04.02.2016, U1, U2, U3, U8: U-Bahn stößt mit Bus am Weißen Stein zusammen

  • >Meines Wissens steht vor dem fraglichen Kreuzungsbereich für die Straßenbahn ein F-Signal (also wie im Straßenbahnbereich), kein Hp-Signal mit Zugsicherung.


    Im Gegenzug nur mal der allgemeine Hinweis - Ein an einer Stadtbahnstrecke mit Bahnüber-
    gängen stehndes Hp-Signal muß nicht unbedingt zwingend den Bahnübergang decken - da
    können zusätzlich Signal stehen die den Zustand des Überganges anzeigen.
    (Analogie bei der Eisenbahn http://stellwerke.de/signal/deutsch/bue.html Bü0/1)

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  • Im Gegenzug nur mal der allgemeine Hinweis - Ein an einer Stadtbahnstrecke mit Bahnüber-
    gängen stehndes Hp-Signal muß nicht unbedingt zwingend den Bahnübergang decken - da
    können zusätzlich Signal stehen die den Zustand des Überganges anzeigen.
    (Analogie bei der Eisenbahn http://stellwerke.de/signal/deutsch/bue.html Bü0/1)

    Das sind doch Signale für den Betrieb nach EBO - also für die "richtige" Eisenbahn.


    Die BOStrab enthält zwar ähnliche Signale, aber die gibt es doch in Frankfurt gar nicht?!


    Siehe BOStrab Analge 4 Signal "Bü 0" und "Bü 1". Generell weichen die Signalbilder in Frankfurt ab (siehe beispielsweise die Vorsignale oder Hauptsignale, die nur ein gelbes Licht zeigen).

  • Ich würde mal annehmen, dass er den querenden Bus gesehen hat und seinen Anhalteweg in der Annahme berechnet hat, der Bus würde sich plangemäß fortbewegen, den Gleisbereich frei machen. Da das nicht der Fall war, aus Gründen die er nicht vorhersehen konnte, weil der Bus das Geschehen, das ihn an der Weiterfahrt hinderte, verdeckte, fällt das Ereignis wohl in die Kategorie "unabwendbar".


    Und genau durch diese "Annahme" wäre er, wenn es zu Personenschäden gekommen wäre aber trotzdem dran - weil die BoStrab in der Beziehung keine Annahmen zuläßt.
    Es ist so zu fahren das vor jedem Hindernis angehalten werden kann - ob absehbar ist, daß das Hindernis bis zum Eintreffen des eigenen Fahrzeuges noch im Weg steht spielt dabei keine Rolle.
    Und das meine ich mit bei Fahren auf Sicht ist man immer dran wenn das Hindernis schon auf den Gleisen war wie in diesem Fall - ein nichtblinkender Abbieger der dir einfach vor die Bahn fährt ist was anderes.
    Und auch der besondere Bahnkörper und die Andreaskreuze helfen dir bei fahren auf Sicht nicht - du bist selbst dafür verantwortlich zu schauen ob dein Fahrweg frei ist.
    Einer der 1. Sätze in der Fahrschule ist übrigens auch: Ein F1 gibt dir die Erlaubnis zu Fahren und es *sollte* kein anderer Fahren dürfen - aber schau verdammt nochmal nach ob du auch fahren kannst!


    Ich gehe davon aus, das der Busfahrer beim losfahren in dem für ihn von der Ampel aus einsehbaren Teil kein Hindernis gesehen hat und in gutem Glauben die Kreuzung räumen zu können reingefahren ist - hat halt leider nicht gereicht, Pech...
    Ich glaube auch sofort, das der Bahnfahrer in gutem Glauben in die Räumung der Kreuzung reingefahren ist - aber rein nach dem Regelwerk ist der gute Glaube halt leider keine Entschuldigung...


    Ich betone hier aber auch nochmal, daß mir das in der Situation genauso hätte passieren können - wenn man sich immer 100% an die Regeln halten würde, könnte man grade bei der Straßenbahn den Betrieb in Frankfurt einstellen - will nur keiner weiter oben wahrhaben und so hat man außerdem immer was gegen die Leute in der Hand die einem nicht paßen - aber das will ja auch keiner hören...

    "Der Mensch, der so ehrbar im Einzelnen, aber so miserabel im Ganzen ist."
    Johann Wolfgang von Goethe

    Einmal editiert, zuletzt von sethaphopes ()

  • Das sehe ich genau so...


    Dann ist diese Annahme und Handlung aber immer noch fahrlässig?! Nur weil man denkt "bis ich da bin ist's bestimmt frei" macht's das doch nicht richtiger. Bestimmt auch nicht bei Schienenbahnen. Dass man nicht bis zum Stillstand runter muss, ist klar, aber pauschal weiter drauf zu halten anstatt zu reduzieren ist dann eben nicht "unabwendbar".

    Jakkeline, nich den Marzel mit die Schüppe auf'n Kopp kloppen!
    ________ _ _ _ _ _ _


    Freundliche Grüße!

