04.02.2016, U1, U2, U3, U8: U-Bahn stößt mit Bus am Weißen Stein zusammen

  • Es ist aber auch richtig, dass man halt bei Gelb in Deutschland schon anhalten muss, wenn ein angemessener Bremsweg zwischen Auto und Ampel liegt. Und auch wenn das nur 2-3 Sekunden bringt, rentiert sich das dann am Tag schon.

    Vor allem sollte man, wenn die Ampel knapp vor einem auf gelb springt, nur dann scharf bremsen, wenn man sicher ist, daß keiner direkt hinter einem fährt. Der denkt am Ende sonst noch "der vor mir fährt rüber, ich packe das auch noch", gibt Gas, und dann hat man zwei Autos, die jeweils nur ein Zweidrittelauto lang sind. Wäre nicht das erste Mal. Und "Angemessener Bremsweg " ist sowieso so ein Gummiparagraph.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Das war auch keine persönliche Meinung, sondern nur eine Feststellung. Mir ist durchaus bewusst, dass es unter Einhaltung dieser Regelung, zu manchen Uhrzeiten zu großen Verkehrsproblemen kommen kann, wenn statt 5 Autos nur 3 über eine Kreuzung kommen.

  • Wie war das nochmal mit §11, Abs. 1 der StVO?

    Den Zusammenhang mit diesem §11 verstehe ich leider (noch?) nicht, vielleicht weißt Du mehr als ich. Unterstellt das, der Fahrer des Busses sei in den stockenden Verkehr eingefahren, oder hätte die U-Bahn trotz F1 wegen dieser Vorschrift halten sollen?


    Angenommen, der Bus hätte noch wegen eines auf der linken Spur (dort sind 2 Linksabbieger) bei gelb überholenden Pkw bremsen müssen, als das Strab-Signal schon auf F1 schaltete und der U-Bahn-Führer hätte nicht damit gerechnet, dass der Bus bremst. Wer hätte dann Deiner Meinung nach gegen diese Vorschrift verstoßen? Solange man den genauen Unfallhergang nicht kennt, würde ich den Bezug auf o.g. Paragraphen nicht herstellen wollen.

  • Angenommen, der Bus hätte noch wegen eines auf der linken Spur (dort sind 2 Linksabbieger) bei gelb überholenden Pkw bremsen müssen, als das Strab-Signal schon auf F1 schaltete und der U-Bahn-Führer hätte nicht damit gerechnet, dass der Bus bremst. Wer hätte dann Deiner Meinung nach gegen diese Vorschrift verstoßen? Solange man den genauen Unfallhergang nicht kennt, würde ich den Bezug auf o.g. Paragraphen nicht herstellen wollen.

    Da ich nicht selbst anwesend war, möchte ich eigentlich nicht spekulieren, aber wieso sollte der "Schienenbahnfahrer" überhaupt etwas falsch gemacht haben?


    Es sind doch ganz einfache Beispiele denkbar: Angenommen die Bahn fährt an im guten Glauben des Fahrers, dass der Bus noch rechtzeitig die Kreuzung räumen wird bevor die Bahn an der Stelle angelangt, wo der Bus im Moment des Anfahrens der Bahn noch stand. Jetzt bremst der Busfahrer jedoch unvermittelt, weil der Platz für sein Vehikel doch nicht ausreicht. Was soll der Fahrer der Bahn hier noch machen? In so einem Falle ist ein Zusammenstoßen unvermeidlich.


    Man könnte jetzt argumentieren, dass die Bahn nur dann anfahren dürfe, wenn die gesamte Kreuzung bereits geräumt sei. Aber dann könnte man den Verkehr gleich ganz einstellen. Fußgänger interessieren sich mehrheitlich beispielsweise auch nicht dafür: Wenn die Straßenbahn am Hauptbahnhof nicht anfahren würde, würden umgekehrt die Fußgänger auch nie die Bahn passieren lassen.


    Aus meiner Sicht muss der Busfahrer (und jeder andere Kraftfahrer auch) sich überlegen, ob der Platz hinter den Schienen für das eigene Fahrzeug überhaupt ausreicht und nur dann darf er über die Gleise fahren. Ob da jetzt eine normale Ampel steht, eine Signalanlage für den Bus oder aber ein Bahnübergang ist für diese Betrachtung unerheblich. Deshalb spielt es aus meiner Sicht auch keine Rolle, ob da jetzt ein grünes Licht oder F1 geleuchtet hat. Das ist bei jedem Bahnübergang auch nicht anders: Bloß weil es nicht rot leuchtet, darf man auch nicht unvermittelt anfahren obwohl es hinter dem Bahnübergang einen Rückstau gibt. Wenn man dann genau auf dem Gleis stehen bleibt, knallt es eben genau so.


