fällt (nach der Eilentscheidung zum Notbetrieb soeben).


    Die Friedberger Linien sind wohl auch noch nicht in trockenen Tüchern für die Bahn, dagegen klagt "DEIN BUS".


    Guten Morgen! ^^ Das findest du in diesem Thread zum VM-Niedergang.

  • Wo genau liest du hier (http://ndp.fnp.de/lokales/wett…Stillstand;art677,2310359), dass es vor Gericht um den Notverkehr geht?


    Prozess 1:


    Zitat

    Um das dortige Bündel mit sogar 21 Bussen streiten sich die Unternehmen Stroh aus Altenstadt und Balser aus Büdingen mit der VGO. Die Firmen werfen ihr schwere Versäumnisse bei der Ausschreibung vor, die bereits im Jahr 2014 begann.
    Der Fall liegt seit Januar sogar schon beim Frankfurter Oberlandesgericht – wo sich seit dem Sommer nichts mehr getan hat.


    Prozess 2:

    Zitat

    Stroh und Balser aber wollen die Linien auf eigene Rechnung betreiben – was rechtlich Vorrang hätte vor jeder Vergabe durch die VGO. Der Streit darüber ist auch ein zweiter Fall fürs Gericht.


    Prozess 2, jetzt aber beim richtigen Gericht:


    Zitat

    Doch auch hier zieht sich das Verfahren in die Länge, obwohl Stroh und Balser extra ein Eilverfahren angestrengt haben. Denn erst nach mehreren Monaten fiel dem Verwaltungsgericht Darmstadt auf, dass es gar nicht für den Wetteraukreis zuständig ist.
    Daher liegt der Fall nun seit zwei Wochen beim Gießener Verwaltungsgericht.


    Zum Them Notvergabe entscheidet das RP!

    Zitat

    Sowohl BVH wie auch Stroh und Balser haben nun beim RP beantragt, die Linien in Altenstadt und Büdingen interimsweise in den nächsten sechs Monaten zu betreiben. „Darüber muss noch entschieden werden“, sagt RP-Sprecher Ohl.


    In Prozess 1 geht es um die Vergabefehler der VGO. In Prozess 2 geht es um die Eigenwirtschaftlichkeit von Stroh/Balser.


    Dieser Artikel (http://www.fnp.de/lokales/wett…iterfahren;art677,2322106) ist dagegen echt verwirrend...

  • Kann es sein, dass Eberwein zum Jahresende schließt? Aktuell steht der komplette Fuhrpark zum Verkauf, verfügbar ab 31.12.2024.

    das habe ich mich auch gerade gefragt, weil ich heute erst realisiert habe, dass auf Eberweins „Heimstrecken“ in Karben jetzt ausschließlich Stroh fährt (statt wie die letzten mindestens 25 Jahre praktisch ausschließlich Eberwein).
    Das gemeinsame Bündel hätten sie ja noch bis 26 gehabt…


    bei einer schnellen Recherche vom Handy habe ich allerdings nichts dazu gefunden.

  • Wenn ich mir die Fuhrparkliste von Eberwein bei Busphoto anschaue, kann man (Richtigkeit der Daten vorausgesetzt) schon relativ sicher von einer Schließung ausgehen - dort wird noch ein einzig aktives Fahrzeug gelistet (FB-OE 3, ein Citaro C2Ü, welcher damals um Nidda eingesetzt wurde). Alle anderen Fahrzeuge, auch die des Stadtbus Bad Nauheim, werden als ausgemustert gelistet.

    Auch unter den VGO-Partner-Verkehrsunternehmen ist die Firma Eberwein nicht mehr zu finden.

    Einmal editiert, zuletzt von Headtallica () aus folgendem Grund: Formulierung geändert

  • Das ist wirklich ein Verlust, sehr schade. Das nächste kleine Busunternehmen, das der beinharten Ausschreibungswelt zum Opfer fällt. Eberwein war ja lange "seine" Linien eigenwirtschaftlich gefahren, was seit 2015 finanziell einfach nicht mehr ging. Die kleineren Firmen hatten sich ja auch sinnvoll zu einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossen, wie eben konkret Stroh. Eberwein und Balser, um gegen die Branchenriesen bestehen zu können. Nun ist von dem Zusammenschluss nur noch der "große Bruder" Stroh übrig. Und die LNVG hatte sich durchaus auch bemüht: Gerade der ZOV-Verkehr hat mit kleineren und kleinen Linienbündeln bewusst Nischen für kleine Betriebe geschaffen, siehe das jetzt betrieben Bündel Karben/Wöllstadt, das exakt auf Eberwein zugeschnitten war.


    Es wird wohl Zeit, dass sich die Landespolitik sich wieder einmal damit beschäftigt und zum Beispiel Mindestpreise bei Angeboten einführt oder so. Denn die kleinen Bus-Mittelständler bieten ja nicht nur den Vorteil der "Produktion" vor Ort mit Greifbarkeit des Unternehmens für Kundschaft und (politische) Auftraggeber sowie Arbeitsplätzen vor der Haustür. Eberwein gehörte zu jenen, die auch spätnachts mit einem Bus sehr schnell vor Ort waren an der Main-Weser-Bahn, wenn zum Beispiel nach einem PU ad hoc ein SEV für die S-Bahn oder einen RE nötig war. Denn die Anfahrt war nicht weit, und Sohn oder Vater sind nach Alarmierung flott ans Lenkrad gesprungen (oder sie hatten es über die Feuerwehr eh schon mitbekommen).

  • Da ist nicht nur die Landespolitik gefordert. Da ist mindestens die Bundespoliik und insbesondere die Europa-Politik gefordert. Es kann nicht sein, dass regional stark eingegrenzte Leistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen. Das komplette Ausschreibungsrecht im öffentlichen Bereich ist mittlerweile ein Bürokratie-Monster, das nur noch Geld-Ersparnis vor Qualität stellt. Der Mittelstand stirbt aus und die Großunternehmen zahlen ihren Investoren Renditen zu Lasten der Endkunden.


    Ich wäre für eine Reform im Sinne eines Transparenzregisters und eine Ausschreibungspflicht erst bei Überschreitung von Schwellenwerten bei Kennzahlen wie Kosten pro Kilometer oder Länge des Gesamtnetzes. Ausschreibungsrecht davon unberührt.


    Das jetzige System tut iemanden gut - außer am Ende ein paar Investoren.

  • Man kann jetzt schon die Qualitäts- und Preiskriterien, aber auch die "weichen Faktoren" anpassen. Auch wenn es schon eine Weile her ist, aber gerade im Fall der MKK-Ausschreibungen Langenselbold/Gelnhausen II und Stadtbus Nidderau 2018 waren die Qualitäts- und Preiskriterien 30/70, im Fall der Ausschreibungen Nordspessart und Südvogelsberg jedoch 50/50. Man kann durchaus Qualität verlangen, muss sie aber dementsprechend natürlich auch bezahlen. Es hat sich jedoch eingeschlichen, dass Billig = "Gut" ist. Was Billig bedeutet, wird sicherlich der eine oder andere von dem Vergabedesaster "Heuserlinien an Viabus" kennen.

    Bedauerlich ist es aber allemal, dass dort die Pforten für immer zugehen - auch wenn hier wahrscheinlich neben den harten Ausschreibungsbedingungen und auch den eingebrochenen Reiseverkehr während Corona die gesundheitlichen- und die Altersgründe im Vordergrund stehen dürften.

    PS: Um den Bogen wieder zum Thema zu spannen: das Bündel Büdingen/Altenstadt wird derzeit wieder ausgeschrieben. Hier geht es zu den betreffenden Unterlagen.