  • und so hat man außerdem immer was gegen die Leute in der Hand die einem nicht paßen - aber das will ja auch keiner hören...

    Ob das gut geht? Als ich mich zuletzt traute, so etwas hier zu schreiben, entstand eine längere Diskussion. Da prallen ruck-zuck zwei "Fronten" aufeinander: Die der überzeugten Prinzipienreiter, die die Existenz jeglicher persönlicher Animositäten in so einem Betrieb abstreiten und stets betonen, dass jederzeit alles zu 1000% und absolut überprüfbar nach Regelwerk xy von Statten ginge, und die der Realisten, die solche Spielchen aus der eigenen Erfahrung im Wirtschaftsleben kennen.


    Mich beschleicht so langsam der Eindruck, dass ich mit meiner Einschätzung gar nicht so falsch lag. Hinter den Kulissen herrscht wohl doch nicht die perfekte heile Welt...

  • Mich beschleicht so langsam der Eindruck, dass ich mit meiner Einschätzung gar nicht so falsch lag. Hinter den Kulissen herrscht wohl doch nicht die perfekte heile Welt...


    Na ja, mein Hinweis mit den Konsequenzen und TVN kommt nicht von ungefähr. Die Lohnsklaven wird man sicher nicht wegen etwas Blechschaden rausschmeißen, aber so nem alten Stadtwerkevertrag darüber eine reindrücken - Steilvorlage!
    Sorry, etwas Off-Topic...

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    Johann Wolfgang von Goethe

  • Dann ist diese Annahme und Handlung aber immer noch fahrlässig?! Nur weil man denkt "bis ich da bin ist's bestimmt frei" macht's das doch nicht richtiger. Bestimmt auch nicht bei Schienenbahnen. Dass man nicht bis zum Stillstand runter muss, ist klar, aber pauschal weiter drauf zu halten anstatt zu reduzieren ist dann eben nicht "unabwendbar".

    Mein Kommentar bezog sich lediglich auf den von tunnelklick gebrauchten, auf die Praxis sehr schön zutreffenden Begriff "unabwendbares Ereignis", nicht auf irgendeine juristisch oder anderweitig logische Interpretation eventueller Überlegungen oder Handlungen des Fahrers.


    Es gibt eben mitunter in der Praxis Situationen, die durch Verkettung unglücklicher Umstände auftreten und weder von der Ratio erfasst, noch vom Gesetz abgedeckt werden können. Außerdem weißt Du doch im Leben nie vorher, ob eine Entscheidung richtig oder falsch sein würde. Du kannst bei gleichen Situationen unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte 1000 mal richtig entschieden haben und beim 1001. mal wunderst Du Dich trotzdem, dass die Entscheidung falsch war. Dann weißt Du hinterher auch, dass es fahrlässig war sich auf die Erfahrungswerte zu verlassen. Von daher stehen alle Fahrer tatsächlich mit einem halben Bein ständig im Gefängnis.

  • Dass man nicht bis zum Stillstand runter muss, ist klar, aber pauschal weiter drauf zu halten anstatt zu reduzieren ist dann eben nicht "unabwendbar".

    Was heißt denn "weiter drauf halten"? Wer hat weiter drauf gehalten? Die Bahn war doch eh im Begriff, eine Bahnsteiglänge weiter zu halten, sie war deshalb im Bremsvorgang begriffen. Wie kommst du drauf, der Fahrer hätte weiter drauf gehalten? Das ist doch Unsinn; dass die Bremsung noch verstärkt wurde lässt sich m.E. aus dem Schadenbild ohne weiteres schließen. Wäre die Bahn nur wenig schneller gewesen, wäre der Bus wesentlich mehr beschädigt worden.

  • Hab mir das ganze mal auf dem Luftbild angesehen. Da kommen die erwähnten zwei Fahrspuren, aber in der Eschersheimer geht es ja inzwischen nur noch einspurig weiter. Durchaus ein gewisses Konfliktpotential. Das wurde (wenn ich nichts verpasst hab) hier bisher noch nicht erwähnt, unabhängig vom größeren Raum, den der Bus beim Abbiegen braucht.

  • Hab mir das ganze mal auf dem Luftbild angesehen. Da kommen die erwähnten zwei Fahrspuren, aber in der Eschersheimer geht es ja inzwischen nur noch einspurig weiter. Durchaus ein gewisses Konfliktpotential. Das wurde (wenn ich nichts verpasst hab) hier bisher noch nicht erwähnt, unabhängig vom größeren Raum, den der Bus beim Abbiegen braucht.

    Die Eschersheimer ist dort immer noch zweispurig, der Radweg ist nur durch gestrichelte Markierung gekennzeichnet. Gilt also nur nach Bedarf

  • War da nicht mal was, daß unser städtischer Oberverkehrsverhinderer die Eschersheimer komplett echt einspurig machen wollte? Hatte da was am Rande mitbekommen, das aber nicht weiter verfolgt, weil ich dort ohnehin nie mit dem Auto lang komme...