    Kraftverkehr gehört auf die Straße, Schienenverkehr auf die Schiene. Die Bahn kann nur auf den Schienen fahren, der Kraftverkehr auf beidem (sofern die Schienen teil eines Bahnüberganges sind) - folglich ist klar, wer auf wen Rücksicht nehmen muss, da die Bahn nicht ausweichen kann. So ein Unfall kommt nur dadurch zu Stande, weil der Bus (zumindest teilweise) noch auf den Schienen stand. Die Bahn gehört dort naturgemäß hin, der Bus nicht unbedingt.

  • Bei der Schuldfrage braucht man doch auch gar nicht spekulieren?
    Das ist ja das schöne an der BoStrab mit Fahren auf Sicht - als Strabfahrer bist du immer automatisch Mitschuldig...


    Auch im guten Glauben daran, daß der Bus die Kreuzung noch rechtzeitig räumen wird, hätte der Fahrer nur so schnell in die Kreuzung einfahren dürfen wie er den Zug sicher vor dem Bus zum Stehen bringen kann -> Teilschuld.
    Ob es Konsequenzen für den Strabfahrer haben wird hängt wohl allerdings maßgeblich davon ab ob er TVN hat oder nicht... *hust*


    Das es mir in der Situation mit dem "guten Glauben" genauso hätte passieren können ist jetzt wieder ein anderes Thema. Und wenn es um Zentimeter geht sollte man im Zweifelsfall immer zur sicheren Seite entscheiden - aber das ist halt die Theorie... (und das Erfahrungswissen um die Abmessungen des eigenen Fahrzeugs - in der Ausbildung bekommt man das Gefühl jedenfalls noch nicht...)

    "Der Mensch, der so ehrbar im Einzelnen, aber so miserabel im Ganzen ist."
    Johann Wolfgang von Goethe

  • wieso sollte der "Schienenbahnfahrer" überhaupt etwas falsch gemacht haben?

    Genau diese Frage habe ich mir auch gestellt, als ich das Zitat aus der StVO las.


    Zitat

    Angenommen die Bahn fährt an im guten Glauben des Fahrers, dass der Bus noch rechtzeitig die Kreuzung räumen wird bevor die Bahn an der Stelle angelangt, wo der Bus im Moment des Anfahrens der Bahn noch stand. Jetzt bremst der Busfahrer jedoch unvermittelt, weil der Platz für sein Vehikel doch nicht ausreicht. Was soll der Fahrer der Bahn hier noch machen? In so einem Falle ist ein Zusammenstoßen unvermeidlich.

    Eben.


    Zitat

    Man könnte jetzt argumentieren, dass die Bahn nur dann anfahren dürfe, wenn die gesamte Kreuzung bereits geräumt sei. Aber dann könnte man den Verkehr gleich ganz einstellen.

    Du meinst damit den Bahnverkehr. Man könnte aber genauso gut argumentieren, der Bus dürfe bei grün oder F1 nur anfahren wenn der Fahrer gewährleisten kann, dass ihm bei der Fahrt über die Kreuzung mit 100%-iger Sicherheit nchts in die Quere kommen könnte - auch nichts unvorhersehbares. Da Menschen in weit überwiegender Mehrzahl aber keine Hellseher sind und im Straßenverkehr ständig etwas unvorhersehbares eintreten kann, müsste man dann im Umkehrschluss auch sämtlichen Straßenverkehr einstellen.


    Angenommen, der Busfahrer hätte wegen eines Radfahrers bremsen müssen, welcher das Rotlicht der Fahrbahn am Weißen Stein missachtet hat. In dem Moment wird ihm die Möglichkeit genommen die Kreuzung zu räumen, wie es unter normalen Umständen gegeben gewesen wäre, es sei denn er wolle den Radfahrer im Krankenhaus oder auf dem Friedhof abliefern lassen. Insofern ist die nachfolgende Argumentation...

    Zitat

    Aus meiner Sicht muss der Busfahrer (und jeder andere Kraftfahrer auch) sich überlegen, ob der Platz hinter den Schienen für das eigene Fahrzeug überhaupt ausreicht und nur dann darf er über die Gleise fahren. Kraftverkehr gehört auf die Straße, Schienenverkehr auf die Schiene. Die Bahn kann nur auf den Schienen fahren, der Kraftverkehr auf beidem (sofern die Schienen teil eines Bahnüberganges sind) - folglich ist klar, wer auf wen Rücksicht nehmen muss, da die Bahn nicht ausweichen kann. So ein Unfall kommt nur dadurch zu Stande, weil der Bus (zumindest teilweise) noch auf den Schienen stand. Die Bahn gehört dort naturgemäß hin, der Bus nicht unbedingt.

    ...nichts anderes als die nackte Unterstellung, der Busfahrer habe einen Fehler gemacht. Dadurch wird Dein eigener Eingangssatz, Du wollest nicht spekulieren wieder konterkariert. Solange der genaue Hergang solcher Unfälle nicht feststeht, kann man mit derlei Meinungsäußerungen entweder richtig oder falsch liegen und solange bleibt es eben doch Spekulation. Damit ist niemandem gedient.

  • Die Polizeipresse präzisiert: der Bus musste verkehrsbedingt verlangsamen und stand dabei noch etwas im Profil der Gleise.

  • Bei der Schuldfrage braucht man doch auch gar nicht spekulieren?
    Das ist ja das schöne an der BoStrab mit Fahren auf Sicht - als Strabfahrer bist du immer automatisch Mitschuldig...

    Da muss ich jetzt doch einmal in die Runde fragen (vielleicht @ tunnelklick?), ob diese Aussage juristisch gesehen tatsächlich in dieser Form haltbar ist? Die Aussage, dass von einer Schienenbahn technisch gesehen ein höheres Gefährdungspotenzial ausgeht als z.B. von einem Pkw kenne ich, aber inwieweit kann diese Feststellung hinsichtlich der Klärung von Schuldfragen (oder vielleicht eher im Sinne von "Kausalitätsfragen" oder "anteiliger Verantwortlichkeit," wenn man einmal den m.E. moralischen Unterton von "Schuld" ausklammern will) bei Unfallhergängen eine Rolle spielen? Es geht mir hier nicht darum, Spekulation zu betreiben, sondern ich kam auf diese Frage, weil der Nachsatz der Polizeipressemitteilung ja ebenfalls noch offen lässt, was letztendlich der ausschlaggebende Faktor für diesen spezifischen Unfall gewesen ist.


    Dass man mit einem Schienenfahrzeug nach BOStrab besonders auf vorausschauende Fahrweise angewiesen ist, ist einerseits natürlich richtig, aber auch hier hat die Antizipationsmöglichkeit – wie auf allen Seiten – ja durchaus Grenzen, wie ja auch Charly bereits festgestellt hat.

    Fág an Bealach!

  • Den Zusammenhang mit diesem §11 verstehe ich leider (noch?) nicht, vielleicht weißt Du mehr als ich. Unterstellt das, der Fahrer des Busses sei in den stockenden Verkehr eingefahren, oder hätte die U-Bahn trotz F1 wegen dieser Vorschrift halten sollen?


    Meine Anmerkung habe ich auf das Verhalten des Busfahrers bezogen, siehe dazu die von Charles verlinkte Pressemeldung der Polizei. Vielleicht ist es jetzt deutlicher geworden, was ich damit aussagen wollte.

    Gruß, 420 281-8
    Jeder Mensch hat ein zweites Gesicht ...

  • Der Busfahrer kann auch am Anfang der Frühphase und freier Fahrbahn gestartet sein. Jeder Autofahrer kennt genügend Verhaltensweise Anderer, die sich nicht vorhersehen lassen (Spekulation): Spurwechsel oder plötzliches Anhalten anderer, kreuzende Fußgänger, ....
    Trifft singemäss auch auf den U-Bahnfahrer zu, wobei das Hindernis Bus eigentlich deutlich früher im Lichtraumprofil gewesen sein muss. Im Grunde ein üblicher Auffahrunfall, nur die Beteiligung war halt ungewöhnlich.