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Es gibt aber, soweit ich das anhand des Luftbildes beurteilen kann, keine Mittelstreifen. Das kann schon mal verwirren.

    Richtig, dennoch kann die Fahrbahnbreite von 2 Fahrzeugen gleichzeitig genutzt werden, solange kein Radfahrer auf der Spur ist. Von den Pkw wird sowohl das zweispurige Abbiegen als auch das Parallelfahren praktiziert, solange korrekt gefahren wird geht das alles und ist aufgrund der Kürze der Ampelschaltung auch erforderlich. Nur paralleles Abbiegen mit breiteren Fahrzeugen ist kaum möglich.


    Nach Ende des Versuchsprojekts "Einspurigkeit Eschersheimer" wurden alle Barrieren wieder entfernt, auf der rechten Fahrspur darf seitdem abschnittsweise geparkt werden. Dadurch ist die Eschersheimer stadteinwärts im Prinzip ab Lindenring bis zum Überweg vor der U-Bahnstation Hügelstraße einspurig, mit Ausnahme kurzer Abschnitte, für die es jedoch kaum lohnt die Spur zu wechseln.

  • Es gibt aber, soweit ich das anhand des Luftbildes beurteilen kann, keine Mittelstreifen. Das kann schon mal verwirren.

    Deshalb gibt es ja klare Verkehrsregeln. Dass die niemand kennt bzw. sich dran hält, steht auf einem anderen Blatt. Sehe da auch viele, die das als einspurig nehmen und den Verkehr behindern....

  • So klar ist das an dieser Stelle aber nicht. Ich würde mich selbst bezüglich Verkehrsregeln schon als sattelfest bezeichnen, aber wüsste auf Anhieb nicht, wie in so einer Situation zu (ver)fahren wäre. Gerade wo die nun einspurige Eschersheimer mehrmals durch die Presse ging. Wie lauten denn die Regeln für einspurige Straßen mit Schutzstreifen, die das erwähnte parallele Fahren zweier Kraftfahrzeuge regeln?

  • So klar ist das an dieser Stelle aber nicht. Ich würde mich selbst bezüglich Verkehrsregeln schon als sattelfest bezeichnen, aber wüsste auf Anhieb nicht, wie in so einer Situation zu (ver)fahren wäre. Gerade wo die nun einspurige Eschersheimer mehrmals durch die Presse ging. Wie lauten denn die Regeln für einspurige Straßen mit Schutzstreifen, die das erwähnte parallele Fahren zweier Kraftfahrzeuge regeln?

    Offenbar doch nicht so ganz sattelfest? Dann siehe hier:


    Zitat

    "Wird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer so markiert, dann dürfen andere Fahrzeug die Markierung bei Bedarf überfahren; eine Gefährdung von Radfahrern ist dabei auszuschließen. Der Schutzstreifen kann mit Fahrbahnmarkierungen (Sinnbild "Radfahrer§, § 39 Abs. 3) gekennzeichnet sein."

    Außerdem ist das an dieser Stelle eindeutig (es handelt sich übrigens um die Straße "Am Weißen Stein", die Eschersheimer setzt sich erst hinter der Kurhessenstraße fort...). Dort sind durchbrochene Linien angebracht, welche bekanntlich überfahren werden dürfen. Ein Schutzstreifen für Radfahrer ist zu unterscheiden von einem Radfahrstreifen, der mit einer durchgezogenen weißen Linie markiert wird, die nicht überfahren (bzw. mit den Rädern tangiert) werden darf, also wie ein Bordstein anzusehen ist.

  • Sofern kein Fahrzeug den Schutzstreifen befahren muss....
    Ist nur Panne, wenn dann aus zwei Fahrspuren in der Kurve eine wird. (Ich kenne die aktuelle Situation dort aber nicht ganz genau)

  • Condor: Ich schrieb oben, dass die Eschersheimer erst ab Lindenring einspurig wird. In bzw. hinter der Kurve Kurhessenstraße ist vorerst genügend Platz, zumal der Radfahr-Schutzstreifen auch einige Meter nach der Kreuzung endet.

  • Was heißt denn "weiter drauf halten"? Wer hat weiter drauf gehalten? Die Bahn war doch eh im Begriff, eine Bahnsteiglänge weiter zu halten, sie war deshalb im Bremsvorgang begriffen. Wie kommst du drauf, der Fahrer hätte weiter drauf gehalten? Das ist doch Unsinn; dass die Bremsung noch verstärkt wurde lässt sich m.E. aus dem Schadenbild ohne weiteres schließen. Wäre die Bahn nur wenig schneller gewesen, wäre der Bus wesentlich mehr beschädigt worden.


    "Drauf zu halten" heißt nicht wie geplant bis zum Bahnsteig auszurollen, sondern die Bremsung entsprechend anzupassen und ggf. entsprechend früher in eine Gefahrenbremsung überzugehen.

    Jakkeline, nich den Marzel mit die Schüppe auf'n Kopp kloppen!
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