    2 Mal editiert, zuletzt von Condor ()

  • Noch etwas, was mir zum Stichwort Einfahren in Kreuzungsbereiche bei stockendem Verkehr einfällt: Da gibt es durchaus Situationen, in denen man, gerade als Fahrer eines öffentlichen Verkehrsmittels, abwägen muss. Als Beispiel hier aus Leipzig fiele mir die Hst. Leibnizstraße in Fahrtrichtung Waldplatz ein: Dort befindet sich am Westkopf der Haltestelle die Kreuzung mit der namensgebenden Leibnizstraße, wo die Kfz-Fahrspuren aus dem Ranstädter Steinweg in die Jahnallee in Mittellage einfädeln und somit Straßenbahn und Kfz gemischt fahren. Das Ganze freilich mit LSA für Kfz-Verkehr und Straßenbahn gesichert.


    Auf der Jahnallee indessen staut es sich gerade zur HVZ sehr gerne mal massiv auf, und würde man mit der Straßenbahn bei einem solchen Rückstau und freiem Signal nun so lange warten wollen, bis sich die Verkehrslage so weit entspannt hat, dass man in einem Zug die Kreuzung überqueren kann, könnte man, plakativ ausgedrückt, die Karre stehen lassen, den Fahrerraum abschließen, und sich erst mal ohne jede Hast beim Bäcker dort an der Ecke mit Proviant und Kaffee eindecken. Anders gesagt, hier gilt insofern die Empfehlung, bei solchen Verkehrslagen allenfalls einen Signalumlauf sausen zu lassen, dann aber – formale Behinderung hin oder her – einzufahren, denn sonst wären die hier verkehrenden Linien effektiv lahmgelegt.


    Das sage ich insofern einfach mal so, wie es ist – hier kann man auch im Sinne der Fahrgäste an Bord häufig nicht anders handeln und agiere ich dementsprechend, wenn ich zu entsprechenden Zeiten eine der dortigen Linien fahre. Inwieweit sich solche Situationen durch veränderte LSA-Umläufe vermeiden oder zumindest reduzieren ließen, kann ich nicht auf die Schnelle beurteilen, da man in diese Betrachtung zweifellos auch den in landwärtiger Richtung folgenden LSA-Knoten am Waldplatz selbst und dessen Schaltung einbeziehen muss.


    Dass es (auch dies garantiert nicht nur hier in Leipzig) zudem meist eine Sisyphusarbeit ist, die Straßenverkehrsbehörde von Änderungen in den LSA-Schaltungen zu überzeugen, welche die Zuverlässigkeit des öffentlichen Verkehrs steigern könnten, steht zudem auf einem anderen Blatt.

    Fág an Bealach!

  • Meine Anmerkung habe ich auf das Verhalten des Busfahrers bezogen, siehe dazu die von Charles verlinkte Pressemeldung der Polizei. Vielleicht ist es jetzt deutlicher geworden, was ich damit aussagen wollte.

    Genau das hatte ich vermutet: nämlich dass damit eine Vorverurteilung vorgenommen wurde. Es gab mal Zeiten in diesem Forum, wo man sich auch von der Administration her darüber einig war, dass derlei Spekulationen zu solchen Vorfällen besser unterlassen werden sollten. Wenn dies heute kein Standard mehr ist und jeder hier drauf los spekuliert so wie er gerade Lust hat, dient das dem Ruf des Forums wahrlich nicht.


    Als Du den bewussten §11 zitiert hast, konntest Du Dich noch nicht auf den von Charles verlinkten Polizeibericht bezogen haben, sondern beziehst Dich jetzt nachträglich darauf (wen ich das richtig sehe wurde der nämlich heute um 10:27 Uhr erst eingestellt). Und selbst wenn der vorher schon zur Verfügung gestanden hätte, kann man daraus weder eine Schuld des Schienenbahnfahrers noch eine des Busfahrers ablesen. Denn dort heißt es zwar

    Die Polizeipresse präzisiert: der Bus musste verkehrsbedingt verlangsamen

    was für sich allein aber nicht verboten ist, oder? Ferner steht dort aber auch, was DenshaOtaku in seinem Halbsatz bereits angedeutet hatte, nämlich das:


    Zitat

    Die Ermittlungen zur Schuldfrage dauern an.

    Man wolle das Ergebnis dieser Ermittlungen also bitte erstmal abwarten, bevor man solche Schuldzuweisungen vornimmt.

  • Man muss ein bißchen differenzieren:


    Die Annahme von sethaphopes "das ist ja das schöne an der BoStrab mit Fahren auf Sicht - als Strabfahrer bist du immer automatisch Mitschuldig", ist ungenau und stimmt deshalb nicht. Bei der Frage, was heißt schuldig, muss man den strafrechtlichen/OWi-rechtlichen Begriff vom haftungsrechtlichen Begriff unterscheiden.


    • Für den Schienenbahnfahrer gilt die StVO nur, wenn die Bahn im straßenbündigen Gleiskörper fährt (§ 55 BOStrab); für Straßenbahn und Stadtbahn/U-Bahn gelten abweichende Regeln, weil sie auf einem besonderen bzw. unabhängigen Bahnkörper verkehrt.
    • Die BOStrab nennt keine der StVO vergleichbaren Verhaltensregeln. Ob der Schienenbahnfahrer evtl. gegen die betriebliche Fahrordnung verstoßen hat, wissen wir nicht, weil wir die betriebliche Fahrordnung nicht kennen; infolge dessen hat der Schienenbahnfahrer auch keine Ordnungswidrigkeit begangen, mir ist jedenfalls kein einschlägiger OWi-Tatbetand bekannt. Wären Personen verletzt worden, wären ggf. Straftatbestände zu prüfen (fahrlässige Körperverletzung z.B.). Ob ihn arbeitsrechtliche Konsequnzen treffen, steht auf einem anderen Blsatt, würde ich aber hier verneinen (gefahrgeneigte Arbeit).
    • Auf unabhängigen oder besonderen Bahnkörpern hat die Schienenbahn Vorrang. Deshalb haben wir es hier nicht mit einer Kreuzung, sondern mit einem Bahnübergang zu tun. Dem entspricht § 19 StVO , eine Spezialvorschrift, die dem allgemeineren § 11 StVO vorgeht. Das Verhalten des Busfahrers muss also im Lichte des § 19 StVO beurteilt werden. Dazu wissen wir aber eigentlich nichts, ob er evtl. eine Owi begangen hat, muss offen bleiben.
    • In puncto Schadenhaftung ist wiederum zu unterscheiden. Die VGF haftet für Sach- und Personenschäden verschuldungsunabhängig nach HpflG („Wird bei dem Betrieb einer Schienenbahn ... oder eine Sache beschädigt, so ist der Betriebsunternehmer dem Geschädigten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet....“). Eine Ersatzpflicht gegenüber dem Halter des Busses scheidet aber aus, wenn dessen Fahrer ein Mitverschulden trifft. Lässt sich das nicht ermitteln, ist jedem Halter die Betriebsgefahr zuzurechnen, der Schienenbahn eine höhere (kann nicht ausweichen, längerer Bremsweg) als dem Bus. In diesen Fällen rechnen die Gerichte dem Bahnunternehmen i.d.R. nicht mehr als 50% der Haftung zu, d.h. die Hälfte des eigenen Schadens und die Hälfte des fremden Schadens; wer wem zum Ausgleich verpflichtet ist, hängt von der Höhe der Schäden ab.
    • Der Halter des Busses haftet nach StVG und BGB bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten, siehe Nr. 3, im Übrigen lastet auf ihm aber auch die Betriebsgefahr, s. Nr. 4.


    2 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • ...nichts anderes als die nackte Unterstellung, der Busfahrer habe einen Fehler gemacht. Dadurch wird Dein eigener Eingangssatz, Du wollest nicht spekulieren wieder konterkariert. Solange der genaue Hergang solcher Unfälle nicht feststeht, kann man mit derlei Meinungsäußerungen entweder richtig oder falsch liegen und solange bleibt es eben doch Spekulation. Damit ist niemandem gedient.

    Nein, ich habe dem Busfahrer nichts unterstellt. Es ist nur eine Feststellung gewesen, dass der Bus dort noch auf den Schienen stand.


    Du hast selbst beschrieben, welche Situation dazu führen könnte (der Radfahrer), dass der Bus die Kreuzung nicht vollständig räumen konnte. Es kann durchaus gute Gründe geben, die zu solch einer Situation führen. Da sicherlich kein Busfahrer einen Radfahrer willentlich überfahren würde - auch wenn der Radfahrer beispielsweise falsch gehandelt hätte, könnte trotzdem daraus ein Unfall resultieren.


    Man könnte dem Busfahrer nur genau dann einen Fehler unterstellen, wenn für ihn bereits absehbar gewesen wäre, dass es nicht für eine vollständige Räumung reichen würde. Aber, wie gesagt, das kann ich nicht beurteilen. Es würde mich jedoch wundern wenn dem so gewesen wäre, da Busfahrer normalerweise die Länge ihres Fahrzeugs gut einschätzen können, denn wie sollten sie sonst mit den Bussen durch die engen Stellen kommen.


    Dem Bahnfahrer hingegen könnte man, aus meiner Sicht, nur dann einen Fehler unterstellen, wenn dieser angefahren wäre, obwohl ersichtlich gewesen wäre, dass die Schienen nicht rechtzeitig frei werden würden. Und das erscheint mir sehr unwahrscheinlich.


    Weil der Begriff des "Fahrens auf Sicht" gefallen ist: Du hast selbst konstatiert, dass die Verkehrsteilnehmer nicht in die Zukunft schauen können - auch der Bahnfahrer nicht. Unter "Fahren auf Sicht" ist zu verstehen, dass der Bahnfahrer seine Bahn so unter Kontrolle hat (und damit auch unter Umständen die volle Geschwindigkeit nicht ausfahren darf), dass er seine Bahn im Gefahrenfalle rechtzeitig zum Stehen bekommt. Bleibt also angenommen ein Kraftfahrzeug auf den Schienen liegen (beispielsweise aus technischen Gründen), muss der Bahnfahrer seine Bahn so steuern, dass der Bremsweg ausreichend ist um unfallfrei vor dem Hindernis zum Stehen zu kommen. Das bezieht sich selbstredend natürlich nur auf absehbare Hindernisse.


    Wenn jemand aber ein paar Meter vor der fahrenden Bahn aus dem Gebüsch springt, läge natürlich eine völlig andere Situation vor.


    Im Gegensatz hierzu wäre das Fahren auf Zugsicherung wie bei der richtigen Eisenbahn (oder der U-Bahn im Tunnel). Dort vertraut der Triebfahrzeugführer auf das Signalbild und muss sich darauf verlassen können. Stünde hinter einer (nicht einsehbaren) Kurve ein Hindernis, würde bei Fahren auf Zugsicherung der Bremsweg meist nicht ausreichen um einen Unfall zu verhindern. Bei "Fahren auf Sicht" muss hingegen aktiv durch den Fahrer der Bahn sichergestellt sein, dass er vor der Kurve bereits die Geschwindigkeit reduziert um so einem möglichen Unfall aus dem Wege zu gehen. Das sind zwei völlig gegensätzliche "Philosophien".


    Es könnte daher durchaus sein, dass man weder dem Bus- noch dem Bahnfahrer einen wirklichen Fehler vorwerfen kann. Wie das ganze rechtlich zu bewerten ist, falls man einen "Schuldigen" ausmachen muss, kann durchaus eine völlig andere Angelegenheit sein.

    Da Menschen in weit überwiegender Mehrzahl aber keine Hellseher sind und im Straßenverkehr ständig etwas unvorhersehbares eintreten kann, müsste man dann im Umkehrschluss auch sämtlichen Straßenverkehr einstellen.

    Genau das habe ich auch gemeint. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Sollte man diese jedoch einfordern wollen, bliebe nur die Einstellung des Verkehrs. Und selbst unter Fußgänger kommt es ab und an zu Unfällen...

  • zip-drive spricht bei der Bahn stets von anfahren. Der Zug kam mit der üblichen Geschwindigkeit von Heddernheim, d.h. er näherte sich von der Maybachbrück kommend der Station und war zwecks Halt am Weißen Stein längst im Verzögern begriffen; der Bus hat aber seinen Bremsweg um knapp 100 m verkürzt. Da der Schienenbahnfahrer freie Sicht hatte, ist anzunehmen, dass er anders verzögert hätte, wenn der Bus bereits gestanden hätte. Ich würde mal annehmen, dass er den querenden Bus gesehen hat und seinen Anhalteweg in der Annahme berechnet hat, der Bus würde sich plangemäß fortbewegen, den Gleisbereich frei machen. Da das nicht der Fall war, aus Gründen die er nicht vorhersehen konnte, weil der Bus das Geschehen, das ihn an der Weiterfahrt hinderte, verdeckte, fällt das Ereignis wohl in die Kategorie "unabwendbar".

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Meines Wissens steht vor dem fraglichen Kreuzungsbereich für die Straßenbahn ein F-Signal (also wie im Straßenbahnbereich), kein Hp-Signal mit Zugsicherung. Inwiefern das relevant ist oder wie ich die Schuldfrage sehe, werde ich hier nicht weiter erörtern. Dafür gibt es Fachleute. Ich beschränke mich da auf einfache Tatsachen, die jeder nachprüfen kann, indem er vor Ort einen Blick riskiert.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • zip-drive spricht bei der Bahn stets von anfahren. Der Zug kam mit der üblichen Geschwindigkeit von Heddernheim, d.h. er näherte sich von der Maybachbrück kommend der Station und war zwecks Halt am Weißen Stein längst im Verzögern begriffen; der Bus hat aber seinen Bremsweg um knapp 100 m verkürzt.

    Du hast natürlich Recht. Der Einfachheit halber, und um weitere Schachtelsätze zu vermeiden, empfand ich es selbst als einfacher von "anfahren" zu sprechen. Dies gilt natürlich auch gleichermaßen für das Verzögern.

  • Als Du den bewussten §11 zitiert hast, konntest Du Dich noch nicht auf den von Charles verlinkten Polizeibericht bezogen haben, [...]

    Doch, der Pressebericht der Polizei ist vom Donnerstag, 4. Februar, 13:14 Uhr. Geschrieben haben ich meinen Beitrag ebenfalls an diesem Donnerstag um 18:43 Uhr. Da ich die Polizeimeldungen aus gewissen Gründen täglich lese, was mir der Bericht zum Unfall zu diesem Zeitpunkt bekannt.

    Gruß, 420 281-8
    Jeder Mensch hat ein zweites Gesicht ...

  • @'420 281-8: Das hatte ich schon vermutet, deshalb fragte ich, ob Du evtl. mehr weißt als ich. Trotzdem ist das kein Grund, dem Fahrer des Busses anhand dieser spärlichen Angaben Fehlverhalten zu unterstellen.

    Außerdem wird in dieser Diskussion bisher völlig außer acht gelassen, dass die Ausfahrt von der Eschersheimer Landstraße hier in einem spitzen Winkel erfolgt, also nicht rechtwinklig, sondern mit etwa 75 - 80°. Weil ich in der Nähe wohne, kenne ich die Ecke sehr gut und bin da auch selbst schon in Schwierigkeiten gebracht worden, weil andere Autofahrer teilweise versuchen die enge Kurve mit Schwung zu nehmen und dann nicht in ihrer Fahrspur bleiben. Auch ist ein gleichzeitiges abbiegen zweier Fahrzeuge, von denen eines mehr als Pkw-Breite besitzt kaum möglich, dann muss einfach versetzt gefahren werden. Dass ein Bus oder LKW an dieser Stelle nicht von der linken Spur aus einbiegen kann, wenn er nicht die halbe Bahnsteigumrandung abräumen will, sollte jedem einleuchten. Das kann man auch gut auf den verlinkten Pressebildern ab Nr. 7 erkennen, abgesehen davon, dass der Nachläufer von der U-Bahn weiter in die 2. Spur geschoben wurde als er sonst zum stehen gekommen wäre.


    Offenbar haben aber viele Autofahrer ein gravierendes Problem mit der eigentlich logischen Erkenntnis, dass solch ein Fahrzeug selbst beim abbiegen von der rechten Spur aus nicht innerhalb der Fahrbahnbegrenzungslinien bleiben kann und man folglich erst mal das Schwergewischt abbiegen lassen sollte. Sollte! Die Praxis sieht jedoch anders aus, denn leider lässt es das Ego eines Teils der Verkehrsteilnehmer nicht zu, einmal nicht der Erste zu sein. Schon gar nicht wenn ein Bus oder Lkw vor einem fährt, der muss immer und überall gnadenlos überholt werden - koste es was es wolle. Denn schließlich könnte man ein oder zwei wertvolle Lebenssekunden verlieren, falls der weiterhin vor einem her fährt. Durch solches Verhalten können derartige Unfälle auch entstehen, es muss nicht immer ein unachtsamer Fußgänger oder Radfahrer sein. Deshalb wehre ich mich so sehr gegen vorzeitige Rückschlüsse.


    Ich würde mal annehmen, dass er den querenden Bus gesehen hat und seinen Anhalteweg in der Annahme berechnet hat, der Bus würde sich plangemäß fortbewegen, den Gleisbereich frei machen. Da das nicht der Fall war, aus Gründen die er nicht vorhersehen konnte, weil der Bus das Geschehen, das ihn an der Weiterfahrt hinderte, verdeckte, fällt das Ereignis wohl in die Kategorie "unabwendbar".

    Das sehe ich genau so...